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Ergebnisse der Befragung „Corona-Test-Angebote in Betrieben“

  • Bis zum 08. April 2021 haben 2.009 Betriebe an der 11. Welle der Befragung teilgenommen. 1.983 Betriebe haben die Frage zum Testangebot in ihrem Betrieb beantwortet. Die Auswertung erfolgt gewichtet, einzeln für vier Betriebsgrößenklassen und über alle Betriebe.
  • 32% der befragten Betriebe geben an, aktuell Tests durchzuführen, mit steigender Tendenz nach Anzahl der Beschäftigten. Unabhängig von der Größenklasse geben ein Drittel der Befragten an, Tests zu planen.
  • 83% der Betriebe, die Tests durchführen oder diese planen, bietet dies allen Beschäftigten an. 8% geben an, seltener als einmal die Woche zu testen.
  • 66% der Betriebe geben an, ihren Beschäftigten Tests auf freiwilliger Basis anzubieten; bei 28% gilt eine Testpflicht für alle Beschäftigten.
  • Bei 64% der Betriebe ist die Resonanz der Beschäftigten zum Testangebot überwiegend positiv, 10% geben eine überwiegend negative Resonanz an.
  • 73% der Betriebe, die eine Testeinführung planen, wollen ihren Plan bis innerhalb der nächsten vier Wochen umsetzen. 12% der Betriebe wissen noch nicht, wann die Umsetzung erfolgen soll.
  • Den größten Anteil an Betrieben, die bereits Tests durchführen, hat die Branche des Bildungs-/Gesundheits- und Sozialwesens mit 58%; den Kleinsten die Branche Verkehr und Lagerei mit 17%.
  • Der Anteil der Betriebe, die Tests anbieten, ist im Zeitverlauf (von Kalenderwoche 12 zu Kalenderwoche 14) der Befragung von 28% auf 37% gestiegen.
  • Die Zusammenhänge zwischen Testangebot und Lockdown, Homeoffice oder Liquidität sind in der Regel nur schwach ausgeprägt.

Die Erhebung

Die Auswertungen basieren auf der hochfrequenten Panelbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“. Seit der ersten Erhebungswelle, die am 3. August 2020 (KW 32) startete, werden in jeder weiteren Welle rund 1500 bis 2000 Betriebe zu ihrem Umgang mit der Corona-Krise befragt. Eine Erhebungswelle dauert in der Regel zwei Wochen gefolgt von einer einwöchigen Unterbrechung, woraufhin dann bereits die nächste Welle startet. Nach Möglichkeit werden Betriebe in mehreren aufeinanderfolgenden Wellen befragt; Betriebe, die eine weitere Teilnahme verweigern, werden durch neu gezogene Betriebe ersetzt. Die telefonischen Interviews führt Kantar im Auftrag des IAB durch. Im Regelfall geben leitende Personen aus der Geschäftsführung Auskunft über ihren Betrieb.

Nach der Betriebsdefinition der Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt jede einzelne Niederlassung eines Unternehmens als eigenständiger Betrieb, sofern die einzelnen Niederlassungen unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen nachgehen oder in verschiedenen Gemeinden ansässig sind. Nicht zur Zielpopulation der Befragung gehören die öffentliche Verwaltung, private Haushalte mit wirtschaftlicher Aktivität, exterritoriale Organisationen (dies entspricht den Abschnitten O, T und U aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008) und Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; sie wurden bei der Ziehung der Stichprobe ausgeschlossen. Auch Betriebe, die sich nach eigener Einschätzung zum öffentlichen Dienst zählen, wurden nicht befragt.

Weitere Informationen: https://www.iab-forum.de/was-bewegt-arbeitgeber-in-der-krise-eine-neue-iab-befragung-gibt-aufschluss/

Methodische Anmerkungen

Die Auswertungen basieren auf der hochfrequenten Panelbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“. Seit der ersten Erhebungswelle, die am 3. August 2020 (KW 32) startete, werden in jeder weiteren Welle rund 1500 bis 2000 Betriebe zu ihrem Umgang mit der Corona-Krise befragt. Eine Erhebungswelle dauert in der Regel zwei Wochen gefolgt von einer einwöchigen Unterbrechung, woraufhin dann bereits die nächste Welle startet. Nach Möglichkeit werden Betriebe in mehreren aufeinanderfolgenden Wellen befragt; Betriebe, die eine weitere Teilnahme verweigern, werden durch neu gezogene Betriebe ersetzt. Die telefonischen Interviews führt Kantar im Auftrag des IAB durch. Im Regelfall geben leitende Personen aus der Geschäftsführung Auskunft über ihren Betrieb.

Nach der Betriebsdefinition der Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt jede einzelne Niederlassung eines Unternehmens als eigenständiger Betrieb, sofern die einzelnen Niederlassungen unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen nachgehen oder in verschiedenen Gemeinden ansässig sind. Nicht zur Zielpopulation der Befragung gehören die öffentliche Verwaltung, private Haushalte mit wirtschaftlicher Aktivität, exterritoriale Organisationen (dies entspricht den Abschnitten O, T und U aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige von 2008) und Betriebe ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; sie wurden bei der Ziehung der Stichprobe ausgeschlossen. Auch Betriebe, die sich nach eigener Einschätzung zum öffentlichen Dienst zählen, wurden nicht befragt.

Weitere Informationen: https://www.iab-forum.de/was-bewegt-arbeitgeber-in-der-krise-eine-neue-iab-befragung-gibt-aufschluss/

Alle dargestellten Werte stammen aus der 11. Welle der Befragung, die vom 22. März bis zum 8. April 2021 dauerte, und beziehen sich auf den gesamten Erhebungszeitraum. Der Anteil der Betriebe, die ihren Beschäftigten Tests anbietet, ist während dieser zweieinhalb Wochen gestiegen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung ist dies bei der Interpretation der vorliegenden Ergebnisse zu berücksichtigen.

Insgesamt wählten wenige Befragte die Antwortoptionen „weiß nicht“ oder „keine Angabe“ aus. Die entsprechenden Fallzahlen sind zumeist vernachlässigbar und daher nicht abgebildet. Nur bei der Frage zum Zeitpunkt der geplanten Testeinführung ist die Antwortoption „weiß nicht“ aufgrund ihrer inhaltlichen Bedeutung enthalten.

In den nachfolgenden Tabellen werden Gesamtanteile angegeben, wie viele Betriebe über alle Größenklassen hinweg Corona-Tests anbieten. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass rund drei Viertel der Betriebe in Deutschland weniger als zehn Personen beschäftigt. Da es vergleichsweise wenig Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten gibt, tragen solche Kleinstbetriebe maßgeblich zum berechneten Gesamtanteil bei. Allerdings arbeiten rund 85% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Betrieben mit mindestens zehn Beschäftigten, ein Drittel arbeitet in Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten. Der Gesamtanteil ist daher ungeeignet für Aussagen, welcher Anteil der Beschäftigten ein Testangebot von ihrem Arbeitgeber erhält. Gewisse Hinweise hierzu geben hingegen die Auswertungen für die einzelnen Größenklassen.

Die 95%-Konfidenzintervalle erlauben eine Einschätzung des Stichprobenfehlers. Wären zufällig andere Betriebe für die Befragung ausgewählt worden, wären die Ergebnisse zwar etwas anders, doch die Konfidenzintervalle von beiden Stichproben decken mit hoher Sicherheit den tatsächlichen Wert ab. Wären 100 Betriebsbefragungen auf die gleiche Weise durchgeführt worden wie hier geschehen, würden die Konfidenzintervalle von 95 dieser Befragungen den tatsächlichen Wert enthalten.

Zur Auswahl der Betriebe wurde eine geschichtete Zufallsstichprobe gezogen, in der große Betriebe deutlich überrepräsentiert sind. Auch die Wahrscheinlichkeit zur Teilnahme an der Befragung variiert. Beides wurde zur Berechnung von Hochrechnungsfaktoren einbezogen. Diese geben an, für wie viele Betriebe aus der Grundgesamtheit ein einzelner Betrieb aus der Befragung stellvertretend steht. Abschließend wurden die Hochrechnungsfaktoren anhand von Betriebsgröße, Branche und Region kalibriert, sodass die mit Befragungsdaten hochgerechnete Anzahl der Betriebe in Deutschland der gemeldeten Anzahl vom 28. Februar 2020 laut den administrativen Betriebsdaten der BA entspricht.

Erhebungszeitraum

xxx

Veröffentlichungsdatum

13.4.2021

Downloads

Lizenzhinweis

Die Daten zu den Ergebnissen der Befragung „Corona-Test-Angebote in Betrieben“ werden unter folgender Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)