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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn"
  • Literaturhinweis

    The impact of age-specific minimum wages on youth employment and education: A regression discontinuity analysis (2021)

    Dayioglu, Meltem ; Kucukbayrak, Muserref; Tumen, Semih ;

    Zitatform

    Dayioglu, Meltem, Muserref Kucukbayrak & Semih Tumen (2021): The impact of age-specific minimum wages on youth employment and education: A regression discontinuity analysis. (GLO discussion paper / Global Labor Organization 973), Essen, 45 S.

    Abstract

    "We exploit an age-specific minimum wage rule - which sets a lower minimum wage for workers of age 15 than the adult minimum wage paid to workers of age 16 and above - and its abolition to estimate the causal effect of a minimum wage increase on youth employment and education in Turkey. Using a regression discontinuity design in tandem with a difference-in-discontinuities analysis, we find that increasing the minimum wage reduces the employment probability of young males by 2.5-3.1 percentage points. We also document that, initially, the minimum wage increase does not lead to a major change in high school enrollment, while the likelihood of transitioning into "neither in employment nor in education and training" (NEET) category notably increases. However, in the medium term, the NEET effect is transitory; school enrollment increases over time and absorbs the negative employment effect. We argue that policy effects have mostly been driven by demand-side forces rather than supply side." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Beratung in der Arbeitsmarktpolitik - pfadabhängig, zeitkontingent, ursachenadäquat? (2021)

    Fechter, Charlotte ; Sesselmeier, Werner;

    Zitatform

    Fechter, Charlotte & Werner Sesselmeier (2021): Beratung in der Arbeitsmarktpolitik - pfadabhängig, zeitkontingent, ursachenadäquat? In: D. Buhr, R. Frankenberger, W. Schroeder & U. Zolleis (Hrsg.) (2021): Innovation im Wohlfahrtsstaat, S. 191-208.

    Abstract

    "Dieser Beitrag untersucht die Prognosefähigkeit von ökonomischer Politikberatung in Deutschland. Dabei liegt das Interesse darin, zu prüfen, inwiefern die verwendeten Modellannahmen der Beratung von verhaltensökonomischen Überlegungen profitieren würden. Unter Anwendung eines dreistufigen Analyseschemas wird festgestellt, ob und inwieweit das Instrumenarium der Politikberatung das primäre Ziel, nämlich die Bekämpfung von Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt, erreicht. Dafür werden zunächst, anhand des Fallbeispiels Mindestlohn, Diskrepanzen zwischen erwarteten und eingetretenen Effekten untersucht. Die gefundenen Abweichungen von vorausgesagten Entwicklungen werden im zweiten Schritt durch verhaltensökonomische Überlegungen ergänzt. Die analytischen Ergebnisse werden drittens auf das Fallbeispiel der Arbeitsversicherung übertragen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die verwendeten Modelle von Aspekten der Verhaltensökonomik an Prognosefähigkeit gewinnen und leisten einen Beitrag für das Verständnis darüber, welche Defizite im Bereich der ökonomischen Politikberatung trotz gut ausgebauter wissenschaftlicher Basis bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    12 Euro Mindestlohn: neue Erwartungen und alte Hürden (2021)

    Fedorets, Alexandra ;

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    Fedorets, Alexandra (2021): 12 Euro Mindestlohn: neue Erwartungen und alte Hürden. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 929-932. DOI:10.1007/s10273-021-3062-7

    Abstract

    "Die SPD hat im Wahlkampf damit geworben, und auch das Sondierungspapier und nun der Koalitionsvertrag der „Ampel“ formulieren es eindeutig: Der Mindestlohn in Deutschland wird auf 12 Euro angehoben. Vor der erstmaligen Einführung des allgemeingültigen Mindestlohns im Jahr 2015 warnten mehrere Stimmen vor der möglichen negativen Wirkung des Mindestlohns auf die Beschäftigung. Sechs Jahre später wird nun betont, dass sich diese skeptischen Warnungen nicht bewahrheitet haben und der Mindestlohn nicht zu Beschäftigungsrückgängen geführt hat. Tatsächlich wurden in den vergangenen sechs Jahren zahlreiche empirische Erkenntnisse über mehrere Wirkungskanäle des Mindestlohns gesammelt – über Beschäftigungseffekte, Lohnverteilung, Armut, Preise, aber auch über die Wirksamkeit der Institutionen hinter dem Mindestlohn. All dieses Wissen kann helfen, die Wirkung der geplanten Mindestlohnanhebung auf 12 Euro und die dazugehörigen Hürden besser einzuschätzen" (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    How did they get it so wrong? Mindestlöhne und ihre Bedrohung für die Standardökonomie (2021)

    Heise, Arne;

    Zitatform

    Heise, Arne (2021): How did they get it so wrong? Mindestlöhne und ihre Bedrohung für die Standardökonomie. (Discussion papers / Zentrum für Ökonomische und Soziologische Studien 85), Hamburg, 27 S.

    Abstract

    "In der Wirtschaftsgeschichte hat es immer wieder Phänomene gegeben, die als unvereinbar mit der herrschenden Ökonomik erschienen. Wenn dies dennoch bis heute zu keinem Paradigmenwechsel in der Dogmengeschichte der Wirtschaftswissenschaften führte, so zeigt sich hierin die besondere Resilienz des herrschenden Paradigmas. In diesem Artikel geht es darum, mit Hilfe der Wissenschaftstheoretiker Thomas Kuhn, Imre Lakatos und, vor allem, Ludwik Fleck die Hintergründe, aber auch Gefahren dieser Resilienz aufzuzeigen und - unter besonderer Betrachtung der Forschungen zur Arbeitsmarktökonomik des Mindestlohnes - zu untersuchen, ob ein zwingend benötigter 'stilgemäßer Denkzwang' nicht doch unter Umständen zu einer 'Harmonie der Täuschungen' entarten kann und deshalb den empirische Anomalien größere Aufmerksamkeiten eingeräumt werden müsste?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle (2021)

    Kagerl, Christian ; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Kagerl, Christian & Clemens Ohlert (2021): Mindestlohnbetriebe in der zweiten Corona-Welle. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 10, S. 804-808. DOI:10.1007/s10273-021-3028-9

    Abstract

    "Die Mindestlohnbetriebe können es in der Corona-Pandemie aus verschiedenen Gründen besonders schwer haben. Wir stellen fest, dass Mindestlohnbetriebe zu Beginn 2021 häufiger von der Corona-Pandemie betroffen waren als die übrige Wirtschaft, was auf die Branchenzusammensetzung der Mindestlohnbetriebe und nicht auf den Mindestlohn selbst zurückzuführen ist. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Mindestlohnbetriebe häufiger Kurzarbeit einsetzen als andere Betriebe. Auch das Arbeitsvolumen wird in Mindestlohnbetrieben häufiger als in anderen Betrieben durch den Abbau von Überstunden reduziert. Zudem werden Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen häufiger gekürzt oder ausgesetzt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

    Beteiligte aus dem IAB

    Kagerl, Christian ;
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  • Literaturhinweis

    Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland (2021)

    Kalina, Thorsten; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Kalina, Thorsten & Claudia Weinkopf (2021): Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland. (IAQ-Report 2021-06), Duisburg, 17 S. DOI:10.17185/duepublico/74521

    Abstract

    "Im Jahr 2019 arbeiteten noch 25,3 % der ostdeutschen und 18,9 % der westdeutschen Beschäftigten für einen Niedriglohn von unter 11,50 € brutto pro Stunde. In Deutschland insgesamt waren rund 7,2 Millionen Beschäftigte in einem Niedriglohnjob tätig. In den Jahren 2011 bis 2019 hat sich der Niedriglohnanteil in Ostdeutschland von 39,4 % auf 25,3 % deutlich reduziert. Allein im Jahr 2019 sank der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten im Osten um sieben Prozentpunkte. In Westdeutschland erreichte der Niedriglohnanteil seinen höchsten Wert im Jahr 2011 (20,9 %) und schwankte danach zwischen 19,6 % und 20,6 %. Von 2016 bis 2019 ist die Niedriglohnquote von 20,4 % auf 18,9 % gesunken. Der deutliche Rückgang der Niedriglohnbeschäftigung in Ostdeutschland hängt auch damit zusammen, dass in den meisten Branchen die zuvor unterschiedlich hohen tariflichen Verdienste in West- und Ostdeutschland inzwischen angeglichen worden sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn von 12 Euro kommt - die sozialpolitischen Risiken bleiben (2021)

    Knabe, Andreas ; Schöb, Ronnie ; Thum, Marcel;

    Zitatform

    Knabe, Andreas, Ronnie Schöb & Marcel Thum (2021): Der Mindestlohn von 12 Euro kommt - die sozialpolitischen Risiken bleiben. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 101, H. 12, S. 933-936. DOI:10.1007/s10273-021-3063-6

    Abstract

    "Der dritte Bericht der Mindestlohnkommission fasst die vorliegende empirische Evidenz aus den diversen von der Mindestlohnkommission in Auftrag gegebenen Evaluierungsprojekten wie folgt zusammen: Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 sind die Bruttostundenlöhne am unteren Rand der Lohnverteilung deutlich stärker gestiegen als die Löhne in nicht betroffenen Beschäftigungsverhältnissen. Die Einführung des Mindestlohns hat also Wirkung gezeigt, und die Mindestlohnkommission hat dafür gesorgt, dass Mindestlohnempfangende in den Folgejahren an der allgemeinen Lohnentwicklung sogar überproportional partizipieren konnten. Einen Nachbesserungsbedarf kann man daraus jedenfalls nicht ableiten." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen (2021)

    Krebs, Tom; Drechsel-Grau, Moritz;

    Zitatform

    Krebs, Tom & Moritz Drechsel-Grau (2021): Mindestlohn von 12 Euro: Auswirkungen auf Beschäftigung, Wachstum und öffentliche Finanzen. (IMK study 73), Düsseldorf, 24 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie nutzt die Methoden der modernen Arbeitsmarktforschung, um die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zu evaluieren. Der erste Teil der Studie bietet eine Zusammenfassung der einschlägigen Literatur und eine Einordnung der neoklassischen und neo-marxistischen Theorie des Arbeitsmarkts aus Sicht der aktuellen Forschung. Im zweiten Teil der Studie werden die empirischen Arbeiten zur Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 erörtert. Der dritte Teil der Studie untersucht die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Mindestlohns von 12 Euro auf Basis eines theoretisch fundierten und empirisch belegten makroökonomischen Modells des deutschen Arbeitsmarktes. Die Simulationsanalyse zeigt, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro langfristig keinen nennenswerten Effekt auf die Beschäftigung hat. Darüber hinaus führt ein Mindestlohn von 12 Euro langfristig zu einem Anstieg der Produktivität um circa ein Prozent, einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktion um circa eineinhalb Prozent und Mehreinnahmen der öffentlichen Hand von circa 20 Milliarden Euro pro Jahr." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnanpassung und Living Wage: Was kann Deutschland von Frankreich und dem Vereinigten Königreich lernen? (2021)

    Lesch, Hagen; Schneider, Helena; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen, Helena Schneider & Christoph Schröder (2021): Mindestlohnanpassung und Living Wage. Was kann Deutschland von Frankreich und dem Vereinigten Königreich lernen? (IW-Analysen 145), Köln, 72 S.

    Abstract

    "Nach dem Mindestlohngesetz hat die Mindestlohnkommission die Aufgabe, alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden. Neben einer Gesamtabwägung soll sie sich dabei nachlaufend an der Tariflohnentwicklung orientieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn?: Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank (2021)

    Lübker, Malte;

    Zitatform

    Lübker, Malte (2021): Wer profitiert von 12 Euro Mindestlohn? Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank. (WSI policy brief 59), Düsseldorf, 23 S.

    Abstract

    "Ein Mindestlohn von 12 Euro würde auch jenseits von Branchen mit traditionell vielen Niedriglohnbeschäftigten wie dem Gastgewerbe oder dem Einzelhandel eine breite Wirkung entfalten. Mehr Geld für ihre Arbeit könnten etwa auch Beschäftigte in Arztpraxen, Anwaltskanzleien und den Büroetagen deutscher Unternehmen erwarten. Frauen würden von einem höheren Mindestlohn überdurchschnittlich profitieren, insbesondere wenn sie in Teilzeit arbeiten oder einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Beschäftigte in kleineren Betrieben ohne Tarifbindung zählen ebenfalls zu den Hauptbegünstigten. Regional würde ein höherer Mindestlohn vor allem Beschäftigte im Osten und Norden der Republik erreichen. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Für die Untersuchung wurden Gehaltsangaben von annähernd 200.000 Beschäftigten aus dem Gehaltsportal Lohnspiegel.de ausgewertet. Lohnspiegel.de wird vom WSI wissenschaftlich betreut." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ausmaß der betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn anhand der Verdienststrukturerhebung (2021)

    Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Ohlert, Clemens (2021): Ausmaß der betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn anhand der Verdienststrukturerhebung. (baua: Fokus), Dortmund, 11 S. DOI:10.21934/baua:fokus20210331

    Abstract

    "Ob und wie stark sich der gesetzliche Mindestlohn auf Betriebe auswirkt, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Ausmaß diese vom Mindestlohn betroffen sind. Der vorliegende Beitrag nimmt erstmals differenzierte Auswertungen der Verdienststrukturerhebung (VSE) zur betrieblichen Betroffenheit von der Einführung des Mindestlohns vor. Es zeigt sich, dass etwa 37 Prozent der Betriebe im Jahr 2014 mindestens ein Beschäftigungsverhältnis aufwiesen, in dem der Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde lag. In diesen überwiegend kleinen Betrieben waren im Durchschnitt 4,3 Beschäftigungsverhältnisse bzw. etwa 57 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse vom Mindestlohn betroffen. Im Vergleich zu den verfügbaren Ergebnissen auf Basis des IAB-Betriebspanels zeigt sich ein höheres Niveau der betrieblichen Mindestlohnbetroffenheit sowie eine ähnliche Struktur betroffener Betriebe je nach Regionen, Branchen und Betriebsgröße." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum Wages in Concentrated Labor Markets (2021)

    Popp, Martin ;

    Zitatform

    Popp, Martin (2021): Minimum Wages in Concentrated Labor Markets. (IAB-Discussion Paper 21/2021), Nürnberg, 107 S.

    Abstract

    "Monopson-Macht wird zunehmend angeführt, um das Ausbleiben negativer Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen mit der ökonomischen Theorie in Einklang zu bringen. In der Literatur finden sich jedoch kaum systematische Belege für das Monopson-Argument. In diesem Beitrag führe ich einen umfassenden Test der Monopson-Theorie durch, indem ich Indizes der Arbeitsmarkkonzentration heranziehe, um die Monopson-Macht von Betrieben zu approximieren. Die Arbeitsmarktkonzentration fällt in Deutschland erheblich aus. In Abwesenheit von Mindestlöhnen führt ein zehnprozentiger Anstieg der Arbeitsmarktkonzentration dazu, dass Betriebe sowohl ihre durchschnittlich ausbezahlten Löhne um 0,5 Prozent als auch ihre Beschäftigung um 1,6 Prozent senken, was eine monopsonistische Ausbeutung widerspiegelt. In Übereinstimmung mit der Theorie der vollständigen Konkurrenz gehen branchenspezifische Mindestlöhne mit negativen Beschäftigungseffekten in leicht konzentrierten Arbeitsmärkten einher. Dieser negative Effekt schwächt sich mit zunehmender Konzentration ab und wird schließlich in stark konzentrierten bzw. monopsonistischen Märkten positiv. Damit stützen die empirischen Ergebnisse das Monopson-Argument, was nahelegt, dass bisher in der Literatur ausgewiesene Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen eine Heterogenität nach verschiedenen Marktformen nicht abbilden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Popp, Martin ;
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  • Literaturhinweis

    12 Euro Mindestlohn: Deutliche Lohnsteigerungen vor allem bei nicht tarifgebundenen Beschäftigten (2021)

    Pusch, Toralf;

    Zitatform

    Pusch, Toralf (2021): 12 Euro Mindestlohn. Deutliche Lohnsteigerungen vor allem bei nicht tarifgebundenen Beschäftigten. (WSI policy brief 62), Düsseldorf, 21 S.

    Abstract

    "In den 2010er Jahren verzeichnet die Beschäftigung in Deutschland Jahr für Jahr höhere Stände. Der Aufschwung am Arbeitsmarkt hatte auch positive Effekte auf die Lohn- und Einkommensentwicklung der Beschäftigten. So stiegen die Tarifverdienste im vergangenen Jahrzehnt deutlich und schöpften den Verteilungsspielraum wieder besser aus. Bei nicht tarifgebundenen Beschäftigten führte insbesondere der Mindestlohn zu stärkeren Stundenlohnsteigerungen. Überdurchschnittlich stark waren diese bei Beschäftigten mit niedriger Qualifikation sowie bei Beschäftigten in Ostdeutschland. Merkliche Beschäftigungsrückgänge in Folge des Mindestlohns sind hingegen kaum feststellbar. Es ist vor diesem Hintergrund nicht verwunderlich, dass die Zustimmungswerte zum gesetzlichen Mindestlohn hoch sind und die Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro große Resonanz findet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Brauchen wir einen europäischen Mindestlohn?: Eine Kritik am Richtlinienentwurf der EU-Kommission über angemessene Mindestlöhne (2021)

    Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Schröder, Christoph (2021): Brauchen wir einen europäischen Mindestlohn? Eine Kritik am Richtlinienentwurf der EU-Kommission über angemessene Mindestlöhne. (IW policy paper 2021,25), Köln, 27 S.

    Abstract

    "In vielen Ländern deutet sich in der Mindestlohnpolitik ein Paradigmenwechsel an oder ist bereits vollzogen. Anstatt als untere Auffanglinie die Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen, soll der Mindestlohn – möglichst ohne staatliches Zutun – einen auskömmlichen Lebensstandard ermöglichen. Die politischen Forderungen vieler Länder und auch Deutschlands wollen den Mindestlohn hierzu auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns festsetzen. Auch die EU-Kommission tritt in ihrem Richtlinienentwurf über angemessene Mindestlöhne für höhere Mindestlöhne ein und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an der Relation zum Bruttomedianlohn oder zum Bruttodurchschnittslohn zu orientieren. 60 Prozent des Medians werden dabei als möglicher Richtwert genannt, aber nicht explizit gefordert. Die Relation des Mindestlohns zum Bruttomedianlohn eines Vollzeitbeschäftigten wird als Kaitz-Index bezeichnet. Ein Kaitz-Index von 60 Prozent gilt als Living Wage oder existenzsichernder Lohn. Dies ist jedoch mehr eine Vereinfachung von Politik und Gewerkschaften. Der ursprüngliche Living-Wage-Ansatz versucht, einen Warenkorb zu ermitteln, der einen angemessenen Lebensstandard beschreibt, berechnet aus den Kosten dieses Warenkorbs den erforderlichen Nettolohn und leitet erst im letzten Schritt den dafür erforderlichen Bruttolohn ab. Damit ist der Living Wage grundsätzlich in der Nettosphäre verankert. Bei Steuersenkungen würde der erforderliche (Brutto-)Mindestlohn sinken und bei erhöhten Sozialversicherungsbeiträgen steigen. Wie sehr sich die Ergebnisse auf Bruttoebene von denen auf Nettoebene unterscheiden können, zeigt am deutlichsten der Vergleich Belgiens mit Frankreich. Der Kaitz-Index liegt in Frankreich bei 61 Prozent, in Belgien nur bei 47 Prozent. Dennoch ist die Nettoeinkommensposition der Mindestlohnbezieher gegenüber dem zum Medianverdienst entlohnten Beschäftigten in Belgien besser als in Frankreich. Auch im Vergleich zur Armutsgefährdungsschwelle schneiden die belgischen Mindestlohnempfänger netto besser ab als die französischen. Dieses Beispiel zeigt, dass ein europäischer Mindestlohn mit einheitlichem Kaitz-Index nicht sinnvoll ist, weil die Unterschiedlichkeit der Steuer-, Abgaben- und Transfersysteme der EU-Mitgliedsländer nicht berücksichtigt wird. Der Richtlinienentwurf ist juristisch umstritten, was die Einhaltung der Kompetenzschranke bei Lohnfragen betrifft und begründet die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips nur vage. In der Folgenabschätzung werden die Auswirkungen eines Living Wage zu positiv dargestellt, weil die untersuchten Effekte isoliert betrachtet werden. So wird beispielsweise nicht gegengerechnet, dass die angenommenen Beschäftigungsverluste einen negativen Einfluss auf die Armutsgefährdungsquote haben. Zudem wird eine konstante Beschäftigungselastizität des Mindestlohns unterstellt. Damit bleibt außer Acht, dass es Kipppunkte für die Mindestlohnhöhe geben kann, ab denen es zu deutlichen Beschäftigungsverlusten kommt. Strukturelle Erhöhungen des Mindestlohns sollten daher nicht abrupt erfolgen, sondern über die Zeit gestreckt und regelmäßig evaluiert werden, damit ein Überschießen durch zeitweises Einfrieren der Mindestlohnhöhe revidiert werden kann" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Den gerechten Lohn der Vielen besser schützen: Mindestlohnbetrügern endlich das Handwerk legen - Mindestlohn muss wirksam umgesetzt und kontrolliert werden (Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8779) am 09.09.2020: Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen (2021)

    Seiler, Kai; Krauss- Hoffmann, Peter; Brauner, Corinna ;

    Zitatform

    Seiler, Kai, Peter Krauss- Hoffmann & Corinna Brauner (2021): Den gerechten Lohn der Vielen besser schützen: Mindestlohnbetrügern endlich das Handwerk legen - Mindestlohn muss wirksam umgesetzt und kontrolliert werden (Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8779) am 09.09.2020. Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen. (LIA.impuls), Bochum, 13 S. DOI:10.48551/240b-dj58

    Abstract

    "Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland für die meisten Beschäftigten ein gesetzlicher Mindestlohn. Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) legt den Fokus seiner Betrachtungen zum Mindestlohn aufgrund seiner Zuständigkeit und Kompetenz dabei insbesondere auf das Zusammenspiel mit dem Arbeitsschutzgeschehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wage(s) in Germany: origins, enforcement, effects (2021)

    Weishaupt, J. Timo;

    Zitatform

    Weishaupt, J. Timo (2021): Minimum wage(s) in Germany: origins, enforcement, effects. In: J. Heyes & L. Rychly (Eds.) (2021): The Governance of Labour Administration, S. 130-151. DOI:10.4337/9781802203158.00015

    Abstract

    "This chapter provides an analysis of the politics leading up to the application of the statutory minimum wage law in Germany. The chapter also discusses the institutional framework put into place to monitor and enforce compliance with the legislation and assesses the effects of the legislation on the German labour market. The first section explains the U-turn of left-leaning actors' preferences away from collective to state-led wage regulations. Key explanatory factors include the decline in collective bargaining coverage, EU integration, and the growth of low-wage employment. The second section focuses on the legal setting of minimum wage laws - sectoral, regional and statutory - and assesses the strengths and weaknesses of the institutionalised enforcement mechanisms designed to monitor and sanction firms' compliance. The third section discusses the effects of minimum wages on German labour market developments. The final section concludes by discussing key lessons and practical implications, while reflecting on current debates about the future of the statutory minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31681) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31681). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31885 (05.08.2021)), 14 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/31885) auf eine Kleine Anfrage (19/31681) der Fraktion Die Linke eine Musterberechnung zu den Einnahmen und Ausgaben unter Mindestlohnbedingungen vorgelegt. Demnach käme eine alleinstehende Person bei einer Arbeitszeit von 37,7 Stunden und einen Stundenlohn von 9,60 Euro auf ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.568 Euro. Nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie der Freibeträge laut Sozialgesetzbuch II liege das zu berücksichtigende monatliche Einkommen bei rund 878 Euro. Abzüglich des Regelbedarfs von 446 Euro dürften der Berechnung zufolge 'die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 432 Euro im Monat betragen', damit kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bestehe. Aufgrund der Freibeträge für Erwerbseinkommen (im Musterbeispiel 300 Euro) liege das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn birgt nach wie vor Beschäftigungsrisiken (2020)

    Bonin, Holger; Pestel, Nico;

    Zitatform

    Bonin, Holger & Nico Pestel (2020): Der Mindestlohn birgt nach wie vor Beschäftigungsrisiken. (IZA Standpunkte 98), Bonn, 11 S.

    Abstract

    "Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 war im Vorfeld heftig umstritten. Die Diskussion entzündete sich vor allem an den erwarteten Beschäftigungsfolgen der Reform. Größere Beschäftigungsverluste sind allerdings fünf Jahre nach der Mindestlohnreform ausgeblieben. Es wäre allerdings falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass Deutschland einen starken Reallohnschock wie die Mindestlohneinführung problemlos verkraften kann. Eine solche Interpretation greift aus vier Gründen zu kurz: (1) Anpassungen der Unternehmen an den Mindestlohn vollziehen sich eher über eine Verringerung der Arbeitszeiten als über einen Abbau von Beschäftigung. (2) Negative Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns materialisieren sich nicht voll, wenn dieser umgangen wird. (3) Die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe verfügen über gewisse Handlungsspielräume, um die Zunahme der Personalkosten teilweise aufzufangen. (4) Die Einführung des Mindestlohns fiel mitten in eine lang anhaltende Boomphase der deutschen Wirtschaft, in der sich ein Lohnkostenschock leichter auf die Preise überwälzen lässt als im Abschwung. Der Mindestlohn ist als Mittel zur sozialen Existenzsicherung ungeeignet – eine regionale Ausdifferenzierung vor dem Hintergrund stark variierender Lebenshaltungskosten erscheint bei der Weiterentwicklung des Mindestlohns sinnvoll." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: seine Kontrolle und Durchsetzung sowie bürokratische Kosten für Arbeitgeber (2020)

    Boockmann, Bernhard; Kirchmann, Andrea; Nottmeyer, Olga; Schafstädt, Christin; Puhe, Henry; Bonin, Holger; Maier, Anastasia; Krause-Pilatus, Annabelle; Scheu, Tobias; Zühlke, Anne ; Reiner, Marcel; Kleinemeier, Rita;

    Zitatform

    Boockmann, Bernhard, Andrea Kirchmann, Rita Kleinemeier, Annabelle Krause-Pilatus, Anastasia Maier, Olga Nottmeyer, Marcel Reiner, Christin Schafstädt, Tobias Scheu, Anne Zühlke, Holger Bonin & Henry Puhe (2020): Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn: seine Kontrolle und Durchsetzung sowie bürokratische Kosten für Arbeitgeber. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 563 106), Berlin, 178 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie untersucht die Einhaltung der Pflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), den Aufwand der Arbeitgeber, die Vorgehensweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Prüfung der Einhaltung der Pflichten und die Rolle der Haftung des Auftraggebers nach § 13 MiLoG. Dazu wurden eine standardisierte telefonische Befragung bei Betrieben sowie leitfadengestützte Interviews mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Interessenvertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Betrieben und sonstigen Akteuren durchgeführt. Zudem wurden die Daten, die vom Zoll in der „Zentralen Datenbank Programmunterstützung Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (ZenDa ProFiS) erhoben werden, analysiert. Die Analyse identifiziert wichtige Handlungsbedarfe bei der Durchsetzung des Mindestlohns. Dazu gehören Vereinfachungen bei der Umsetzung des MiLoG in den Betrieben, eine wirkungsvollere Informationspolitik sowie Verbesserungen bei der Ausstattung der FKS." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen (2020)

    Bossler, Mario ; Börschlein, Erik-Benjamin; Gürtzgen, Nicole ;

    Zitatform

    Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen & Erik-Benjamin Börschlein (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen. (IAB-Forschungsbericht 05/2020), Nürnberg, 153 S.

    Abstract

    "Der vorliegende erste Projektbericht enthält die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Betriebe und Unternehmen“. Das Forschungsprojekt wird durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Mindestlohnkommission durchgeführt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen detaillierte empirische Analysen der Effekte der Einführung und der ersten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf unterschiedliche betriebliche Ergebnisgrößen. Das zentrale Analyseinstrument bildet dabei der Differenz-in-Differenzen-Ansatz, welcher im vorliegenden Bericht größtenteils auf der Betriebsebene angewandt wird. Der empirischen Analyse vorgelagert ist die detaillierte Beschreibung der empirischen Vorgehensweise sowie der verwendeten Datengrundlagen. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ein Ausblick auf künftige Analysen mindestlohnbedingter Anpassungsreaktionen.
    Während die Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels einen moderaten negativen Effekt der Einführung des Mindestlohns auf die betriebliche Beschäftigung zeigen (ca. -88.000 Beschäftigungsverhältnisse), ist der Effekt der ersten Mindestlohnerhöhung im Jahr 2017 für die davon betroffenen Betriebe tendenziell positiv (ca. +39.000 Beschäftigungsverhältnisse). Der positive Effekt der Anhebung erscheint allein deswegen plausibel, weil die Anhebung im Reallohn nur 0,9 Prozent (jährlich) ausmacht, während sich der Arbeitsmarkt auch im Niedriglohnsegment positiv entwickelt hat. Insgesamt wird der Beschäftigungseffekt bis zum Jahr 2018 auf einen Rückgang von (hochgerechnet) 49.000 Beschäftigungsverhältnissen beziffert, wobei der Effekt insbesondere durch Anpassungen von Betrieben in Ostdeutschland und Betriebe, die sich einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt fühlen, hervorgerufen wird. In monopsonistischen Branchen ist der Effekt jedoch vergleichsweise gering. Für die speziellen Beschäftigungsgruppen der Leiharbeitenden, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie Praktikantinnen und Praktikanten wurden empirisch keine nennenswerten Beschäftigungseffekte des Mindestlohns nachgewiesen. Analysen der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsnachfrage mit der IAB-Stellenerhebung deuten auf keinen signifikanten Effekt des Mindestlohns auf die Anzahl offener Stellen hin.
    In Bezug auf die betriebliche Profitabilität zeigen die Analysen einen signifikant negativen Einfluss der Mindestlohneinführung, liefern jedoch keine Evidenz für nennenswerte Effekte der ersten Mindestlohnerhöhung. Der profitabilitätssenkende Effekt der Mindestlohneinführung ist hauptsächlich auf die gestiegenen betrieblichen Personalkosten zurückzuführen, da die Analysen gleichzeitig keinen signifikanten Effekt auf die Produktivität betroffener Betriebe nachweisen. Den betroffenen Betrieben ist es demzufolge nicht gelungen, die mindestlohnbedingte Lohnerhöhung durch eine höhere Produktivität ihrer Beschäftigten zu kompensieren.
    Die Analysen der Effekte des Mindestlohns auf Sach- und Humankapitalinvestitionen zeigen für die Jahre nach der Mindestlohneinführung kurzfristig signifikante negative Effekte. Betroffene Betriebe verringerten im Zuge der Mindestlohneinführung zunächst ihre Investitionssummen, wiesen jedoch in den darauffolgenden Jahren keine mindestlohnbedingte Anpassung ihres Investitionsverhaltens auf. Deutlich ist jedoch der strukturelle Unterschied, der bereits vor dem Zeitpunkt der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung bestand. Nicht vom Mindestlohn betroffene Betriebe investieren wesentlich mehr in Sachkapital und auch in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Auch die Schätzungen der Effekte auf den Anteil Auszubildender im Betrieb sowie die angebotenen oder besetzten Ausbildungsstellen weisen auf keinen Effekt der Mindestlohneinführung oder der ersten Mindestlohnerhöhung hin. Die Ausbildungsinvestitionen werden demzufolge weder wegen gestiegener Personalkosten verringert, noch werden die vom Mindestlohn ausgenommenen Auszubildenden verstärkt eingesetzt, weil für diese kein Mindestlohn bezahlt werden muss. Die Befunde deuten ebenso wenig auf Effekte der Mindestlohneinführung bzw. -erhöhung auf die Ein- oder Ausgliederungsaktivitäten der Betriebe sowie auf den Anteil von Eigen- und Vorleistungen im betrieblichen Leistungserstellungsprozess hin." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Measurement error in minimum wage evaluations using survey data (2020)

    Bossler, Mario ; Westermeier, Christian;

    Zitatform

    Bossler, Mario & Christian Westermeier (2020): Measurement error in minimum wage evaluations using survey data. (IAB-Discussion Paper 11/2020), Nürnberg, 49 S.

    Abstract

    "Wir analysieren den Einfluss von Messfehlern in Mindestlohnevaluationen, wenn die Treatmentvariable, also der 'Bite', aus einer befragungsbasierten Lohnverteilung stammt. In Monte- Carlo-Simulationen überprüfen wir die Verzerrtheit der Schätzer sowohl mit simulierten als auch empirischen Verteilungen von Messfehlern. Die empirischen Messfehler stammen aus einem Link von Befragungsdaten und administrativen Daten. Auf der individuellen Beobachtungsebene werden die Treatmenteffekte über 30 Prozent unterschätzt. Eine Aggregation der Treatmentinformation auf der Ebene von Haushalten, Firmen oder Regionen löst das Problem nicht vollständig. In Fällen einer sehr stark segregierten Verteilung von betroffenen Beschäftigten auf nur wenige Firmen oder Regionen kann es sogar zu einer Überschätzung des wahren Effekts kommen. Wir diskutieren zwei Lösungsansätze: Die Verwendung einer kontinuierlichen Treatmentvariable und das Löschen von Observationen, die in der Lohnverteilung nahe der Mindestlohnschwelle liegen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Geflüchtete (2020)

    Bruttel, Oliver ; Ohlert, Clemens ;

    Zitatform

    Bruttel, Oliver & Clemens Ohlert (2020): Die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für Geflüchtete. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 73, H. 2, S. 110-118. DOI:10.5771/0342-300X-2020-2-110

    Abstract

    "Der Beitrag diskutiert die Bedeutung des gesetzlichen Mindestlohns für die Beschäftigungssituation Geflüchteter. Dabei geht es zum einen um die Frage, in welchem Maß der gesetzliche Mindestlohn für die Entlohnung Geflüchteter relevant ist. Dabei zeigt sich auf Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit, dass viele Geflüchtete Löhne im Mindest- und Niedriglohnbereich erhalten und auch in Branchen arbeiten, in denen der gesetzliche Mindestlohn eine große Rolle spielt. Zum anderen stellt sich die Frage, inwiefern eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn die Beschäftigungschancen von Geflüchteten verbessern würde. Hier sprechen die vorhandenen (internationalen) Erkenntnisse dafür, dass eine solche Sonderregelung für Geflüchtete kein zielführendes Instrument wäre, um deren Arbeitsmarktintegration zu verbessern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bekanntheit des gesetzlichen Mindestlohns: Ergebnisse repräsentativer Befragungen von Beschäftigten (2020)

    Bruttel, Oliver ; Dütsch, Matthias ;

    Zitatform

    Bruttel, Oliver & Matthias Dütsch (2020): Bekanntheit des gesetzlichen Mindestlohns. Ergebnisse repräsentativer Befragungen von Beschäftigten. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 100, H. 9, S. 724-726. DOI:10.1007/s10273-020-2745-9

    Abstract

    "Die genaue Höhe des Mindestlohns ist nur vergleichsweise wenigen Beschäftigten bekannt. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte im Niedriglohnbereich, für die der gesetzliche Mindestlohn eine besonders hohe Relevanz haben dürfte. Zudem scheint nach einer Erhöhung des Mindestlohns dessen neuer Wert erst mit einer zeitlichen Verzögerung den Beschäftigten bewusst zu sein. Um die Bekanntheit der exakten Mindestlohnhöhe zu steigern, hat die Mindestlohnkommission in ihrem aktuellen Bericht darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn und die Sozialpartner regelmäßig über die aktuelle Höhe des Mindestlohns informieren." (Textauszug, IAB-Doku, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz (2020)

    Ehrentraut, Oliver; Krämer, Lisa; Ambros, Jakob; Sulzer, Laura; Weinelt, Heidrun;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Heidrun Weinelt, Lisa Krämer, Jakob Ambros & Laura Sulzer (2020): Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 558), Berlin, 151 S.

    Abstract

    "Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine bindende Lohnuntergrenze eingeführt. Mittlerweile liegen zahlreiche Studien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor, die für die vorliegende Gesamtevaluation nach §23 MiLoG systematisch ausgewertet wurden. Die Mindestlohnforschung umfasst neben quantitativen Kausalanalysen auch deskriptive und qualitative Untersuchungen und nutzt dabei verschiedene Datengrundlagen. Nach derzeitigem Forschungsstand hat der Mindestlohn seit seiner Einführung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen beigetragen, war dabei weitgehend beschäftigungsneutral und hatte kaum Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Reduzierte Arbeitszeiten deuten allerdings darauf hin, dass Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Mindestlohneinführung einen alternativen Anpassungskanal zur Steuerung ihres Arbeitsvolumens genutzt haben. Die identifizierten Effekte resultieren im Wesentlichen aus der Einführung, nicht aus der Erhöhung des Mindestlohns. Kaum messbar ist bislang das Ausmaß der Nichteinhaltung: Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer unbekannten Zahl an Betrieben mit teilweise rechtswidrigen Praktiken umgangen. Hier, ebenso wie mit Blick auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Mindestlohns, besteht weiterer Forschungsbedarf." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns (2020)

    Ehrentraut, Oliver; Kreuzer, Philipp; Krämer, Lisa; Bonin, Holger; Weinelt, Heidrun; Moog, Stefan;

    Zitatform

    Ehrentraut, Oliver, Lisa Krämer, Philipp Kreuzer, Stefan Moog, Heidrun Weinelt & Holger Bonin (2020): Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 560), Berlin, 60 S.

    Abstract

    "Der BMAS Forschungsbericht „Fiskalische Wirkungen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns“ quantifiziert die mindestlohnbedingten Veränderungen von Einnahmen- und Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts, also im Steuer- und Transfersystem sowie auf der Ebene der Gesetzlichen Sozialversicherungen. Ausgangspunkt für die Berechnungen stellt ein Literaturüberblick zum aktuellen Stand der quantitativ orientierten Forschung zu den Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland dar. Die durchgeführten Berechnungen erfolgen dann mit Hilfe des Mikrosimulationsmodells der Prognos auf Basis der Daten des sozio-oekonomischen Panels. Zur Abgrenzung mindestlohninduzierter Lohneffekte werden im Datensatz verschiedene Beschäftigtengruppen identifiziert. Für diese Gruppen werden kontrafaktische Stundenlöhne und Arbeitszeiten bestimmt, die als Grundlage für die Modellrechnungen „ohne Mindestlohn“ genutzt werden. Abschließend erfolgt die Abschätzung der Mindestlohneffekte auf die fiskalischen Einnahmen und Ausgaben für unterschiedliche Szenarien, um die mögliche Spannbreite der Effekte aufzuzeigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes beim grenzüberschreitenden Gütertransport (2020)

    Fahrenbruch, Walter;

    Zitatform

    Fahrenbruch, Walter (2020): Zur Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes beim grenzüberschreitenden Gütertransport. (Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht 85), Baden-Baden: Nomos, 234 S. DOI:10.5771/9783748910435

    Abstract

    "Die Arbeit behandelt Frage, ob bei ausländischen Lkw-Fahrern/-innen, die in Erfüllung ihrer Arbeitspflicht lediglich durch das deutsche Gebiet fahren oder sich dorthin zur Be- und/oder Entladung begeben und es wieder verlassen, für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland das deutsche Mindestlohngesetz Anwendung findet. Zunächst wird die Anwendbarkeit des deutschen Mindestlohngesetzes nach den Vorgaben des internationalen Privatrechts untersucht. Sodann wird die Vereinbarkeit einer umfassenden Geltung des Mindestlohngesetzes im Lichte des Europarechts geprüft. Letztlich wird erörtert, welchen Nutzen eine umfassende Geltung für das betroffene ausländische Fahrpersonal tatsächlich hätte." (Autorenreferat, © Nomos)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wages and the resilience of neoclassical labour market economics: Some preliminary evidence from Germany (2020)

    Heise, Arne;

    Zitatform

    Heise, Arne (2020): Minimum wages and the resilience of neoclassical labour market economics: Some preliminary evidence from Germany. (Discussion papers / Zentrum für Ökonomische und Soziologische Studien 77), Hamburg, 9 S.

    Abstract

    "Of course, once the complexity of a model is increased, the number of possible effects of introducing a minimum wage is also increased – at best opening the model for realworld phenomena which had previously been neglected. However, the fact that the extensions of the simple neoclassical model do not substantially modify the negative employment effect of minimum wages as its most important feature renders this kind of thought style extension futile: it cannot ‘heal’ the empirical falsification of its model prediction. Or, to put it differently: the only merit of the Braun/Döhrn/Krause et al. article is to show that extensions of the simple neoclassical labour market model in a direction incorporating real-world frictions still cannot deliver what is promised: a more useful representation of the economy in line with empirical evidence. Moreover, if the core prediction of a model is drawn into doubt, all other insights of the model – i.e. the alleged importance of labour market and social policies for the effect of minimum wages – must also be treated with great care and scientific reservation." (Text excerpt, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Fünf Jahre Mindestlohn – Erfahrungen und Perspektiven: Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2020 (2020)

    Herzog-Stein, Alexander ; Watt, Andrew; Zwiener, Rudolf; Pusch, Toralf; Lübker, Malte; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Herzog-Stein, Alexander, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten, Andrew Watt & Rudolf Zwiener (2020): Fünf Jahre Mindestlohn – Erfahrungen und Perspektiven. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2020. (WSI policy brief 42), Düsseldorf, 31 S.

    Abstract

    "Fünf Jahre nach seiner Einführung fällt die Bilanz des gesetzlichen Mindestlohns nach wie vor eher gemischt aus. Auf der einen Seite hat der Mindestlohn tatsächlich dazu geführt, dass die Löhne von Millionen Beschäftigten angehoben worden sind und damit ihre Einkommenssituation merklich verbessert wurde. Durch die dadurch gesteigerte Nachfrage des privaten Konsums hat der Mindestlohn auch zu einer insgesamt dynamischeren Wirtschaftsentwicklung beigetragen, auch wenn seine makroökonomischen Auswirkungen eher begrenzt blieben, weil er nur einen kleinen Teil der gesamtwirtschaftlichen Lohnsumme berührt (Herr et al. 2018). Befürchtungen hinsichtlich möglicher negativer Konsequenzen des Mindestlohns für die Beschäftigung haben sich hingegen nicht bestätigt. Seit Einführung des Mindestlohns hat das Beschäftigungsniveau in Deutschland vielmehr permanent zugenommen und die Arbeitslosigkeit ist kontinuierlich zurückgegangen. Erst durch den externen Schock der Corona-Pandemie wurde diese Entwicklung abrupt abgebrochen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Nachweis im mindestlohnrechtlichen Sanktionsverfahren: Die Verwendbarkeit im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhobener Beweismittel zum Nachweis von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im mindestlohnrechtlichen Sanktionsverfahren (2020)

    Höchstetter, Benjamin;

    Zitatform

    Höchstetter, Benjamin (2020): Der Nachweis im mindestlohnrechtlichen Sanktionsverfahren. Die Verwendbarkeit im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhobener Beweismittel zum Nachweis von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im mindestlohnrechtlichen Sanktionsverfahren. (Theorie und Praxis des Arbeitsrechts 16), Baden-Baden: Nomos, 500 S. DOI:10.5771/9783748907763

    Abstract

    "Die Arbeit untersucht in einer Pionierleistung, inwieweit Beweismittel, die von den Zollverwaltungsbehörden im Rahmen der Kontrolle und Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns erhoben wurden, verwendet werden dürfen, um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nachzuweisen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtig praktizierte Prüf- und Sanktionspraxis nicht nur gegen einfachgesetzliche Normen, sondern auch gegen das Verfassungsrecht verstößt: So dürfen Arbeitgeber nicht einfach „ins Blaue hinein“ kontrolliert werden. Betroffene Personen sind über ihr bestehendes Auskunftsverweigerungsrecht zu belehren. Müssen Sie Dokumente anfertigen oder vorlegen, greift zu ihrem Schutz ein straf- bzw. bußgeldrechtliches Beweisverwertungsverbot ein. Indem diese und zahlreiche weitere potentielle Rechtsverstöße der Kontrollbehörden betrachtet werden, sollen betroffenen Arbeitgebern, ohne den Arbeitnehmerschutz zu vernachlässigen, Argumente an die Hand gegeben werden, damit sie sich gegen sie tangierende rechtswidrige Prüfungen zur Wehr setzen können." (Autorenreferat, © Nomos)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Besser einhalten als erhöhen (2020)

    Kestermann, Christian; Schröde, Christoph;

    Zitatform

    Kestermann, Christian & Christoph Schröde (2020): Mindestlohn: Besser einhalten als erhöhen. (IW-Kurzberichte / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2020,125), Köln, 3 S.

    Abstract

    "Der Mindestlohn steigt bis Juli 2022 in mehreren Stufen von 9,35 Euro auf 10,45 Euro und ist dann gut 6 Prozent höher als bei regelbasierter Anpassung. Das IW hat errechnet, wie stark diese Erhöhung die Einkommensarmut senken könnte und was der von vielen geforderte Sprung auf 12 Euro bedeuten würde. Das Ergebnis: besser ein Mindestlohn, der bezahlbar ist und eingehalten wird, als ein höherer Mindestlohn, der umgangen wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission (2020)

    Lesch, Hagen; Schröder, Christoph;

    Zitatform

    Lesch, Hagen & Christoph Schröder (2020): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission. (IW-Report / Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 2020,18), Köln, 27 S.

    Abstract

    "Im Gesetzentwurf vom 28. Mai 2014 wird die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns damit begründet, dass die Beschäftigten vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt würden. Gleichzeitig werde dafür gesorgt, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zu Lasten der Beschäftigten durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne stattfinde, sondern um die besseren Produkte und Dienstleistungen. Er stelle zugleich einen Beitrag dar, um die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu schützen. Die aufgrund einiger Simulationsstudien abgeleitete Befürchtung, der Mindestlohn bewirke einen massenhaften Abbau von Arbeitsplätzen, hat sich bislang nicht bewahrheitet. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Eingriffsintensität des Mindestlohns in das Lohngefüge - insbesondere in Berechnungen auf der Basis des Sozioökonomischen Panels (SOEP) - ex ante deutlich überschätzt wurde. Hinzu kommt, dass der Mindestlohn bislang durch konjunkturell günstige Rahmenbedingen flankiert wurde und er in einem offenbar nicht unerheblichen Ausmaß umgangen wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Minimum wage, trade and unemployment in general equilibrium (2020)

    Marjit, Sugata; Acharyya, Rajat; Ganguly, Shrimoyee;

    Zitatform

    Marjit, Sugata, Shrimoyee Ganguly & Rajat Acharyya (2020): Minimum wage, trade and unemployment in general equilibrium. (CESifo working paper 8090), München, 16 S.

    Abstract

    "The path breaking work of Card and Krueger (1993), showing higher minimum wage can increase employment turned the age-old conventional wisdom on its head. This paper demonstrates that this apparently paradoxical result is perfectly plausible in a competitive general equilibrium production structure of a small open economy with a non-traded good, without taking any recourse to monopsony, spatial heterogeneity, heterogeneity of consumers etc. the usual theoretical drivers behind the result. Following Jones and Marjit (1992) we build up a simple general equilibrium model with complementary relationship in production and we show that higher minimum wage can raise aggregate employment. Expansion in the non-traded sector following a wage hike may be consistent with the overall expansion of the export sector in a multi good framework, an unlikely outcome in a conventional two good models which cannot accommodate complementary relationship in production." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland: Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020 (2020)

    Roth, Duncan ;

    Zitatform

    Roth, Duncan (2020): Nichteinhaltung des Mindestlohns in Deutschland. Stellungnahme des IAB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen am 9.9.2020. (IAB-Stellungnahme 07/2020), Nürnberg, 11 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Zwar belegen Forschungsergebnisse einen positiven Effekt auf Löhne am unteren Ende der Lohnverteilung, der mit der Einführung des Mindestlohns einhergeht. Dieser Befund bedeutet jedoch nicht, dass es keine Unterschreitung des Mindestlohns gibt. Wie viele Personen unterhalb der Mindestlohngrenze bezahlt werden, ist bisher nicht abschließend geklärt worden. Die Einschätzungen zu dieser Frage reichen von etwa 483.000 Personen im Jahr 2018 bis zu 2,4 Millionen Personen. In dieser Stellungnahme werden die Schwierigkeiten beschrieben, das Ausmaß der Nichteinhaltung mit den vorliegenden Datensätzen abzuschätzen. Für eine bessere Einordnung werden darüber hinaus entsprechende Einschätzungen zur Mindestlohnunterschreitung aus anderen Ländern zusammengefasst. Abschließend werden aktuelle Erkenntnisse zur Frage beschrieben, inwiefern die Aufzeichnungspflicht dazu beiträgt, das Ausmaß der Nichteinhaltung zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Roth, Duncan ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und Einkommensarmut (2020)

    Schröder, Christoph; Kestermann, Christian;

    Zitatform

    Schröder, Christoph & Christian Kestermann (2020): Mindestlohn und Einkommensarmut. In: IW-Trends, Jg. 47, H. 2, S. 107-127. DOI:10.2373/1864-810X.20-02-06

    Abstract

    "In der öffentlichen Diskussion wird von vielen Seiten eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro gefordert, um ihn existenzsichernd zu machen. Allerdings erreicht schon heute ein Alleinstehender, der vollzeitbeschäftigt zum Mindestlohn arbeitet, mit seinem Nettoverdienst in etwa die Armutsgefährdungsschwelle. In den meisten europäischen Ländern wird der nationale Schwellenwert sogar übertroffen. Die Armutsgefährdung über eine Erhöhung des Mindestlohns zu senken, erscheint als wenig zielgenaue Maßnahme: Vollzeitbeschäftigte, die im Jahr 2018 einen Stundenlohn zwischen dem damaligen Mindestlohn und 10 Euro erhielten, waren nur zu 13 Prozent einkommensarm. Damit lag der Anteil 4 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der Bevölkerung. Einen wichtigen Einfluss auf die Armutsgefährdung hat die geleistete Arbeitszeit. Unter Teilzeitbeschäftigten mit einem Stundenlohn zwischen 8,84 Euro und 10 Euro lag der Anteil der Einkommensarmut mit 26 Prozent fast doppelt so hoch wie bei den Vollzeitbeschäftigten. Eine Simulationsrechnung zeigt, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro einen Rückgang der Einkommensarmutsquote um allenfalls gut 1 Prozentpunkt bewirken würde, selbst wenn es dann keine Unterschreitungen mehr gäbe. Bei einer starken Erhöhung des Mindestlohns droht indes – insbesondere angesichts der sich abzeichnenden starken Rezession – ein negativer Einfluss auf Arbeitszeiten und Beschäftigung. Eine erneute Stauchung der Lohnstruktur würde zudem Qualifizierungsanreize der niedrigqualifizierten Arbeitnehmer reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns - eine Bestandsaufnahme nach fünf Jahren (2020)

    Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2020): Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns - eine Bestandsaufnahme nach fünf Jahren. In: Soziale Sicherheit, Jg. 69, H. 8-9, S. 293-295.

    Abstract

    "Der im Jahr 2015 eingeführte allgemeine flächendeckende Mindestlohn wirkt. Die von vielen prognostizierten negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung in Deutschland sind nicht eingetreten. Doch einerseits ist der gesetzliche Mindestlohn noch zu niedrig, um wirkungsvoll den Niedriglohnsektor einzudämmen, andererseits mangelt es an Wissen um die gesetzliche Lohnuntergrenze und an flächendeckenden Kontrollen zu deren Einhaltung." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/16242) (2020)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Single- und Alleinerziehenden-Haushalten. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/16242). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/16881 (29.01.2020)), 5 S.

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  • Literaturhinweis

    Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2020)

    Zitatform

    Mindestlohnkommission (2020): Dritter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 3), Berlin, 189 S. DOI:10.21934/MLK20200311

    Abstract

    "Die Mindestlohnkommission beschließt in diesem Jahr turnusgemäß erneut über die Anpassung dieser gesetzlichen Lohnuntergrenze. Zusätzlich zu ihrem Beschluss hat die Kommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung zur Verfügung zu stellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden, einstimmig beschlossenen Dritten Bericht nach. Der Betrachtungszeitraum des vorliegenden Berichts endet mit dem Ablauf des Jahres 2019. Er dokumentiert somit die wissenschaftlichen Befunde zur Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 sowie zu den beiden Mindestlohnerhöhungen zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2019. Die dargestellten Ergebnisse stützen sich auf Forschungsprojekte, die die Mindestlohnkommission beauftragt hat, weitere wissenschaftliche Publikationen zur Mindestlohnforschung sowie deskriptive Analysen, die von der Geschäftsstelle der Kommission durchgeführt wurden. Die Veröffentlichung des Dritten Berichts fällt in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona- Pandemie und deren wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen. Es sind derzeit allerdings keine Aussagen darüber möglich, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn in einer solchen Ausnahmesituation auf Verdienste, Beschäftigung und Wettbewerb haben wird. Dafür liegen die erforderlichen Daten noch nicht vor. Die Mindestlohnkommission wird die Entwicklungen aber aufmerksam verfolgen, durch Forschungsprojekte aufarbeiten und die Erkenntnisse in ihrem nächsten Bericht berücksichtigen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Nationalen Armutskonferenz (NAK) zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung (2019)

    Benz, Benjamin;

    Zitatform

    Benz, Benjamin (2019): Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Nationalen Armutskonferenz (NAK) zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung. Recklinghausen, 71 S.

    Abstract

    "Auch wenn mittlerweile alle EU-Länder Elemente einer staatlichen Mindestsicherung vorweisen, reichen diese oft nicht aus, um Armut zu verhindern. Deshalb fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), dass die Mitgliedstaaten durch eine EU-Regelung gesetzlich verpflichtet werden, die Grundsicherungssysteme so zu gestalten, dass sie allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Leben garantieren. Ein vom DGB in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt: Eine solche Regelung könnte man auf EU-Ebene jetzt bereits einführen. Es hängt nur vom politischen Willen ab." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn: Zur Einhaltung und zu den Beschäftigungseffekten in einer Rezession: Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019 (2019)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2019): Der gesetzliche Mindestlohn: Zur Einhaltung und zu den Beschäftigungseffekten in einer Rezession. Stellungnahme des IAB zur Anhörung beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung am 9. Oktober 2019. (IAB-Stellungnahme 18/2019), Nürnberg, 9 S.

    Abstract

    "Zur Vorbereitung des Jahresgutachtens 2019/2020 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde das IAB um seine Expertise zum gesetzlichen Mindestlohn in Bezug auf den Grad der Einhaltung und zu potenziellen Beschäftigungseffekten in einer Rezession gebeten. Die Erkenntnisse, die das IAB im Herbst 2019 hierzu vorgelegt hat, werden in der vorliegenden Stellungnahme zusammengefasst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohnbeschäftigte: Dienstleister für den privaten Konsum oder Teilhaber am Exporterfolg?: Ergebnisse einer Input-Output-Analyse (2019)

    Brautzsch, Hans-Ulrich; Schultz, Birgit;

    Zitatform

    Brautzsch, Hans-Ulrich & Birgit Schultz (2019): Mindestlohnbeschäftigte: Dienstleister für den privaten Konsum oder Teilhaber am Exporterfolg? Ergebnisse einer Input-Output-Analyse. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 99, H. 1, S. 76-78. DOI:10.1007/s10273-019-2398-8

    Abstract

    "Im Jahr 2014 waren mehr als 38 Mio. Personen in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt. Sie produzierten vor allem Güter für den Konsum, für Investitionen in Ausrüstungen und Bauten sowie den Export, aber auch Vorleistungsgüter, die als Bestandteil der Wertschöpfungsketten indirekt in deren Entstehung eingingen. Hier ist wirtschafts- und lohnpolitisch interessant, in welchen quantitativen Verhältnissen der Einsatz der Beschäftigten in der Vorleistungsgüterproduktion zur Endverwendung im Wirtschaftskreislauf steht. Dieses Interesse richtet sich nicht nur auf die Personenzahl, sondern im Besonderen auch auf deren Entlohnung. Ein Augenmerk liegt dabei bei den Beschäftigten, deren Löhne 2014 dem Mindestlohn 2015 (8,50 Euro) entsprachen." (Textauszug, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence (2019)

    Bruttel, Oliver ;

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    Bruttel, Oliver (2019): The effects of the new statutory minimum wage in Germany: a first assessment of the evidence. In: Journal for labour market research, Jg. 53, H. 1, S. 1-13. DOI:10.1186/s12651-019-0258-z

    Abstract

    "Germany did not establish a statutory minimum wage until 2015. The new wage floor was set at an initial level of EURO 8.50 per hour. When it was introduced, about 11 percent of German employees earned less than that amount. Based on descriptive figures, qualitative research and difference-in-differences analyses, we provide an overview of the available evidence regarding some of the topics that have attracted the most attention in international research and policy debates: the effects on wages and the wage distribution including issues of compliance in relation to the implementation of the new minimum wage, on the risk of poverty, on employment and the impact on businesses for instance with respect to productivity, prices or profits. The evidence shows that the minimum wage has increased hourly wages significantly, while the effect on monthly salaries has been far less substantial, as companies have partly reduced contractually agreed-upon working hours. Besides reductions in working hours or increases in work intensity, companies highly affected by the introduction of the minimum wage have used price increases and have had to accept profit reductions as a response to the new wage floor. If studies found any employment effects, they were - whether positive or negative - rather small in relation to the overall number of jobs. As in other countries, the minimum wage has not helped to reduce welfare dependency and the risk of poverty. Non-compliance remains a challenge for the implementation of the new statutory minimum wage." (Author's abstract, © Springer-Verlag) ((en))

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  • Literaturhinweis

    The causal effects of the minimum wage introduction in Germany: an overview (2019)

    Caliendo, Marco ; Wittbrodt, Linda; Schröder, Carsten ;

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    Caliendo, Marco, Carsten Schröder & Linda Wittbrodt (2019): The causal effects of the minimum wage introduction in Germany. An overview. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 257-292. DOI:10.1111/geer.12191

    Abstract

    "In 2015, Germany introduced a statutory hourly minimum wage that was not only universally binding but also set at a relatively high level. We discuss the short-run effects of this new minimum wage on a wide set of socioeconomic outcomes, such as employment and working hours, earnings and wage inequality, dependent and self-employment, as well as reservation wages and satisfaction. We also discuss difficulties in the implementation of the minimum wage and the measurement of its effects related to non-compliance and suitability of data sources. Two years after the minimum wage introduction, the following conclusions can be drawn: while hourly wages increased for low-wage earners, some small negative employment effects are also identifiable. The effects on aspired goals, such as poverty and inequality reduction, have not materialised in the short run. Instead, a tendency to reduce working hours is found, which alleviates the desired positive impact on monthly income. Additionally, the level of non-compliance was substantial in the short run, thus drawing attention to problems when implementing such a wide reaching policy." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr: Ein Datenüberblick (2019)

    Dietrich, Hans ;

    Zitatform

    Dietrich, Hans (2019): Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr: Ein Datenüberblick. In: IAB-Forum H. 04.07.2019, o. Sz., 2019-07-03.

    Abstract

    "Um die duale Berufsausbildung attraktiver zu machen, will die Bundesregierung ab dem Jahr 2020 unter anderem eine Mindestvergütung für Auszubildende in Höhe von derzeit 515 Euro im ersten Lehrjahr einführen. Eine IAB-Studie ist der Frage nachgegangen, in welchem Umfang die geplante gesetzliche Regelung für Auszubildende relevant ist. Dabei zeigen sich je nach Region, Bildungsabschluss, Bildungsträger und Betriebsgröße deutliche Unterschiede. Zudem ist das Risiko für Auszubildende, weniger als die vorgesehene Mindestvergütung zu verdienen, in bestimmten Berufsbereichen überproportional hoch." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Dietrich, Hans ;
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  • Literaturhinweis

    Calculating gross hourly wages: The (structure of) earnings survey and the German Socio-Economic Panel in comparison (2019)

    Dütsch, Matthias ; Himmelreicher, Ralf; Ohlert, Clemens ;

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    Dütsch, Matthias, Ralf Himmelreicher & Clemens Ohlert (2019): Calculating gross hourly wages: The (structure of) earnings survey and the German Socio-Economic Panel in comparison. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Jg. 239, H. 2, S. 243-276. DOI:10.1515/jbnst-2017-0121

    Abstract

    "The statutory minimum wage in Germany was set as an hourly wage. Thus, valid information on gross hourly wages must be calculated from monthly wages and weekly working hours. This paper compares the German Socio-Economic Panel (GSOEP) and the (Structure of) Earnings Survey (SES/ES). The sampling and collection of data on employees in the household survey GSOEP, and on jobs in the administrative surveys SES/ES exhibit fundamental conceptual differences. Accordingly, there is variation in the definition of types of employment and in the distribution of the observed units regarding central characteristics. Monthly wages, weekly working hours and gross hourly wages differ especially in the lower range of the respective distribution. Against this backdrop specific implications can be derived for minimum wage research." (Author's abstract, © De Gruyter) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht (2019)

    Fedorets, Alexandra ; Schröder, Carsten ; Grabka, Markus M. ;

    Zitatform

    Fedorets, Alexandra, Markus M. Grabka & Carsten Schröder (2019): Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 86, H. 28, S. 483-491. DOI:10.18723/diw_wb:2019-28-1

    Abstract

    "Seit gut vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn - doch nach wie vor erhalten ihn viele ArbeitnehmerInnen nicht. Das zeigen neue Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die die Nichteinhaltung des Mindestlohns für das Jahr 2017 fortschreiben. Demnach wurden selbst bei einer konservativen Schätzung rund 1,3 Millionen anspruchsberechtigte Personen im Rahmen einer Hauptbeschäftigung unterhalb des Mindestlohns bezahlt. Hinzu kommen etwa eine halbe Million Beschäftige in einer Nebentätigkeit. Zwar sind die vertraglich vereinbarten Löhne der zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen in den Jahren 2014 bis 2016 um rund 13 Prozent gestiegen. Trotz der erstmaligen Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro im Jahr 2017 hat sich dieser positive Trend aber nicht fortgesetzt. Inwiefern die Nichteinhaltung des Mindestlohns mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur verpflichtenden Erfassung der gesamten Arbeitszeiten der Beschäftigten eingedämmt werden kann, hängt von der konkreten Umsetzung dieses Urteils ab. Darüber hinaus wäre die Einführung einer 'Fair Pay'-Plakette zur Kennzeichnung von Betrieben, die die Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentieren, ratsam. VerbraucherInnen könnten dann - wie beim Biosiegel - bewusste und informierte Konsumentscheidungen treffen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Did the German minimum wage reform influence (un)employment growth in 2015?: Evidence from regional data (2019)

    Garloff, Alfred;

    Zitatform

    Garloff, Alfred (2019): Did the German minimum wage reform influence (un)employment growth in 2015? Evidence from regional data. In: German economic review, Jg. 20, H. 3, S. 356-381., 2019-05-15. DOI:10.1111/geer.12200

    Abstract

    "Using the variation across space, age and sex and the variation across space and sectors, we analyse the relationship between the minimum wage and (un)employment growth in 2015. We use difference-in-differences specifications and instrument the bite of the minimum wage by the lagged bite. The results provide stable evidence that a higher minimum wage bite is related to a higher growth rate of regular employment. We also find stable evidence that a higher minimum wage bite is related to a lower growth rate of marginal employment. These results are consistent with a transformation of marginal to regular jobs. The relationship to total employment is slightly positive in our preferred specification but insignificant or negative in others. For unemployment, we find a positive relationship between the bite of the minimum wage and unemployment growth in our preferred specification but insignificant or negative results in others." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Do minimum wages improve self-rated health?: Evidence from a natural experiment (2019)

    Hafner, Lucas; Lochner, Benjamin ;

    Zitatform

    Hafner, Lucas & Benjamin Lochner (2019): Do minimum wages improve self-rated health? Evidence from a natural experiment. (IAB-Discussion Paper 17/2019), Nürnberg, 30 S.

    Abstract

    "Wir untersuchen ob die Einführung des allgemeinverbindlichen Mindestlohns in Deutschland in 2015 einen Effekt auf die selbsteingeschätzte Gesundheit der Arbeitnehmer hatte. Um diese Frage zu beantworten nutzen wir Befragungsdaten, die mit administrativen Beschäftigungsdaten verknüpft wurden. Wir führen Differenzen-in-Differenzen Schätzungen mit Propensity-Score Matching durch, was uns erlaubt eine Vielzahl von potentiellen Störgrößen zu berücksichtigen. Wir finden heraus, dass die Mindestlohneinführung eine signifikante Verbesserung der selbsteingeschätzten Gesundheit zur Folge hatte. Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass dieser Effekt durch sinkende Wochenarbeitszeit zurückzuführen ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Lochner, Benjamin ;
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  • Literaturhinweis

    Who Pays for the Minimum Wage? (2019)

    Harasztosi, Peter; Lindner, Attila;

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    Harasztosi, Peter & Attila Lindner (2019): Who Pays for the Minimum Wage? In: The American economic review, Jg. 109, H. 8, S. 2693-2727. DOI:10.1257/aer.20171445

    Abstract

    "This paper provides a comprehensive assessment of the margins along which firms responded to a large and persistent minimum wage increase in Hungary. We show that employment elasticities are negative but small even four years after the reform; that around 75 percent of the minimum wage increase was paid by consumers and 25 percent by firm owners; that firms responded to the minimum wage by substituting labor with capital; and that disemployment effects were greater in industries where passing the wage costs to consumers is more difficult. We estimate a model with monopolistic competition to explain these findings." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Sind 12 Euro Mindestlohn zu viel? (2019)

    Oberfichtner, Michael ; Schnabel, Claus ; Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Oberfichtner, Michael, Mario Bossler & Claus Schnabel (2019): Sind 12 Euro Mindestlohn zu viel? In: IAB-Forum H. 24.07.2019, o. Sz.

    Abstract

    "Politiker und Gewerkschaftsvertreter fordern immer öfter einen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Sie lassen dabei aber oft mögliche negative Beschäftigungseffekte außer Acht. Laut einer aktuellen IAB-Studie würden Betriebe mit Tarifvertrag und mit Betriebsrat bei einem solchen Mindestlohn die Zahl ihrer Beschäftigten nicht oder nur geringfügig reduzieren. In Betrieben ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsrat wäre hingegen mit deutlichen Beschäftigungsverlusten zu rechnen. Insofern könnte es sich als ein Problem erweisen, dass Betriebe ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsrat sowie deren Beschäftigten in der Mindestlohnkommission unterrepräsentiert sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Oberfichtner, Michael ; Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Vier Jahre gesetzlicher Mindestlohn - die wichtigsten Forschungsbefunde im Überblick (2019)

    Zitatform

    (2019): Vier Jahre gesetzlicher Mindestlohn - die wichtigsten Forschungsbefunde im Überblick. In: IAB-Forum H. 31.10.2019, o. Sz., 2019-10-28.

    Abstract

    "Es war die einschneidendste Reform des deutschen Arbeitsmarkts seit der Agenda 2010: die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015. Seinerzeit überboten sich Wissenschaft und Praxis gleichermaßen in teils diametral gegensätzlichen Einschätzungen zu dessen Wirkungen. Mittlerweile liegen hierzu zahlreiche empirisch belastbare Daten und Studien vor. Der Ökonom Oliver Bruttel, der die Geschäftsstelle der paritätisch besetzten, mithin ideologisch unverdächtigen Mindestlohnkommission in Berlin leitet, hat die wichtigsten Ergebnisse in einem englischsprachigen Beitrag für das Journal for Labour Market Research zusammengefasst. Hier das Wichtigste in Kürze." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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