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Die Arbeitslosigkeit wird 2019 voraussichtlich bei durchschnittlich 2,23 Millionen Personen liegen, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Das wären rund 120.000 weniger als im Jahresdurchschnitt 2018. Für dieses Jahr erwarten die Forscher einen Rückgang um fast 190.000 Personen auf 2,35 Millionen Arbeitslose.

Die Arbeitslosigkeit wird 2019 voraussichtlich bei durchschnittlich 2,23 Millionen Personen liegen, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Das wären rund 120.000 weniger als im Jahresdurchschnitt 2018. Für dieses Jahr erwarten die Forscher einen Rückgang um fast 190.000 Personen auf 2,35 Millionen Arbeitslose.

Das IAB prognostiziert ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,8 Prozent im Jahr 2018 und von 1,7 Prozent im Jahr 2019. Dies stehe für eine gute Wirtschaftsentwicklung, so das IAB. Allerdings sehen die Arbeitsmarktforscher auch einige Risiken. Diese ergäben sich vor allem aus dem handelsbeschränkenden Kurs der US-Regierung, aber auch der anstehende Austritt Großbritanniens aus der EU verursache Unsicherheit.

Ein großes Plus erwartet das IAB abermals bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Laut der Prognose werden 2018 32,94 Millionen und 2019 33,53 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Der Zuwachs von 710.000 im Jahr 2018 und 580.000 im Jahr 2019 liegt deutlich über dem Zuwachs bei der Gesamtzahl der Erwerbstätigen (600.000 im Jahr 2018 und 490.000 im Jahr 2019). Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kräftig und die der Beamten minimal steigt, sinkt die Zahl der Selbstständigen und der marginal Beschäftigten. Zur Gruppe der marginal Beschäftigten werden die ausschließlich geringfügig entlohnt bzw. ausschließlich kurzfristig Beschäftigten sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) gezählt. Für 2018 und 2019 prognostiziert das IAB Rückgänge von 70.000 und 50.000 auf 5,30 Millionen bzw. 5,25 Millionen Personen. Damit wird bei den marginal Beschäftigten der tiefste Stand seit 2002 erreicht. Bei den Selbstständigen erwartet das IAB ebenfalls Rückgänge um 70.000 bzw. 50.000 Personen. In diesem Jahr würde die Zahl der Selbstständigen dann 4,22 Millionen betragen, im kommenden Jahr 4,17 Millionen.

Das Erwerbspersonenpotenzial erreicht mit 47,55 Millionen im nächsten Jahr einen neuen Höchststand. Die demografische Entwicklung wird derzeit noch durch die Zuwanderung überkompensiert. Das IAB rechnet für 2018 insgesamt mit einer Nettozuwanderung von 430.000 und für 2019 von 380.000 Personen, nach fast 410.000 im Jahr 2017. Die weiter steigenden Erwerbsquoten der Frauen und der Älteren tragen ebenfalls zum Wachstum des Erwerbspersonenpotenzials bei. „Zuwanderung und Verhaltenseffekte nehmen aber ab, während sich der negative Demografieeffekt stetig verstärkt“, betont Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Weil sich die Zunahme des Erwerbspersonenpotenzials abschwäche und Arbeitskräfte zunehmend knapper würden, sei das Potenzial für weitere Beschäftigungszunahmen begrenzt. Der dynamische Beschäftigungsaufbau der vergangenen Jahre werde bereits 2019 dadurch spürbar gebremst.
Zu den Herausforderungen am Arbeitsmarkt gehören dem IAB zufolge außerdem strukturelle Probleme wie die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten. „Hier sind effektive Vermittlung und Weiterbildung entscheidend. Gleichzeitig ist Weiterbildung ein Schlüssel, den Arbeitsmarkt auf die Veränderungen durch die Digitalisierung vorzubereiten“, so Weber.

Die IAB-Prognose im Internet: https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb2118.pdf.

Die Interview-O-Töne von Enzo Weber finden Sie unter www.iab.de/audiodienst

„Teilzeitjobs nehmen noch immer deutlich zu, aber ihre Wachstumsrate wurde im zweiten Quartal 2018 von der Vollzeit überholt. Damit gibt es nach einem langen Aufwärtstrend wieder einen Rückgang der Teilzeitquote“, erklärte am Dienstag Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Während die sozialversicherungspflichtige Teilzeit kräftig weiterwächst, sinkt die Zahl der sogenannten Minijobs.

„Teilzeitjobs nehmen noch immer deutlich zu, aber ihre Wachstumsrate wurde im zweiten Quartal 2018 von der Vollzeit überholt. Damit gibt es nach einem langen Aufwärtstrend wieder einen Rückgang der Teilzeitquote“, erklärte am Dienstag Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Während die sozialversicherungspflichtige Teilzeit kräftig weiterwächst, sinkt die Zahl der sogenannten Minijobs.

Weber sagte, maßgeblich für den Rückgang der Teilzeitquote sei vor allem die Entwicklung in Wirtschaftszweigen wie Verkehr und Lagerei oder Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, wozu unter anderem Zeitarbeit und Wachdienste gehören.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im zweiten Quartal 2018 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,5 Prozent, die der Vollzeitbeschäftigten um 1,8 Prozent. Daher lag die Teilzeitquote mit 39,2 Prozent leicht unter dem Stand des Vorjahres (-0,1 Prozentpunkte).

Die Erwerbstätigkeit insgesamt nahm im zweiten Quartal 2018 gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,4 Prozent zu und lag bei 44,8 Millionen Personen. Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Erwerbstätigem betrug im zweiten Quartal 326,5 Stunden. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist sie um 1,4 Prozent gestiegen.

Der Krankenstand der Beschäftigten lag mit 3,82 Prozent knapp über dem Niveau des Vorjahresquartals (3,79 Prozent). Der Arbeitsausfall in Krankentagen erhöhte sich damit insgesamt leicht um 0,1 Tage auf 2,3 Tage.

Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit ist mit gut 30 Stunden gegenüber dem Vorjahresquartal leicht gestiegen. Bei den Vollzeitbeschäftigten ist die tarifliche bzw. betriebsübliche Wochenarbeitszeit gleich geblieben, während bei Teilzeitbeschäftigten ein Anstieg um 0,1 Prozent zu verzeichnen ist. Vollzeitbeschäftigte arbeiteten im Durchschnitt rund 38 Stunden, Teilzeitbeschäftigte rund 17 Stunden.

„Angesichts der im ersten Halbjahr kräftigen Konjunktur wurden mehr Überstunden geleistet und Arbeitszeitkonten aufgefüllt“, sagte IAB-Forscher Weber. Die bezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sind im zweiten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 Stunden auf 6,7 Stunden gestiegen. Die Zahl der unbezahlten Überstunden erhöhte sich um 0,2 Stunden auf ebenfalls 6,7 Stunden. Zudem wurden im zweiten Quartal von den Beschäftigten im Durchschnitt 0,3 Stunden Guthaben auf den Arbeitszeitkonten aufgebaut.

Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im zweiten Quartal 14,6 Milliarden Stunden. Das bedeutet einen Anstieg von 2,7 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter

https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az1802.pdf.

Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter

https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx

abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter

https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf

zu finden.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer liegt im August bei 103,5 Punkten und damit geringfügig um 0,1 Punkte unter dem Niveau des Vormonats. Somit zeigt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) weiterhin gute Aussichten für den deutschen Arbeitsmarkt in den nächsten drei Monaten an.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer liegt im August bei 103,5 Punkten und damit geringfügig um 0,1 Punkte unter dem Niveau des Vormonats. Somit zeigt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) weiterhin gute Aussichten für den deutschen Arbeitsmarkt in den nächsten drei Monaten an.

Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers hat sich nach vier Rückgängen in Folge stabilisiert und bleibt konstant bei 106,5 Punkten. „Der Beschäftigungsaufschwung in Deutschland geht weiter“, kommentiert Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“, den hohen Stand. Die Rekordentwicklung sei zwar durch die Abkühlung der Konjunktur etwas gedämpft worden, der Aufwärtstrend der Beschäftigung sei aber robust.

Die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers gibt gegenüber dem Vormonat um 0,2 Punkte nach. Der neue Stand von 100,5 Punkten zeigt eine nach wie vor günstige, aber nicht mehr besonders starke Entwicklung der Arbeitslosigkeit an. „Die Arbeitsagenturen halten weitere leichte Rückgänge der Arbeitslosigkeit für möglich, aber ein größerer Schub ist für das zweite Halbjahr nicht zu erwarten“, so Weber.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung). 

Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik

Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Sozialen Arbeitsmarkts enthalten geeignete Kriterien für die Abgrenzung der Zielgruppe, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der Soziale Arbeitsmarkt soll sehr arbeitsmarktferne Arbeitslosengeld-II-Empfänger durch hohe Lohnkostenzuschüsse und ein begleitendes Coaching in das Arbeitsleben integrieren und damit soziale Teilhabe ermöglichen.

Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Sozialen Arbeitsmarkts enthalten geeignete Kriterien für die Abgrenzung der Zielgruppe, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der Soziale Arbeitsmarkt soll sehr arbeitsmarktferne Arbeitslosengeld-II-Empfänger durch hohe Lohnkostenzuschüsse und ein begleitendes Coaching in das Arbeitsleben integrieren und damit soziale Teilhabe ermöglichen.

Die IAB-Studie untersucht, welche Eigenschaften die mögliche Zielgruppe für den Sozialen Arbeitsmarkt charakterisieren. Entscheidend seien dabei insbesondere Kriterien wie die Dauer des Arbeitslosengeld-II-Leistungsbezugs, die Dauer von Beschäftigungsepisoden und das Lebensalter. Im Regelfall sind die Personen, die für eine Förderung in Betracht kommen, älter als 44 Jahre.

Bei einer sehr strengen Eingrenzung der Zielgruppe, die die fünf Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit den geringsten Arbeitsmarktchancen umfasst, kämen rund 114.000 Personen für den Sozialen Arbeitsmarkt in Frage. Allerdings erhöhen so strenge Zugangskriterien das Risiko, dass Personen vom Sozialen Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, obwohl sie ebenfalls kaum Beschäftigungschancen haben. Wenn man dieses Risiko verkleinern will, müsse man die zehn oder 15 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit den geringsten Arbeitsmarktchancen betrachten.

Entscheidend müsse am Ende immer die Prognose der Fachkräfte in den Jobcentern sein, ob tatsächlich keine realistische Chance auf eine reguläre Beschäftigung bestehe, erklärt das IAB. Wenn diese doch bestehe, seien immer andere arbeitsmarktpolitische Instrumente vorzuziehen – beispielsweise ausbildungsunterstützende Maßnahmen, die Förderung der beruflichen Weiterbildung oder Eingliederungszuschüsse. Durch die Teilnahme am Sozialen Arbeitsmarkt könnte fälschlich Zugewiesenen, die vergleichsweise arbeitsmarktnah sind, der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert werden. Eine solche Fehlzuweisung wäre mit hohen Kosten verbunden und würde den Betroffenen unterm Strich eher schaden als nutzen.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb2018.pdf.

Welche Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Empfängern angemessen? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben in einer Online-Befragung Szenarien mit Pflichtverletzungen geschildert und gefragt, wie hoch die Sanktionen gerechterweise sein sollten. Insbesondere wenn es sich um Pflichtverletzungen von jungen Menschen unter 25 Jahren oder wiederholte Pflichtverletzungen handelt, würden viele Befragungsteilnehmer milder sanktionieren als der Gesetzgeber.

Welche Sanktionen sind bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Empfängern angemessen? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben in einer Online-Befragung Szenarien mit Pflichtverletzungen geschildert und gefragt, wie hoch die Sanktionen gerechterweise sein sollten. Insbesondere wenn es sich um Pflichtverletzungen von jungen Menschen unter 25 Jahren oder wiederholte Pflichtverletzungen handelt, würden viele Befragungsteilnehmer milder sanktionieren als der Gesetzgeber.

Wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, kann ihnen das Jobcenter die finanzielle Unterstützung teilweise streichen – bei mehrfacher Weigerung auch ganz. „Besonders stark können die Kürzungen Menschen unter 25 Jahren und wiederholt sanktionierte Personen treffen, die alleine leben und nicht auf die Ressourcen anderer Haushaltsmitglieder zurückgreifen können“, so die IAB-Studie.

Die Antworten von 686 Befragten zeigen, dass die große Mehrheit Sanktionen grundsätzlich für richtig hält. Anders als gesetzlich vorgesehen würden die Befragten junge Menschen unter 25 allerdings nur geringfügig höher sanktionieren als ältere Menschen. Auch würden viele Befragte eine zweite Pflichtverletzung nur leicht stärker sanktionieren als eine erste – hier ist der Gesetzgeber ebenfalls strenger. 27 der 686 Befragten würden in keiner der geschilderten Situationen Sanktionen verhängen.

Einen starken Einfluss auf die Bewertung hat, wer befragt wird. Arbeitslose sowie Personen, die bereits einmal Arbeitslosengeld II bezogen haben, nennen deutlich geringere Sanktionshöhen als Beschäftigte sowie Personen, die noch nie Grundsicherungsleistungen erhalten haben.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1918.pdf. Da die Ergebnisse auf der freiwilligen Teilnahme an einer Online-Umfrage beruhen, sind sie nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung.

Im zweiten Quartal 2018 gab es bundesweit rund 1,21 Millionen offene Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gegenüber dem zweiten Quartal 2017 erhöhte sich die Zahl der offenen Stellen um rund 115.000, gegenüber dem ersten Quartal 2018 um fast 25.000. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Im zweiten Quartal 2018 gab es bundesweit rund 1,21 Millionen offene Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gegenüber dem zweiten Quartal 2017 erhöhte sich die Zahl der offenen Stellen um rund 115.000, gegenüber dem ersten Quartal 2018 um fast 25.000. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Westdeutschland waren im zweiten Quartal 2018 rund 940.000 offene Stellen zu vergeben, in Ostdeutschland gut 270.000.

Das Verhältnis von sofort zu besetzenden offenen Stellen und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die so genannte Vakanzrate, beträgt im Bundesdurchschnitt 2,8 Prozent. Auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommen also fast drei offene Stellen. Im Jahr 2012 waren es erst zwei offene Stellen. Die Personalnachfrage ist somit deutlich angewachsen.

Mit 3,2 Prozent liegt die Vakanzrate im Osten Deutschlands höher als in Westdeutschland (2,7 Prozent). „Für viele Betriebe in Ostdeutschland ist es nicht einfach, ein konkurrenzfähiges Lohnniveau zu bieten. Hinzu kommt, dass die jahrzehntelange Ost-West-Abwanderung von jungen Menschen ihre Spuren hinterlassen hat“, erklärt IAB-Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis.

Die Zahl der Arbeitslosen je offene Stellen ist in Ostdeutschland allerdings nach wie vor größer als in Westdeutschland: In Ostdeutschland gibt es rechnerisch 2,1 Arbeitslose je offene Stelle, in Westdeutschland liegt die entsprechende Zahl wie im Bundesdurchschnitt bei 1,9.

Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im zweiten Quartal 2018 wurden Antworten von rund 9.000 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche ausgewertet. Die Zeitreihen zur Zahl der offenen Stellen auf Basis der IAB-Stellenerhebung sind unter

https://www.iab.de/stellenerhebung/daten online veröffentlicht.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer sinkt im Juli gegenüber dem Vormonat zum vierten Mal in Folge. Mit 0,1 Punkten ist aber nur noch ein geringfügiger Rückgang zu verzeichnen. Damit liegt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei einem noch immer guten Niveau von 103,5 Punkten.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer sinkt im Juli gegenüber dem Vormonat zum vierten Mal in Folge. Mit 0,1 Punkten ist aber nur noch ein geringfügiger Rückgang zu verzeichnen. Damit liegt der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei einem noch immer guten Niveau von 103,5 Punkten.

„Die Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland wird durch die internationalen Handelskonflikte gedämpft, aber ein Abschwung ist nach gegenwärtigem Stand hierzulande nicht zu erwarten“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers gibt gegenüber dem Vormonat um 0,2 Punkte nach. Der aktuelle Stand von 106,3 Punkten ist aber noch immer weit im positiven Bereich. „Die Beschäftigungsaussichten haben sich über die vergangenen Monate von phänomenal auf sehr gut abgeschwächt“, so Weber.

Die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers stoppt ihren Abwärtstrend und fängt sich im Juli bei 100,6 Punkten. „Die Arbeitsagenturen gehen trotz der Wolken am Konjunkturhimmel davon aus, dass die Arbeitslosigkeit weiter leicht sinken wird“, erläutert Weber. Deutliche Rückgänge wie im ersten Halbjahr seien aber nicht mehr zu erwarten.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des IAB-Arbeitsmarktbarometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

  • eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe
  • eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter www.iab.de/presse/abgrafik

Betriebe in Deutschland bieten immer häufiger Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Große Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten sind hier Vorreiter, aber die kleinen und mittleren Betriebe ziehen nach. Die familienfreundlichen Maßnahmen gehen mit einer schnelleren Rückkehr von Müttern nach geburtsbedingten Erwerbsunterbrechungen einher.

Betriebe in Deutschland bieten immer häufiger Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf an. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Große Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten sind hier Vorreiter, aber die kleinen und mittleren Betriebe ziehen nach. Die familienfreundlichen Maßnahmen gehen mit einer schnelleren Rückkehr von Müttern nach geburtsbedingten Erwerbsunterbrechungen einher.

Am stärksten verbreitet sind Angebote während der Elternzeit wie Weiterbildungen. Mittlerweile haben neun Prozent der Betriebe entsprechende Angebote. Im Jahr 2002 waren es noch weniger als fünf Prozent. Einen besonders starken Zuwachs verzeichnen betriebliche Kinderbetreuungsangebote. 2002 gab es diese bei zwei Prozent der Betriebe, jetzt liegt der Anteil bei rund acht Prozent. Nach wie vor selten sind dagegen Langzeitkonten zur Freistellung für Familienzeiten sowie betriebliche Maßnahmen zur Frauenförderung. Hier liegt der Anteil der Betriebe bei jeweils rund zwei Prozent. Der Anteil an Betrieben, die mindestens eine der genannten familienfreundlichen Maßnahmen anbieten, ist seit 2002 von sechs auf 16 Prozent gestiegen.

Bei größeren Betrieben sind die Anteile generell höher. Maßnahmen zur Frauenförderung beispielsweise gibt es bei 21 Prozent der Betriebe mit mindestens 250 Beschäftigten.

Für alle in der Studie untersuchten familienfreundlichen Maßnahmen zeigt sich ein Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Wiedereinstiegs der Mütter nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung: Mütter aus Betrieben mit familienfreundlichen Maßnahmen kehren schneller zu ihrem Arbeitgeber zurück als Mütter, die in Betrieben ohne diese Maßnahmen arbeiten. Je mehr familienfreundliche Maßnahmen ein Betrieb aufweist, umso kürzer sind die Erwerbsunterbrechungen der Mütter.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1818.pdf.

Eingliederungsvereinbarungen dokumentieren die Eigenbemühungen von Arbeitsuchenden bei der Jobsuche und die Unterstützungsleistungen durch die Arbeitsvermittlung. Ein Forscherteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der University of Bristol und des Centre de Recherche en Economie et Statistique (CREST) hat untersucht, ob ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Eingliederungsvereinbarung die Beschäftigungschancen verbessert. Zugleich wurde mit den so genannten Aktionsplänen ein weiteres Instrument erprobt, das die Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann.

Eingliederungsvereinbarungen dokumentieren die Eigenbemühungen von Arbeitsuchenden bei der Jobsuche und die Unterstützungsleistungen durch die Arbeitsvermittlung. Ein Forscherteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der University of Bristol und des Centre de Recherche en Economie et Statistique (CREST) hat untersucht, ob ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Eingliederungsvereinbarung die Beschäftigungschancen verbessert. Zugleich wurde mit den so genannten Aktionsplänen ein weiteres Instrument erprobt, das die Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann.

Der Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, der Zeitpunkt des Abschlusses wurde aber im Jahr 2015 flexibilisiert. Die in einem Modellversuch in fünf Arbeitsagenturen erprobten Aktionspläne sind dagegen nicht gesetzlich vorgegeben. Anders als die Eingliederungsvereinbarungen werden die Aktionspläne zudem von den Arbeitsuchenden alleine ausgefüllt. Die Aktionspläne sollen den Arbeitsuchenden helfen, sich über die eigenen Ziele, Stärken, mögliche Hürden bei der Stellensuche und denkbare Alternativen Klarheit zu verschaffen.

Betrachtet man die in der Studie erfassten Arbeitsuchenden insgesamt, haben weder der Aktionsplan noch der Zeitpunkt des Abschlusses der Eingliederungsvereinbarung einen statistisch signifikanten Effekt auf die Arbeitsmarktchancen. Leicht positive Effekte weist die Kombination eines Aktionsplans mit einer frühen Eingliederungsvereinbarung nur bei Personen auf, die in den Vorjahren Arbeitslosengeld II bezogen oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben, also eher zu den Arbeitsuchenden zählen, die sich am Arbeitsmarkt nicht so leicht taten.

In einer begleitenden qualitativen Befragung von Vermittlungsfachkräften berichteten diese sowohl von Vorteilen als auch von Schwierigkeiten im Umgang mit den Aktionsplänen. Für die Vermittler können diese eine Informationsquelle sein und den Arbeitsuchenden Orientierung geben, bei den Arbeitsuchenden aber zugleich unrealistische Erwartungen wecken, sagten die befragten Vermittler. Das Forscherteam empfiehlt aufgrund der Studienergebnisse auch keine verbindliche Einführung der Aktionspläne. Arbeitsvermittler könnten diese aber bei Bedarf in den Beratungsprozess integrieren.

Die Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1718.pdf. In ihr wurden Arbeitsuchende erfasst, die am Tag der Arbeitsuchendmeldung beschäftigt und folglich noch nicht arbeitslos waren. Frühere Studien zur Wirkung des Zeitpunkts eines Abschlusses der Eingliederungsvereinbarungen mit Arbeitslosen zeigten bereits ähnliche Ergebnisse.

Rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Zugleich steigen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit Jahren kontinuierlich an, geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Zugleich steigen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit Jahren kontinuierlich an, geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Im ersten Halbjahr 2017 waren 42 Prozent der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. 33 Prozent der auslaufenden befristeten Verträge wurden verlängert und 25 Prozent beendet. „Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher bei sachgrundlosen Befristungen zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich“, erklärt Christian Hohendanner, der Autor der IAB-Studie. Fast 1,6 Millionen Verträge waren im Jahr 2017 nach betrieblichen Angaben sachgrundlos befristet, also etwa jeder zweite befristete Vertrag.

Die sachgrundlosen Befristungen stehen im Mittelpunkt der Debatte um die befristeten Arbeitsverträge. Zwei der drei Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zum Thema Befristungen vereinbart wurden, beziehen sich ausschließlich auf die sachgrundlosen Befristungen. So ist vorgesehen, den Anteil sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken und die Höchstdauer sachgrundloser Befristung von bisher 24 auf 18 Monate zu verkürzen. Die dritte Maßnahme, eine individuelle Höchstbefristungsdauer beim selben Arbeitgeber von fünf Jahren einzuführen, wirkt sich dagegen auf die Befristungen mit und ohne Sachgrund aus.

Die Reichweite der geplanten Befristungsreform kann laut IAB-Forscher Hohendanner nur bedingt eingeschätzt werden. Nach den Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben, wären von der Quotenregelung bei sachgrundlosen Befristungen auf jeden Fall etwa 360.000 Befristungen in Einzelunternehmen betroffen. Für 480.000 weitere Fristverträge in Zentralen, Niederlassungen oder Filialen könne die Betroffenheit mit den derzeit verfügbaren Daten nicht abgeschätzt werden, weil die Betriebe ihre Befristungsquoten auf Arbeitgeberebene miteinander verrechnen können. Auch die Reichweite der Begrenzung der Befristungsdauer könne zahlenmäßig nicht bestimmt werden, so Hohendanner.

Bei den geplanten Gesetzesänderungen sieht Hohendanner einige Risiken: „Die Begrenzung der sachgrundlosen Befristung bei fortbestehender Rechtsunsicherheit bei Befristungen mit Sachgrund könnte dazu führen, dass Arbeitgeber verstärkt auf andere Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge ausweichen oder sich mit Einstellungen zurückhalten. Die pauschale Begrenzung von Kettenbefristungen auf fünf Jahre ohne Berücksichtigung des Einzelfalls könnte das Risiko bergen, dass Arbeitnehmerinteressen nicht gestärkt, sondern verletzt werden. Im ungünstigsten Fall hätten einige der betroffenen Arbeitnehmer statt eines befristeten Vertrages keinen Arbeitsvertrag mehr“, schreibt er in der IAB-Studie.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1618.pdf.

Die Formulierungen „sachgrundlos“ bzw. „mit und ohne Sachgrund“ beziehen sich auf die juristische Dimension.