Evaluation der Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose nach §16e und §16i SGB II
Projektlaufzeit: 01.01.2019 bis 30.04.2024
Kurzbeschreibung
Mit der Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes wurden zum 1. Januar 2019 zwei neue Förderinstrumente eingeführt, die Langzeitarbeitslosen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen sollen. Das erste Instrument (§16e SGB II), ein auf zwei Jahre angelegter Lohnkostenzuschuss, richtet sich an Personen, die seit zwei Jahren arbeitslos sind. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Arbeitsmarktchancen der Geförderten. Die Zielgruppe des zweiten Instruments (§16i SGB II) bilden besonders arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte. Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge gehören dazu Leistungsberechtigte, die mindestens sechs der letzten sieben Jahre durchgängig auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren und in dieser Zeit nur in sehr geringem Umfang erwerbstätig waren. In ihrem Fall besteht das vordringliche Förderziel in der Verbesserung sozialer Teilhabechancen, wenngleich eine spätere Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht aus dem Blick geraten soll. Hierzu werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei privaten wie gemeinnützigen Arbeitgebern gefördert. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre. Die wissenschaftliche Evaluation der beiden Förderinstrumente erfolgt im Rahmen der Wirkungsforschung nach §55 SGB II. Um die Zielsetzungen beider Instrumente angemessen untersuchen zu können, ist die Evaluation thematisch breit aufgestellt und stützt sich auf eine überwiegend neu zu erhebende bzw. zu erschließende Datenbasis. Konkret sieht die Untersuchung vier Forschungsmodule (mit je zwei Teilprojekten) vor: Modul 1: Implementation der Förderinstrumente auf Ebene der Jobcenter Modul 2: Betrieblicher Einsatz der Förderinstrumente Modul 3: Entwicklung von Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Teilhabe Modul 4: Wirkung auf Beschäftigungs- und Leistungsbezugsstatus An der Evaluation sind insgesamt sieben (Forschungs-)Einheiten des IAB beteiligt. Die Gesamtkoordination des Projektes liegt bei der Stabsstelle Forschungskoordination. Im Dezember der Jahre 2020 und 2023 berichtet das IAB dem Deutschen Bundestag über Fortgang und Ergebnisse der Untersuchung.
Ziel
Die Evaluation zielt auf eine umfassende Analyse der institutionellen Umsetzung, des betrieblichen Einsatzes sowie der individuellen Wirkungen der Regelinstrumente nach §16e und §16i SGB II.