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Germany has a strong skill development system. The country’s 15 year old students performed above the OECD average in the last (2018) edition of the Programme for International Student Assessment (PISA), continuing a trend of significant improvement since PISA’s first edition in 2000. Its adult population also has above average literacy and numeracy skills, according to the OECD Survey of Adult Skills (PIAAC). A strong and well-respected vocational education and training system is seen as one of the success factors behind these achievements. However, participation in learning beyond initial education lags behind other high-performing OECD countries and varies considerably across different groups of the population. This is problematic in a rapidly changing labour market, where participation in continuing education and training is a precondition for individuals, enterprises and economies to harness the benefits of these changes. This report assesses the current state of the German continuing education and training (CET) system. It examines how effectively the system prepares people and enterprises for the changes occurring in the world of work, and identifies what changes are necessary to make the CET system more future ready. The report makes recommendations for the further development of the CET system based on international good practice.

Frau Meierkord plant den Vortrag auf Deutsch zu halten

  • Bis zum 08. April 2021 haben 2.009 Betriebe an der 11. Welle der Befragung teilgenommen. 1.983 Betriebe haben die Frage zum Testangebot in ihrem Betrieb beantwortet. Die Auswertung erfolgt gewichtet, einzeln für vier Betriebsgrößenklassen und über alle Betriebe.
  • 32% der befragten Betriebe geben an, aktuell Tests durchzuführen, mit steigender Tendenz nach Anzahl der Beschäftigten. Unabhängig von der Größenklasse geben ein Drittel der Befragten an, Tests zu planen.
  • 83% der Betriebe, die Tests durchführen oder diese planen, bietet dies allen Beschäftigten an. 8% geben an, seltener als einmal die Woche zu testen.
  • 66% der Betriebe geben an, ihren Beschäftigten Tests auf freiwilliger Basis anzubieten; bei 28% gilt eine Testpflicht für alle Beschäftigten.
  • Bei 64% der Betriebe ist die Resonanz der Beschäftigten zum Testangebot überwiegend positiv, 10% geben eine überwiegend negative Resonanz an.
  • 73% der Betriebe, die eine Testeinführung planen, wollen ihren Plan bis innerhalb der nächsten vier Wochen umsetzen. 12% der Betriebe wissen noch nicht, wann die Umsetzung erfolgen soll.
  • Den größten Anteil an Betrieben, die bereits Tests durchführen, hat die Branche des Bildungs-/Gesundheits- und Sozialwesens mit 58%; den Kleinsten die Branche Verkehr und Lagerei mit 17%.
  • Der Anteil der Betriebe, die Tests anbieten, ist im Zeitverlauf (von Kalenderwoche 12 zu Kalenderwoche 14) der Befragung von 28% auf 37% gestiegen.
  • Die Zusammenhänge zwischen Testangebot und Lockdown, Homeoffice oder Liquidität sind in der Regel nur schwach ausgeprägt.

Die Erhebung

Die Auswertungen basieren auf der hochfrequenten Panelbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“. Seit der ersten Erhebungswelle, die am 3. August 2020 (KW 32) startete, werden in jeder weiteren Welle rund 1500 bis 2000 Betriebe zu ihrem Umgang mit der Corona-Krise befragt. Eine Erhebungswelle dauert in der Regel zwei Wochen gefolgt von einer einwöchigen Unterbrechung, woraufhin dann bereits die nächste Welle startet. Nach Möglichkeit werden Betriebe in mehreren aufeinanderfolgenden Wellen befragt; Betriebe, die eine weitere Teilnahme verweigern, werden durch neu gezogene Betriebe ersetzt. Die telefonischen Interviews führt Kantar im Auftrag des IAB durch. Im Regelfall geben leitende Personen aus der Geschäftsführung Auskunft über ihren Betrieb.

Nach der Betriebsdefinition der Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt jede einzelne Niederlassung eines Unternehmens als eigenständiger Betrieb, sofern die einzelnen Niederlassungen unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen nachgehen oder in verschiedenen Gemeinden ansässig sind. Nicht zur Zielpopulation der Befragung gehören die öffentliche Verwaltung, private Haushalte mit wirtschaftlicher Aktivität, exterritoriale Organisationen (dies entspricht den Abschnitten O, T und U aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008) und Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; sie wurden bei der Ziehung der Stichprobe ausgeschlossen. Auch Betriebe, die sich nach eigener Einschätzung zum öffentlichen Dienst zählen, wurden nicht befragt.

Weitere Informationen: https://www.iab-forum.de/was-bewegt-arbeitgeber-in-der-krise-eine-neue-iab-befragung-gibt-aufschluss/

Methodische Anmerkungen

Die Auswertungen basieren auf der hochfrequenten Panelbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“. Seit der ersten Erhebungswelle, die am 3. August 2020 (KW 32) startete, werden in jeder weiteren Welle rund 1500 bis 2000 Betriebe zu ihrem Umgang mit der Corona-Krise befragt. Eine Erhebungswelle dauert in der Regel zwei Wochen gefolgt von einer einwöchigen Unterbrechung, woraufhin dann bereits die nächste Welle startet. Nach Möglichkeit werden Betriebe in mehreren aufeinanderfolgenden Wellen befragt; Betriebe, die eine weitere Teilnahme verweigern, werden durch neu gezogene Betriebe ersetzt. Die telefonischen Interviews führt Kantar im Auftrag des IAB durch. Im Regelfall geben leitende Personen aus der Geschäftsführung Auskunft über ihren Betrieb.

Nach der Betriebsdefinition der Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt jede einzelne Niederlassung eines Unternehmens als eigenständiger Betrieb, sofern die einzelnen Niederlassungen unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen nachgehen oder in verschiedenen Gemeinden ansässig sind. Nicht zur Zielpopulation der Befragung gehören die öffentliche Verwaltung, private Haushalte mit wirtschaftlicher Aktivität, exterritoriale Organisationen (dies entspricht den Abschnitten O, T und U aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008) und Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; sie wurden bei der Ziehung der Stichprobe ausgeschlossen. Auch Betriebe, die sich nach eigener Einschätzung zum öffentlichen Dienst zählen, wurden nicht befragt.

Weitere Informationen: https://www.iab-forum.de/was-bewegt-arbeitgeber-in-der-krise-eine-neue-iab-befragung-gibt-aufschluss/

Alle dargestellten Werte stammen aus der 11. Welle der Befragung, die vom 22. März bis zum 8. April 2021 dauerte, und beziehen sich auf den gesamten Erhebungszeitraum. Der Anteil der Betriebe, die ihren Beschäftigten Tests anbietet, ist während dieser zweieinhalb Wochen gestiegen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung ist dies bei der Interpretation der vorliegenden Ergebnisse zu berücksichtigen.

Insgesamt wählten wenige Befragte die Antwortoptionen „weiß nicht“ oder „keine Angabe“ aus. Die entsprechenden Fallzahlen sind zumeist vernachlässigbar und daher nicht abgebildet. Nur bei der Frage zum Zeitpunkt der geplanten Testeinführung ist die Antwortoption „weiß nicht“ aufgrund ihrer inhaltlichen Bedeutung enthalten.

In den nachfolgenden Tabellen werden Gesamtanteile angegeben, wie viele Betriebe über alle Größenklassen hinweg Corona-Tests anbieten. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass rund drei Viertel der Betriebe in Deutschland weniger als zehn Personen beschäftigt. Da es vergleichsweise wenig Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten gibt, tragen solche Kleinstbetriebe maßgeblich zum berechneten Gesamtanteil bei. Allerdings arbeiten rund 85% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Betrieben mit mindestens zehn Beschäftigten, ein Drittel arbeitet in Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten. Der Gesamtanteil ist daher ungeeignet für Aussagen, welcher Anteil der Beschäftigten ein Testangebot von ihrem Arbeitgeber erhält. Gewisse Hinweise hierzu geben hingegen die Auswertungen für die einzelnen Größenklassen.

Die 95%-Konfidenzintervalle erlauben eine Einschätzung des Stichprobenfehlers. Wären zufällig andere Betriebe für die Befragung ausgewählt worden, wären die Ergebnisse zwar etwas anders, doch die Konfidenzintervalle von beiden Stichproben decken mit hoher Sicherheit den tatsächlichen Wert ab. Wären 100 Betriebsbefragungen auf die gleiche Weise durchgeführt worden wie hier geschehen, würden die Konfidenzintervalle von 95 dieser Befragungen den tatsächlichen Wert enthalten.

Zur Auswahl der Betriebe wurde eine geschichtete Zufallsstichprobe gezogen, in der große Betriebe deutlich überrepräsentiert sind. Auch die Wahrscheinlichkeit zur Teilnahme an der Befragung variiert. Beides wurde zur Berechnung von Hochrechnungsfaktoren einbezogen. Diese geben an, für wie viele Betriebe aus der Grundgesamtheit ein einzelner Betrieb aus der Befragung stellvertretend steht. Abschließend wurden die Hochrechnungsfaktoren anhand von Betriebsgröße, Branche und Region kalibriert, sodass die mit Befragungsdaten hochgerechnete Anzahl der Betriebe in Deutschland der gemeldeten Anzahl vom 28. Februar 2020 laut den administrativen Betriebsdaten der BA entspricht.

Online delivery of higher education has taken center stage but is fraught with issues of student self-organization. We conducted an RCT to study the effects of remote peer mentoring at a German university that switched to online teaching due to the COVID-19 pandemic. Mentors and mentees met one-on-one online and discussed topics like self-organization and study techniques. We find positive impacts on motivation, studying behavior, and exam registrations. The intervention did not shift earned credits on average, but we demonstrate strong positive effects on the most able students. In contrast to prior research, effects were more pronounced for male students.

Das European Labour Market Barometer steigt im März gegenüber dem Vormonat um 1,3 Punkte auf 100,6 Punkte. Der Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist damit erstmals seit Krisenbeginn über die Marke von 100 Punkten geklettert und lässt keine Verschlechterung des europäischen Arbeitsmarkts in den nächsten Monaten erwarten.

Das European Labour Market Barometer steigt im März gegenüber dem Vormonat um 1,3 Punkte auf 100,6 Punkte. Der Frühindikator des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist damit erstmals seit Krisenbeginn über die Marke von 100 Punkten geklettert und lässt keine Verschlechterung des europäischen Arbeitsmarkts in den nächsten Monaten erwarten.

In allen Ländern ist das European Labour Market Barometer gestiegen oder zumindest gleichgeblieben. „Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa erwarten, dass die Arbeitsmärkte in Europa sich stabilisieren.“, sagt IAB-Forschungsbereichsleiter Enzo Weber. Mit einer Verschlechterung der Arbeitslosigkeit und Beschäftigung ist damit nicht zu rechnen. „Eine durchgreifende Erholung ist das aber noch nicht“, erklärt Weber.

Der Teilindikator des European Labour Market Barometer für die künftige Entwicklung der Beschäftigung ist im März um 1,2 Punkte auf 100,7 Punkte gestiegen. Damit liegt er in etwa gleichauf mit dem Teilindikator für die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen, der nach einem deutlichen Plus von 1,5 Punkten einen Stand von 100,6 Punkten erreicht. „Weitere Verbesserungen am europäischen Arbeitsmarkt sind möglich. Dafür muss die dritte Corona-Welle aber schnell unter Kontrolle kommen.“, erklärt Weber.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 16 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Tschechien und Zypern. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate signalisiert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert des Barometers. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Die Skala reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung). Für jede der teilnehmenden Arbeitsverwaltungen wird ein Barometer bestimmt, aus denen sich das europäische Barometer als gewichtetes Mittel ergibt.

Eine Zeitreihe des European Labour Market Barometer einschließlich seiner Einzelkomponenten für alle 16 beteiligten Arbeitsverwaltungen ist unter www.iab.de/Presse/elmb-components abrufbar. Mehr zum Europäischen Arbeitsmarktbarometer findet sich unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2120.pdf.

Während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose erleichtert worden, um die Folgen der Eindämmungsmaßnahmen abzufedern. So wurde beispielsweise die Angemessenheitsprüfung zu den Unterkunftskosten und großzügigere Anrechnungsmodalitäten der Vermögensprüfung eingeführt sowie auf Sanktionen nahezu vollständig verzichtet. Diese zunächst bis Ende März befristeten Änderungen wurden mittlerweile im Rahmen des Sozialschutzpakets III bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Gleichwohl steht ein 11. Änderungsgesetz des SGB II noch aus und wurde nach Vorlage eines entsprechenden Referentenentwurfs des BMAS bereits im Januar vermutlich auf die Zeit der nächsten Regierungskoalition vertagt.
Im Vortrag werden erste Ergebnisse sowohl einer Befragung bei Beschäftigten des Job-Center Recklinghausen als auch von SGB-II Beziehenden des Job-Centers, die im zweiten Halbjahr 2020 durchgeführt wurden präsentiert. Die Analyse von drei grundlegenden Reformpunkten der Grundsicherung zeigt, dass die dauerhafte Vereinfachung bei den Kosten der Unterkunft nur geringe Mehraufwendungen verursachen würde. Für die Abschaffung der Sanktionen würde hingegen die Akzeptanz, auch der betroffenen Hartz-IV-Beziehenden fehlen.
Die Ergebnisse erlauben einen Beitrag zur Versachlichung der Sinnhaftigkeit einer Verlängerung einiger Corona bedingten Sonderregelungen und liefern einen Diskussionsbeitrag zu Vorschlägen die temporären Änderungen nach Auslaufen der Corona-Sonderregeln beizubehalten.

During the COVID-19 crisis the U.S. increased UI benefits substantially, leading to earnings replacement rates above 100% for many workers. In this paper, we use the universe of micro records on UI claims from the state of California going back over 15 years to study the impact of UI benefits on labor supply and job outcomes during the COVID-19 crisis, and contrast it with the variation of effects in booms and recessions before the crisis. Our main estimation strategy exploits the fact that UI benefits rise linearly with earnings up to a maximum, leading to a sharp kink that allows us to implement a Regression Kink Design (RKD) to estimate the effect of UI benefit changes on a range of outcomes. We also analyze the effect of sharp changes in UI benefits during the COVID-19 crisis. Preliminary estimates suggest that increase in UI benefits during the COVID-19 crisis raised unemployment durations for affected workers. These estimates do not imply increases in unemployment or reduction in hiring rates because they may be offset by workers not covered by UI.

„Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen.“ Mit diesen Worten kündigte Bundesfinanzminister Olaf Scholz Im Juni 2020 ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm an. Es war neben der massiven Ausweitung der Kurzarbeit eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Folgen der Corona-Krise für Wirtschaft und Arbeitsmarkt aufzufangen. Heute, im Frühjahr 2021, lässt sich eine erste Bilanz ziehen: Wie effektiv waren die Hilfen tatsächlich? Sind sie überhaupt da angekommen, wo sie ankommen sollten? Waren sie vielleicht sogar kontraproduktiv, weil sie kranke Unternehmen künstlich am Leben erhalten haben? Und inwieweit ist es gelungen, die Beschäftigung zu stabilisieren und einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern? Wie gut konnten die am stärksten betroffenen Branchen und Gruppen, etwa Gastronomie, Einzelhandel und Solo-Selbstständige, geschützt werden? Wie gut hat das Ausbildungssystem die Krise bislang überstanden? Und wie wirkt sich der staatliche Geldsegen langfristig aus? Hat er Deutschland fitter gemacht für die doppelte Herausforderung der digitalen und ökologischen Transformation? Diese Fragen möchten wir mit Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Arbeitsverwaltung diskutieren.

Der Inhalt des Vortrags soll uns die konkreten ethischen Probleme bewusst und greifbar machen und uns dazu anregen, uns an einem Reflexionsprozess über das richtige Handeln zu beteiligen. Dazu werde ich den Begriff der Datenethik erklären und auf den Zusammenhang zwischen Informatik und Ethik eingehen. Ich werde aufzeigen, welchen Weg diese zwei Disziplinen gemeinsam gegangen sind und wer sich aktuell mit Datenethik in Deutschland beschäftigt. Im Hauptteil der Vortrags setze ich mich konkret mit der Frage auseinander, an welchen Stellen der IT-Entwicklung welche ethischen Probleme auftreten können und durch welche Fragestellungen wir Ihnen begegnen können. Dafür habe ich den IT-Entwicklungsprozess in 5 Schritte aufgeteilt, die – unabhängig von dem gewählten Entwicklungsvorgehen – immer durchlaufen werden. Diese IT-Entwicklungsschritte habe ich mit konkreten und aktuellen Beispielen belegt und anschließend mit den ethischen Fragen ergänzt, die man jeweils stellen muss, um dem ethischen Risiko zu begegnen. Mit der Aussicht auf die Handlungsoptionen, die wir haben, werde ich meinen Vortrag beenden.