Dass ein schnelleres Asylverfahren und die Anerkennung eines Asylantrags die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beschleunigen, mag wenig überraschend klingen. Dass aber ein abgeschlossenes Asylverfahren selbst bei einer Ablehnung des Asylantrags den Übergang in einen Sprachkurs begünstigt, würde man nicht unbedingt erwarten. Beides geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Längere Asylverfahren verzögern den Übergang in Erwerbstätigkeit. „Verlängert sich das Asylverfahren um sechs Monate, sinkt die Übergangsrate in Erwerbstätigkeit um elf Prozent“, schreiben die Arbeitsmarktforscherinnen Hanna Brenzel und Yuliya Kosyakova in der IAB-Studie. Grundsätzlich war es also richtig, die Dauer der Asylverfahren in den letzten Jahren deutlich zu verkürzen, betonen die Forscherinnen. In ihrer Studie haben sie den Zusammenhang zwischen der Dauer des Asylverfahrens und dessen Ausgang zum einen mit dem Übergang in Erwerbstätigkeit und zum anderen mit dem Übergang in Sprachkurse untersucht.
Die Herkunftsländer der Geflüchteten wurden in der Analyse ebenfalls berücksichtigt. So investieren Geflüchtete aus Ländern mit guter Bleibeperspektive wie Syrien verstärkt in den Spracherwerb. Der Abschluss eines Sprachkurses geht dann wiederum mit einer doppelt so hohen Übergangsrate in Erwerbstätigkeit einher.
Geflüchtete aus Ländern mit geringerer Bleibeperspektive wie Albanien nehmen dagegen schneller eine Erwerbstätigkeit auf. „Eventuell drängen Geflüchtete ohne beziehungsweise mit einer schlechten Bleibeperspektive schneller auf den Arbeitsmarkt, um ihre Bleibechancen zu verbessern oder aber ihre verbleibende Zeit zu nutzen, um Geld zu verdienen“, erklären Brenzel und Kosyakova.
Insgesamt hatten drei Viertel der befragten Geflüchteten einen Sprachkurs begonnen oder sogar bereits abgeschlossen. „Sowohl eine Anerkennung der Asylanträge als auch eine Duldung beschleunigen den Sprachkurseintritt – wichtig scheint also der Abschluss und weniger das Ergebnis des Asylverfahrens zu sein“, so die Arbeitsmarktforscherinnen. Die Unterschiede zwischen Geflüchteten mit einer Anerkennung und einer Ablehnung – auch bei Geduldeten wurde der Asylantrag abgelehnt, sie werden aber erst einmal nicht abgeschoben – seien nicht statistisch signifikant.
Die IAB-Studie beruht auf einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. In den Jahren 2016 und 2017 wurden dafür jeweils rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer befragt, knapp 3.000 von ihnen waren bei beiden Befragungswellen dabei. Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter https://doku.iab.de/kurzber/2019/kb0619.pdf.