Arbeitnehmerfreizügigkeit: Neue Potenziale werden bisher kaum genutzt
Beschreibung
"Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine Grundfreiheit der Europäischen Union. In Deutschland gilt sie seit dem 1. Mai 2011 uneingeschränkt auch für die acht mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten, die der EU im Mai 2004 beigetreten sind. Dieser Kurzbericht untersucht, wie sich die Zuwanderung aus den EU-8-Ländern seit der Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes entwickelt hat und welche Folgen sich aus der Neuregelung für Beschäftigung und Personalrekrutierung ergeben. Für das Jahr 2011 erwarten die Forscher demnach, dass die Zahl der Personen aus den acht mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern in Deutschland insgesamt um maximal 60.000 zunimmt. Aus einer Befragung von 9.000 Betrieben im Rahmen der IAB-Erhebung des Gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots geht hervor, dass die meisten Betriebe die neuen Rekrutierungsmöglichkeiten bislang als wenig relevant bei ihrer Personalsuche einschätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Baas, Timo, Herbert Brücker, Martin Dietz, Alexander Kubis & Anne Müller (2011): Arbeitnehmerfreizügigkeit: Neue Potenziale werden bisher kaum genutzt. (IAB-Kurzbericht 24/2011), Nürnberg, 8 S.
Bezugsmöglichkeiten
Grafiken
- Beschäftigung von EU-8-Bürgern in ausgewählten Wirtschaftssektoren
- Personalsuchende Betriebe, die keine Kenntnis über die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 hatten
- Relevanz des Wegfalls der Arbeitnehmerfreizügigkeitsgrenzen zum 1. Mai 2011 für die EU-8-Staaten bei Betrieben mit sofort zu besetzenden Stellen und Kenntnis der Neuregelung