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Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 11.8.2020

Westbalkanregelung: Mehr als die Hälfte arbeitet als Fachkraft

54 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse, die über die Westbalkanregelung in Deutschland zustande kommen, sind auf Fachkraftniveau. Auf den noch höheren Qualifikationsniveaus „Spezialist“ und „Experte“ sind zusammengerechnet vier Prozent, 42 Prozent sind auf dem Helferniveau. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

54 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse, die über die Westbalkanregelung in Deutschland zustande kommen, sind auf Fachkraftniveau. Auf den noch höheren Qualifikationsniveaus „Spezialist“ und „Experte“ sind zusammengerechnet vier Prozent, 42 Prozent sind auf dem Helferniveau. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Seit 2016 können Arbeitnehmer aus den Nicht-EU-Ländern Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien im Rahmen der Westbalkanregelung eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Voraussetzung ist die verbindliche Arbeitsplatzzusage eines Betriebs in Deutschland. Ein Qualifikationsnachweis ist nicht notwendig.

Die derzeit noch bis Ende 2020 befristete Regelung traf auf hohe Nachfrage bei Beschäftigungssuchenden in den Westbalkanstaaten – und zumindest bis zum Ausbruch der Covid-19 Pandemie auch bei Betrieben in Deutschland. Die große Zahl der Anträge führte allerdings zu erheblichen Kapazitätsengpässen bei den deutschen Auslandsvertretungen und damit zu langen Wartezeiten bei der Visavergabe, sodass weniger Beschäftigungsverhältnisse zustande gekommen sind, als möglich gewesen wäre.

In den Jahren 2016 und 2017, dem Beobachtungszeitraum der Studie, waren 73 Prozent der Eingewanderten jünger als 40 Jahre und 86 Prozent männlich. Dahinter steht die hohe Arbeitsnachfrage im männlich dominierten Baugewerbe. Dort fanden 44 Prozent der über die Westbalkanregelung nach Deutschland Eingereisten eine Stelle. Im Gastgewerbe waren es 13 Prozent, im Gesundheits- und Sozialwesen elf Prozent und im Bereich der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen – darunter fällt beispielsweise das Reinigungsgewerbe – zehn Prozent.

Vorrangig kamen die Arbeitsverhältnisse über private und professionelle Netzwerke zustande. Diese Netzwerke erfüllten auch Funktionen, die für das Fortbestehen von Arbeitsverhältnissen zentral sind: Sie begünstigten eine gute Passung zwischen Bewerberprofil und Anforderungsniveau der Tätigkeit und schafften Vorhersehbarkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so die IAB-Studie.

„Die Arbeitsmarktintegration von Personen, die über diese Regelung in Deutschland beschäftigt sind, ist - gemessen an der Beschäftigungsstabilität und den Verdiensten im Vergleich zu anderen Migrantengruppen und deutschen Berufsanfängern – erfolgreich verlaufen“, betonen die IAB-Forscher. Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II lagen bei jeweils 0,1 Prozent. Zwar sei die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich daran gebunden, dass der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit gesichert werden kann, erklären die Forscher. Dies schließe aber nicht aus, dass zum Beispiel bei Entlassungen oder Betriebsschließungen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II zumindest temporär in Anspruch genommen werden.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1620.pdf.