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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "SGB-II-Bezug / Armut / Sozialsysteme"
  • Literaturhinweis

    Can a federal minimum wage alleviate poverty and income inequality? Ex-post and simulation evidence from Germany (2023)

    Backhaus, Teresa ; Müller, Kai-Uwe;

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    Backhaus, Teresa & Kai-Uwe Müller (2023): Can a federal minimum wage alleviate poverty and income inequality? Ex-post and simulation evidence from Germany. In: Journal of European Social Policy, Jg. 33, H. 2, S. 216-232. DOI:10.1177/09589287221144233

    Abstract

    "Minimum wages are increasingly discussed as an instrument against (in-work) poverty and income inequality in Europe. Just recently the German government opted for a substantial ad-hoc increase of the minimum-wage level to €12 per hour mentioning poverty prevention as an explicit goal. We use the introduction of the federal minimum wage in Germany in 2015 to study its redistributive impact on disposable household incomes. Based on the German Socio-Economic Panel we analyse changes in poverty and income inequality investigating different mechanisms of the transmission from individual gross wage-rates to disposable household incomes. We find that the minimum wage is an inadequate tool for income redistribution because it does not target poor households. Individuals affected by the minimum wage are not primarily in households at the bottom of the income distribution but are spread across it. Consequently, welfare dependence decreases only marginally. The withdrawal of transfers or employment effects cannot explain the limited effect on poverty. Complementary simulations show that neither full compliance nor a markedly higher level of €12 per hour can render the minimum wage more effective in reducing poverty." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen (2022)

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Stefan Schwarz (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen. (IAB-Forschungsbericht 14/2022), Nürnberg, 113 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2214

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht beschreibt die Inhalte der Studie „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen“, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags der Mindestlohnkommission an das IAB vergeben wurde. In der Studie wird untersucht, wie sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auswirkt. Bisherige Studien zur Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im Jahr 2015 sowie die deskriptiven Befunde in dieser Studie zeigen, dass die Anzahl der abhängig beschäftigten Grundsicherungsbeziehenden im Zuge der Mindestlohneinführung nur moderat gesunken ist. Aus diesem Grund wird in dieser Studie der Blick auf die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Transferleistungen von Grundsicherungsbeziehenden gerichtet, die auch nach Einführung des Mindestlohns noch im Leistungsbezug verblieben sind. Die empirischen Auswertungen basieren auf administrativen Datensätzen, die im Rahmen von Verwaltungsvorgängen, insbesondere zum SGB II, erzeugt und in der „Stichprobe Integrierte Grundsicherungsbiografien“ am IAB aufbereitet wurden. Legt man die in dieser Studie berechneten Medianstundenlöhnen für das Jahr 2014 von ca. 8,30 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Grunde, so waren die Leistungsbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Dies gilt noch deutlicher für geringfügig Beschäftigte, bei denen ein Medianstundenlohn von nur 6,90 Euro im Jahr 2014 errechnet wurde. Die Mehrheit der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Für den Medianbedarf der Bedarfsgemeinschaft von Erwerbstätigen im Jahr 2014 wurden Werte zwischen 723 Euro für Alleinstehende und 1.780 Euro für Paare mit Kind(ern) berechnet. Ohne weitere Einkommen im Haushalt liegt folglich ein leistungsvermeidender Stundenlohn bei diesen Bedarfswerten für verschiedene Kombinationen aus Arbeitszeit und Größe der Bedarfsgemeinschaftstypen zumeist über 8,50 Euro. Auf Basis von Kausalanalysen ergibt sich ein mindestlohnbedingter Anstieg des individuellen Bruttomonatseinkommens bei den weiterhin im Leistungsbezug verbliebenen Beschäftigten im Jahr 2015 von ca. 5 bis 6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 6 bis 7 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 5 bis 7 Prozent bei geringfügig Beschäftigten. Für das Jahr 2016 werden höhere Lohneffekte durch den Mindestlohn zwischen knapp 6 und 9 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, zwischen 9 und 11 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und zwischen 8 und 14 Prozent bei geringfügig Beschäftigten ermittelt. Der monatliche Gesamtzahlungsanspruch ging im Jahr 2015 mindestlohnbedingt um 7 bis 8 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 3 bis 5 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 2 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zurück. Dieser leistungsreduzierende Effekt verstärkte sich nochmals bei allen betrachteten Beschäftigungsformen im Jahr 2016. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sich aufgrund des Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten zu einem großen Teil auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft reduzierten. Bei geringfügig Beschäftigten betraf der Mindestlohneffekt nahezu ausschließlich die Regelleistungen. Eine mindestlohnbedingte Erhöhung des Bruttomonatseinkommens eines vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehenden um 5 Prozent bei einem mittleren monatlichen Einkommen von ca. 1.200 Euro beträgt 60 Euro brutto je Monat. Unter der Annahme, dass keine Einkommensteuer fällig wird, würden davon ca. 38 Euro auf den Leistungsanspruch je Monat angerechnet. Bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten ergeben sich noch kleinere absolute Effekte. Somit lassen die in dieser Studie gefundenen positiven Wirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen von erwerbstätigen Leistungsbeziehenden den Schluss zu, dass der Mindestlohn und die nach dem Jahr 2016 erfolgten Mindestlohnerhöhungen die Bedürftigkeit von Grundsicherungsbeziehenden reduzierten, auch wenn der Leistungsbezug häufig nicht überwunden werden konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Schwarz, Stefan ;
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  • Literaturhinweis

    Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment (2022)

    Hafner, Lukas; Lochner, Benjamin ;

    Zitatform

    Hafner, Lukas & Benjamin Lochner (2022): Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment. In: Empirical economics, Jg. 62, H. 6, S. 2989-3014., 2021-08-18. DOI:10.1007/s00181-021-02114-3

    Abstract

    "We analyze whether the introduction of the general minimum wage in Germany in 2015 had an effect on workers’ self-rated health. To this end, we use survey data linked to administrative employment records and apply difference-in-differences regressions combined with propensity score matching. This approach enables us to control for a vast set of potential confounding variables. We find a health improving effect among the individuals who were most likely to be affected by the reform. Our results indicate that workers’ improved satisfaction with pay, their reduced working hours, and a reduction in time pressure at work may drive this result." (Author's abstract, © 2021 Springer) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Lochner, Benjamin ;
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  • Literaturhinweis

    Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021 (2021)

    Bernhard, Sarah ; Bossler, Mario ; Senghaas, Monika ; Wolff, Joachim; Stephan, Gesine ; Lietzmann, Torsten; Trenkle, Simon ; Kruppe, Thomas ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bernhard, Sarah, Mario Bossler, Thomas Kruppe, Torsten Lietzmann, Monika Senghaas, Gesine Stephan, Simon Trenkle, Jürgen Wiemers & Joachim Wolff (2021): Vorschläge zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende und weiterer Gesetze zur sozialen Absicherung. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7.6.2021. (IAB-Stellungnahme 05/2021), Nürnberg, 41 S.

    Abstract

    "Zu den Anträgen „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ der Bundestagsfraktion Die Linke hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 7. Juni 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IAB haben als Sachverständige zu folgenden Themen Stellung genommen: - Anhebung des Grundsicherungsniveaus und Sanktionsfreiheit (materieller Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehenden; Arbeitsangebot und fiskalische Kosten) - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im SGB II und SGB XII und Reduktion der Transferentzugsrate im SGB II - Arbeitsförderung und Beratungsqualität (die Eingliederungsvereinbarung, Personalschlüssel in den Jobcentern, Vermittlungsvorrang, Rechtsansprüche auf Weiterbildung, Weiterbildungsgeld) - Arbeitslosengeld (Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauern, Arbeitslosengeld PLUS, Lohnersatzquote, Sperrzeiten) - Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Motive für geringfügige Beschäftigung, Situation geringfügig Beschäftigter und Übergänge in reguläre Beschäftigung, zu erwartende Arbeitsangebotswirkungen einer Umwandlung von Mini- und Midijobs in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten) - Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro beziehungsweise auf ein armutsfestes Niveau." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Zugang zur Video-Aufnahme der Anhörung
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  • Literaturhinweis

    Minimum wage as a social policy instrument: evidence from Germany (2021)

    Bruckmeier, Kerstin ; Bruttel, Oliver ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Oliver Bruttel (2021): Minimum wage as a social policy instrument. Evidence from Germany. In: Journal of Social Policy, Jg. 50, H. 2, S. 247-266., 2020-01-22. DOI:10.1017/S0047279420000033

    Abstract

    "The minimum wage is often considered a social policy instrument that can help reduce both poverty and welfare receipt. The introduction of the statutory minimum wage in Germany in 2015 provides an interesting case study to analyse not only the potential but also the limitations of minimum wages as an instrument to achieve socially desirable goals such as reduced welfare receipt or poverty. Based on the results of simulation models, descriptive analyses and causal effects studies of the short-term effects, we argue that minimum wages are a rather badly targeted measure when attempting to reduce poverty and welfare receipt." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ;
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  • Literaturhinweis

    Die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenentwicklung (2021)

    Ehrentraut, Oliver; Bruttel, Oliver ; Kreuzer, Philipp; Weinelt, Heidrun; Moog, Stefan;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Philipp Kreuzer, Stefan Moog, Heidrun Weinelt & Oliver Bruttel (2021): Die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenentwicklung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 70, H. 9, S. 509-527. DOI:10.3790/sfo.2021.00.0000.J89y9q

    Abstract

    "Der Beitrag untersucht auf Basis eines Simulationsmodells und empirischer Daten die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Rentenversicherung. Dabei werden sowohl die Wirkungen auf das Rentensystem insgesamt als auch die individuellen Rentenansprüche von Beschäftigten analysiert. Auf das Rentensystem insgesamt hat der Mindestlohn praktisch keine Auswirkungen, weil der Impuls des Mindestlohns auf die gesamtwirtschaftliche Lohnsumme letztlich zu gering ist. Auf individueller Ebene können sich die Rentenanwartschaften der Versicherten je nachdem, wie deutlich ihr Verdienst aufgrund der Mindestlohneinführung gestiegen ist, erhöhen. Die Rentenanwartschaften bleiben aber bei einem Verdienst in Höhe des Mindestlohns selbst bei durchgängiger Vollzeitbeschäftigung unter dem Niveau der Grundsicherung im Alter." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Social and fiscal impacts of statutory minimum wages in EU countries: A microsimulation analysis with EUROMOD (2021)

    Grünberger, Klaus; Narazani, Edlira; Kiss, Áron; Filauro, Stefano;

    Zitatform

    Grünberger, Klaus, Edlira Narazani, Stefano Filauro & Áron Kiss (2021): Social and fiscal impacts of statutory minimum wages in EU countries. A microsimulation analysis with EUROMOD. (JRC working papers on taxation and structural reforms 2021-06), Seville, 44 S.

    Abstract

    "This paper analyses the first-round effects of hypothetical minimum wage increases on social outcomes in 21 EU countries with a statutory national minimum wage based on a microsimulation approach using EUROMOD. The methodological challenges related to the use of available EU household survey data are described, along with the choices made to address these challenges. The paper assesses hypothetical scenarios in which countries with a statutory national minimum wage increase their minimum wage to various reference values, set in relation to the gross national median and average wage. The model simulations suggest that minimum wage increases can significantly reduce in-work poverty, wage inequality and the gender pay gap, while generally improving the public budget balance. The implied wage increases for the beneficiaries are substantial, while the implied increases in the aggregate wage bill and, as a consequence, possible negative employment impacts, are generally modest." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Effekte des gesetzlichen Mindestlohns auf die Haushaltsnettoeinkommen und den Bezug bedarfsgeprüfter Transferleistungen (2021)

    Pusch, Toralf; Tobsch, Verena; Santoro, Chiara; Schmidt, Tanja;

    Zitatform

    Pusch, Toralf, Verena Tobsch, Tanja Schmidt & Chiara Santoro (2021): Effekte des gesetzlichen Mindestlohns auf die Haushaltsnettoeinkommen und den Bezug bedarfsgeprüfter Transferleistungen. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 74, H. 2, S. 116-126. DOI:10.5771/0342-300X-2021-2-116

    Abstract

    "Die Effekte des gesetzlichen Mindestlohns auf die verfügbaren Einkommen in Deutschland wurden bislang eher selten untersucht. Mit dem PASS-Datensatz durchgeführte deskriptive Analysen zeigen deutliche Einkommenssteigerungen vor allem bei Beschäftigten in Ostdeutschland. Diese Ergebnisse können wir mit Quantilsregressionen bestätigen. Steigerungen bei den Haushaltsnettoeinkommen abhängig Beschäftigter reichen im Jahr 2018 etwa bis zum 25%-Punkt der Einkommensverteilung. Weiterhin zeigen unsere deskriptiven Analysen, dass der Übergang von Beschäftigung mit bedarfsgeprüftem Transferleistungsbezug in Beschäftigung ohne Transferleistungsbezug insbesondere zwischen den Jahren 2014–15 und 2015–16 erhöht war, was zeitlich mit der Einführung des Mindestlohns zusammenfällt. Unter Verwendung von Panelmodell-Schätzungen können wir eine Verringerung eines neben der Arbeit bestehenden Bezugs von bedarfsgeprüften Transferleistungen nach der Einführung des Mindestlohns bestätigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn in Deutschland: Löhne, Beschäftigung und Armutsbekämpfung (2020)

    Bossler, Mario ; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Erik-Benjamin Börschlein (2020): Mindestlohn in Deutschland: Löhne, Beschäftigung und Armutsbekämpfung. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 73, H. 4, S. 10-13., 2020-02-27.

    Abstract

    "In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Im Vorfeld seiner Einführung wurden die möglichen Auswirkungen äußerst kontrovers diskutiert. Nach fünf Jahren liegt eine Reihe von Studien vor, die die Wirkung der Mindestlohngesetzgebung evaluieren. Welche Beschäftigungseffekte lassen sich feststellen? Hat der Mindestlohn Arbeitsplätze gekostet, und wie viel Arbeitsvolumen ist durch den Mindestlohn verdrängt worden? In welchem Umfang wurde der Mindestlohn bisher umgesetzt? Welche Anpassungskanäle wurden von den Unternehmen genutzt, um Entlassungen zu vermeiden? Konnte die Zahl der Transferempfänger und das Armutsrisiko reduziert werden? Wird die Coronakrise zum Stresstest für den Mindestlohn? Unsere Autoren diskutieren über Antworten auf diese Fragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bilanz nach fünf Jahren: Was hat der gesetzliche Mindestlohn gebracht?: Zur Diskussion gestellt (2020)

    Jennewein, Marga; Pakleppa, Felix; Bossler, Mario ; Knabe, Andreas ; Caliendo, Marco ; Fedorets, Alexandra ; Börschlein, Erik-Benjamin; Bonin, Holger; Bruttel, Oliver ; Pestel, Nico; Thum, Marcel; Geißler, Cornelia; Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Pakleppa, Felix, Mario Bossler, Andreas Knabe, Marco Caliendo, Alexandra Fedorets, Erik-Benjamin Börschlein, Holger Bonin, Oliver Bruttel, Nico Pestel, Marcel Thum & Ronnie Schöb, Jennewein, Marga & Cornelia Geißler (Red.); Pakleppa, Felix, Mario Bossler, Andreas Knabe, Marco Caliendo, Alexandra Fedorets, Erik-Benjamin Börschlein, Holger Bonin, Oliver Bruttel, Nico Pestel, Marcel Thum & Ronnie Schöb (sonst. bet. Pers.) (2020): Bilanz nach fünf Jahren: Was hat der gesetzliche Mindestlohn gebracht? Zur Diskussion gestellt. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 73, H. 4, S. 3-28.

    Abstract

    "In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Im Vorfeld seiner Einführung wurden die möglichen Auswirkungen äußerst kontrovers diskutiert. Nach fünf Jahren liegt eine Reihe von Studien vor, die die Wirkung der Mindestlohngesetzgebung evaluieren. Welche Beschäftigungseffekte lassen sich feststellen? Hat der Mindestlohn Arbeitsplätze gekostet, und wie viel Arbeitsvolumen ist durch den Mindestlohn verdrängt worden? In welchem Umfang wurde der Mindestlohn bisher umgesetzt? Welche Anpassungskanäle wurden von den Unternehmen genutzt, um Entlassungen zu vermeiden? Konnte die Zahl der Transferempfänger und das Armutsrisiko reduziert werden? Wird die Coronakrise zum Stresstest für den Mindestlohn? Unsere Autoren diskutieren über Antworten auf diese Fragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The New “Minimum Vital Income” in Spain: Distributional and Poverty Effects in the Presence and Absence of Regional Minimum Income Schemes (2020)

    Plá, Nuria Badenes; Gambau-Suelves, Borja;

    Zitatform

    Plá, Nuria Badenes & Borja Gambau-Suelves (2020): The New “Minimum Vital Income” in Spain: Distributional and Poverty Effects in the Presence and Absence of Regional Minimum Income Schemes. (EUROMOD working paper 2020,22), Cambridge, 24 S.

    Abstract

    "The “Minimum Vital Income” (IMV) constitutes a novelty in the panorama for fighting poverty by guaranteeing minimum incomes after the COVID-19 crisis. This work simulates the distributional and poverty effects of the IMV introduction across Spanish regions using EUROMOD. Our results show that the IMV reduces inequality and poverty – general and extreme - for all regions. The regional minimum income schemes (RMI) have been a fundamental measure to fight poverty in Spain from the regional level, although this power has not been as effective as it was expected in reducing inequality. This work also simulates the effects on inequality and poverty that the elimination of current RMI and the introduction of the new IMV would generate. Considering the simultaneous introduction of IMV and RMI elimination, the negative effects of RMI would be offset by positive effects of IMV, leading also to a big additional saving for the Spanish Public Accounts." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Stellungnahme des IAB am 19.3.2020 zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission (2020)

    Vom Berge, Philipp ; Bossler, Mario ; Gürtzgen, Nicole ; Beste, Jonas ; Bruckmeier, Kerstin ; Börschlein, Erik-Benjamin;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Jonas Beste, Mario Bossler, Kerstin Bruckmeier, Erik-Benjamin Börschlein & Nicole Gürtzgen (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Stellungnahme des IAB am 19.3.2020 zur schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission. (IAB-Stellungnahme 04/2020), Nürnberg, 22 S.

    Abstract

    "Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2020 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen und der Bundesregierung ihren dritten Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen. Hierzu hat sie die Möglichkeit genutzt, vor Beschlussfassung fachliche Einschätzungen von externen Stellen im Rahmen einer schriftlichen Anhörung einzuholen. Das IAB berichtet in seiner Stellungnahme den wissenschaftlichen Erkenntnisstand über die Auswirkungen der Mindestlohneinführung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Produktivität und Profitabilität sowie auf die Beschäftigung und schreibt damit die IAB-Stellungnahmen 3/2016 und 1/2018 fort." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2020)

    Zitatform

    Mindestlohnkommission (2020): Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 3), Berlin, 189 S. DOI:10.21934/MLK20200311

    Abstract

    "Die Mindestlohnkommission beschließt in diesem Jahr turnusgemäß erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Zusätzlich zu ihrem Beschluss hat die Kommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden, einstimmig beschlossenen Dritten Bericht nach. Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Berichts endet mit dem Ablauf des Jahres 2019. Er dokumentiert somit die wissenschaftlichen Befunde zur Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sowie zu den beiden Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2019. Die dargestellten Ergebnisse stützen sich auf Forschungsprojekte, die die Mindestlohnkommission beauftragt hat, weitere wissenschaftliche Publikationen zur Mindestlohnforschung sowie deskriptive Analysen, die von der Geschäftsstelle der Kommission durchgeführt wurden. Die Veröffentlichung des Dritten Berichts fällt in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona- Pandemie und deren wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen. Es sind derzeit allerdings keine Aussagen darüber möglich, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn in einer solchen Ausnahmesituation auf Verdienste, Beschäftigung und Wettbewerb haben wird. Dafür liegen die erforderlichen Daten noch nicht vor. Die Mindestlohnkommission wird die Entwicklungen aber aufmerksam verfolgen, durch Forschungsprojekte aufarbeiten und die Erkenntnisse in ihrem nächsten Bericht berücksichtigen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/16242) (2020)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/16242). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/16881 (29.01.2020)), 5 S.

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  • Literaturhinweis

    The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence (2019)

    Bruttel, Oliver ;

    Zitatform

    Bruttel, Oliver (2019): The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence. In: Journal for labour market research, Jg. 53, H. 1, S. 1-13. DOI:10.1186/s12651-019-0258-z

    Abstract

    "Germany did not establish a statutory minimum wage until 2015. The new wage floor was set at an initial level of EURO 8.50 per hour. When it was introduced, about 11 percent of German employees earned less than that amount. Based on descriptive figures, qualitative research and difference-in-differences analyses, we provide an overview of the available evidence regarding some of the topics that have attracted the most attention in international research and policy debates: the effects on wages and the wage distribution including issues of compliance in relation to the implementation of the new minimum wage, on the risk of poverty, on employment and the impact on businesses for instance with respect to productivity, prices or profits. The evidence shows that the minimum wage has increased hourly wages significantly, while the effect on monthly salaries has been far less substantial, as companies have partly reduced contractually agreed-upon working hours. Besides reductions in working hours or increases in work intensity, companies highly affected by the introduction of the minimum wage have used price increases and have had to accept profit reductions as a response to the new wage floor. If studies found any employment effects, they were - whether positive or negative - rather small in relation to the overall number of jobs. As in other countries, the minimum wage has not helped to reduce welfare dependency and the risk of poverty. Non-compliance remains a challenge for the implementation of the new statutory minimum wage." (Author's abstract, © Springer-Verlag) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The causal effects of the minimum wage introduction in Germany: an overview (2019)

    Caliendo, Marco ; Wittbrodt, Linda; Schröder, Carsten ;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2019): The causal effects of the minimum wage introduction in Germany. An overview. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 257-292. DOI:10.1111/geer.12191

    Abstract

    "In 2015, Germany introduced a statutory hourly minimum wage that was not only universally binding but also set at a relatively high level. We discuss the short-run effects of this new minimum wage on a wide set of socioeconomic outcomes, such as employment and working hours, earnings and wage inequality, dependent and self-employment, as well as reservation wages and satisfaction. We also discuss difficulties in the implementation of the minimum wage and the measurement of its effects related to non-compliance and suitability of data sources. Two years after the minimum wage introduction, the following conclusions can be drawn: while hourly wages increased for low-wage earners, some small negative employment effects are also identifiable. The effects on aspired goals, such as poverty and inequality reduction, have not materialised in the short run. Instead, a tendency to reduce working hours is found, which alleviates the desired positive impact on monthly income. Additionally, the level of non-compliance was substantial in the short run, thus drawing attention to problems when implementing such a wide reaching policy." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Do minimum wages improve self-rated health?: evidence from a natural experiment (2019)

    Hafner, Lucas;

    Zitatform

    Hafner, Lucas (2019): Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment. (FAU Discussion papers in economics 02/2019), Nürnberg, 28 S.

    Abstract

    "In this paper I evaluate a labor market reform in Germany. In particular, I analyze whether the introduction of the general minimum wage in 2015 had an effect on self-rated health and labor market outcomes of individuals who were likely affected by the reform. I exploit the plausibly exogenous variation in hourly wages induced by the natural policy experiment and apply difference-in-difference analysis combined with propensity score matching. I use survey-data combined with administrative records which enables me to control for a vast set of possibly confounding variables. I find on average significant improvements of self-rated health for individuals who are affected by the reform. My analysis indicates, that reduced stress, due to a significant reduction of weekly working hours potentially drives this result." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The effects of Germany's statutory minimum wage on employment and welfare dependency (2019)

    Schmitz, Sebastian;

    Zitatform

    Schmitz, Sebastian (2019): The effects of Germany's statutory minimum wage on employment and welfare dependency. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 330-355. DOI:10.1111/geer.12196

    Abstract

    "In January 2015, Germany introduced a federal, statutory minimum wage of 8.50 EURO per hour. This study evaluates the effects of this policy on regular and marginal employment and on welfare dependency. Based on the county-level administrative data, this study uses the difference-in-differences technique, exploiting regional variation in the bite of the minimum wage, i.e., the county-specific share of employees paid less than 8.50 EURO before the introduction of the minimum wage. The minimum wage had a considerable negative effect on marginal employment. There is also some indication that regular employment was slightly reduced. Concerning welfare dependency, the minimum wage reduced the number of working welfare recipients, with some indication that about one half of them left welfare receipt due to the minimum wage." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The minimum wage, fringe benefits, and worker welfare (2018)

    Clemens, Jeffrey; Kahn, Lisa B. ; Meer, Jonathan;

    Zitatform

    Clemens, Jeffrey, Lisa B. Kahn & Jonathan Meer (2018): The minimum wage, fringe benefits, and worker welfare. (NBER working paper 24635), Cambrige, Mass., 66 S. DOI:10.3386/w24635

    Abstract

    "This paper explores the relationship between the minimum wage, the structure of employee compensation, and worker welfare. We advance a conceptual framework that describes the conditions under which a minimum wage increase will alter the provision of fringe benefits, alter employment outcomes, and either increase or decrease worker welfare. Using American Community Survey data from 2011-2016, we find robust evidence that state-level minimum wage changes decreased the likelihood that individuals report having employer-sponsored health insurance. Effects are largest among workers in very low-paying occupations, for whom coverage declines offset 9 percent of the wage gains associated with minimum wage hikes. We find evidence that both insurance coverage and wage effects exhibit spillovers into occupations moderately higher up the wage distribution. For these groups, reductions in coverage offset a more substantial share of the wage gains we estimate." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Estimating the effect of an increase in the minimum wage on hours worked and employment in Ireland (2018)

    McGuiness, Séamus; Redmond, Paul;

    Zitatform

    McGuiness, Séamus & Paul Redmond (2018): Estimating the effect of an increase in the minimum wage on hours worked and employment in Ireland. (IZA discussion paper 11632), Bonn, 23 S.

    Abstract

    "On the 1st of January 2016 the Irish National Minimum Wage increased from EURO 8.65 to EURO 9.15 per hour, an increase of approximately six percent. We use a difference-in-differences estimator to evaluate whether the change in the minimum wage affected the hours worked and likelihood of job loss of minimum wage workers. The results indicate that the increase in the minimum wage had a negative and statistically significant effect on the hours worked of minimum wage workers, with an average reduction of approximately 0.5 hours per week. The effect on minimum wage workers on temporary contracts was higher at 3 hours per week. We found a corresponding increase in part-time employment of 2 percentage points for all minimum wage workers and 10 percentage points for those on temporary contracts. We find no clear evidence that the increase in the minimum wage led to an in-creased probability of becoming unemployed or inactive in the six-month period following the rate change." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Longer-run effects of anti-poverty policies on disadvantaged neighborhoods (2018)

    Neumark, David ; Bass, Brittany; Asquith, Brian J.;

    Zitatform

    Neumark, David, Brian J. Asquith & Brittany Bass (2018): Longer-run effects of anti-poverty policies on disadvantaged neighborhoods. (NBER working paper 25231), Cambrige, Mass., 50 S. DOI:10.3386/w25231

    Abstract

    "We estimate the longer-run effects of minimum wages, the Earned Income Tax Credit, and welfare on key economic indicators of economic self-sufficiency in disadvantaged neighborhoods. Our strongest findings are twofold. First, the longer-run effects of the EITC are to increase employment and to reduce poverty and public assistance, as long as we rely on national as well as state variation in EITC policy. Second, tighter welfare time limits also reduce poverty and public assistance in the longer run; while the effect on public assistance result may be mechanically related to loss of benefits, the effect on poverty is more likely behavioral. It is harder to draw firm conclusions about minimum wages and welfare benefits. With some specifications and samples, the evidence suggests that higher minimum wages lead to longer-run declines in poverty and the share of families on public assistance, whereas higher welfare benefits have adverse longer-run effects. However, the evidence on minimum wages and welfare benefits is not robust - and the estimated effects of minimum wages are sometimes in the opposite direction, including when we restrict the analysis to more recent data that is likely of more interest to policymakers." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Bilanz des Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen (2018)

    Pusch, Toralf;

    Zitatform

    Pusch, Toralf (2018): Bilanz des Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. (WSI policy brief 19), Düsseldorf, 18 S.

    Abstract

    "Die Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns fällt drei Jahre nach seiner Einführung positiv aus. Erstmals seit Längerem fielen die Lohnsteigerungen im Niedriglohnsektor wieder deutlich aus. Auch die Erwerbsarmut ging bis 2016 um etwa 2,7 Prozentpunkte auf 17% zurück, legt man die Quote der Geringverdiener mit Anspruch auf Aufstockung durch Arbeitslosengeld II zugrunde. Trotz dieser unbestreitbaren Verbesserungen gibt es jedoch weiter ein Problem mit zahlreichen Umgehungen des Mindestlohns. Etwa 9,8% der Beschäftigten oder 2,7 Millionen Beschäftigte erhielten im Jahr 2016 nicht den Mindestlohn, obwohl er ihnen zugestanden hätte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 6) (2018)

    Vom Berge, Philipp ; Haepp, Tobias; Kaimer, Steffen; Copestake, Silvina; Eberle, Johanna;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Tobias Haepp (2018): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 6). (IAB-Forschungsbericht 05/2018), Nürnberg, 78 S.

    Abstract

    "Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der sechsten Ausgabe liegen Daten bis einschließlich Dezember 2017 zugrunde. Dies erlaubt eine Unterscheidung zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen. In den drei Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozial-versicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland stetig gestiegen, während die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten deutlich gesunken ist. Die stärkste Reaktion zeigt sich direkt nach Mindestlohneinführung, aber auch im weiteren Verlauf bis Ende 2017 nimmt die Zahl weiter ab. Nach der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 finden keine nennenswerten Beschäftigungsanpassungen statt. Der Arbeitsmarktspiegel untersucht daneben, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts darstellen. Die sechste Ausgabe betrachtet insbesondere die Entwicklung von Voll- und Teilzeitbeschäftigung nach Mindestlohneinführung. Hier zeigt sich eine wachsende Zahl an sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten parallel zum Rückgang der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung. Die vorliegende sechste Ausgabe enthält erstmals kleinteilige regionale Informationen auf Ebene von 96 Raumordnungsregionen. Bisher erschienen fünf Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Datentool
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    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 5) (2018)

    Vom Berge, Philipp ; Klosterhuber, Wolfram; Kaimer, Steffen; Copestake, Silvina; Eberle, Johanna;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2018): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 5). (IAB-Forschungsbericht 01/2018), Nürnberg, 81 S.

    Abstract

    "Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der vorliegenden fünften Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels liegen Daten bis einschließlich Juli 2017 zugrunde. Damit lässt sich zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen unterscheiden. Daneben können Arbeitsmarktentwicklungen nach Anpassung des Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 beobachtet werden. In den mehr als zwei Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Deutschland stetig gestiegen. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 geben die vorliegenden Beschäftigungsdaten keine Hinweise. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen vier Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/2761) (2018)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2018): Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/2761). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/3415 (16.07.2018)), 9 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/3415) auf eine Kleine Anfrage (19/2761) der Fraktion Die Linke eine Musterberechnung zu den Einnahmen und Ausgaben unter Mindestlohnbedingungen vorgelegt. Demnach käme eine alleinstehende Person bei einer Arbeitszeit von 37,7 Stunden und einen Stundenlohn von 8,84 Euro auf ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.444 Euro. Nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie der Freibeträge laut Sozialgesetzbuch II liege das zu berücksichtigende monatliche Einkommen bei rund 782 Euro. Abzüglich des Regelbedarfs von 416 Euro dürften der Berechnung zufolge 'die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens 366 Euro im Monat betragen', damit kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bestehe. Aufgrund der Freibeträge für Erwerbseinkommen (im Musterbeispiel 300 Euro) liege das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums." (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und Mobilität aus der Armut: Konzeptionelle Überlegungen und erste empirische Befunde (2017)

    Himmelreicher, Ralf;

    Zitatform

    Himmelreicher, Ralf (2017): Mindestlohn und Mobilität aus der Armut: Konzeptionelle Überlegungen und erste empirische Befunde. In: S. Lessenich (Hrsg.) (2017): Geschlossene Gesellschaften : Verhandlungen des 38. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bamberg 2016 (Verhandlungen der Kongresse der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, 38), S. 1-13.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde in Deutschland als absolute Lohnuntergrenze für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Mindestlohn gilt als das größte arbeitsmarktpolitische Experiment in der jüngeren Vergangenheit. Vorhergehende Arbeitsmarktreformen hatten eine Deregulierung des deutschen Arbeitsmarktes zum Ziel. Populäre Beispiele seit den Hartz-Reformen sind 'Fördern und Fordern', Reform der BA, Deregulierung des Arbeits¡rechts (Kündigungsschutz, Befristung, Leiharbeit) inklusive der Bildung von Anreize für Niedriglöhne und Lohnersatzleistungen (Mini- und Midijobs, Nebenerwerbstätigkeit, Reduzierung der Bezugsdauer von ALG I, Einführung ALG II). Diese Arbeitsmarktreformen wurden flankiert von großen sozialpolitischen Reformen, wie etwa dem Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge und vor allem seit der Deutschen Einheit veränderten industriellen Beziehungen mit der Folge von sinkender Tarifbindung (Ellguth und Kohaut 2014). Eines der Ziele der Hartz-Reformen, die Reaktivierung der Erwerbsbevölkerung, wurde, wie steigende Erwerbsquoten zeigen, erreicht, jedoch unter Inkaufnahme stagnie¡render Reallöhne bei steigender Einkommensungleichheit (Goebel et al. 2015). Der Ausbau der Beschäftigung am 'extensiven Rand' ist vor allem auf eine Zunahme von Zeitarbeits- sowie Teilzeit- und geringfügigen Haupt- und Nebenbeschäftigungsverhältnissen zurückzuführen (Körner et al. 2013).
    Es wird zum einen die Frage aufgeworfen, ob der Mindestlohn ein geeignet Instrument sein kann, um das Ausfransen der Löhne und Beschäftigungsverhältnisse vor allem in bestimmten Betrieben, Branchen und Regionen von insbesondere gering qualifizierten befristet Beschäftigten aufzuhalten (Bellmann et al. 2015; Amlinger et al. 2016). Zum anderen geht es darum, mögliche individuelle Lohnsteigerungen in Zusammenhang mit der Einkommensmobilität von Haushalten und Bedarfsgemeinschaften im Lebensverlauf zu beleuchten (Bruckmeier und Wiemers 2014). Antworten auf diese beiden Fragen werden in Form von Modellrechnungen und erster empirischer Evidenz gegeben. Internationale Vergleiche kontrastieren die Situation in Deutschland nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit jenen in anderen Mindestlohnländern (Schulten 2016)." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4) (2017)

    Vom Berge, Philipp ; Copestake, Silvina; Eberle, Johanna; Kaimer, Steffen; Klosterhuber, Wolfram;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2017): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4). (IAB-Forschungsbericht 09/2017), Nürnberg, 84 S.

    Abstract

    "Die vierte Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Anhand vorläufiger Hochrechnungen für Januar und Februar 2017 lassen sich außerdem aktuelle Entwicklungen nach Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro beobachten. Die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weist zwei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns weiter eine positive Entwicklung auf, überwiegend getrieben von einer stetig zunehmenden Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung gibt es nach den aktuellen Hochrechnungen bisher keine Hinweise. Die monatlichen Übergänge aus geringfügig entlohnter in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Anzahl sich nach der Mindestlohneinführung kurzfristig verdoppelt hatte, zeigen von Dezember 2016 auf Januar 2017 keine nennenswerte Veränderung. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen drei Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11466) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017): Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11466). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/11918 (11.04.2017)), 44 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro brutto pro Stunde für die meisten Beschäftigungsverhältnisse, ausgenommen neu eingestellte Langzeitarbeitslose, Zeitungsboten und einzelne Branchen mit abweichenden Tarifverträgen, Ausbildungsverhältnisse sowie unter bestimmten Bedingungen Praktika. Diese Kleine Anfrage ergänzt die Kleine Anfrage 18/8498 vom Mai 2016, die weitgehend entsprechende Daten erfragt, basierend auf dem seinerzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Die vorliegende Kleine Anfrage aktualisiert die Abfrage aufgrund der neuen Rechtslage mit dem aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 (2016)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2016): Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 10/2016), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Die Autoren des Aktuellen Berichts nutzen die aktuell verfügbaren Daten aus der amtlichen Statistik und diskutieren die möglichen Ursachen für die Entwicklung der Aufstockerzahlen. Datengrundlagen bilden die monatlichen Veröffentlichungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erwerbstätigen Leistungsbeziehern sowie der Arbeitsmarktspiegel des IAB. Der Arbeitsmarktspiegel liefert zeitnahe Informationen über die Arbeitsmarktentwicklung nach Einführung des Mindestlohns und soll es ermöglichen, plausible Hypothesen über die Auswirkungen des Mindestlohns zu generieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1) (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Zakrocki, Veronika; Trenkle, Simon ; Eberle, Johanna; Copestake, Silvina; Klosterhuber, Wolfram; Kaimer, Steffen; Krüger, Jonas;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle, Wolfram Klosterhuber, Jonas Krüger, Simon Trenkle & Veronika Zakrocki (2016): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1). (IAB-Forschungsbericht 01/2016), Nürnberg, 62 S.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt vor dem Hintergrund dieser Einführung wichtige Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Während die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weiterhin einem positiven Trend folgt, sank die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zum Jahreswechsel 2014/2015 deutlich. Dieser Rückgang war in Branchen und Regionen mit niedrigem durchschnittlichem Lohnniveau am höchsten. Etwas mehr als die Hälfte des Rückgangs ist dadurch zu erklären, dass die betroffenen Personen direkt in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergingen. Daneben verließen aber auch vermehrt Personen den Arbeitsmarkt bzw. tauchen in den Daten nicht länger auf. Übergänge in reine Arbeitslosigkeit spielen bei der Erklärung insgesamt eine eher untergeordnete Rolle. Die Zahl der Beschäftigten mit Bezug von SGB-II-Leistungen geht nach der Einführung des Mindestlohns leicht zurück. In geringem Umfang steigen zum Jahreswechsel die Übergänge sowohl in reine Beschäftigung ohne weiteren Leistungsbezug als auch in reinen Leistungsbezug unter Wegfall der Beschäftigung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns und wie man sie vermeiden kann (2015)

    Boss, Alfred;

    Zitatform

    Boss, Alfred (2015): Kuriose Effekte der Einführung des Mindestlohns und wie man sie vermeiden kann. (Kiel policy brief 86), Kiel, 13 S.

    Abstract

    "Es war erwartet worden, dass die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze vernichten wird. Noch ist unklar, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß dies der Fall ist. Die vorliegenden Daten lassen klare Aussagen nicht zu. Die Zahl der Minijobs ist aber deutlich gesunken (Deutsche Bundesbank 2015: 30), ohne dass eine - auch nur annähernd - kompensierende Zunahme bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingetreten ist (zu weiteren Auswirkungen vgl. Wirtschaftliche Freiheit 2015).
    Es war aber nicht erwartet worden, dass die Einführung des Mindestlohns den Nettolohn eines Beschäftigten verringern kann oder das verfügbare Einkommen eines 'Begünstigten' nicht erhöht. Beispiele für diese Effekte werden im Folgenden dargestellt. Sie betreffen ausschließlich Ledige, die mindestens 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben. Zunächst wird angenommen, dass die Betroffenen bei fehlendem Arbeitseinkommen - aufgrund anderen Einkommens (Zinsen, Mieten etc.) - einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht hätten. Danach wird unterstellt, dass die Betroffenen bei Nicht-Erwerbstätigkeit hilfebedürftig wären und Arbeitslosengeld II bezögen. Einige wirtschaftspolitische Überlegungen dazu, wie man die kuriosen finanziellen Effekte vermeiden kann, schließen den Beitrag ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Trotz Mindestlohn: viele bedürftig (2015)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2015): Trotz Mindestlohn: viele bedürftig. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. 7, S. 444. DOI:10.1007/s10273-015-1847-2

    Abstract

    "Die Zahl der abhängig erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher ist im Februar 2015 im Vergleich zum Dezember 2014 stärker gesunken als in den Vorjahren. Dies geht aus den neuesten veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. Vor dem Hintergrund, dass der Mindestlohn auch mit der Hoffnung verbunden war, mehr Menschen aus der Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen zu bringen, ist der Rückgang angesichts der über 1 Mio. Aufstocker bisher allerdings eher gering. Dafür gibt es mehrere Ursachen. Die Mehrheit der Aufstocker arbeitet nur in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sodass selbst bei einem Lohn oberhalb des Mindestlohns kein existenzsicherndes Einkommen erreicht werden kann. Eine weitere Ursache besteht darin, dass in Mehrpersonenhaushalten häufig nur ein Haushaltsmitglied erwerbstätig ist, dessen Einkommen zur Deckung des Haushaltsbedarfs dann nicht ausreicht." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    SGB II-Bezug, Erwerbstätigkeit und Ausstiegslöhne: Hintergründe und Modellrechnungen (2014)

    Amonn, Jan;

    Zitatform

    Amonn, Jan (2014): SGB II-Bezug, Erwerbstätigkeit und Ausstiegslöhne. Hintergründe und Modellrechnungen. Bottrop, 40 S.

    Abstract

    "Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird auch gefragt, welche Auswirkungen die Einführung auf die Situation der sogenannten Aufstocker haben könnte. Gemeint sind damit Erwerbstätige, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen auf SGB II-Leistungen angewiesen. Die zentrale Frage ist, in welchem Umfang und unter welchen Umständen der Mindestlohn zu einem Ausstieg aus dem SGB II-Leistungsbezug führen kann. Unabhängig von der Diskussion um mögliche Auswirkungen eines Mindestlohns hat die G.I.B. in einer Studie untersucht, welches Einkommen erzielt werden muss, um vom Leistungsbezug nicht mehr abhängig zu sein. Ein weiterer Schwerpunkt der Analyse sind die Aufstocker selbst, wie lassen sie sich beschreiben und warum können sie häufig trotz Beschäftigung den Leistungsbezug nicht beenden. Zunächst werden einige Befunde zum Thema: SGB II-Bezug und Erwerbstätigkeit vorgestellt. Dabei werden zuerst die Aspekte Arbeitsmotivation und Anspruchslohn beleuchtet, bevor anschließend die Niedriglohn-Entwicklung und die Lage der Aufstocker dargestellt werden. Im Anschluss hieran erfolgt exemplarisch für ausgewählte Kommunen in NRW eine modellhafte Berechnung, wie hoch je nach Typ der Bedarfsgemeinschaft die Löhne sein müssten, ob mit dem damit erzielten Einkommen den SGB-Leistungsbezug beenden zu können. Im Anschluss werden die errechneten Ausstiegslöhne mit der Höhe der Anspruchslöhne und dem Lohnniveau im unteren Einkommenssegment verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig (2014)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2014): Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig. (IAB-Kurzbericht 07/2014), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ('Hartz IV') angewiesen sind, hat in den letzten Jahren spürbar abgenommen. Dennoch ist die Zahl der Aufstocker, also der erwerbstätigen Leistungsbezieher, nahezu konstant geblieben. In dem Kurzbericht wird untersucht, wie sich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro auf die Einkommenssituation der Aufstocker auswirkt und wie viele von ihnen die Bedürftigkeit dadurch überwinden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht: Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau (2014)

    Schüssler, Reinhard; Becker, Irene;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard & Irene Becker (2014): Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht. Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 3, S. 102-109.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will ab 2015 einen allgemeinen flächendeckenden Mindest-Stundenlohn von 8,50 Euro einführen. Über einen komplexen Prozess wird das auch Auswirkungen auf das Niveau der Grundsicherungsleistungen haben. Dieses wird sich dadurch erhöhen. Warum und in welchem Ausmaß, wird im Folgenden untersucht. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Mindeststundenlohn von Vollzeitbeschäftigten ausfallen müsste, damit die Hartz-IV- bzw. die Niedriglohn-Schwelle überschritten wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Konflikt zwischen tariflichen oder staatlichen Mindestlöhnen und dem Sozialhilfeniveau (2000)

    Pohl, Jürgen;

    Zitatform

    Pohl, Jürgen (2000): Der Konflikt zwischen tariflichen oder staatlichen Mindestlöhnen und dem Sozialhilfeniveau. In: A. B. Atkinson & R. Hauser (Hrsg.): Die¬ Zukunft des Sozialstaats: Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik, Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften1998, S. 229-272.

    Abstract

    "Anlaß für eine Sozialhilfereform gibt es genug. Unter den Sozialhilfebeziehern kann eine große Zahl von Personen vermutet werden, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen könnten. Richtig ist, durch finanzielle Anreize (Verringerung der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Sozialhilfe) den Übergang in Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Die Sozialhilfereform muß von einer Absenkung der tariflichen Mindestlöhne (im unteren Lohnsegment) flankiert werden, weil sie sonst ins Leere läuft. Für den Staat ist mit finanziellen Mehrbelastungen zu rechnen. Um diese in einem überschaubaren Rahmen zu halten, muß die Zielgruppe der Sozialhilfereform so eindeutig eingrenzt werden, daß Mitnahmeeffekte und Neueintritte in die Sozialhilfe vermieden werden. Hinsichtlich der quantitativen Effekte (Wieviel arbeitslose Sozialhilfeempfängern gehen durch eine Sozialhilfereform in Erwerbsarbeit?) sind positive Ergebnisse zu erwarten, wenn der Umfang auch eher „gering" als „hoch" einzuschätzen ist. Das ist der wesentliche Grund, weshalb die Senkung der Regelsätze der Sozialhilfe als alternativer Ansatz zur Schaffung von Beschäftigungsanreizen für Sozialhilfeempfänger nicht in Frage kommt. Bei allen Unwägbarkeiten einer solchen Reform darf nicht riskiert werden, daß die Sozialhilfe ihre eigentliche Aufgabe, nämlich das Existenzminimum bedürftiger Menschen zu sichern, nicht mehr richtig erfüllt. Freibetragsregelungen im Rahmen der Sozialhilfe sind ökonomisch betrachtet Lohnsubventionen. Das unter den Ökonomen verbreitete Mißtrauen gegenüber Subventionen, auch Lohnsubventionen, ist berechtigt. Das verbietet es aber nicht, dieses Instrument gezielt zur Förderung einer gesellschaftlichen Problemgruppe, eben (langzeit)arbeitslosen Sozialhilfeempfängern, einzusetzen; denn ein überlegener Lösungsansatz ist nicht in Sicht." (Textauszug, IAB-Doku)

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