Schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt
Vom Jobaufschwung der vergangenen Jahre hat die Gruppe der Menschen mit Behinderung vergleichsweise wenig profitiert. Gleiche Chancen in der Arbeitswelt sind das erklärte Ziel der Politik und auch im Hinblick auf den künftigen Fachkräftebedarf wird über dieses ungenutzte Potenzial vermehrt diskutiert. Wo liegen die Hürden bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung? Wie kann ein Umdenken der Unternehmen gefördert werden?
Diese Infoplattform stellt Literaturhinweise zur Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten zusammen.
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Literaturhinweis
Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten und der Beauftragte des Arbeitgebers (1979)
Jacobi, Volker;Zitatform
Jacobi, Volker (1979): Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten und der Beauftragte des Arbeitgebers. In: Caritas-Korrespondenz, Jg. 47, H. 10, S. 17-24.
Abstract
Der Artikel beschreibt Rechtsstellung und Aufgaben des Vertrauensmannes und der Beauftragten des Arbeitgebers, die durch das Schwerbehindertengesetz zum Vermittler zwischen Dienstgeber und behinderten Arbeitnehmern bestimmt wurden.
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Literaturhinweis
Die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Schwerbehinderten (1979)
Siegler, Hans Georg;Zitatform
Siegler, Hans Georg (1979): Die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Schwerbehinderten. In: Behindertenrecht, Jg. 18, H. 1, S. 10-13.
Abstract
Der Autor erläutert die Pflichten, die Arbeitgebern nach §11 SchwbG entstehen: Die Prüfung der Einstellung Schwerbehinderter bei der Besetzung freier Arbeitsplätze, die Beschäftigung Schwerbehinderter auf angemessenen Arbeitsplätzen nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, die Bereitstellung von Dauerarbeitsplätzen für die Schwerbehinderten und die Ausstattung ihrer Arbeitsplätze mit technischen Arbeitshilfen.
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Literaturhinweis
Zur Entwicklung des Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte (1979)
Zitatform
(1979): Zur Entwicklung des Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte. In: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Jg. 27, H. 8, S. 847-853.
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Literaturhinweis
Anerkannte Schwerbehinderte in Bayern - Umfang und Struktur des Bestandes am 30. Juni 1979 (1979)
Zitatform
(1979): Anerkannte Schwerbehinderte in Bayern - Umfang und Struktur des Bestandes am 30. Juni 1979. In: Arbeit und Soziales, Jg. 34, H. 8, S. 4-18.
Abstract
Die Zahl der amtlich anerkannten Schwerbehinderten betrug in Bayern Ende Juni 1979 490 400, das sind 4,5% der Bevölkerung.
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Literaturhinweis
Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWV) (1979)
Zitatform
(1979): Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWV). (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 554/79), 39 S.
Abstract
Durch die Verordnung wird der Rahmen der neuen Werkstattkonzeption in §52 des Schwerbehindertengesetzes von 1974 ergänzt und ausgefüllt. Ihre Vorschriften regeln die fachlichen Anforderungen an die Werkstatt für Behinderte und das Verfahren zur Anerkennung solcher Werkstätten.
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Literaturhinweis
Schwerbehinderte - Neues Sonderprogramm (1978)
Cramer, Horst H.;Zitatform
Cramer, Horst H. (1978): Schwerbehinderte - Neues Sonderprogramm. In: Bundesarbeitsblatt H. 3, S. 62-64.
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Literaturhinweis
Die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Schwerbehindertenrecht (1978)
Prüwer, Hans-Joachim;Zitatform
Prüwer, Hans-Joachim (1978): Die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Schwerbehindertenrecht. In: Behindertenrecht, Jg. 17, H. 2, S. 25-31.
Abstract
Der Autor beschreibt die Aufgaben der Bundesanstalt bei der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes: Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Vermittlung in Ausbildungsstellen, besondere Förderung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte im Rahmen der Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 AFG, Gleichstellung gemäß §2 SchwbG, Durchführung des Anzeigenverfahrens, Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht, Zulassung der Anrechnung und der Mehrfachanrechnung und der Werkstätten für Behinderte, ihre Anerkennung und die Aufhebung der Anerkennung, Kündigungsschutz und nachgehende Hilfe im Arbeitsleben.
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Literaturhinweis
Der Schwerbehinderte am Arbeitsplatz. Mit der neuen Ausgleichsabgabeverordnung (1978)
Zanker, Hugo;Zitatform
(1978): Der Schwerbehinderte am Arbeitsplatz. Mit der neuen Ausgleichsabgabeverordnung. München: Verlag für Verwaltungspraxis Rehm, 128 S.
Abstract
"Die Ausgabe enthält das Schwerbehindertengesetz, das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes und die beiden zum Schwerbehindertengesetz ergangenen Durchführungsverordnungen in den jeweils neuesten Fassungen. An den Text des Schwerbehindertengesetzes sind Leitsätze aus der bis Mitte August 1978 bekanntgewordenen arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angefügt." "Dem Text der neuen Ausgleichsabgabenverordnung geht eine Einführung voraus, in der versucht wird, Inhalt und Problematik zusammenfassend darzustellen."
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 5.RVÄndG) (1978)
Zitatform
(1978): Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 5.RVÄndG). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 8/2101 (14.09.1978)), 6 S.
Abstract
"Für die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze sind für die Bundesregierung in erster Linie sozialpolitische Erwägungen maßgebend. Darüber hinaus erwartet die Bundesregierung von der Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte auch eine günstige Beeinflussung der Beschäftigungssituation."
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Literaturhinweis
Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbAV) (1978)
Zitatform
(1978): Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbAV). In: Bundesarbeitsblatt H. 10, S. 484-487.
Abstract
Im ersten Abschnitt der Verordnung wird die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe durch die Hauptfürsorgestellen geregelt. Mit ihnen werden z.B. die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsstellen für Schwerbehinderte gefördert, Leistungen zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben für Schwerbehinderte gewährt und Einrichtungen zur Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter bezuschußt. Der zweite Abschnitt behandelt den "Ausgleichsfonds für überregionale Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft."
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Literaturhinweis
Arbeitsmarkt und Schwerbehindertengesetz (1977)
Becker, Wolfgang;Zitatform
Becker, Wolfgang (1977): Arbeitsmarkt und Schwerbehindertengesetz. In: Soziale Sicherheit, Jg. 26, H. 2, S. 49-52.
Abstract
Der Aufsatz enthält Angaben zur Lage der Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt im Nov. 1976 sowie Erläuterungen zum Schwerbehindertengesetz, zum Regierungsprogramm zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Schwerbehinderte, das am 1. Nov. 1976 in Kraft trat, und zu weiteren geplanten Maßnahmen.
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Literaturhinweis
Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand (1977)
Laubinger, Hans-Werner; Krause, Dieter;Zitatform
Laubinger, Hans-Werner & Dieter Krause (1977): Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand. (Speyerer Arbeitshefte 16), Speyer: Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Getr. Sz.
Abstract
"Seit April 1975 wird im Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer auf Anregung des Bundesinnenministeriums ein Forschungsprojekt 'Auswirkungen neuer Gesetze auf den Personalaufwand im öffentlichen Dienst' durchgeführt. Über die erste Phase dieses Forschungsvorhabens wurde im Januar 1976 unter dem Titel 'Gesetzesvollzug und Personalaufwand - Zur Bestimmung des für den Vollzug neuer Gesetze erforderlichen Personalaufwandes' (Speyerer Arbeitshefte 2) berichtet. Hiermit wird der Abschlußbericht über die zweite Phase des Projekts vorgelegt. Er stellt die Ergebnisse eines ersten Tests dar, in dem der Versuch unternommen wurde, das in der Studie vom Januar 1976 entworfene theoretische Konzept auf seine Praktikabilität hin zu überprüfen."
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Literaturhinweis
Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand (1977)
Laubinger, Hans-Werner; Krause, Dieter;Zitatform
Laubinger, Hans-Werner & Dieter Krause (1977): Schwerbehindertengesetz und Personalaufwand. In: Speyerer Arbeitsheft H. 16, S. 1-70. Anhang.
Abstract
Forschungsprojekt aus dem Verwaltungsbereich. Untersucht wird am Beispiel des Schwerbehindertengesetzes, welcher Personalaufwand bei der Durchführung neuer Gesetze erforderlich wird. Der Testversuch sollte erst Aufschlüsse darüber vermitteln," ++ ob der mit der Ausarbeitung eines Gesetzes befaßte Referent anhand des von uns vorgeschlagenen Verfahrens in der Lage ist, den voraussichtlichen Personalaufwand zu prognostizie ren, ++ welche Schwierigkeiten dabei auftreten und ++ wie hoch der Aufwand für eine derartige Prognose ist." (IAB2)
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Literaturhinweis
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (1977)
Zitatform
(1977): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 8/1105 (27.10.1977)), 3 S.
Abstract
"In Ausbildung Stehende sollen nicht mehr bei der Berechnung der Pflichtsätze für Schwerbehinderte berücksichtigt werden, um Hemmungen abzubauen, die heute vielfach der Schaffung von Ausbildungsplätzen entgegenstehen. Schwerbehinderte Arbeitgeber sollen außerdem auf Antrag auf die Pflichtzahl angerechnet werden können." "Der Gesetzentwurf sieht entsprechende Änderungen der §§ 6 und 7 vor."
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Literaturhinweis
Das neue Schwerbehindertengesetz - Erfahrungen eines Landesarbeitsamtes (1976)
Prüwer, Hans-Joachim;Zitatform
Prüwer, Hans-Joachim (1976): Das neue Schwerbehindertengesetz - Erfahrungen eines Landesarbeitsamtes. In: Arbeit und Beruf, Jg. 27, H. 4, S. 99-103.
Abstract
"Die Ausführungen stellen eine Betrachtung der vielfältigen Aufgaben der BA bei der Durchführung des neuen Schwerbehindertengesetzes dar. Sie sollen ferner aus der Sicht eines Landesarbeitsamtes Erfahrungen zum Umfang und zur Lösung der mit dem gesetzlichen Auftrag verbundenen Verpflichtungen vermitteln. Ein Jahr nach Inkrafttreten eines so umfassenden Gesetzes kann noch nicht festgestellt werden, ob die Ziele und die geknüpften Erwartungen erfüllt werden können. Es ist zunächst festzuhalten, daß die Lösung vom Kausalprinzip zugunsten einer finalen Wertung mit der Einbeziehung eines größeren Behindertenkreises in den Gesetzesschutz bei den Betroffenen ein breites Echo gefunden hat. Aufnahmebereitschaft der Arbeitgeber und Vermittlungsaktivitäten der BA müssen jedoch künftig im Gleichklang mit dem erweiterten Personenkreis stehen."
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Literaturhinweis
Das neue Schwerbehindertengesetz (1974)
Wohlleben, Reinhard;Zitatform
Wohlleben, Reinhard (1974): Das neue Schwerbehindertengesetz. In: Arbeit, Beruf und Arbeitslosenhilfe, Jg. 25, H. 7, S. 209-212.
Abstract
Überblicksartikel.
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Literaturhinweis
Gesamthochschule für Schwerbehinderte (1971)
Abstract
Ziele der vorgeschlagenen Gesamthochschule. Probleme des "Studienghettos". Studiengänge und Studienorganisation. Bestehende und geplante Einrichtungen der Stiftung Rehabilitation.
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Literaturhinweis
Zwanzig Jahre Schwerbehindertengesetz: Aspekte einer Entwicklung (1995; 1996)
Stark, Erich;Zitatform
Stark, Erich (1995; 1996): Zwanzig Jahre Schwerbehindertengesetz. Aspekte einer Entwicklung. In: Behindertenrecht, Jg. 35, H. 1, S. 12-22.
Abstract
Im ersten Teil des Beitrags werden die Änderungen der betrieblichen Bedingungen bei der Beschäftigung Behinderter sowie die Organisation, personelle Ausstattung und die Entwicklung der Aufgaben der Hauptfürsorgestellen beschrieben. Angesprochen werden hier u. a. die Hilfen zur Eingliederung besonders betroffener Behinderter und die psychosoziale Betreuung als Teil der begleitenden Hilfe. Der zweite Teil befaßt sich dann mit dem Schwerbehindertengesetz, seinem Inhalt, dem geschützten Personenkreis und seinen Instrumenten zur Förderung der Beschäftigung Behinderter. In seiner Schlußbemerkung weist der Autor darauf hin, daß die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben bisher nur unzureichend eingesetzt werden, obwohl es sich dabei um ein vergleichsweise kostengünstiges Instrument handelt. (IAB)