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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn"
  • Literaturhinweis

    Der Mindestlohn: Ein erster Rückblick auf die Sonderfrage (2015)

    Wojciechowski, Przemyslaw; Wollmershäuser, Timo;

    Zitatform

    Wojciechowski, Przemyslaw & Timo Wollmershäuser (2015): Der Mindestlohn: Ein erster Rückblick auf die Sonderfrage. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 68, H. 5, S. 38-41.

    Abstract

    "Im November 2014 stellte das ifo Institut den am monatlichen Konjunkturtest teilnehmenden Unternehmen, mit Ausnahme der Unternehmen des Baugewerbes, zwei Sonderfragen zum Mindestlohn, zum einen bezüglich ihrer Betroffenheit von der Regelung und zum anderen nach ihren voraussichtlichen Reaktionen. Der Beitrag überprüft anhand einer Auswertung des ifo Konjunkturtests, inwieweit die Unternehmen ihre anvisierten Maßnahmen tatsächlich umsetzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einführung und Umsetzung des Mindestlohns: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/3637) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Einführung und Umsetzung des Mindestlohns. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/3637). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/3824 (23.01.2015)), 9 S.

    Abstract

    In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage nach Einführung und Umsetzung des Mindestlohns wird die Frage, welche über das Stundenentgelt hinausgehenden Leistungen und Entgeltbestandteile in den Mindestlohn eingerechnet werden mit Hinweis auf das bundesdeutsche Mindestlohngesetz und die Entsenderichtlinie beantwortet. Im weiteren Verlauf der Stellungnahme wird auf die Besonderheiten der Saisonarbeit eingegangen. Vor allem aber geht es um Fragen zur Erfassung und Anrechnung der Arbeitszeit (Anfahrtszeit, Bereitschaftsdienst) und die Kontrolle einer regulären Erfassung, Fragen zur Ausweitung des Informationsangebots über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns (Internet-Seite) sowie andere Kommunikationsmaßnahmen (Hotline) für in- und ausländische Arbeitnehmer. Eine weitere Frage gilt dem Anwendungsbereich der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/5691) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/5691). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/5807 (21.08.2015)), 13 S.

    Abstract

    Die Fragen nach den Auswirkungen des zum 1.1.2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns beziehen sich auf den Umfang aufstockender Leistungen an Erwerbstätige bzw. Bedarfsgemeinschaften, auf die Zahl der Minijobs und deren Entwicklung im Jahr 2015, auf die Ersetzung geringfügiger durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen, auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die Auswirkungen des Mindestlohns auf die Preisentwicklung, auf Binnennachfrage bzw. Kaufkraft und auf die Anzahl der Niedriglohnbezieher. Ein zweiter Fragenkomplex betrifft die Statistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS): die Gesamtzahl der Prüfungen (regional aufgeschlüsselt), die Anzahl und Art der Verstöße gegen die Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz, die Entwicklung des Personalbestands der FKS, Probleme der Umsetzung des Mindestlohns in einzelnen Betriebe und Branchen (Dokumentationspflicht, Auftraggeberhaftung, Abgrenzung zu Praktika, Ehrenamt etc.), Veränderungen der Arbeitszeitdauer und die Anzahl einschlägiger Urteile von Arbeitsgerichten. Weitere Fragen beziehen sich auf Anforderungen, die von Arbeitgeberseite bezogen auf die Mindestlohnregelungen an die Bundesregierung herangetragen werden, auf Änderungen durch die Bundesregierung seit Januar 2015 und auf weitere geplante Änderungen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Überprüfung der Mindestlohnregeln: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4277) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Überprüfung der Mindestlohnregeln. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4277). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4496 (27.03.2015)), 4 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur geplanten frühzeitigen Überprüfung der Mindestlohnregelungen im April 2015. Laut Anfrage stelle sich die Frage, welche Bereiche überprüft werden sollen, welche Kriterien zugrunde gelegt werden sollen und auf welche Belege und Ergebnisse sich die Bundesregierung bei der Überprüfung stützen will. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Jugend ohne Mindestlohn?: zur Diskussion um Ausnahme- und Sonderregelungen für junge Beschäftigte (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Jugend ohne Mindestlohn? Zur Diskussion um Ausnahme- und Sonderregelungen für junge Beschäftigte. (WSI-Report 14), Düsseldorf, 25 S.

    Abstract

    "Von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland sollen Jugendlichen unter 18 Jahren ausgenommen werden. Sowohl der Blick auf die Erfahrungen der europäischen Nachbarländer, als auch eine genauere Analyse der Arbeitsmarktsituation von Jugendlichen in Deutschland lässt die Argumente für eine Ausnahme einer ganzen Altersgruppe jedoch sehr fragwürdig erscheinen.
    Die Ausnahme von Minderjährigen wird mit Hinweis auf die Diskrepanz zwischen Ausbildungsvergütung und unmittelbar erzielbarem Erwerbseinkommen gerechtfertigt, die für Jugendliche negative Anreize bedeuten könnten. Dieses Spannungsverhältnis besteht jedoch bereits heute in vielen Branchen - die Einführung eines Mindestlohns wird diese Situation nicht grundlegend verändern.
    Vielmehr wären von der Ausnahme Jugendlicher selbst bis zum 21. Lebensalter fast ausschließlich junge Minijobber betroffen, die einen geringen Zuverdienst erwerben. Etwa drei Viertel dieser Altersgruppe geht weiterhin einer Ausbildung nach.
    Weitere Ausnahmeregelungen könnten in den typischen Tätigkeitsfeldern von Jugendlichen hingegen zu unerwünschten Verdrängungseffekten führen, durch die ältere Beschäftigte durch jüngere ersetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn?: Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn? Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen. (WSI-Report 12), Düsseldorf, 12 S.

    Abstract

    "In der aktuellen Debatte um das neue deutsche Mindestlohnmodell mehren sich Forderungen von Politikern und Arbeitgeberverbänden, die für zahlreiche Arbeitnehmergruppen Ausnahmeregelungen festlegen wollen. Genannt werden geringfügig Beschäftigte, erwerbstätige Rentner, Schüler, Studenten, Langzeitarbeitslose, Saisonkräfte und Hilfsarbeiter.
    Sollten sich diese Ausnahmen durchsetzen, würde mehr als jeder Dritte aus dem Geltungsbereich des Mindestlohns herausfallen. Dies entspräche knapp 2 Millionen Beschäftigten. Damit würde der allgemeine Mindestlohn systematisch unterlaufen und ein neuer, eigener Niedriglohnsektor unterhalb der Mindestlohngrenze geschaffen.
    Die Untersuchung des WSI belegt des Weiteren, dass sich die Ausnahmeregelungen stark auf einige wenige Branchen konzentrieren würden. In diesen Branchen dürfte die Ausnahme großer Arbeitnehmergruppen erhebliche Risiken in der Form von Verdrängungs- und Substitutionseffekten zur Folge haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? (2014)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck & Thorsten Schulten (2014): Kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? (WSI-Report 15), Düsseldorf, 18 S.

    Abstract

    "Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung sollen Langzeitarbeitslose von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns für die ersten sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung ausgenommen werden. Diese befristete Ausnahme soll die Wiedereingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen erhöhen und ihnen einen besseren Übergang in eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
    Die arbeitsmarktpolitischen Erfahrungen mit der Entwicklung und Förderung von Langzeitarbeitslosen legen jedoch den Schluss nahe, dass hiermit eher das Gegenteil eintreten könnte. Insbesondere wenn die Ausnahmeregelung als pauschale Lohnsubvention genutzt und damit die bisherigen individuellen Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose verdrängt werden sollten, könnten umfangreiche Substitutions- und Drehtüreffekte die Folge sein.
    Da die Ausnahmeregelung nur in tarifungebunden Betrieben Anwendung finden kann, wird zudem nicht-tarifgebundenen Unternehmen ein deutlicher Wettbewerbsvorteil verschafft und damit ein Anreiz zur Absenkung von Tarifstandards oder sogar zur Schwächung der Tarifbindung gesetzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    SGB II-Bezug, Erwerbstätigkeit und Ausstiegslöhne: Hintergründe und Modellrechnungen (2014)

    Amonn, Jan;

    Zitatform

    Amonn, Jan (2014): SGB II-Bezug, Erwerbstätigkeit und Ausstiegslöhne. Hintergründe und Modellrechnungen. Bottrop, 40 S.

    Abstract

    "Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird auch gefragt, welche Auswirkungen die Einführung auf die Situation der sogenannten Aufstocker haben könnte. Gemeint sind damit Erwerbstätige, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen auf SGB II-Leistungen angewiesen. Die zentrale Frage ist, in welchem Umfang und unter welchen Umständen der Mindestlohn zu einem Ausstieg aus dem SGB II-Leistungsbezug führen kann. Unabhängig von der Diskussion um mögliche Auswirkungen eines Mindestlohns hat die G.I.B. in einer Studie untersucht, welches Einkommen erzielt werden muss, um vom Leistungsbezug nicht mehr abhängig zu sein. Ein weiterer Schwerpunkt der Analyse sind die Aufstocker selbst, wie lassen sie sich beschreiben und warum können sie häufig trotz Beschäftigung den Leistungsbezug nicht beenden. Zunächst werden einige Befunde zum Thema: SGB II-Bezug und Erwerbstätigkeit vorgestellt. Dabei werden zuerst die Aspekte Arbeitsmotivation und Anspruchslohn beleuchtet, bevor anschließend die Niedriglohn-Entwicklung und die Lage der Aufstocker dargestellt werden. Im Anschluss hieran erfolgt exemplarisch für ausgewählte Kommunen in NRW eine modellhafte Berechnung, wie hoch je nach Typ der Bedarfsgemeinschaft die Löhne sein müssten, ob mit dem damit erzielten Einkommen den SGB-Leistungsbezug beenden zu können. Im Anschluss werden die errechneten Ausstiegslöhne mit der Höhe der Anspruchslöhne und dem Lohnniveau im unteren Einkommenssegment verglichen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne: Verbesserung und Erweiterung der Evaluationsmethoden (2014)

    Aretz, Bodo; Arntz, Melanie ; Stichnoth, Holger; Blum, Bianca; Walter, Thomas; Butschek, Sebastian; Werthwein, Jennifer; Fitzenberger, Bernd ; Weiss, Florian; Gürtzgen, Nicole ; Ohmstedt, Jan Simon; Dörr, Annabelle; Lagodny, Julius; Bonin, Holger; Hahn, Laura; Gregory, Terry; Fessler, Philipp;

    Zitatform

    Aretz, Bodo, Melanie Arntz, Holger Bonin, Sebastian Butschek, Annabelle Dörr, Bernd Fitzenberger, Terry Gregory, Nicole Gürtzgen, Holger Stichnoth, Thomas Walter & Jennifer Werthwein (2014): Vorbereitende Forschung für die zweite Evaluationsrunde Mindestlöhne. Verbesserung und Erweiterung der Evaluationsmethoden. Mannheim, 140 S.

    Abstract

    "Die Einführung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) im Jahre 1996 hat die rechtliche Grundlage gelegt, tarifvertragliche Bestimmungen per Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung auf alle Beschäftigten einer Branche auszuweiten. Während das Gesetz zunächst nur das Bauhaupt- und zwei Baunebengewerbe betraf, wurden bis zum Jahre 2010 insgesamt elf Branchen für jeweils unterschiedliche Geltungszeiträume in das AEntG aufgenommen. Die Auswirkungen des Mindestlohns auf Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb in acht der elf Branchen wurden im Auftrag des BMAS und vor dem Hintergrund des § 24 AEntG durch verschiedene Forschungseinrichtungen evaluiert. Die Ergebnisse lagen im November 2011 vor.
    Der im § 24 AEntG formulierte Evaluationsauftrag der Auswirkungen von Mindestlohnregelungen besteht auch über diese erste Evaluationsrunde hinaus. Für das Jahr 2014/2015 ist daher eine zweite Evaluationsrunde geplant. Diese soll die Erfahrungen der ersten Evaluationsrunde nutzen, um die Evaluationen der Mindestlohnwirkungen zu verbessern und das Evaluationsinstrumentarium gegebenenfalls zu erweitern.
    Die in der ersten Evaluationsrunde untersuchten Branchen lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen (für eine detailliertere Darstellung siehe hierzu Kapitel 2). Die erste Gruppe umfasst mit dem Bauhauptgewerbe, Malern und Lackierern, dem Dachdecker- und Elektrohandwerk Branchen des Bauhauptund Baunebengewerbes mit einem hohen Facharbeiteranteil. Zur zweiten Gruppe gehören die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie die Gebäudereinigung, die durch eine hohe Arbeitsintensität und einfache, standardisierte Dienstleistungen geprägt sind. Die dritte Gruppe der Branchen schließlich besteht aus der Abfallwirtschaft und der Pflegebranche - zwei Branchen, die durch eine sehr spezifische Situation auf den relevanten Gütermärkten gekennzeichnet sind. Diese Typisierung basiert zwar auf den bisher evaluierten acht Branchen, eignet sich aber prinzipiell auch dazu, die meisten der in der Zwischenzeit in das AEntG aufgenommenen Branchen (Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen, Gerüstbauer, Steinmetze sowie das Wach- und Sicherheitsgewerbe) oder zukünftige mögliche Branchen, wie etwa das Friseurhandwerk zu erfassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ; Gürtzgen, Nicole ;
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  • Literaturhinweis

    What does the minimum wage do? (2014)

    Belman, Dale; Wolfson, Paul J.;

    Zitatform

    Belman, Dale & Paul J. Wolfson (2014): What does the minimum wage do? Kalamazoo: Upjohn Institute for Employment Research, 470 S.

    Abstract

    "This book attempts to make sense of the research on the minimum wage that began in the early 1990s. The authors look at who is affected by the minimum wage, both directly and indirectly; which observable, measurable variables (e.g., wages, employment, school enrollment) the minimum wage influences; how long it takes for the variables to respond to the minimum wage and the size and desirability of the effect; why the minimum wage has the results it does (and not others); and the workers most likely to be affected by changes to the minimum wage." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    WSI Niedriglohn-Monitoring 2013: Entwicklung der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Wirtschaftszweigen (2014)

    Bispinck, Reinhard;

    Zitatform

    Bispinck, Reinhard (2014): WSI Niedriglohn-Monitoring 2013. Entwicklung der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Wirtschaftszweigen. (WSI-Informationen zur Tarifpolitik. Elemente qualitativer Tarifpolitik 77), Düsseldorf, 29 S.

    Abstract

    "Die Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Das ergibt eine aktuelle Auswertung, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt. Das WSI-Tarifarchiv untersuchte rund 4.750 Vergütungsgruppen aus 40 Branchen und Wirtschaftszweigen. Im Dezember 2013 sahen 10 Prozent davon Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro vor. Im Dezember 2012 lag dieser Anteil noch bei 11 Prozent, im September 2011 bei 13 Prozent, im März 2010 bei 16 Prozent." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Deserving poor and the desirability of minimum wage rules (2014)

    Blumkin, Tomer ; Danziger, Leif;

    Zitatform

    Blumkin, Tomer & Leif Danziger (2014): Deserving poor and the desirability of minimum wage rules. (CESifo working paper 4721), München, 23 S.

    Abstract

    "In this paper we provide a novel justification for the use of minimum wage rules to supplement the optimal tax-and-transfer system. We demonstrate that if labor supply decisions are concentrated along the intensive margin and employment is efficiently rationed, a minimum wage rule can be socially beneficial by serving as a tagging device that targets benefits to the deserving poor, defined as low-skilled workers exhibiting a weak taste for leisure." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Deserving poor and the desirability of a minimum wage (2014)

    Blumkin, Tomer ; Danziger, Leif;

    Zitatform

    Blumkin, Tomer & Leif Danziger (2014): Deserving poor and the desirability of a minimum wage. (IZA discussion paper 8418), Bonn, 42 S.

    Abstract

    "This paper provides a novel justification for using a minimum wage to supplement an optimal tax-and-transfer system. We demonstrate that if labor supply decisions are concentrated along the intensive margin and employment is efficiently rationed, a minimum wage can be socially beneficial by serving as a screening device that targets benefits to the deserving poor. We also show that with a minimum wage in place, a negative marginal tax rate may not be optimal." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in Deutschland (2014)

    Bosch, Gerhard; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard & Claudia Weinkopf (2014): Zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in Deutschland. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 304), Düsseldorf, 78 S.

    Abstract

    "In dieser Expertise wird der Stand der internationalen und deutschen Forschung zu den Wirkungen von Mindestlöhnen zusammengefasst. Die neuere Forschung zeigt übereinstimmend, dass sich keine negativen Beschäftigungswirkungen feststellen lassen. Diese Ergebnisse lassen sich auch auf Deutschland übertragen. Der Wert des geplanten Mindestlohns in Relation zum mittleren Lohn (Median) ist im Vergleich zu Nachbarländern moderat und die Unternehmen haben ein Jahr Zeit sich anzupassen. Weiterhin gehört die deutsche Wirtschaft zu den Innovationsführern in Europa, kann also gut mit Effizienzsteigerungen auf eine Lohnuntergrenze zu reagieren. Dies gilt auch für Klein- und Mittelbetriebe. Zudem erleichtert die gute Qualifikation der betroffenen Beschäftigten die Umsetzung des Mindestlohns: Gut drei Viertel der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro haben einen Berufs- oder akademischen Abschluss. Zentral sind auch die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifautonomie. Internationale Vergleiche zeigen, dass nur eine Kombination von Mindestlöhnen und hoher Tarifbindung zu einer wirksamen Eindämmung des Niedriglohnsektors beitragen kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer wird weit unter fünf Millionen liegen (2014)

    Brenke, Karl;

    Zitatform

    Brenke, Karl (2014): Mindestlohn: Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer wird weit unter fünf Millionen liegen. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 81, H. 5, S. 71-77.

    Abstract

    "Das DIW Berlin hat im Herbst 2013 eine Studie über Mindestlöhne vorgelegt, die auf Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für das Jahr 2011 beruhte. Inzwischen liegen Daten für 2012 vor. Im Jahr 2012 erhielten 5,2 Millionen Arbeitnehmer einen Bruttostundenlohn von weniger als 8,50 Euro je Stunde; das waren 15 Prozent aller Arbeitnehmer. Es gibt Hinweise darauf, dass die Zahl dieser Geringentlohnten im Vergleich zum vorangegangenen Jahr abgenommen hat - um ungefähr eine halbe Million. Ein statistisch signifikanter Rückgang zeigt sich aber lediglich bei den Vollzeitkräften sowie bei den Arbeitnehmern mit einfachen Tätigkeiten; diese stellen allerdings mehr als die Hälfte aller Geringentlohnten. Bemerkbar machte sich zum einen, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten, die 2011 noch weniger als 8,50 Euro bekamen, 2012 über der Mindestlohngrenze lagen - etwa infolge von Lohnerhöhungen. Die Zahl der Anspruchsberechtigten dürfte sich inzwischen wegen weiterer Lohnanhebungen verringert haben und sich bis zur Einführung des Mindestlohns um bis zu 700 000 Menschen vermindern. Zum anderen verlieren einfache Tätigkeiten weiter an Bedeutung - also solche Jobs, die oft nur gering entlohnt werden. Politisch umstritten ist, ob bestimmte Gruppen aus der künftigen Mindestlohnregelung ausgeklammert werden - wären es Rentner, Schüler und Studenten, würde die Zahl der Menschen mit einem Anspruch auf Mindestlohn um etwa eine weitere Million abnehmen. Im Vergleich der Jahre 2011 und 2012 hat sich erwartungsgemäß an den Strukturen der Arbeitnehmer mit Bruttostundenlöhnen von weniger als 8,50 Euro, also dem Kreis der Bezieher des geplanten Mindestlohns, wenig geändert. Zu diesen zählen in überdurchschnittlichem Maß Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten, Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland, Minijobber sowie erwerbstätige Rentner, Schüler und Studenten. Betroffen wären vor allem Arbeitnehmer in kleinen Betrieben sowie in den konsumnahen Dienstleistungen und in der Landwirtschaft." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Steuermehreinnahmen, Mindestlohn und kalte Progression (2014)

    Breuer, Christian;

    Zitatform

    Breuer, Christian (2014): Steuermehreinnahmen, Mindestlohn und kalte Progression. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 76, H. 11, S. 38-42.

    Abstract

    "Erneut hat der Arbeitskreis 'Steuerschätzungen' die Prognosen zur Entwicklung des Steueraufkommens angehoben. Besonders günstig entwickeln sich die Einnahmen aus der Lohnsteuer. Diese sind im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt seit dem Jahr 2010 um 0,6 Prozentpunkte angestiegen, was zum Teil auf inflationsbedingte Mehreinnahmen zurückgeführt werden kann. Die verbesserte Einnahmesituation dürfte die Forderung nach einem Abbau der kalten Progression verstärken. Um negative Beschäftigungseffekte durch die Einführung des Mindestlohns zu reduzieren, könnten eine deutliche Ausweitung der Minijobregelungen sowie die Erhöhung des Grundfreibetrags sinnvoll sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The minimum wage from a two-sided perspective (2014)

    Brown, Alessio J. G.; Snower, Dennis J.; Merkl, Christian ;

    Zitatform

    Brown, Alessio J. G., Christian Merkl & Dennis J. Snower (2014): The minimum wage from a two-sided perspective. In: Economics letters, Jg. 124, H. 3, S. 389-391. DOI:10.1016/j.econlet.2014.06.020

    Abstract

    "This paper sheds new light on the effects of the minimum wage on employment from a two-sided theoretical perspective, in which firms' job offer and workers' job acceptance decisions are disentangled. Minimum wages reduce job offer incentives and increase job acceptance incentives. We show that sufficiently low minimum wages may do no harm to employment, since their job-offer disincentives are countervailed by their job-acceptance incentives." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig (2014)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2014): Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig. (IAB-Kurzbericht 07/2014), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ('Hartz IV') angewiesen sind, hat in den letzten Jahren spürbar abgenommen. Dennoch ist die Zahl der Aufstocker, also der erwerbstätigen Leistungsbezieher, nahezu konstant geblieben. In dem Kurzbericht wird untersucht, wie sich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro auf die Einkommenssituation der Aufstocker auswirkt und wie viele von ihnen die Bedürftigkeit dadurch überwinden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Zur Stärkung der Tarifautonomie und Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes: öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 30. Juni 2014 (2014)

    Bruckmeier, Kerstin ; Dietrich, Hans ; Stephan, Gesine ; Stops, Michael ; Kruppe, Thomas ; Weber, Enzo ; Zapf, Ines ; Wiemers, Jürgen ; Möller, Joachim; Wolff, Joachim;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Hans Dietrich, Thomas Kruppe, Joachim Möller, Gesine Stephan, Michael Stops, Enzo Weber, Jürgen Wiemers, Joachim Wolff & Ines Zapf (2014): Zur Stärkung der Tarifautonomie und Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 30. Juni 2014. (IAB-Stellungnahme 03/2014), Nürnberg, 28 S.

    Abstract

    "Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifautonomie zielt darauf ab, die Tarifautonomie zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Beschäftigte sicherzustellen (Bundestagsdrucksache 18/1558). Er sieht vor, zum 1. Januar 2015 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde einzuführen. Für Jugendliche unter 18 Jahren sowie, unter festgelegten Bedingungen und zeitlich limitiert, für Praktikanten und wiedereingegliederte Langzeitarbeitslose sollen dabei Ausnahmeregelungen gelten. Verbindlich durch repräsentative Vertragsparteien abgeschlossene allgemeinverbindliche Tarifverträge sollen zudem bis zum 31. Dezember 2016 weitergelten können. Eine Mindestlohnkommission soll künftig jährlich über eine Anpassung des Mindestlohns entscheiden, die erstmals zum 1. Januar 2018 erfolgen könnte.
    Darüber hinaus soll der Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes, das es ermöglicht Branchenmindestlöhne festzusetzen, über die bereits dort aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert werden. Als Kriterium für die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird das 'konkretisierte öffentliche Interesse' eingeführt. Dieses ist erfüllt, wenn die Tarifvertragsparteien einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages stellen. Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz, das es ermöglicht, Mindestarbeitsentgelte für diejenigen Wirtschaftszweige festzulegen, in denen weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmer tarifgebunden beschäftigt sind, soll aufgehoben werden.
    Der Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke sieht vor, einen flächendeckenden Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde ohne Ausnahmen für alle Arbeitsverhältnisse einzuführen (Bundestagsdrucksache 18/590).
    Das IAB äußert sich in dieser Stellungnahme zum vorgesehenen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und zu den beabsichtigten Ausnahmeregelungen. Es geht dabei unter anderem auf die folgenden Aspekte ein:
    - die allgemeinen Wirkungen von Mindestlöhnen, die Ergebnisse der Mindestlohnforschung in anderen Ländern und die bisherigen Regelungen für Lohnuntergrenzen in Deutschland
    - die vorgeschlagene Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, etwaige Auswirkungen auf die Eingliederungschancen wettbewerbsschwacher Arbeitsloser und mögliche Folgen für die Arbeitsmarktpolitik
    - die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausgestaltung der Mindestlohnkommission sowie die geplanten Übergangs- und Ausnahmeregelungen.
    Das IAB befasst sich in seiner Stellungnahme nicht mit tarifrechtlichen Fragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Labor economics (2014)

    Cahuc, Pierre ; Carcillo, Stéphane ; Zylberberg, Andre;

    Zitatform

    Cahuc, Pierre, Stéphane Carcillo & Andre Zylberberg (2014): Labor economics. Cambridge: MIT Press, 1043 S.

    Abstract

    "This landmark graduate-level text combines depth and breadth of coverage with recent, cutting-edge work in all the major areas of modern labor economics. Its command of the literature and its coverage of the latest theoretical, methodological, and empirical developments make it also a valuable resource for practicing labor economists.
    This second edition has been substantially updated and augmented. It incorporates examples drawn from many countries, and it presents empirical methods using contributions that have proved to be milestones in labor economics. The data and codes of these research publications, as well as numerous tables and figures describing the functioning of labor markets, are all available on a dedicated website (www.labor-economics.org), along with slides that can be used as course aids and a discussion forum.
    This edition devotes more space to the analysis of public policy and the levers available to policy makers, with new chapters on such topics as discrimination, globalization, income redistribution, employment protection, and the minimum wage or labor market programs for the unemployed. Theories are explained on the basis of the simplest possible models, which are in turn related to empirical results. Mathematical appendixes provide a toolkit for understanding the models." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Spillover effects of minimum wages in experimental wage negotiations (2014)

    Dittrich, Marcus ; Knabe, Andreas ; Leipold, Kristina;

    Zitatform

    Dittrich, Marcus, Andreas Knabe & Kristina Leipold (2014): Spillover effects of minimum wages in experimental wage negotiations. In: CESIfo Economic Studies, Jg. 60, H. 4, S. 780-804. DOI:10.1093/cesifo/ifu034

    Abstract

    "We conduct a laboratory experiment to study spillover effects of minimum wages on wages above the minimum. In a bilateral firm-worker bargaining setting, the participants sit face-to-face and make alternating offers. We find that the introduction of a minimum wage exerts upward pressure on wages even if the minimum wage is too low to be a binding restriction. Furthermore, raising the minimum wage to a binding level increases bargained wages strictly above the new minimum wage level. Our results show that wage negotiations might be an additional channel through which spillover effects of minimum wages might arise." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Minimum wages as a redistributive device in the long run (2014)

    Economides, George; Moutos, Thomas;

    Zitatform

    Economides, George & Thomas Moutos (2014): Minimum wages as a redistributive device in the long run. (CESifo working paper 5052), München, 46 S.

    Abstract

    "This paper analyzes long run outcomes resulting from adopting a binding minimum wage in a neoclassical model with perfectly competitive labour markets and capital accumulation. The model distinguishes between workers of heterogeneous ability and capitalists who do all the saving, and it entails - relative to the perfectly competitive benchmark - large output and employment losses (among the lowest-ability workers) from the imposition of moderately binding minimum wages. Yet, with linear taxation in place, all employed workers can become better-off provided that the unemployed receive limited welfare support. With progressive taxation in place, the minimum wage may garner political support (i.e. a majority) even when the unemployed receive substantial welfare support despite potential opposition from the capitalists and the unemployed, as well as from the very-high ability workers whose net-of-taxes incomes decline." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Minimum wages, capital accumulation and worker's incomes (2014)

    Economides, George; Moutos, Thomas;

    Zitatform

    Economides, George & Thomas Moutos (2014): Minimum wages, capital accumulation and worker's incomes. (CESifo working paper 4821), München, 12 S.

    Abstract

    "Using an intertemporal model of saving and capital accumulation we demonstrate that it is impossible for any binding minimum wage to increase the after-tax incomes of workers if the production function is Cobb-Douglas with constant returns to scale, or if there are no differences in ability among workers." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Der flächendeckende Mindestlohn und die Reaktion der Unternehmen: Ergebnisse einer Sonderumfrage im ifo Konjunkturtest (2014)

    Erthle, Christian; Wohlrabe, Klaus ; Wojciechowski, Przemyslaw;

    Zitatform

    Erthle, Christian, Klaus Wohlrabe & Przemyslaw Wojciechowski (2014): Der flächendeckende Mindestlohn und die Reaktion der Unternehmen. Ergebnisse einer Sonderumfrage im ifo Konjunkturtest. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 23, S. 50-52.

    Abstract

    "Im November wurden allen Firmen, die an den monatlichen Konjunkturumfragen des ifo Instituts teilnehmen, mit Ausnahme des Baugewerbes, zwei Sonderfragen zum Thema Mindestlohn gestellt. Die Firmen wurden gebeten anzugeben, ob sie von der Mindestlohnregelung betroffen sind und falls ja, mit welchen Maßnahmen sie auf diese Regelung aller Voraussicht nach reagieren werden. Die Ergebnisse zeigen, dass Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen stärker vom Mindestlohn betroffen sind als Firmen des Verarbeitenden Gewerbes und des Großhandels. Zudem unterscheiden sich die geplanten Maßnahmen voneinander: Im Einzelhandel werden als Reaktionen hauptsächlich verkürzte Arbeitszeiten sowie Personalabbau genannt. Dienstleister hingegen werden eher mit steigenden Preisen reagieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Is a minimum wage an appropriate instrument for redistribution? (2014)

    Gerritsen, Aart; Jacobs, Bas;

    Zitatform

    Gerritsen, Aart & Bas Jacobs (2014): Is a minimum wage an appropriate instrument for redistribution? (CESifo working paper 4588), München, 45 S.

    Abstract

    "We analyze the redistributive (dis)advantages of a minimum wage over income taxation in competitive labor markets. A minimum wage causes more unemployment, but also leads to more skill formation as unemployment is concentrated on low-skilled workers. A simple condition based on three sufficient statistics shows that a minimum wage is desirable if the social welfare gains of more skill formation outweigh the social welfare losses of increased unemployment. Using a highly conservative calibration, a minimum wage decrease is shown to be part of a Pareto-improving policy reform for all countries under consideration, except possibly the United States." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkteffekte des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland - eine Sensitivitätsanalyse (2014)

    Henzel, Steffen R.; Engelhardt, Kira;

    Zitatform

    Henzel, Steffen R. & Kira Engelhardt (2014): Arbeitsmarkteffekte des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland - eine Sensitivitätsanalyse. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 10, S. 23-29.

    Abstract

    "Die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns im Jahr 2015 in Deutschland stellt einen massiven wirtschaftspolitischen Eingriff in die Lohnverteilung dar. Über die Effekte, die für den Arbeitsmarkt zu erwarten sind, besteht jedoch erhebliche Unsicherheit. Neben den bekannten Informationen über die Lohnverteilung müssen zusätzliche Annahmen getroffen werden. Eine zentrale Annahme betrifft die Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage, eine andere Annahme bezieht sich auf den Anteil der Geringverdiener, die tatsächlich unter die Mindestlohnregelung fallen. Eine Analyse des ifo Instituts zeigt für eine Bandbreite von sinnvollen Annahmen die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Durchschnittslohn und die Lohnsumme sowie auf die Zahl der Beschäftigten auf." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Mit administrierten Löhnen Armut bekämpfen?: warum die Debatte um den Mindestlohn in Deutschland verfehlt ist (2014)

    Holtemöller, Oliver; Pies, Ingo;

    Zitatform

    Holtemöller, Oliver & Ingo Pies (2014): Mit administrierten Löhnen Armut bekämpfen? Warum die Debatte um den Mindestlohn in Deutschland verfehlt ist. (Diskussionspapier / Lehrstuhl für Wirtschaftsethik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2014-04), Halle, 12 S.

    Abstract

    "Die öffentliche Auseinandersetzung um den Mindestlohn in Deutschland ist von einem Diskursversagen geprägt. Gestritten wird um faire Löhne und gute Arbeit. Dass dabei die Möglichkeit der Teilhabe an einem attraktiven Arbeitsleben für alle eine zentrale Rolle spielt, wird hingegen vernachlässigt. Dieses Diskursversagen hat zur Konsequenz, dass die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns ohne Ausnahmen in einigen Branchen und Regionen zu einem deutlichen Kostenschub führen wird. Insbesondere Ostdeutschland dürfte dies vor neue Probleme stellen. Aufgrund der politischen Festlegung auf den Mindestlohn sollte es jetzt vor allem darum gehen, seine praktische Implementierung so gut wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch die systematische und unabhängige wissenschaftliche Evaluierung der Effekte des Mindestlohns auf Einkommen und Beschäftigung. Zudem kommt es darauf an, dass sich das Diskursversagen in der schon jetzt absehbaren Folgedebatte über Lohnsubventionen nicht wiederholt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    ifo Personalleiterbefragung: Einfluss eines flächendeckenden Mindestlohns auf den Personalbestand (2014)

    Jacob-Puchalska, Anita;

    Zitatform

    Jacob-Puchalska, Anita (2014): ifo Personalleiterbefragung. Einfluss eines flächendeckenden Mindestlohns auf den Personalbestand. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 9, S. 44-45.

    Abstract

    "Das ifo Institut befragt jedes Quartal rund 1 000 Personalleiter nach der Bedeutung verschiedener Flexibilisierungsinstrumenten, die im Personaleinsatz angewendet werden. Mit der Sonderfrage im ersten Quartal 2014 wurden die Unternehmen gefragt, wie sich vor dem Hintergrund der Mindestlohnpläne ihr Personalbestand in diesem Jahr bzw. ab 2015 voraussichtlich verändern wird. Aus den Antworten geht hervor, dass die Mindestlohnpläne zwar in mehreren Branchen keinerlei Rolle spielen, vereinzelt ist aber mit drastischen Konsequenzen, wie umfangreichen Entlassungen, zu rechnen, insbesondere in Bereichen, in denen geringqualifizierte Arbeitskräfte eingesetzt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Niedriglohnbeschäftigung 2012 und was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 EURO verändern könnte (2014)

    Kalina, Thorsten; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Kalina, Thorsten & Claudia Weinkopf (2014): Niedriglohnbeschäftigung 2012 und was ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 EURO verändern könnte. (IAQ-Report 2014-02), Duisburg, 15 S. DOI:10.17185/duepublico/45714

    Abstract

    "- Im Jahr 2012 arbeiteten 24,3% aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle von 9,30 EURO.
    - Die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten ist seit 1995 von 5,9 auf 8,4 Millionen im Jahr 2012 gestiegen, was einer Zunahme um rund 2,5 Millionen (bzw. 42,1%) entspricht. Der prozentuale Anstieg der Niedriglohnbeschäftigung war in Westdeutschland weitaus höher als in Ostdeutschland.
    - Der Anteil der Beschäftigten, die bei einem Mindestlohn von 8,50 EURO Anspruch auf eine Lohnerhöhung hätten, liegt je nach Berechnungsweise des Stundenlohns und der Grundgesamtheit zwischen 13,6% und 19,7% der abhängig Beschäftigten.
    - Zur Ausgestaltung und Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns sind noch wichtige Punkte offen. Dies betrifft z.B. die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten und die Frage, ob Zulagen und Sonderzahlungen bei der Einhaltung des Mindestlohns angerechnet werden dürfen.
    - Ausnahmeregelungen sollten eng begrenzt bleiben, weil sonst ein Wettbewerb zwischen Beschäftigtengruppen mit und ohne Mindestlohnanspruch entfacht wird. Zudem würden Ausnahmen die Durchsetzung und Kontrolle des Mindestlohns deutlich erschweren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Mindestlohn, Mütterrente, Pkw-Maut: geht die Koalitionsvereinbarung zu Lasten der Wirtschaft und der Steuerzahler? (2014)

    Kater, Ulrich; Bräuninger, Michael; Kramer, Ingo; Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Kater, Ulrich, Ronnie Schöb, Michael Bräuninger & Ingo Kramer (2014): Mindestlohn, Mütterrente, Pkw-Maut. Geht die Koalitionsvereinbarung zu Lasten der Wirtschaft und der Steuerzahler? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 67, H. 2, S. 3-12.

    Abstract

    "Nach langen Verhandlungen haben sich SPD und CDU/CSU auf eine Große Koalition geeinigt. Ulrich Kater, Deka Bank, sieht in dem Koalitionsvertrag 'viel Pragmatismus in Bezug auf die Befriedigung von Anspruchsgruppen, wenig Vor¡ausschauendes auf künftige Herausforderungen, negative Konsequenzen werden in der Zukunft versteckt'. Für Ronnie Schöb, Freie Universität Berlin, startet die Bundesrepublik Deutschland mit der Einführung des Mindestlohns 2015 ein riskantes sozialpolitisches Experiment. Der Mindestlohn gefährde die sozialpolitischen Ziele, die die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag selbst festgeschrieben habe. Er führe weder zu einer gerechteren Verteilung noch entlaste er die Staatskasse, dafür aber gefährde er Arbeitsplätze. Michael Bräuninger, WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) und Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, beurteilt die Koalitionsvereinbarung 'im Allgemeinen gut, aber im Konkreten problematisch'. So finde sich im Koalitionsvertrag ein wichtiges Bekenntnis zum Industriestandort. Besonders kritisch seien aber einige Entscheidungen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Ingo Kramer, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, unterstreicht, dass aus wirtschaftlicher Sicht vieles nicht hilfreich sei, manches aber in die richtige Richtung gehe. Um die Beschäftigungserfolge der letzten Jahre nicht zu gefährden, dürfe etwa die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts nicht zurückgedreht werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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    Regionale Beschäftigungseffekte des Mindestlohns im Freistaat Sachsen (2014)

    Knabe, Andreas ; Lücke, Christine; Vandrei, Lars; Thum, Marcel; Weber, Michael; Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas, Christine Lücke, Ronnie Schöb, Marcel Thum, Lars Vandrei & Michael Weber (2014): Regionale Beschäftigungseffekte des Mindestlohns im Freistaat Sachsen. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 21, H. 5, S. 3-12.

    Abstract

    "Ab dem 1. Januar 2015 soll im gesamten Bundesgebiet ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 EURO je Zeitstunde gelten. Anhand simulierter Lohnverteilungen für das Jahr 2015 quantifizieren wir die Auswirkungen dieses Mindestlohns auf die Beschäftigung in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen. Unsere Berechnungen zeigen, dass die Beschäftigungsverluste in Sachsen höher sind als im Bundesdurchschnitt und dass insbesondere grenznahe Landkreise besonders stark betroffen sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der flächendeckende Mindestlohn: Replik zu den Anmerkungen von Wolfram Richter (2014)

    Knabe, Andreas ; Thum, Marcel; Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas, Ronnie Schöb & Marcel Thum (2014): Der flächendeckende Mindestlohn. Replik zu den Anmerkungen von Wolfram Richter. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 15, H. 4, S. 331-333. DOI:10.1515/pwp-2014-0026

    Abstract

    "In unserem Artikel (Knabe, Schöb und Thum 2014) zum flächendeckenden Mindestlohn untersuchen wir, inwieweit sich die politischen Ziele einer größeren Einkommensgerechtigkeit für die 'working poor' und einer Senkung der fiskalischen Lasten des Sozialsystems mit Hilfe des für 2015 vorgesehenen Mindestlohns erreichen lassen, ohne dabei Arbeitsplätze zu gefährden. Für diese Analyse war es weder notwendig, eine Wohlfahrtsanalyse durchzuführen noch die Wirkungen des Mindestlohns mit der Wirkung anderer arbeitsmarktpolitischer Instrumente wie einer Lohnsubvention zu vergleichen. Selbstverständlich hängt die Bewertung eines wirtschaftspolitischen Eingriffs immer auch von der Zielfunktion ab. Deshalb verstehen wir den Beitrag von Wolfram Richter mehr als komplementären Beitrag denn als Kritik an unserem Artikel. Wolfram Richter zeigt sehr elegant, dass der Mindestlohn im Vergleich zu einer Lohnsubvention unter Wohlfahrtaspekten nicht unbedingt schlechter abschneiden muss. Seine Analyse ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie Ökonomen mit dem Standardinstrumentarium von Angebot und Nachfrage wirtschaftspolitische Maßnahmen analysieren können. Angesichts der von Wolfram Richter betonten Divergenzen zu unserem Beitrag scheinen uns jedoch einige klärende Anmerkungen angebracht." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der flächendeckende Mindestlohn (2014)

    Knabe, Andreas ; Thum, Marcel; Schöb, Ronnie ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas, Ronnie Schöb & Marcel Thum (2014): Der flächendeckende Mindestlohn. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 15, H. 2, S. 133-157.

    Abstract

    "Die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro ist ein großes, mit vielen sozialpolitischen Risiken verbundenes Experiment. Im ersten Teil dieses Übersichtsartikels zeigen wir, dass weder die unterschiedlichen theoretischen Erklärungsmodelle noch die große Anzahl empirischer Arbeiten aus anderen Ländern die Hoffnung rechtfertigen, der Mindestlohn würde in Deutschland keine substantiellen Beschäftigungsverluste mit sich bringen. Im zweiten Teil verwenden wir dann aktuelle Daten zur Lohnverteilung in Deutschland, um mit Hilfe einer Simulationsrechnung für die unterschiedlichen theoretischen Szenarien zu untersuchen, welche Beschäftigungsrisiken für unterschiedliche Zielgruppen durch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro drohen. Besonders stark betroffen sind die heutigen 'Aufstocker', die von der Mindestlohnerhöhung kaum etwas mit nach Hause nehmen können, aber in Zukunft einem ungleich höheren Arbeitsplatzrisiko ausgesetzt sind. Diese Befunde lassen zweifeln, dass die Politik mit dem Mindestlohn ihre erklärten Ziele einer erhöhten Verteilungsgerechtigkeit und der Entlastung der öffentlichen Haushalte erreichen kann." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn: Warnung vor massiven Arbeitsplatzverlusten wenig fundiert: eine Replik (2014)

    Kromphardt, Jürgen; Kooths, Stefan; Groll, Dominik;

    Zitatform

    Kromphardt, Jürgen, Stefan Kooths & Dominik Groll; Stefan Kooths & Dominik Groll (sonst. bet. Pers.) (2014): Mindestlohn: Warnung vor massiven Arbeitsplatzverlusten wenig fundiert. Eine Replik. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 94, H. 1, S. 41-49. DOI:10.1007/s10273-014-1623-8

    Abstract

    "In der Augustausgabe 2013 veröffentlichte der Wirtschaftsdienst einen Aufsatz von Dominik Groll und Stefan Kooths mit dem Titel 'Vor der Bundestagswahl: Argumente für Mindestlöhne überzeugen nicht'. Jürgen Kromphardt setzt sich hier kritisch mit ihren Argumenten auseinander. Daraufhin erläutern die Autoren ihren Standpunkt in einer Erwiderung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das deutsche Mindestlohngesetz: eine erste ökonomische Bewertung (2014)

    Lesch, Hagen; Mayer, Alexander; Schmid, Lisa ;

    Zitatform

    Lesch, Hagen, Alexander Mayer & Lisa Schmid (2014): Das deutsche Mindestlohngesetz. Eine erste ökonomische Bewertung. (IW policy paper 2014,04), Köln, 22 S.

    Abstract

    "Von der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 dürften etwa 13,7 Prozent aller Arbeitnehmer - das sind 4,6 Millionen - betroffen sein. Im Osten sind fast doppelt so viele Arbeitnehmer betroffen wie im Westen. Um die Eingriffsintensität auf das westdeutsche Niveau zu senken, dürfte der Mindestlohn im Osten lediglich 7,00 Euro je Stunde betragen. Der Mindestlohn bedeutet demnach vor allem für den Osten einen signifikanten Arbeitsmarkteingriff, der mit großen beschäftigungspolitischen Risiken einhergeht. Erfahrungen aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich zeigen, dass ein moderaterer Einstieg sinnvoll gewesen wäre. Umso mehr kommt es darauf an, für Problemgruppen des Arbeitsmarktes Ausnahmeregelungen vorzusehen. Hier muss der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nachbessern. Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung sollten erst ab der Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Noch besser wäre es, alle Berufseinsteiger ohne Berufsabschluss vom Mindestlohn auszunehmen. Das gilt auch für alle Langzeitarbeitslosen. Ohne solche Ausnahmen wird die Bundesregierung mittelfristig gezwungen sein, den Mindestlohn zu subventionieren. Die französischen Erfahrungen zeigen, dass dies erhebliche finanzielle Mittel notwendig macht. Nachbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf gibt es auch bei der Mindestlohnanpassung. Die Mindestlohnkommission sollte sich nicht nur nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren, sondern auch an der Arbeitsmarkt- und Konjunkturentwicklung. Grundlage einer Empfehlung sollte stets eine wissenschaftliche Evaluierung der Mindestlohnwirkungen sein. Dies sollte im Mindestlohngesetz verankert werden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Mindestlohngesetz - Hoffnungen und Befürchtungen: Zeitgespräch (2014)

    Möller, Joachim; Zimmermann, Klaus F. ; Wagner, Gert G.; Schulten, Thorsten; Eichhorst, Werner; Horn, Gustav A. ; Brenke, Karl; Lesch, Hagen; Spermann, Alexander; Mayer, Alexander; Arni, Patrick; Schmid, Lisa ;

    Zitatform

    Möller, Joachim, Karl Brenke, Gert G. Wagner, Thorsten Schulten, Gustav A. Horn, Hagen Lesch, Alexander Mayer, Lisa Schmid, Patrick Arni, Werner Eichhorst, Alexander Spermann & Klaus F. Zimmermann (2014): Das Mindestlohngesetz - Hoffnungen und Befürchtungen. Zeitgespräch. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 94, H. 6, S. 387-406.

    Abstract

    Der Bundestag wird das Mindestlohngesetz voraussichtlich Anfang Juli 2014 verabschieden. Ab Januar 2015 soll eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt werden und mit wenigen Ausnahmen flächendeckend gelten. Diskutiert wird, welche Folgen der Mindestlohn auf die Beschäftigung und die Lohnentwicklung haben wird. Der Anpassungsdruck in Ostdeutschland wird durch das niedrigere Lohnniveau viel höher ausfallen, so dass eine regionale Staffelung geboten sein kann. Europäische Nachbarländer haben zudem gute Erfahrungen mit niedrigeren Jugendmindestlöhnen gemacht, damit die Ausbildungsneigung nicht abnimmt. Die Evaluation des Gesetzes ist erst für 2020 vorgesehen, während damit nach Auffassung der Autoren besser gleich begonnen werden sollte.
    Inhalt:
    Joachim Möller: Werden Auswirkungen des Mindeslohns überschätzt (387-392);
    Karl Brenke, Gert G. Wagner: Mindestlohn ante portas (392-395);
    Thorsten Schulten, Gustav Horn: Das Mindestlohngesetz - ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung der Lohnentwicklung (395-398);
    Hagen Lesch, Alexander Mayer, Lisa Schmid: Das Mindestlohngesetz: Belastungsprobe für den Arbeitsmarkt (399-402);
    Patrick Arni, Werner Eichhorst, Alexander Spermann, Klaus F. Zimmermann: Mindestlohnevaluation jetzt und nicht erst 2020 (403-406).

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Werden die Auswirkungen des Mindestlohns überschätzt? (2014)

    Möller, Joachim;

    Zitatform

    Möller, Joachim (2014): Werden die Auswirkungen des Mindestlohns überschätzt? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 94, H. 6, S. 387-392.

    Abstract

    "Lohnuntergrenzen können wirksam dazu beitragen, die Entwicklung der Ungleichheit im unteren Bereich der Lohnverteilung zu begrenzen. Dabei darf das Instrument allerdings auch nicht überschätzt werden. Einem gesetzlichen Mindestlohn kommt eine Schutzfunktion zu. Er korrigiert Auswüchse und Fehlentwicklungen, etwa indem er eine Abwärtsspirale verhindert, bei der die eine Firma über Niedriglöhne und nicht beispielsweise über Innovationen oder bessere Produktqualität die andere verdrängt. Er ist aber kein Allheilmittel zur Bekämpfung von Armut und stellt auch keineswegs zwingend Bedarfsgerechtigkeit her. Auch die Zahl der Aufstocker wird der geplante Mindestlohn aktuellen Mikrosimulationsrechnungen zufolge nicht wesentlich reduzieren." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim;
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  • Literaturhinweis

    Reduziert die Einführung eines Mindestlohns die Anreize, eine Berufsausbildung aufzunehmen? (2014)

    Pfeifer, Harald ; Wenzelmann, Felix ; Walden, Günter;

    Zitatform

    Pfeifer, Harald, Günter Walden & Felix Wenzelmann (2014): Reduziert die Einführung eines Mindestlohns die Anreize, eine Berufsausbildung aufzunehmen? In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, Jg. 43, H. 2, S. 48-50.

    Abstract

    "Die geplante Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für die deutsche Wirtschaft führt gegenwärtig zu intensiven Diskussionen über die Auswirkungen auch auf die Berufsausbildung. Der Beitrag versucht, mögliche Wirkungen der Einführung eines Mindestlohns auf die Ausbildung abzuschätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Verfassungsmäßigkeit des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns (2014)

    Preis, Ulrich; Ulber, Daniel;

    Zitatform

    Preis, Ulrich & Daniel Ulber (2014): Die Verfassungsmäßigkeit des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 305), Düsseldorf, 141 S.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie vorgelegt ('Tarifautonomiestärkungsgesetz'). Darin vorgesehen ist ein Gesetz über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (MilOG) in Höhe von 8,50 €. Dieser wirft vielfältige verfassungsrechtliche Fragen auf. Die Vereinbarkeit des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns mit dem Grundgesetz stellt sich dabei nicht nur hinsichtlich des vorgesehenen Mindestlohns, sondern auch hinsichtlich etwaiger Ausnahmen. Die vorliegende Untersuchung skizziert zunächst die relevanten Regelungen des Gesetzesentwurfes. Anschließend wird das System der Mindestlohnrechtsetzung in Deutschland dargestellt, um das Regelungsproblem klar herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Kernvorschriften des MiLoG. Diese werden auf ihre Verfassungskonformität hin überprüft. Das betrifft die Vereinbarkeit des gesetzlichen Mindestlohnes mit der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und mit der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Schließlich wird auch die Verfassungskonformität möglicher Ausnahmen von den Regelungen des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns untersucht. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob eine Ausnahme für den Bereich der Pressezusteller erforderlich ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Kurzfassung
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  • Literaturhinweis

    Der flächendeckende Mindestlohn - Anmerkungen zu dem gleichnamigen Beitrag von Andreas Knabe, Ronnie Schöb und Marcel Thum (2014)

    Richter, Wolfram F.;

    Zitatform

    Richter, Wolfram F. (2014): Der flächendeckende Mindestlohn - Anmerkungen zu dem gleichnamigen Beitrag von Andreas Knabe, Ronnie Schöb und Marcel Thum. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 15, H. 4, S. 324-330. DOI:10.1515/pwp-2014-0025

    Abstract

    "Knabe, Schöb und Thum (2014) sehen in der Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro 'ein großes, mit vielen sozialpolitischen Risiken verbundenes Experiment'. Das werden selbst die Verfechter des Mindestlohns nicht ernsthaft bestreiten können. Etwa darauf zu setzen, dass keine Arbeitsplätze verloren gehen, wäre schlicht unverantwortlich. Indessen kann niemand mit Sicherheit sagen, ob und wie viele Arbeitsplätze tatsächlich verloren gehen. Umso wichtiger sind Analysen wie jene, die Knabe et al. in dieser Zeitschrift veröffentlicht haben. Sie referieren darin den theoretischen und empirischen Stand des Wissens über die mutmaßlichen Folgen von Mindestlöhnen für die Beschäftigung. Sie berichten über Erfahrungen in anderen Ländern und sie unternehmen schließlich den Versuch, die Folgen eines Mindestlohns von 8,50 Euro für Deutschland empirisch abzuschätzen. Lege man das neoklassische Standardmodell des Arbeitsmarktes zugrunde, müsse man mit einem Verlust von ca. 911.000 Arbeitsplätzen rechnen. Und selbst das konkurrierende Monopsonmodell lasse noch 426.000 Arbeitsplatzverluste erwarten. Darüber hinaus begründen die Autoren Zweifel an der politischen Erwartung, dass die öffentlichen Haushalte durch die Mindestlohneinführung Entlastung erfahren. Schließlich werden die verteilungspolitischen Wirkungen kritisch beurteilt. Besonders negativ seien die so genannten Aufstocker betroffen, die zukünftig mit einem ungleich höheren Arbeitsplatzrisiko leben müssten, ohne entsprechendes Mehreinkommen erwarten zu dürfen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen: europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann. Studie. Materialien zu Faire Arbeit - fairer Wettbewerb (2014)

    Schulten, Thorsten; Böhlke, Nils; Wagner, Ines ; Vincent, Catherine; Burgess, Pete;

    Zitatform

    Böhlke, Nils, Pete Burgess, Catherine Vincent & Ines Wagner (2014): Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen. Europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann. Studie. Materialien zu Faire Arbeit - fairer Wettbewerb. (Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung. Arbeitspapiere 49), Bottrop, 52 S.

    Abstract

    "Fragen der Umsetzung und Kontrolle des Mindestlohns spielten in der öffentlichen Diskussion bislang eine untergeordnete Rolle. Hier gibt es international wie auch national, z. B. bei der Einführung sektoraler (nach dem Arbeitsnehmerentsendegesetz) oder regionaler Mindestlöhne (z. B. auf Basis länderspezifischer Vergabegesetze), vielfältige Erfahrungen, die bei der effektiven Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns Berücksichtigung finden sollten. Die G.I.B. hat deshalb das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung mit der hier nun vorliegenden Studie beauftragt. Erstmals wurden die praktischen Erfahrungen systematisch ausgewertet, die bislang mit der Umsetzung und Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns und der branchenspezifischen Mindestlöhne in Frankreich, den Niederlanden, in Großbritannien und in Deutschland gesammelt wurden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht: Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau (2014)

    Schüssler, Reinhard; Becker, Irene;

    Zitatform

    Schüssler, Reinhard & Irene Becker (2014): Wie ein gesetzlicher Mindestlohn den Regelbedarf erhöht. Wirkungen eines Mindest-Stundenlohns von 8,50 Euro auf das Grundsicherungsniveau. In: Soziale Sicherheit, Jg. 63, H. 3, S. 102-109.

    Abstract

    "Die Bundesregierung will ab 2015 einen allgemeinen flächendeckenden Mindest-Stundenlohn von 8,50 Euro einführen. Über einen komplexen Prozess wird das auch Auswirkungen auf das Niveau der Grundsicherungsleistungen haben. Dieses wird sich dadurch erhöhen. Warum und in welchem Ausmaß, wird im Folgenden untersucht. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Mindeststundenlohn von Vollzeitbeschäftigten ausfallen müsste, damit die Hartz-IV- bzw. die Niedriglohn-Schwelle überschritten wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wie entwickelt sich die Kapitalintensität ohne und mit Mindestlohn?: das Monopson am Arbeitsmarkt bei mehreren variablen Produktionsfaktoren (2014)

    Sell, Friedrich L.; Ruf, Ernst K.;

    Zitatform

    Sell, Friedrich L. & Ernst K. Ruf (2014): Wie entwickelt sich die Kapitalintensität ohne und mit Mindestlohn? Das Monopson am Arbeitsmarkt bei mehreren variablen Produktionsfaktoren. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 43, H. 10, S. 543-549.

    Abstract

    "Der vorliegende Beitrag untersucht für den Fall eines sowie für den Fall zweier variabler Produktionsfaktoren, wie sich Mindestlöhne im Monopson auf Beschäftigung bzw. Kapitalintensität auswirken. Dabei kann der Mindestlohn in Höhe des hypothetischen Konkurrenzlohns oder in Höhe der Grenzkosten der Arbeit oder schließlich noch darüber liegen. Von besonderem Interesse ist die Situation mit zwei variablen Produktionsfaktoren: Es stellt sich eine nicht-lineare Budgetrestriktion ein und es können - neben der 'reinen Monopsonlösung' - drei weitere mögliche Betriebsoptima bestimmt werden. Alle vier Lösungen werden unter Verwendung einer Cobb-Douglas-Produktionsfunktion numerisch exakt bestimmt. Für die wirtschaftspolitische Diskussion um das Für und Wider von Mindestlöhnen zeigt sich, dass Mindestlöhne tendenziell existierende Monopsone auf dem Arbeitsmarkt stabilisieren, dass für die Abschätzung der Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen keine Aussagen ohne Kenntnis der Substitutionselastizitäten möglich sind und dass es von der Höhe des gewählten Mindestlohns letztlich abhängt, ob ein Monopsonist am Arbeitsmarkt seine bisherige Kapitalintensität beibehält, senkt oder sogar erhöht. Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob die ins Feld geführten Beschäftigungsvorteile des Mindestlohns bei Vorliegen eines Monopsons sich nicht besser mit marktgerechten Instrumenten (Besteuerung des Monopsonisten und/oder Subventionierung des Arbeitsangebots) erreichen lassen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Wenn der Mindestlohn fürs Alter nicht reicht: Plädoyer für eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt (2014)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2014): Wenn der Mindestlohn fürs Alter nicht reicht. Plädoyer für eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt. 8 S.

    Abstract

    "Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegte Mindestlohnhöhe ist zu gering, um nach erwerbslebenslanger Pflichtmitgliedschaft eine Rente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Die alleine dem Grunde nach bestehende Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter reicht somit nicht aus und bedarf dringend einer Ergänzung auch der Höhe nach. Es muss der Grundsatz gelten, dass jede versicherte Arbeitsstunde für sich genommen einen adäquaten Vorsorgebeitrag zur Existenzabsicherung im Alter leistet - adäquat bedeutet: Mindestens entsprechend dem erforderlichen Entgeltpunkte-Anteil einer Arbeitsstunde an der zur Existenzsicherung notwendigen Entgeltpunkte-Summe." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The role of risk preference in immigration and minimum wage policies (2014)

    Wang, Yulian; Zhu, Hongfei;

    Zitatform

    Wang, Yulian & Hongfei Zhu (2014): The role of risk preference in immigration and minimum wage policies. In: The B.E. Journal of Economic Analysis and Policy, Jg. 14, H. 4, S. 1709-1724. DOI:10.1515/bejeap-2013-0039

    Abstract

    "This paper examines the effects of two enforcement policies and a minimum wage policy in controlling illegal immigration and improving welfare when capital is immobile. The model highlights the importance of the role of risk preference by considering various attitudes to risk held by illegal immigrants and host firms. It is shown that the effect of internal enforcement on the wage rate in host firms depends on the attitude to risk of illegal immigrants and host firms. It is also shown that the impacts of the minimum wage legislation differ according to risk preference and the degree of labor employment elasticity to the source wage. Moreover, attitude to risk is shown to be important in determining the effectiveness of policies on welfare." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Deutsche Konjunktur im Aufschwung - aber Gegenwind von der Wirtschaftspolitik: Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2014 (2014)

    Zitatform

    Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (2014): Deutsche Konjunktur im Aufschwung - aber Gegenwind von der Wirtschaftspolitik. Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2014. (Gemeinschaftsdiagnose 128), Halle, 82 S.

    Abstract

    "Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Frühjahr 2014 im Aufschwung. Das Bruttoinlandsprodukt wird in diesem Jahr voraussichtlich um 1,9 Prozent steigen. Das 68-Prozent-Prognoseintervall reicht dabei von 1,2 Prozent bis 2,6 Prozent. Treibende Kraft ist die Binnennachfrage. Der Anstieg der Verbraucherpreise fällt mit 1,3 Prozent im Jahr 2014 moderat aus. Die Zahl der Erwerbstätigen dürfte im Jahr 2014 noch einmal kräftig steigen. Die Konjunktur erhält allerdings Gegenwind von der Wirtschaftspolitik. So ist die abschlagsfreie Rente ab 63 ein Schritt in die falsche Richtung, und die Einführung des Mindestlohns wird im Jahr 2015 den Beschäftigungsanstieg dämpfen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss): a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/1558) - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/590) - Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (2014)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2014): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss): a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 18/1558) - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/590) - Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/2010 (neu) (02.07.2014)), 27 S.

    Abstract

    Neben der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) enthält die Drucksache den Bericht des Abgeordneten Dr. Matthias Zimmer in dem die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes und des Antrages der Fraktion Die Linke zusammengefasst werden. Außerdem werden die Stellungnahmen der Sachverständigen für die öffentliche Anhörung am 30.06.2014 zusammengefasst. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Juni 2014 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 18/1558) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (BT-Drucksache 18/590): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2014)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2014): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Juni 2014 zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) (BT-Drucksache 18/1558) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einführen (BT-Drucksache 18/590). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)148 v. 26.06.2014), 197 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Juni 2014 zum Entwurf des Tarifautonomiestärkungsgesetzes und eines Antrags der Fraktion Die Linke für einen Mindestlohn von 10 Euro.
    Sachverständigenliste:
    Verbände/Institutionen: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung; Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesverband Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
    Einzelsachverständige: Burkhard Möller; Uta Losem; Prof. Dr. Gregor Thüsing; Prof. Dr. Gerhard Bosch; Prof. Dr. Franz-Josef Düwell; Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis; Dr. Thorsten Schulten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz): Gesetzentwurf der Bundesregierung (2014)

    Zitatform

    Bundesregierung (2014): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz). Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/1558 (28.05.2014)), 90 S.

    Abstract

    "Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Tarifautonomie zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen. Das bisher geltende starre 50-Prozent-Quorum für die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird gestrichen. An seine Stelle tritt ein konkretisiertes öffentliches Interesse. Durch das Erfordernis eines gemeinsamen Antrags der Tarifvertragsparteien ist sichergestellt, dass die Sozialpartner eine Abstützung der tariflichen Ordnung für notwendig erachten. Gesondert geregelt wird die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit. Ihr kommt eine verdrängende Wirkung gegenüber anderen Tarifverträgen zu. Der Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes wird über die bereits dort genannten Branchen hinaus für alle Branchen geöffnet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The economics of imperfect labor markets (2013)

    Boeri, Tito ; Ours, Jan C. van;

    Zitatform

    Boeri, Tito & Jan C. van Ours (2013): The economics of imperfect labor markets. Princeton: Princeton Univ. Press, 434 S.

    Abstract

    "Most labor economics textbooks pay little attention to actual labor markets, taking as reference a perfectly competitive market in which losing a job is not a big deal. The book is the only textbook to focus on imperfect labor markets and to provide a systematic framework for analyzing how labor market institutions operate. This expanded, updated, and thoroughly revised second edition includes a new chapter on labor-market discrimination; quantitative examples; data and programming files enabling users to replicate key results of the literature; exercises at the end of each chapter; and expanded technical appendixes.
    The book examines the many institutions that affect the behavior of workers and employers in imperfect labor markets. These include minimum wages, employment protection legislation, unemployment benefits, active labor market policies, working-time regulations, family policies, equal opportunity legislation, collective bargaining, early retirement programs, education and migration policies, payroll taxes, and employment-conditional incentives. Written for advanced undergraduates and beginning graduate students, the book carefully defines and measures these institutions to accurately characterize their effects, and discusses how these institutions are today being changed by political and economic forces." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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