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Mehr als drei Jahre nach Beginn der Fluchtbewegung aus der Ukraine zeigen sich deutliche Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration in Deutschland. Rund dreieinhalb Jahre nach dem Zuzug sind rund 50 Prozent der ukrainischen Geflüchteten beschäftigt. Damit verläuft die Arbeitsmarktintegration deutlich schneller als bei früheren Fluchtkohorten. Das zeigen Ergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf Basis der IAB-BAMF-SOEP-Befragung. Diese ermöglicht repräsentative Aussagen über Geflüchtete, die seit Beginn des Angriffskriegs im Februar 2022 bis August 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind. Für die vorliegende Studie wurde die Befragung erstmals mit administrativen Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) verknüpft.

Ein wichtiger Treiber der schnelleren Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter ist der frühe Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Integrations- und Sprachkursen sowie arbeitsmarktpolitischer Beratung und Förderung. Geflüchtete, die ab Juni 2022 nach Deutschland kamen und unmittelbar in das SGB-II-System eingebunden waren, fanden schneller eine erste Beschäftigung und nahmen früher an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil als Personen, die in den ersten Kriegsmonaten vor der Integration in die Förderstruktur der Jobcenter einreisten. Dieser Vorsprung hält auch im weiteren Erwerbsverlauf an. „Der frühe und systematische Zugang zu Jobcentern und Förderangeboten beschleunigt den Einstieg in Beschäftigung deutlich“, so IAB-Forscher Philipp Jaschke. „Die seit Juni 2022 Zugezogenen profitieren besonders davon – ein deutlicher Hinweis auf die zentrale Rolle institutioneller Rahmenbedingungen für die Integration“.

Auch die Einkommensentwicklung fällt vergleichsweise positiv aus. Vollzeitbeschäftigte Ukrainer*innen erreichen nach knapp drei Jahren etwa 72 Prozent des Medianverdienstes aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland – ein Niveau, das bei früheren Fluchtmigrationen erst nach deutlich längerer Zeit erreicht wurde. Gleichzeitig bleibt der Niedriglohnanteil hoch, und viele Haushalte beziehen weiterhin ergänzende Leistungen: Rund 40 Prozent der Beschäftigten sind nach fast drei Jahren zusätzlich auf das Bürgergeld angewiesen. Die Anteile der Personen, die im Beobachtungszeitraum mindestens einmal eine Beschäftigung aufgenommen haben, liegen deutlich über den aktuellen Beschäftigungsquoten – insbesondere bei Männern. Dies deutet auf weniger stabile Erwerbsverläufe hin, bei denen Beschäftigungen nicht durchgehend aufrechterhalten werden.

Unterschiede zeigen sich zudem in der Arbeitsmarktintegration zwischen Frauen und Männern. Etwa die Hälfte der geflüchteten Frauen lebt mit minderjährigen Kindern zusammen, häufig ohne Partner im Haushalt. Entsprechend treten Frauen langsamer in den Arbeitsmarkt ein als Männer: Dreieinhalb Jahre nach dem Zuzug haben 64 Prozent der Männer, aber nur 55 Prozent der Frauen ihren ersten Job aufgenommen. „Die Arbeitsmarktintegration verläuft insgesamt erfolgreich, aber nicht für alle gleichermaßen“, so IAB-Forscher Simon Wagner. „Ohne bessere Kinderbetreuung und gezielte Förderung qualifikationsadäquater Beschäftigung haben insbesondere Frauen langfristige Nachteile.“ So sind Männer häufiger als Frauen in Fachkraftpositionen tätig. Sie arbeiten überwiegend in fertigungs- und fertigungstechnischen Berufen, im Verkehrs- und Logistiksektor sowie im Bau- und Ausbaugewerbe. Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit, in Helfertätigkeiten und in Berufen geprägt durch Nicht-Routinetätigkeiten, wie etwa im Lebensmittel- und Gastgewerbe oder in Reinigungsberufen. Ein erheblicher Teil der beschäftigten ukrainischen Geflüchteten arbeitet zudem in systemrelevanten Berufen, die für die Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen unverzichtbar sind. Rund ein Fünftel ist in Engpassberufen tätig, in denen Fachkräfte besonders stark nachgefragt werden.

Künftig sollen seit April 2025 eingereiste und neu einreisende ukrainische Geflüchtete nicht mehr automatisch in den Rechtskreis des SGB II einmünden, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. „Durch den Rechtskreiswechsel für neu eingereiste ukrainische Geflüchtete könnte arbeitsmarktpolitische Förderung erst später und weniger koordiniert einsetzen, so dass die Arbeitsmarktintegration langsamer verlaufen könnte“, so Yuliya Kosyakova, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung. Einschränkungen beim frühzeitigen Zugang zu Integrations- und Sprachkursen könnten diesen Effekt zusätzlich verstärken, da Sprachförderung ein zentraler Faktor für schnelle und stabile Arbeitsmarktübergänge ist. „Bei der Arbeitsmarktintegration kommt es nicht nur auf die Anreize, sondern auch auf die institutionellen Strukturen an. Entscheidend für den weiteren Verlauf sind stabile rechtliche Rahmenbedingungen, eine frühe und kontinuierliche Förderung sowie der gezielte Abbau geschlechtsspezifischer Hürden“, so Kosyakova weiter.

Datengrundlage

Die Studie basiert auf einer Verknüpfung von Befragungsdaten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten mit den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) aus den Registerdaten der Bundesagentur für Arbeit. Die kombinierten Daten ermöglichen belastbare Analysen zu Beschäftigung, Verdiensten, Leistungsbezug und arbeitsmarktpolitischer Förderung sowie zur Dynamik von Erwerbsverläufen über mehrere Jahre hinweg, differenziert nach individuellen Merkmalen wie Geschlecht, Haushaltskontext und Zuzugszeitpunkt.

Der IAB-Kurzbericht ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-03.pdf.

38 Prozent der Betriebe, die 2024 einen Teil ihres Umsatzes in den USA erzielt haben, erwarteten für 2025 ein sinkendes Geschäftsvolumen. Bei Betrieben, die nur in Länder jenseits der USA exportieren, waren es indes 23 Prozent. Das zeigt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Auswirkungen der Zollpolitik der USA zeigen sich auch bei den Beschäftigungserwartungen der Betriebe: Bei exportierenden Betrieben, die 2024 keinen Umsatz in den USA erzielt haben, erwarten laut IAB-Betriebspanel 18 Prozent für das Jahr 2026 einen Beschäftigungsanstieg – gegenüber 9 Prozent, die einen Rückgang erwarten. Bei den Betrieben, die einen Teil ihres Umsatzes in den USA erwirtschafteten, ist der Ausblick durchwachsener: 15 Prozent rechnen mit einem Beschäftigungsaufbau, 11 Prozent erwarten einen Rückgang. Zwar exportieren nur rund 2 Prozent der Betriebe in die USA – dabei handelt es sich aber oftmals um große Betriebe. „Die Zollpolitik der USA ist ein Unsicherheitsfaktor für diese Betriebe. Das kann Unternehmensentscheidungen wie Investitionen und Neueinstellungen beeinträchtigen oder verzögern,“ erklärt Michael Oberfichtner, der den Forschungsbereich „Betriebe und Beschäftigung“ am IAB leitet.

Insgesamt haben sich die Beschäftigungserwartungen der Betriebe gegenüber den im Vorjahr geäußerten Erwartungen wieder etwas verbessert. Dies gilt auch für das verarbeitende Gewerbe, wo – anders als noch im Vorjahr – wieder mehr Betriebe eine steigende als eine sinkende Beschäftigung erwarten.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwarteten jeweils 19 Prozent aller Betriebe ein steigendes bzw. sinkendes Geschäftsvolumen. Etwas mehr als die Hälfte der Betriebe ging von einem gleichbleibenden Volumen aus. 12 Prozent der Betriebe gaben an, die weitere Entwicklung nicht abschätzen zu können. „Es ist allenfalls eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau bei den Geschäftserwartungen der Unternehmen erkennbar“, so  IAB-Forscherin Barbara Schwengler. Die Erwartungen waren im Vorjahresvergleich annähernd unverändert – aber deutlich pessimistischer als 2019. Damals erwarteten nur etwas über 10 Prozent ein sinkendes Geschäftsvolumen – und fast 30 Prozent ein steigendes.

„Die Leistungsfähigkeit der Betriebe wird in den kommenden Jahren durch Fachkräfteengpässe und den Anpassungsdruck an ökologische und digitale Fortschritte weiter herausgefordert“, schlussfolgert IAB-Forscherin Ute Leber. „Vorhandene Potenziale am Arbeitsmarkt müssen daher besser genutzt werden.“

Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative, bundesweit durchgeführte jährliche Wiederholungsbefragung von rund 15.000 Betrieben aller Betriebsgrößen sowie Branchen und wurde zuletzt im zweiten Halbjahr 2025 durchgeführt. Die vollständige Studie ist abrufbar unter: https://iab-forum.de/die-wirtschaftliche-lage-der-betriebe-in-deutschland-ist-weiterhin-angespannt.  

Im Fokus stehen empirische Arbeiten, die untersuchen, wie vielgestaltig die Erwerbs- und Familienkontexte und alltäglichen Herausforderungen dieser Gruppe sind.

2024 lebten in Deutschland 6,5 % aller Erwerbstätigen ab 18 Jahren unterhalb der Armutsge-fährdungsgrenze (Statistisches Bundesamt 2025). Viele von ihnen können aus dem Erwerbseinkommen den Lebensunterhalt für sich und ihren Haushalt nicht bestreiten und sind auf SGB-II-Leistungen angewiesen. Wir laden Beiträge ein, die die prekäre Arbeits- und Lebenssituation von Working Poor in ihren alltäglichen Herausforderungen und gesellschaftspolitischen Bezügen beleuchten.

Im Fokus der Fachtagung des IAB in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) vom 11. bis 12. Mai 2026 stehen empirische Arbeiten, die für Deutschland untersuchen, wie vielgestaltig die Erwerbs- und Familienkontexte und alltäglichen Herausforderungen dieser Gruppe sind. Neben Beiträgen zu Ein- und Austrittswegen, der Rolle von Herkunftseffekten und zentraler Übergänge im Lebensverlauf sind auch solche, die institutionell-strukturelle Kontextfaktoren oder regionale Vergleiche in den Blick nehmen, willkommen. Eingeladen sind ferner Beiträge, die Wohlbefindensmaße von Working Poor-Familien oder gesellschaftliche Bezüge von Working Poor, etwa zu sozialer Ungleichheit, politischen Einstellungen und Demokratieverständnis, methodische Fragen (z.B. zur Armutsmessung) oder andere relevante Aspekte adressieren.

Die Tagung bietet eine interdisziplinäre Plattform für den Austausch zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zu ungleichen Lebensverhältnissen in der Erwerbsgesellschaft forschen.

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hält sich im Januar den sechsten Monat in Folge über 100 Punkten. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sinkt im Vergleich zum Vormonat aber minimal um 0,1 Punkte auf 100,1 Punkte. Das European Labour Market Barometer sinkt im Januar ebenfalls um 0,1 Punkte auf 99,9 Punkte, knapp unter die neutrale Marke von 100.

Die Komponente zur Vorhersage der Beschäftigung in Deutschland legt im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Punkte zu und liegt im Januar bei 100,5 Punkten. Sie bleibt damit stabil im leicht positiven Bereich. „Die Beschäftigung behauptet sich, ein klarer Aufschwung kommt angesichts der Verluste in der Industrie aber nicht in Gang“, erklärt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit fällt mit dem vierten Rückgang in Folge wieder unter 100 Punkte: Sie verliert 0,4 Punkte im Vergleich zum Vormonat und liegt damit bei 99,6 Punkten. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit ist seit einem halben Jahr allerdings nur darauf zurückzuführen, dass die Entlastung durch Teilnahmen an Qualifikationsmaßnahmen oder Kursen abnimmt. „Drei Millionen Arbeitslose werden kurzfristig nicht vermeidbar sein. Jenseits der Winterarbeitslosigkeit ist für eine Trendwende aber ein anziehender Arbeitsmarkt mit besseren Jobchancen entscheidend“, so Weber.

Die europäischen Arbeitsmärkte bleiben gedämpft. Das European Labour Market Barometer verliert im Januar leicht. Der Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des IAB sinkt im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Punkte auf 99,9 Punkte. „Die europäischen Arbeitsmärkte haben auch zum Jahresauftakt keine klare Richtung“, berichtet Weber.

Datengrundlage

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 18 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien und Zypern.

Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers und des European Labour Market Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus diesen beiden Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala der Barometer reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Zum Download stehen bereit:

- eine Zeitreihe des IAB-Arbeitsmarktbarometers einschließlich seiner Einzelkomponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ unter www.iab.de/presse/abzeitreihe (xlsx).  

- eine Grafik mit den aktuellen Werten des IAB-Arbeitsmarktbarometers und seiner Komponenten sowie eine Zeitreihengrafik unter https://iab.de/daten/iab-arbeitsmarktbarometer/.   

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components (xlsx) abrufbar. 

Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter https://iab.de/en/daten/european-labour-market-barometer/.

Weitere Information zum Arbeitskräfteknappheits-Index des IAB finden Sie unter https://iab.de/daten/arbeitskraefteknappheits-index/

Zum 1. Januar diesen Jahres wurde der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht. 86 Prozent der Arbeitsagenturen erwarten zwar keine Beschäftigungseffekte in ihrem Agenturbezirk. Doch der Anteil der Agenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten, ist dreimal so hoch wie noch 2022. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die sich auf die monatliche Befragung der 150 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) stützt.

„Die regionalen Arbeitsagenturen stehen in Kontakt zu den Arbeitgebern, haben den Überblick über Arbeitsuchendmeldungen und Stellenausschreibungen und kennen die Arbeitsmarktsituation vor Ort“, erklärt IAB-Forscher Christian Hutter. „Deshalb können sie zur Mindestlohnerhöhung eine fundierte Einschätzung abgeben.“ Der Anteil der Agenturen, die durch die Mindestlohnerhöhung mit negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung rechnen, liegt bei 11 Prozent – und damit dreimal so hoch wie im Vorfeld der bislang letzten großen Erhöhung im Jahr 2022. Entsprechend ist der Anteil der Agenturen, die mit positiven Beschäftigungseffekten rechnen, auf nur noch 3 Prozent zurückgegangen.

16 Prozent der Agenturen erwarten allerdings negative Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – dreimal so viele wie 2022 und genau so viele wie 2015. Insgesamt erwartet der überwiegende Anteil der Agenturen – 78 Prozent – aber auch hier keine Beschäftigungseffekte. Gleiches gilt für die Auswirkungen auf die geringfügige Beschäftigung. Bei der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung werden etwas häufiger Änderungen erwartet, was auf Substitution zwischen den Beschäftigungsformen hindeuten könnte.

Die aktuellen Einschätzungen fallen im Schnitt im Vergleich zur Erhöhung 2022 skeptischer aus, wenngleich diese Bedenken weiterhin weniger stark ausgeprägt sind als bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. „Der Arbeitsmarkt ist nach über drei Jahren konjunktureller Flaute geschwächt, zudem ist die Arbeitskräfteknappheit nicht mehr so ausgeprägt wie noch 2022“, erläutert Enzo Weber, der den Bereich „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB leitet. „Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigungseffekte sind daher schlechter als bei der letzten großen Erhöhung.“ 

Die Studie beruht auf der monatlichen Befragung der 150 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab-forum.de/wie-die-arbeitsagenturen-die-beschaeftigungseffekte-der-juengsten-mindestlohnerhoehung-einschaetzen/.

Job displacement causes large and lasting earnings losses. Challenging the common view that these losses increase monotonically with age, we document a clear U-shaped pattern in French administrative data: both young and older workers lose significantly more than those in mid-career. We identify distinct age-specific mechanisms behind this pattern. Young workers face prolonged job instability, whereas older workers encounter poor reemployment prospects and wage declines. We develop a search-and-matching model with human capital accumulation and obsolescence that reproduces these dynamics. For the young, displacement disrupts skill growth and traps them in high-turnover jobs; for the old, losses reflect an inability to redeploy human capital and firms’ reluctance to hire near retirement. While policy debates often emphasize older displaced workers, our findings highlight the need to also support displaced youth.

Im Jahr 2022 hielten 55 Prozent der 18- bis 60-Jährigen eine Teilzeitarbeit von mindestens 15 Stunden für Mütter mit unter dreijährigen Kindern für angemessen. Das zeigen am Dienstag veröffentlichte Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein Fünftel befürwortet eine externe Ganztagesbetreuung in diesem Kindesalter.

Die Befragten hielten es im Schnitt für angemessen, dass Mütter ab einem Kindesalter von fünf Jahren und acht Monaten wieder in Vollzeit arbeiten. Eine Beschäftigung in Teilzeit wurde im Durchschnitt zwei Jahre und acht Monate nach der Geburt akzeptiert. 2011 lagen diese als angemessen betrachteten Altersgrenzen bei drei Jahren und sechs Monaten für Teilzeit, für einen Vollzeitjob bei sieben Jahren und einem Monat.

„Für eine Berufsrückkehr finden Mütter mit Kleinkindern weiterhin nur wenig Akzeptanz. Nur gut die Hälfte ist dafür, dass Mütter mit Kindern unter drei Jahren arbeiten sollten, bis zu einer Vollzeitbeschäftigung sollten sie jedoch bestenfalls warten, bis das Kind das Schulalter erreicht“, betont IAB-Forscherin Corinna Frodermann.

Weiter wurden die Teilnehmenden gefragt, ab welchem Alter ein Kind außerhalb der Familie (z. B. Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter) betreut werden kann – und zwar unabhängig davon, ob eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind tatsächlich verfügbar ist. Für eine regelmäßige externe Betreuung lag das durchschnittlich akzeptierte Kindesalter im Jahr 2022 bei zwei Jahren und vier Monaten, für eine ganztägige Betreuung bei vier Jahren und neun Monaten.

Eine frühere Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern und eine frühere Ganztagesbetreuung befürworten vor allem Frauen, Eltern jüngerer Kinder, Ostdeutsche, Erwerbstätige, Paarhaushalte und Personen mit höherem Bildungsniveau.

Weiterführende Analysen zu Geschlechterunterschieden zeigen, dass insbesondere die eigene Elternschaft eine zentrale Rolle spielt. „Während die als angemessen empfundene Altersgrenze von Männern ohne Kinder bzw. ohne minderjährige Kinder deutlich über denen der Frauen in vergleichbaren Familienkonstellationen lagen, unterschieden sich Mütter und Väter mit sehr jungen Kindern kaum voneinander“, so IAB-Forscherin Claudia Wenzig.

Die Einstellungen zur Erwerbstätigkeit von Müttern und zur externen Kinderbetreuung wurden über zwölf Jahre hinweg in der IAB-Panelstudie „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ untersucht. Die Ergebnisse der Befragung sind repräsentativ für 18- bis 60-Jährige in Deutschland. Die Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-02.pdf.