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Nahaufnahme eines Mannes, der vor einem Notizbuch sitzt und mit dem Kugelschreiber auf verschieden hohe Münzstapel zeigt. Der Fokus liegt auf der Hand mit dem Kugelschreiber.

Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns liegt über der Tariflohn- und Preisentwicklung

Die Kaufkraft des Mindestlohns ist längerfristig stärker gestiegen als die der Tariflöhne.

Zum 1. Oktober 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn außerplanmäßig von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Er liegt seither deutlich über der Entwicklung der Tariflöhne. Obwohl die hohe Inflation der vergangenen beiden Jahre die Kaufkraft des Mindestlohns geschmälert hat, liegt er preisbereinigt noch immer 11,6 Prozent über dem Niveau von 2015. Die durchschnittlichen Tariflöhne hingegen haben seitdem um 3,8 Prozent an realem Wert verloren.

Bild: joyfotoliakid/stock.adobe.com