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Publikation

Bedarfsgemeinschaften im SGB II: Bei individueller Beratung und Vermittlung behalten Jobcenter auch den Haushalt im Blick

Beschreibung

"Ob und in welchem Ausmaß eine Person Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, bemisst sich nach der sogenannten Bedarfsgemeinschaft, in der sie lebt. Die Beratung und Vermittlung in den Jobcentern steht vor der Aufgabe, sowohl der Einzelperson gerecht zu werden als auch die Bedarfsgemeinschaft miteinzubeziehen. Das Autorenteam untersucht, wie Vermittlungsfachkräfte in den Jobcentern die Bedarfsgemeinschaft berücksichtigen, wenn sie einzelne Personen beraten und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Bähr, Holger, Andrea Kirchmann, Christin Schafstädt, Khira Sippli, Jochen Späth & Bernhard Boockmann (2019): Bedarfsgemeinschaften im SGB II: Bei individueller Beratung und Vermittlung behalten Jobcenter auch den Haushalt im Blick. (IAB-Kurzbericht 14/2019), Nürnberg, 8 S.

Bezugsmöglichkeiten

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