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Dossier

Mindestlohn

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Diese Infoplattform dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der letzten Jahre zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen.

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im Aspekt "Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn"
  • Literaturhinweis

    Minimum wages and vocational training incentives in Germany (2017)

    Kellermann, Kim Leonie;

    Zitatform

    Kellermann, Kim Leonie (2017): Minimum wages and vocational training incentives in Germany. (IAAEU discussion paper series in economics 2017,08), Trier, 29 S.

    Abstract

    "We examine the impact of sector-specific minimum wages in Germany on the willingness of youths to undergo vocational training. The theoretical intuition on the impact of wage floors on education is ambiguous. On the one hand, they raise the opportunity cost of education and prevent further skill accumulation. On the other hand, they lower the employment probability of unskilled workers, promoting additional training. Employing a mixed logit model, we estimate the probability of opting for an apprenticeship for a GSOEP-based sample of youths aged 17 to 24. Unlike the evidence from other countries, we find that increasing sectoral wage floors have a positive effect on training probabilities. Due to binding minimum wages, the demand for unskilled workers declines which lowers the opportunity cost of education. High requirements with regard to professional skills reinforce the effect." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn - (k)ein gerechter Lohn? (2017)

    Klesczewski, Diethelm; Köhler, Michael; Neubauer, Marvin; Kipphardt, Anna-Maria; Wenzlaff, Sophie; Schwarz, Judith; Neuhaus, Frank; Rohr, Franziska; Müller-Mezger, Steffi; Petersen, Thomas; Bontrup, Heinz-J.; Rödl, Florian;

    Zitatform

    Klesczewski, Diethelm, Steffi Müller-Mezger & Frank Neuhaus (Hrsg.) (2017): Mindestlohn - (k)ein gerechter Lohn? (Fundamenta iuris 13), Münster: mentis, 122 S.

    Abstract

    "Der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ging in Deutschland eine heftige Debatte voraus, die bis heute nicht verstummt ist. Neben ökonomischen und juristischen Überlegungen wurden auch Argumente aus dem philosophischen Gerechtigkeitsdiskurs bemüht. Ihre Verschiedenartigkeit zeigt, dass man auf die Frage nach dem gerechten Lohn und damit auch auf die Frage nach der Legitimität eines gesetzlichen Mindestlohns nur mit einer interdisziplinären Herangehensweise eine angemessene Antwort geben kann. Das Buch dokumentiert, wie auf der 2016 abgehaltenen Sommerakademie der Juristenfakultät Leipzig in Vorträgen und Diskussionen die Problematik einer Lösung näher gebracht wurde." (Autorenreferat, IAB-Doku)
    Inhalt:
    Rödl; Gesetzlicher Mindestlohn und Vertragsgerechtigkeit (S.11)
    Wenzlaff/Schwarz; Diskussionsbericht Themenbereich A - Legitimation und Kritik des gesetzlichen Mindestlohns (S. 27)
    Petersen; Mindestlohn, gerechter Arbeitslohn und Karl Marx' Theorie der Ausbeutung (S. 33)
    Kipphardt/Neubauer; Diskussionsbericht Themenbereich B - Lohn und Ausbeutung (S. 51)
    Bontrup; Kritik der neoklassischen Theorie der Lohnfindung (S. 55)
    Rohr; Diskussionsbericht Themenbereich C - Lohnfindung und Grenzproduktivität (S. 89)
    Köhler; Lohngerechtigkeit als Integration von Tausch- und Teilhabegerechtigkeit (S. 91)
    Bericht zur Diskussion des Vortrages von Michael Köhler - "Lohngerechtigkeit als Integration von Tausch- und Teilnahmegerechtigkeit" (S. 117)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarkt kompakt: Analysen, Daten, Fakten (2017)

    Möller, Joachim; Walwei, Ulrich ;

    Zitatform

    Möller, Joachim & Ulrich Walwei (Hrsg.) (2017): Arbeitsmarkt kompakt. Analysen, Daten, Fakten. (IAB-Bibliothek 363), Bielefeld: Bertelsmann, 174 S. DOI:10.3278/300936w

    Abstract

    "'Arbeitsmarkt kompakt' bietet eine umfassende Bestandsaufnahme des deutschen Arbeitsmarkts für Wissenschaftler und Praktiker. Kurzgefasste, mit zahlreichen Infografiken versehene Texte erlauben einen schnellen Überblick über einschlägige Forschungsbefunde des IAB. Der Band befasst sich mit folgenden Themenfeldern:
    - Standortbestimmung: Herausforderungen am Arbeitsmarkt
    - Demografie und Erwerbsbeteiligung
    - Beschäftigungsformen
    - Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug
    - Löhne und Lohnstruktur (mit einem Schwerpunkt auf dem Thema 'Mindestlohn')
    - Bildung und Beruf
    - Digitalisierung
    - Migration und Integration
    - Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen"
    (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Joachim; Walwei, Ulrich ;

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  • Literaturhinweis

    The employment effects of minimum wages: some questions we need to answer (2017)

    Neumark, David ;

    Zitatform

    Neumark, David (2017): The employment effects of minimum wages. Some questions we need to answer. (NBER working paper 23584), Cambrige, Mass., 30 S. DOI:10.3386/w23584

    Abstract

    "The literature on the employment effects of minimum wages is about a century old, and includes hundreds of studies. Yet the debate among researchers about the employment effects of minimum wages remains intense and unsettled. This essay discussed the key questions that have arisen in the past research that, if we can answer them, may prove most useful in making sense of the conflicting evidence. I also focus on additional questions we should consider to better inform the policy debate, in particular in the context of the very high minimum wages coming on line in the United States, about which past research is quite uninformative." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten: Doch die Situation besserte sich mit der Zeit (2017)

    Pusch, Toralf; Seifert, Hartmut;

    Zitatform

    Pusch, Toralf & Hartmut Seifert (2017): Vielen Minijobbern wurde der Mindestlohn vorenthalten. Doch die Situation besserte sich mit der Zeit. In: Soziale Sicherheit, Jg. 66, H. 5, S. 187-191.

    Abstract

    "Viele geringfügig Beschäftigte bekamen in den letzten zwei Jahren einen Lohn unterhalb der Mindestlohngrenze. Das zeigen zwei unterschiedliche Studien für die Jahre 2015 und 2016 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Die Erhebungsmethoden und Ergebnisse der Analysen werden hier kurz zusammengefasst. Es zeigt sich: Zwar gab es beim Lohn für Minijobberinnen und -jobber in den letzten Jahren einige Verbesserungen, gravierende Probleme bleiben aber bestehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Living wages - normative und ökonomische Gründe für einen angemessenen Mindestlohn (2017)

    Schulten, Thorsten; Müller, Torsten;

    Zitatform

    Schulten, Thorsten & Torsten Müller (2017): Living wages - normative und ökonomische Gründe für einen angemessenen Mindestlohn. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 70, H. 7, S. 507-514. DOI:10.5771/0342-300X-2017-7-507

    Abstract

    "Seit den 1990er Jahren sind weltweit so genannte Living-Wage-Initiativen entstanden, die für eine substanzielle Erhöhung von Mindestlöhnen eintreten. Während Mindestlöhne in vielen Ländern auf einem sehr niedrigen Niveau und mitunter sogar unterhalb des Existenzminimums liegen, geht die Idee des living wage von dem Recht auf einen Lohn aus, der nicht nur die physische Reproduktion, sondern auch eine soziale und kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Ausgehend von einer historischen Rekonstruktion des Living-Wage-Konzepts analysiert der Beitrag die jüngeren Living-Wage-Initiativen, die vor allem in den USA und Großbritannien entstanden sind, und erläutert am britischen Beispiel die unterschiedlichen Kalkulationsmöglichkeiten eines living wage. Abschließend gehen die Autoren der Frage nach, ob auch in Deutschland die Idee eines living wage zukünftig stärker an Bedeutung gewinnen könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4) (2017)

    Vom Berge, Philipp ; Copestake, Silvina; Eberle, Johanna; Kaimer, Steffen; Klosterhuber, Wolfram;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2017): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 4). (IAB-Forschungsbericht 09/2017), Nürnberg, 84 S.

    Abstract

    "Die vierte Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Anhand vorläufiger Hochrechnungen für Januar und Februar 2017 lassen sich außerdem aktuelle Entwicklungen nach Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro beobachten. Die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weist zwei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns weiter eine positive Entwicklung auf, überwiegend getrieben von einer stetig zunehmenden Anzahl an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung gibt es nach den aktuellen Hochrechnungen bisher keine Hinweise. Die monatlichen Übergänge aus geringfügig entlohnter in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Anzahl sich nach der Mindestlohneinführung kurzfristig verdoppelt hatte, zeigen von Dezember 2016 auf Januar 2017 keine nennenswerte Veränderung. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen drei Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2016: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/11304) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium der Finanzen (2017): Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2016. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/11304). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/11475 (10.03.2017)), 20 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Kontrolle von Mindestlöhnen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2016. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11466) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017): Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und Umfang der Sonderregelungen und Übergangsvorschriften. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/11466). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/11918 (11.04.2017)), 44 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro brutto pro Stunde für die meisten Beschäftigungsverhältnisse, ausgenommen neu eingestellte Langzeitarbeitslose, Zeitungsboten und einzelne Branchen mit abweichenden Tarifverträgen, Ausbildungsverhältnisse sowie unter bestimmten Bedingungen Praktika. Diese Kleine Anfrage ergänzt die Kleine Anfrage 18/8498 vom Mai 2016, die weitgehend entsprechende Daten erfragt, basierend auf dem seinerzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Die vorliegende Kleine Anfrage aktualisiert die Abfrage aufgrund der neuen Rechtslage mit dem aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/12527) (2017)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2017): Der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle und im internationalen Vergleich. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/12527). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/12722 (13.06.2017)), 8 S.

    Abstract

    "Vorbemerkung der Fragesteller:
    Eine wichtige Vergleichsgröße, um festzustellen, ob der Mindestlohn in Deutschland existenzsichernd ist, er eine Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht und hilft, den Niedriglohnsektor zurückzudrängen, ist die so genannte Niedriglohnschwelle. Rechnerisch entspricht die Niedriglohnschwelle zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdienstes. Der Medianverdienst ist jener Bruttostundenverdienst, welcher die Arbeitnehmer in zwei gleich große Gruppen einteilt. Die eine Hälfte verdient weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianverdienst. Zur Feststellung der Werte wird EU-weit alle vier Jahre eine Verdienststrukturerhebung von den statistischen Ämtern durchgeführt. Sie erlaubt also auch Aussagen darüber, wie der deutsche Mindestlohn gemessen an der Niedriglohnschwelle im internationalen Vergleich dasteht. Von Interesse ist dabei auch, inwieweit die Bundesregierung Kenntnis über diese Zahlen hat und inwieweit sie diese bei ihrer Bewertung einer angemessen Mindestlohnhöhe in Deutschland berücksichtigt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dreizehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung: die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in den Jahren 2013 bis 2016 (2017)

    Abstract

    "Der nun vom Bundeskabinett beschlossene Dreizehnte Bericht zeigt auf, dass nahezu alle, insbesondere lohnintensive Wirtschaftszweige von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen sind. Die Schwerpunkte liegen dabei unter anderem in den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und im Vierten Sozialgesetzbuch genannten Branchen, wie beispielsweise das Bau-, das Gaststätten- und Beherbergungs-, das Personenbeförderungs-, das Speditions-, Transport- und Logistik-, das Gebäudereinigungsgewerbe sowie die Fleischwirtschaft.
    Der Bericht berücksichtigt die Stellungnahmen der Länder, der betroffenen Bundesressorts, der Generalzolldirektion sowie weiterer Behörden, Interessenvertretungen und Gewerkschaften und stellt die Entwicklung im Zeitraum von 2013 bis 2016 dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Stellungnahme zu den bisherigen Auswirkungen des Mindestlohns und seiner zukünftigen Anpassung: schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission am 22. April 2016 (2016)

    Amlinger, Marc; Bispinck, Reinhard; Pusch, Toralf; Herzog-Stein, Alexander ; Schulten, Thorsten; Horn, Gustav;

    Zitatform

    Amlinger, Marc, Reinhard Bispinck, Alexander Herzog-Stein, Gustav Horn, Toralf Pusch & Thorsten Schulten (2016): Stellungnahme zu den bisherigen Auswirkungen des Mindestlohns und seiner zukünftigen Anpassung. Schriftliche Anhörung der Mindestlohnkommission am 22. April 2016. (IMK policy brief 2016,05), Düsseldorf, 17 S.

    Abstract

    "Die gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK beantwortet ausgewählte Fragen zu den bisherigen Auswirkungen des Mindestlohns und seiner zukünftigen Anpassung. Die Fragen und Antworten, die in diesem Policy Brief präsentiert werden, erfolgten im Rahmen einer schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Praxis und Wirkung des Mindestlohns: Stellungnahme anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 14.03.2016 (BT Drs. 18(11)558) (2016)

    Amlinger, Marc; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Amlinger, Marc & Thorsten Schulten (2016): Praxis und Wirkung des Mindestlohns. Stellungnahme anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 14.03.2016 (BT Drs. 18(11)558). (WSI policy brief 02), Düsseldorf, 7 S.

    Abstract

    "Anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu Änderungen am Mindestlohngesetz und den arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen des Mindestlohns zieht das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler Stiftung eine positive Bilanz der Mindestlohneinführung. Gleichzeitig bedarf eine wirksame Umsetzung des Mindestlohngesetzes allerdings einer präziseren Definition der anrechenbaren Entgeltbestandteile und der Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Hier besteht gegenüber der bisherigen Regelung nach wie vor ein Nachbesserungsbedarf. Besondere Bedeutung kommt außerdem der Kontrolle und Durchsetzung der Mindestlohnansprüche zu. Hierbei sollte die Last der Klage nicht alleine bei den einzelnen Beschäftigten liegen, sondern Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, um wirksam gegen Mindestlohnverstöße vorgehen zu können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen des Mindestlohns im Jahr 2015 (2016)

    Bossler, Mario ;

    Zitatform

    Bossler, Mario (2016): Auswirkungen des Mindestlohns im Jahr 2015. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 01/2016), Nürnberg, 3 S.

    Abstract

    "Die Einführung des Mindestlohns stand offenbar einem weiteren Beschäftigungsaufbau nicht entgegen. So lag die Zahl der Erwerbstätigen im 3. Quartal 2015 um 0,8 Prozent, das Arbeitsvolumen um 1,0 Prozent über dem des Vorjahresquartals. Die bisherigen deskriptiven Befunde sprechen dagegen, dass der gesetzliche Mindestlohn Arbeitsplatzverluste in größerem Umfang nach sich gezogen hat. Diese positive Entwicklung kann strenggenommen allerdings noch nicht als Beleg dafür genommen werden, dass der Mindestlohn unschädlich für die Beschäftigung war - schließlich hätte die Beschäftigung ohne Mindestlohn noch stärker steigen können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 (2016)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2016): Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 10/2016), Nürnberg, 12 S.

    Abstract

    "Die Autoren des Aktuellen Berichts nutzen die aktuell verfügbaren Daten aus der amtlichen Statistik und diskutieren die möglichen Ursachen für die Entwicklung der Aufstockerzahlen. Datengrundlagen bilden die monatlichen Veröffentlichungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erwerbstätigen Leistungsbeziehern sowie der Arbeitsmarktspiegel des IAB. Der Arbeitsmarktspiegel liefert zeitnahe Informationen über die Arbeitsmarktentwicklung nach Einführung des Mindestlohns und soll es ermöglichen, plausible Hypothesen über die Auswirkungen des Mindestlohns zu generieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Jahresbilanz der Rechtsprechung (2016)

    Böning, Marta; Walter, Torsten;

    Zitatform

    Böning, Marta & Torsten Walter (2016): Jahresbilanz der Rechtsprechung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 1, S. 16-21.

    Abstract

    "Seit einem Jahr gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz - MiLoG). Nicht nur Akteure und Experten auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch Gerichte setzen sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn auseinander. Viele der offenen Fragen rund um die Geltung des Mindestlohnes wurden zum Gegenstand von Gerichtsverfahren. Einige Fragen gelten dank der wegweisenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu den Branchenmindestlöhnen als geklärt, bei vielen anderen lässt sich anhand der Rechtsprechungslinie der Instanzgerichte inzwischen eine bestimmte Auslegungstendenz erkennen. Manche Fragen, insbesondere diejenigen zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn, bleiben nach wie vor ungeklärt. Der folgende Artikel bietet einen Überblick über die Auslegung des MiLoG anhand der Rechtsprechung und beleuchtet die geklärten und ungeklärten Fragen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    The living wage: Theoretical integration and an applied research agenda (2016)

    Carr, Stuart C.; Parker, Jane; Watters, Paul A.; Arrowsmith, James;

    Zitatform

    Carr, Stuart C., Jane Parker, James Arrowsmith & Paul A. Watters (2016): The living wage. Theoretical integration and an applied research agenda. In: International Labour Review, Jg. 155, H. 1, S. 1-24. DOI:10.1111/j.1564-913X.2015.00029.x

    Abstract

    "The concept of a living wage is defined by quality of life and work life, not merely economic subsistence. It extends to adequate participation in organizational and social life. In development economics, these crucial components of 'decent work' connect with 'capabilities', whose development is important to individuals, organizations and society. However, the links between income and capabilities remain unknown, and living wages are often set by fiat. By integrating theories from development studies, management, psychology and employment relations into a single concentric, contingency model, the authors derive a series of propositions with which to test this context-sensitive model in empirical research." (Author's abstract, Published by arrangement with John Wiley & Sons) ((en))

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  • Literaturhinweis

    IAB-Betriebspanel Ostdeutschland: Ergebnisse der 20. Welle 2015 (2016)

    Dahms, Vera; Frei, Marek; Prick, Simone; Putzing, Monika;

    Zitatform

    Dahms, Vera, Marek Frei, Monika Putzing & Simone Prick (2016): IAB-Betriebspanel Ostdeutschland. Ergebnisse der 20. Welle 2015. Berlin, 97 S.

    Abstract

    "Das IAB-Betriebspanel wurde in Ost- und Westdeutschland als jährliche mündliche Arbeitgeberbefragung auf Leitungsebene von Juli bis Oktober 2015 zum 20. Mal seit 1996 durchgeführt. Der Auswertungsbericht für Ostdeutschland erfolgte im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Ziel des Berichtes ist es, aktuelle repräsentative Daten über die Beschäftigungsentwicklung sowie Informationen über ausgewählte wirtschaftliche Kennziffern der Betriebe Ostdeutschlands bereitzustellen und mit Betrieben in Westdeutschland zu vergleichen.
    Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland flächendeckend ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EURO brutto je Stunde. Nachdem in der Befragungswelle 2014 im Rahmen einer 'Null-Messung' ein Überblick gewonnen wurde, in welchen Betrieben Beschäftigte tätig waren, die Brutto-Stundenlöhne unterhalb von 8,50 EURO erhielten, wird in der 20. Befragungswelle des IAB-Betriebspanels nach Beschäftigten gefragt, deren Löhne tatsächlich angehoben wurden. Damit liegen aktuelle Informationen sowohl zur betrieblichen Reichweite als auch zur Beschäftigtenreichweite der Einführung des Mindestlohns vor. Gleichzeitig werden Informationen zu Veränderungen im Lohngefüge erhoben, die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns einhergingen. Darüber hinaus wurden die Betriebe nach Maßnahmen gefragt, mit denen sie auf die Einführung des Mindestlohns reagierten.
    Im Rahmen der Auswertungen im Bereich Löhne und Gehälter werden tiefer als in den Vorjahren die Angaben der Betriebe zur Tarifbindung ausgewertet. Hier geht es um den Ausweis gravierender Veränderungen in den zurückliegenden Jahren - sowohl in der betrieblichen als auch der Beschäftigtenreichweite von Tarifverträgen. Darüber hinaus erfolgt eine Betrachtung von Betrieben, die sich hinsichtlich der Entgeltgestaltung an Branchentarifverträgen orientieren bzw. nicht orientieren." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    What role can minimum wages play in overcoming the low-wage model in central and eastern Europe? (2016)

    Drahokoupil, Jan;

    Zitatform

    Drahokoupil, Jan (2016): What role can minimum wages play in overcoming the low-wage model in central and eastern Europe? (European Trade Union Institute. Working paper 2016,09), Brüssel, 24 S.

    Abstract

    "Many countries in central and eastern Europe have pursued active minimum wage policies and there is considerable evidence about their effects. It shows that minimum wages are an effective tool for reducing inequality by raising the lowest incomes. They can be used to reduce inequality at very low to no costs to workers (in employment) and companies (in profits). Moreover, minimum wages can have some role in increasing aggregate productivity and promoting economic upgrading. Indeed, they should be used as part of a developmental strategy to overcome the low-wage model that is prevalent in the region. However, to be truly effective in raising aggregate wage levels, it would need to be accompanied by a stronger role for collective bargaining in these countries." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Can minimum wages raise workers' incomes in the long run (2016)

    Economides, George; Moutos, Thomas;

    Zitatform

    Economides, George & Thomas Moutos (2016): Can minimum wages raise workers' incomes in the long run. (CESifo working paper 5913), München, 33 S.

    Abstract

    "Using an intertemporal model of saving and capital accumulation with two types of agents (workers and capitalists) we demonstrate that it is impossible for any binding minimum wage to increase the after-tax incomes of workers if the production function is Cobb-Douglas with constant returns to scale, or if there are no differences in ability among workers. We also show that it is not possible to increase the incomes of employed workers through minimum wage legislation, even under decreasing returns to scale and heterogeneity of ability among workers, unless the welfare support provided to unemployed workers is far below what they would earn in the absence of minimum wages. Moreover, we establish that in the absence of a separate class of agents (i.e. capitalists) minimum wages cannot increase the incomes of employed workers even when there are decreasing returns to scale and no welfare support is provided to the unemployed." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn: Wer profitiert? Wo hapert es noch? (2016)

    Falk, Claudia;

    Zitatform

    Falk, Claudia (2016): Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn. Wer profitiert? Wo hapert es noch? In: Soziale Sicherheit, Jg. 65, H. 1, S. 9-15.

    Abstract

    "Seit Januar 2015 profitieren rund 3,6 Millionen Menschen in Deutschland von der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Dazu kommen noch die Beschäftigten in Branchen, in denen sich Arbeitgeber jahrelang gegen einen Tarifvertrag gewehrt haben, angesichts des 'drohenden' gesetzlichen Mindestlohns aber die Übergangsfristen für tariflich vereinbarte und allgemein verbindlich erklärte Branchenmindestlöhne nutzten. Die Datenlage erlaubt zwar noch keine endgültigen Aussagen über den Rückgang der Hartz-IV-'Aufstocker', die künftige Rentenentwicklung von Geringverdienern oder die Steuer- und Beitragsmehreinnahmen aufgrund der Einführung des Mindestlohns. Wohl aber gibt es klare Hinweise auf die positive Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Diese werden in diesem Beitrag beschrieben. Außerdem geht es um die nach wie vor existierenden Ausnahmen vom Mindestlohn und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Dass es sich lohnt, juristisch gegen Arbeitgeber vorzugehen, sollten sie den Mindestlohn (in Teilen) nicht zahlen, zeigen die ersten Gerichtsurteile, die im zweiten Beitrag dieses Titelthemas besprochen werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Side effects of the new German minimum wage on (un-)employment: first evidence from regional data (2016)

    Garloff, Alfred;

    Zitatform

    Garloff, Alfred (2016): Side effects of the new German minimum wage on (un-)employment. First evidence from regional data. (IAB-Discussion Paper 31/2016), Nürnberg, 30 S.

    Abstract

    "Seit 1.1.2015 gilt in Deutschland ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Eine wichtige Frage ist, ob der Mindestlohn, neben seinem Hauptzweck, Arbeitnehmer vor niedrigen Löhnen zu schützen, auch weitere, ggf. unerwünschte Nebenwirkungen hat. Die ökonomische Theorie erlaubt keine eindeutige Aussage, ob negative Wirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit auftreten. Ziel dieses Papieres ist es zu analysieren, ob zum derzeitigen Zeitpunkt bereits negative Wirkungen des Mindestlohnes auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nachweisbar sind.
    Dazu nutzen wir die regionale Variation der Eingriffstiefe des Mindestlohnes in die Lohnverteilung und deren Zusammenhang zur regionalen Beschäftigungs- und Arbeitslosenentwicklung in einem Panel von Regionen, Altersgruppen und Geschlecht.
    Für die analysierten Gruppen zwischen 30 und 54 Jahre alter Personen, finden wir, dass Zellen die stark vom Mindestlohn betroffen waren, kein langsameres Wachstum der Gesamtbeschäftigung (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte) aufweisen als Zellen die weniger stark betroffen waren. Allerdings sind in Zellen die stark vom Mindestlohn betroffen waren, Minijobs verloren gegangen. Gleichzeitig sind aber in diesen Zellen auch besonders viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden. Dies legt eine Umwandlung nahe. Für die Arbeitslosigkeit können wir, ähnlich wie für die Gesamtbeschäftigung, keinen signifikanten Zusammenhang zum Eingriff des Mindestlohnes messen.
    Wir schlussfolgern, dass die vorgelegte Evidenz dafür spricht, dass der Mindestlohn bisher weder zu Rückgängen der Gesamtbeschäftigung bei den analysierten Gruppen noch zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neueinstellungen auf Mindestlohnniveau: Anforderungen und Besetzungsschwierigkeiten gestiegen (2016)

    Gürtzgen, Nicole ; Kubis, Alexander; Weber, Enzo ; Rebien, Martina;

    Zitatform

    Gürtzgen, Nicole, Alexander Kubis, Martina Rebien & Enzo Weber (2016): Neueinstellungen auf Mindestlohnniveau: Anforderungen und Besetzungsschwierigkeiten gestiegen. (IAB-Kurzbericht 12/2016), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 kam es zu einer deutlichen Lohnsteigerung am unteren Rand des Niedriglohnbereichs. Hierdurch könnte es auf der einen Seite größere Anreize für gering qualifizierte Bewerber geben, sich auf solche Stellen zu bewerben. Auf der anderen Seite könnten Betriebe bestrebt sein, die Lohnsteigerung durch eine höhere Produktivität des Bewerbers zu kompensieren. Die Autoren untersuchen, ob die betrieblichen Ansprüche gegenüber den Bewerbern nach der Mindestlohneinführung gestiegen sind und wie sich die Personalsuche dadurch verändert hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen (2016)

    Hlava, Daniel;

    Zitatform

    Hlava, Daniel (2016): Der gesetzliche Mindestlohn. Reichweite, Durchsetzung und Auswirkungen. In: Soziales Recht, Jg. 6, H. 1, S. 17-35.

    Abstract

    "Nach gut einem Jahr der Geltung des gesetzlichen Mindestlohns gibt der Verfasser einen Überblick zu den grundsätzlichen Rechtsfragen und aktuellen Praxisproblemen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Durchsetzungsmechanismen. Einbezogen werden erste empirische Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Lohnentwicklung und sozialrechtliche Folgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Befragung der Arbeitsagenturen zu Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns (2016)

    Hutter, Christian ; Weber, Enzo ;

    Zitatform

    Hutter, Christian & Enzo Weber (2016): Befragung der Arbeitsagenturen zu Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 26/2016), Nürnberg, 3 S.

    Abstract

    "Seit Dezember 2014 werden die Arbeitsagenturen monatlich zur ihrer Einschätzung der Beschäftigungswirkung des allgemeinen Mindestlohns über die nächsten drei Monate in ihrem Agenturbezirk befragt. Der Bericht stellt die Ergebnisse im Zeitverlauf dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Hutter, Christian ; Weber, Enzo ;
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  • Literaturhinweis

    Arbeitsverfassung und gesetzlicher Mindestlohn (2016)

    Lobinger, Thomas;

    Zitatform

    Lobinger, Thomas (2016): Arbeitsverfassung und gesetzlicher Mindestlohn. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht, Jg. 47, H. 1, S. 99-150.

    Abstract

    Ausgehend von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns geht der Autor auf die damit einhergehenden grundlegenden Veränderungen ein. Durch den Mindestlohn müssten der Arbeitgeber und die Tarifvertragsparteien notwendigerweise die Löhne insgesamt anheben, damit die bisherigen Lohnabstände weiter gewahrt werden. Dies ist notwendig, um die verschiedenen Qualifikationen und Aufgaben voneinander abzugrenzen. Der Verfasser ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber durch den eingeführten Mindestlohn die Freiheit der Arbeitsvertragsparteien und der Tarifvertragsparteien einschränkt und verletzt. Er hofft auf eine Feststellung des Bundesverfassungsgerichts dahingehend, dass das Mindestlohngesetz verfassungswidrig ist, da es gegen Artikel 12 und Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verstößt. Aus diesen Gründen fordert er eine tarifdispositive Ausgestaltung des Gesetzes und die Einführung eines Erleichterungsverfahrens für den Fall, dass der Mindestlohn zu einem Arbeitsplatzabbau führt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    The minimum wage in Germany: what brought the state in? (2016)

    Mabbett, Deborah ;

    Zitatform

    Mabbett, Deborah (2016): The minimum wage in Germany: what brought the state in? In: Journal of European Public Policy, Jg. 23, H. 8, S. 1240-1258. DOI:10.1080/13501763.2016.1186210

    Abstract

    "A statutory minimum wage has been introduced in Germany, in the face of business opposition but abetted by union support. The political coalition in favour of minimum wage regulation brought together the centre-left and the centre-right with the argument that regulation is needed to prevent disfunctional interaction between low wages and the social security system. Thus, the dualization which characterizes Germany’s inegalitarian form of co-ordinated capitalism has provoked a corrective political response. The contribution traces the long path to government intervention and assesses why employers were unable, or unwilling, to pre-empt intervention by maintaining the coverage of collective bargaining. It is argued that market liberalization has had a paradoxical effect on employer power: intense domestic as well as international competition has reduced employers’ capacity to act strategically to fend off regulation by the government." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven vergabespezifischer Mindestlöhne nach dem Regio-Post-Urteil des EuGH (2016)

    Nassibi, Ghazaleh; Rödl, Florian; Schulten, Thorsten;

    Zitatform

    Nassibi, Ghazaleh, Florian Rödl & Thorsten Schulten (2016): Perspektiven vergabespezifischer Mindestlöhne nach dem Regio-Post-Urteil des EuGH. (WSI policy brief 03), Düsseldorf, 7 S.

    Abstract

    "In der Mehrzahl der Bundesländer existieren heute im Rahmen landespezifischer Vergabegesetze eigenständige Mindestlohnvorgaben, nach denen öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die die Zahlung dieser Mindestlohnsätze bei der Durchführung der öffentlichen Auftragsarbeiten garantieren. In seinem Urteil zum Fall 'Regio Post' hat der Europäische Gerichtshof nun die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem europäischen Unionsrecht bestätigt. Umso unverständlicher ist die Tatsache, dass viele Bundesländer gerade auf dem Weg sind, die vergabespezifischen Mindestlöhne wieder abzuschaffen und nur noch die Zahlung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zu verlangen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zwei Fragen weniger (2016)

    Scheicht, Katrin;

    Zitatform

    Scheicht, Katrin (2016): Zwei Fragen weniger. In: Personalmagazin H. 9, S. 74-76.

    Abstract

    "Urteile. Seit gut eineinhalb Jahren gilt nun der gesetzliche Mindestlohn. Noch immer bestehen jedoch viele Auslegungsfragen.
    Aus den beiden ersten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum gesetzlichen Mindestlohn bleiben für die Unternehmenspraxis die folgenden Kernaussagen festzuhalten.
    - Sonderzahlungen sind auf den Mindestlohn anrechenbar, wenn diese Entgelt für geleistete Arbeit darstellen.
    - Arbeitgeber sollten diese über das Jahr verteilt vorbehaltlos, unwiderruflich monatlich zu je einem Zwölftel zahlen.
    - Auch für Bereitschaftszeiten ist der Mindestlohn zu zahlen. Allerdings sind Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft einerseits von der Rufbereitschaft andererseits abzugrenzen. Für Letztere besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn." (Textauszug, © Haufe-Lexware)

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  • Literaturhinweis

    Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines Arbeitsmarktmonitors Mindestlohn (MoMiLo) (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Klosterhuber, Wolfram; Lehnert, Claudia; Kaimer, Steffen; Eberle, Johanna;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Johanna Eberle, Wolfram Klosterhuber & Claudia Lehnert (2016): Machbarkeitsstudie zur Erstellung eines Arbeitsmarktmonitors Mindestlohn (MoMiLo). (IAB-Forschungsbericht 03/2016), Nürnberg, 104 S.

    Abstract

    "Der vorliegende Bericht prüft die Umsetzbarkeit eines Arbeitsmarktmonitors Mindestlohn. Der Monitor soll mit Hilfe aggregierter Statistiken die Entwicklung wichtiger Arbeitsmarktindikatoren vor und nach Einführung des Mindestlohns aufzeigen, wobei der Fokus auf Beständen, Veränderungen und Übergängen für Personen in Beschäftigung, Leistungsbezug und/oder Arbeitslosigkeit liegt. Insgesamt stellt der vorliegende Endbericht die geplanten Inhalte und Möglichkeiten des Monitors dar und zeigt, dass die Anforderungen für einen Arbeitsmarktmonitor Mindestlohn erfüllt werden können. Die enthaltenen Beispiele verdeutlichen, welche Art von Analysen und Hochrechnungen möglich sind. Die Datenbasis, die dem zukünftigen Mindestlohnmonitor zugrundliegen wird, ist hinreichend flexibel konzipiert, um innovative Berichte zu ermöglichen. Der Bericht 'Arbeitsmarktspiegel - Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns' basiert auf dieser Machbarkeitsstudie." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1) (2016)

    Vom Berge, Philipp ; Zakrocki, Veronika; Trenkle, Simon ; Eberle, Johanna; Copestake, Silvina; Klosterhuber, Wolfram; Kaimer, Steffen; Krüger, Jonas;

    Zitatform

    Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle, Wolfram Klosterhuber, Jonas Krüger, Simon Trenkle & Veronika Zakrocki (2016): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1). (IAB-Forschungsbericht 01/2016), Nürnberg, 62 S.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt vor dem Hintergrund dieser Einführung wichtige Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Während die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weiterhin einem positiven Trend folgt, sank die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zum Jahreswechsel 2014/2015 deutlich. Dieser Rückgang war in Branchen und Regionen mit niedrigem durchschnittlichem Lohnniveau am höchsten. Etwas mehr als die Hälfte des Rückgangs ist dadurch zu erklären, dass die betroffenen Personen direkt in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergingen. Daneben verließen aber auch vermehrt Personen den Arbeitsmarkt bzw. tauchen in den Daten nicht länger auf. Übergänge in reine Arbeitslosigkeit spielen bei der Erklärung insgesamt eine eher untergeordnete Rolle. Die Zahl der Beschäftigten mit Bezug von SGB-II-Leistungen geht nach der Einführung des Mindestlohns leicht zurück. In geringem Umfang steigen zum Jahreswechsel die Übergänge sowohl in reine Beschäftigung ohne weiteren Leistungsbezug als auch in reinen Leistungsbezug unter Wegfall der Beschäftigung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 14. März 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn sichern - Umgehungen verhindern (BT-Drs. 18/4183) und Bericht des IAB: Arbeitsmarkspiegel - Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohnes (Ausschussdrucksache 18 (11)504): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2016)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2016): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 14. März 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn sichern - Umgehungen verhindern (BT-Drs. 18/4183) und Bericht des IAB: Arbeitsmarkspiegel - Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohnes (Ausschussdrucksache 18 (11)504). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 18(11)558 v. 11.03.2016), 51 S.

    Abstract

    Die Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 14. März 2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohn sichern - Umgehungen verhindern (BT-Drs. 18/4183) und Bericht des IAB: Arbeitsmarkspiegel - Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohnes (Ausschussdrucksache 18 (11)504) enthalten die Stellungnahmen folgender eingeladener Verbände und Einzelsachverständiger:
    Micha Heilmann; Deutscher Bauernverband e.V.; Deutscher Gewerkschaftsbund; Bundesministerium der Finanzen - Finanzkontrolle Schwarzarbeit; Zentralverband des Deutschen Handwerks; Prof. Dr. Gregor Thüsing; Prof. Dr. Gerhard Bäcker; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Dieter Dewes; Kommissariat der Deutschen Bischöfe - Katholisches Büro Berlin; Dr. Thorsten Schulten; Marc Amlinger. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns: Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz (2016)

    Zitatform

    Mindestlohnkommission (2016): Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz. (... Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns / Mindestlohnkommission 1), Berlin, 161 S.

    Abstract

    "Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Über die Anpassung der Mindestlohnhöhe entscheidet die mit Einführung des Mindestlohns eingerichtete Mindestlohnkommission. Zusätzlich zu dem Beschluss über eine Anpassung hat die Mindestlohnkommission den Auftrag, einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu erstellen. Diesem Auftrag kommt sie mit dem vorliegenden Bericht nach." (Textauszug, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Ergänzungsband
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  • Literaturhinweis

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2015: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7405) (2016)

    Zitatform

    Bundesministerium der Finanzen (2016): Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Kontrolle von Mindestlöhnen 2015. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/7405). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/7525 (15.01.2016)), 17 S.

    Abstract

    "Kontrollkompetenzen und -tätigkeit der FKS bzgl. gesetzlichem Mindestlohn, branchenspezifischem Mindestlohn und Lohnuntergrenzen in der Leiharbeitsbranche, Ermittlungsverfahren und Verstöße, verhängte Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen, nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge, Schadenssummen, Anlässe, Schwierigkeiten und Auslegungsfragen bei Kontrollen und Ahndungen, Umgehungsstrategien, Personalsituation bei FKS, Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung und Einzugsstellen der Krankenversicherungen (insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)" (Dokumentations- und Informationssystem Bundestag und Bundesrat - DIP)

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  • Literaturhinweis

    Wandel der Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014 (2015)

    Bechmann, Sebastian; Dahms, Vera; Möller, Iris ; Frei, Marek; Schwengler, Barbara; Tschersich, Nikolai;

    Zitatform

    Bechmann, Sebastian, Vera Dahms, Nikolai Tschersich, Marek Frei, Barbara Schwengler & Iris Möller (2015): Wandel der Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014. (IAB-Forschungsbericht 09/2015), Nürnberg, 133 S.

    Abstract

    "Die Einführung des bundesweit einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohns zum 1. Januar 2015 fand in einem grundsätzlich positiven wirtschaftlichen Umfeld statt und vor dem Hintergrund einer in zahlreichen Punkten unterschiedlichen Betriebslandschaft in West- und Ostdeutschland. So gab es 2014 z. B. hinsichtlich der Beschäftigungsverteilung auf Branchen und Betriebsgrößenklassen nach wie vor deutliche Unterschiede. Insbesondere das geringe Gewicht des Verarbeitenden Gewerbes sowie die Unterrepräsentanz von Großbetrieben sind für Ostdeutschland kennzeichnend. Betriebe in West- und Ostdeutschland werden daher sehr unterschiedlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen sein.
    Die Daten des IAB-Betriebspanels zeigen auch, dass im vergangenen Jahr insgesamt zwölf Prozent der Betriebe wenigstens einen Beschäftigten mit weniger als 8,50 EUR brutto die Stunde entlohnte. In Ostdeutschland waren es mit einem Anteil von 23 Prozent deutlich mehr Betriebe als in Westdeutschland mit einem Anteil von neun Prozent. In diesen Betrieben sind insgesamt 31 Prozent der Beschäftigten vom Mindestlohn betroffen. Neben dem augenfälligen Ost-West-Unterschied stechen auch die sehr deutlichen Branchenunterschiede heraus.
    Bei der Einbeziehung von Frauen in Führungsaufgaben hat es in den zurückliegenden Jahren eher geringe bis keine Fortschritte gegeben. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil sind Frauen - insbesondere auf der ersten Führungsebene - immer noch weit unterrepräsentiert. Die Beteiligung von Frauen auf der ersten bzw. zweiten Führungsebene ist in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland.
    Die insgesamt steigende Beschäftigung in den vergangenen Jahren hat zu einem anhaltend hohen Niveau bei der betrieblichen Fachkräftenachfrage geführt. Die Betriebe konnten ihre angebotenen Fachkräftestellen überwiegend besetzen. Dabei gab es aber große Unterschiede zwischen den Branchen. So hatten insbesondere die Betriebe aus dem Bereich der Unternehmensnahen Dienstleistungen sowie aus dem Baugewerbe große Probleme.
    Die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe lag 2014 in etwa auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Bundesweit bildete rund die Hälfte der ausbildungsberechtigen Betriebe aus. In Ostdeutschland liegt die Ausbildungsbeteiligung etwa zehn Prozentpunkte unter dem westdeutschen Niveau. Auch 2014 lassen sich die zunehmenden Probleme bei der Besetzung von angebotenen Ausbildungsplätzen beobachten. Überdurchschnittlich betroffen waren hiervon wie schon in den Vorjahren in erster Linie Kleinstbetriebe.
    Nach dem krisenbedingten Einbruch 2009/2010 hat die betriebliche Weiterbildungsbeteiligung seither das Vorkrisenniveau wieder überschritten und den steigenden Trend fortgesetzt. Die Weiterbildungsbeteiligung war in West- und Ostdeutschland nahezu identisch." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Möller, Iris ; Schwengler, Barbara;
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  • Literaturhinweis

    IAB-Betriebspanel: Reichweite des Mindestlohns in deutschen Betrieben (2015)

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ; Gerner, Hans-Dieter; Hübler, Olaf;

    Zitatform

    Bellmann, Lutz, Mario Bossler, Hans-Dieter Gerner & Olaf Hübler (2015): IAB-Betriebspanel: Reichweite des Mindestlohns in deutschen Betrieben. (IAB-Kurzbericht 06/2015), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Ein zentrales Argument der Befürworter dieser politischen Maßnahme ist eine Begrenzung der Lohnungleichheit. Gegner befürchten Arbeitsplatzverluste. Inwieweit diese Gefahr besteht, hängt auch davon ab, wie stark die Betriebe von der Mindestlohnregelung betroffen sind: Wie viele Betriebe gab es überhaupt, in denen auch Stundenlöhne unter 8,50?Euro bezahlt wurden? Und wie viele Beschäftigte in diesen Betrieben verdienten im Jahr 2014 weniger als den Mindestlohn? Der Kurzbericht beruht auf aktuellen Befragungsergebnissen aus dem IAB-Betriebspanel und liefert einen wichtigen Beitrag dazu, die Reichweite des neuen Gesetzes besser einzuschätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bellmann, Lutz ; Bossler, Mario ;
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  • Literaturhinweis

    The optimal minimum wage with regulatory uncertainty (2015)

    Bennett, John; Chioveanu, Ioana;

    Zitatform

    Bennett, John & Ioana Chioveanu (2015): The optimal minimum wage with regulatory uncertainty. (IZA discussion paper 9576), Bonn, 27 S.

    Abstract

    "For two different regulatory standards, we examine the optimal minimum wage in a competitive labour market when the government is uncertain about supply and demand. Solutions are related to underlying supply and demand conditions, and the extent of uncertainty and of rationing efficiency. We show that regulatory uncertainty does not diminish the rationale for intervention, but may require a low minimum wage that may not bind. With expected earnings-maximization, greater uncertainty widens the range of parameter values for which a minimum wage should be set. With expected worker surplus-maximization and sufficiently efficient rationing, a minimum wage should always be set." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Potenzielle Auswirkungen des Mindestlohnes auf den Gender Pay Gap in Deutschland: eine Simulationsstudie. Eine Studie erstellt im Rahmen des Projektes Equal Pay Day Forum, im Auftrag des Business and Professional Women - Germany e. V. (2015)

    Boll, Christina ; Puckelwald, Johannes; Leppin, Julian; Hüning, Hendrik;

    Zitatform

    Boll, Christina, Hendrik Hüning, Julian Leppin & Johannes Puckelwald (2015): Potenzielle Auswirkungen des Mindestlohnes auf den Gender Pay Gap in Deutschland. Eine Simulationsstudie. Eine Studie erstellt im Rahmen des Projektes Equal Pay Day Forum, im Auftrag des Business and Professional Women - Germany e. V. (HWWI policy paper 89), Hamburg, 75 S.

    Abstract

    "In Deutschland wurde zum 1. Januar 2015 ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Kritiker des Mindestlohnes führen an, dass dieser zu erheblichen Beschäftigungsverlusten führen würde. Befürworter stellen dies in Frage und führen für den Mindestlohn ins Feld, dass dieser die Lohnspreizung insbesondere am unteren Ende der Einkommensverteilung mindert. Da weibliche Beschäftigte von Niedriglöhnen bisher vergleichsweise stärker betroffen waren als männliche, ist ein reduzierender Effekt auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen denkbar. Ein Vierteljahr nach Einführung der Maßnahme ist es noch nicht möglich, anhand von Realdaten die tatsächlichen Beschäftigungs- und Einkommensstruktureffekte abzubilden. Stattdessen legen wir eine Simulationsstudie vor, um die Wirkungen des Mindestlohnes auf die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu untersuchen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der holprige Weg zum gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland (2015)

    Bosch, Gerhard;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard (2015): Der holprige Weg zum gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 64, H. 7, S. 173-181. DOI:10.3790/sfo.64.7.173

    Abstract

    "Mit der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland geht das deutsche System der Lohnfindung von einem autonomen zu einem gemischten System über. Der neue Mindestlohn sollte, wie schon zuvor die Branchenmindestlöhne, keinen Systembruch mit der deutschen Tarifautonomie kennzeichnen, sondern, darin waren sich alle Akteure einig, so pfadabhängig wie möglich gestaltet werden. Es wurde Teil eines Gesetzespakets mit dem Titel 'Tarifautonomiestärkungsgesetz', das neben der Einführung des Mindestlohnes auch darauf abzielt, die Tarifbindung wieder zu erhöhen und Allgemeinverbindlicherklärungen zu erleichtern. Angesichts der starken Erosion des deutschen Lohnsystems ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes eine der größten Sozialreformen der Nachkriegszeit. Die Beschäftigungsrisiken sind gering, da der deutsche Mindestlohn vorsichtig angesetzt ist. Inwieweit das neue Gesetzespaket - wie beabsichtigt - auch zu einer Revitalisierung der Tarifverhandlungen und damit zu ripple-Effekten bis in die Mitte der Einkommensverteilung führt, ist zurzeit noch nicht absehbar." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Gesetzlicher Mindestlohn in der Praxis: Bedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung (2015)

    Bosch, Gerhard; Jaehrling, Karen; Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Bosch, Gerhard, Karen Jaehrling & Claudia Weinkopf (2015): Gesetzlicher Mindestlohn in der Praxis. Bedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung. (WISO direkt), Bonn, 4 S.

    Abstract

    "Mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ab Januar 2015 hat Deutschland nunmehr eine verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt, um Lohndumping zu unterbinden und die Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Dazu muss der Mindestlohn in der Praxis allerdings auch wirksam um- und durchgesetzt werden. Erfahrungen aus Großbritannien, wo der Mindestlohn bereits 1999 eingeführt worden ist, zeigen, dass dies ein längerer Prozess ist, in dem auf Probleme und Regelungslücken mit rechtlichen Präzisierungen, praktischen Handlungshilfen oder auch neuen Umsetzungsstrategien reagiert werden muss." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Armutsfalle Mindestlohn (2015)

    Butterwegge, Christoph;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph (2015): Armutsfalle Mindestlohn. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 60, H. 1, S. 56-62.

    Abstract

    "Zehn Jahre nach Einführung der Hartz-Reformen folgt nun endlich das, was deren Kritiker seit Langem fordern - der gesetzliche Mindestlohn. Doch wie wirksam ist dieser tatsächlich, um Armut zu bekämpfen? Christoph Butterwegge, Professor für Politikwissenschaft, kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Der Niedriglohnsektor wird bloß auf höherem Niveau zementiert - durch zu viele Ausnahmen von einem ohnehin zu niedrigen Mindestlohn." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    A pareto-improving minimum wage (2015)

    Danziger, Eliav; Danziger, Leif;

    Zitatform

    Danziger, Eliav & Leif Danziger (2015): A pareto-improving minimum wage. In: Economica, Jg. 82, H. 326, S. 236-252. DOI:10.1111/ecca.12119

    Abstract

    "This paper shows that a graduated minimum wage, in contrast to a constant minimum wage, can provide a strict Pareto improvement over what can be achieved with an optimal income tax. The reason is that a graduated minimum wage requires high-productivity workers to work more to earn the same income as low-productivity workers, which makes it more difficult for the former to mimic the latter. In effect, a graduated minimum wage allows the low-productivity workers to benefit from second-degree price discrimination, which increases their income." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    Konzeptionelle Lehren aus der ersten Evaluationsrunde der Branchenmindestlöhne in Deutschland (2015)

    Doerr, Annabelle; Fitzenberger, Bernd ;

    Zitatform

    Doerr, Annabelle & Bernd Fitzenberger (2015): Konzeptionelle Lehren aus der ersten Evaluationsrunde der Branchenmindestlöhne in Deutschland. (ZEW discussion paper 2015-073), Mannheim, 25 S.

    Abstract

    "Dieser Aufsatz liefert eine kritische Zusammenfassung und Beschreibung der Evaluationsstudien zu den Branchenmindestlöhnen in Deutschland, wobei der Schwerpunkt auf den ökonometrischen Kausalanalysen liegt. Die Evaluation der Branchenmindestlöhne ist ein wichtiges und erfolgreiches Beispiel für eine stärkere Evidenzbasierung der Wirtschaftspolitik. Allen Evaluationsstudien gemein ist die Schwierigkeit der Identifikation der tatsächlich vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten in den jeweiligen Branchen. Die identifizierenden Annahmen und die Umsetzung des verwendeten Differenz-von-Differenzen-Ansatzes (DvD-Ansatz) sowie die Wahl der Kontrollgruppen werden kritisch diskutiert und es werden alternative Ansätze aufgezeigt. In vielen Fällen hätten die Variation der geschätzten Effekte und die Eignung einer Kontrollgruppe stärker diskutiert und eine Abschätzung der Verzerrung in den geschätzten Effekten vorgenommen werden sollen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Fitzenberger, Bernd ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn zur Existenzsicherung?: rechts- und sozialwissenschaftliche Perspektiven (2015)

    Helmrich, Christian;

    Zitatform

    Helmrich, Christian (2015): Mindestlohn zur Existenzsicherung? Rechts- und sozialwissenschaftliche Perspektiven. (Gleichheitsorientierte Politiken 02), Baden-Baden: Nomos, 307 S.

    Abstract

    "Das Buch beschäftigt sich mit verfassungs- und europarechtlichen Aspekten eines allgemeinen Mindestlohns. Der Ansatz ist interdisziplinär und bezieht auch andere sozialwissenschaftliche, insbesondere ökonomische Erwägungen ein. Neben den Freiheitsrechten des Europarechts und des Grundgesetzes wird der Mindestlohn auch in gleichheitsrechtlicher Perspektive betrachtet. Als 'internalisierendes Sozialrecht' dient er der Existenzsicherung der Arbeitnehmer. Aber belastet werden für dieses gesamtgesellschaftliche Ziel nur die Arbeitgeber. Weil die denkbaren Rechtfertigungen für diese Ungleichbehandlung im Ergebnis nicht überzeugen, ist der Mindestlohn verfassungswidrig. Der Gesetzgeber wäre auf Transferzahlungen zur Aufstockung nicht bedarfssichernder Arbeitsentgelte verwiesen. Den Abschluss bildet ein Blick auf alternative Modelle, insbesondere Kombilöhne nach Muster des US-amerikanischen Earned Income Tax Credit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der gesetzliche Mindestlohn: theoretische Darstellung am Beispiel des Polypols und empirische Erkenntnisse (2015)

    Hustert, Frank;

    Zitatform

    Hustert, Frank (2015): Der gesetzliche Mindestlohn. Theoretische Darstellung am Beispiel des Polypols und empirische Erkenntnisse. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 44, H. 10, S. 584-589.

    Abstract

    "Unter einem Mindestlohn wird eine überwiegend gesetzlich oder kollektivvertraglich definierte Untergrenze des Lohns für unselbständige Arbeit verstanden. In Deutschland ist ein gesetzlicher Mindestlohn zu Beginn des Jahres 2015 flächendeckend eingeführt worden. Bis zu dem Zeitpunkt gab es lediglich einige tarifliche Branchenmindestlöhne (vgl. Schuster, 2013, S. 3). Ziel von Mindestlöhnen ist u. a. die Situation der Working Poor, also der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit in Armut leben, zu verbessern sowie Arbeitnehmer mit geringer Verhandlungsmacht vor Ausbeutung zu schützen (vgl. Henneberger/Haug, 2010, S. 4 f.). In diesem Artikel sollen der Mindestlohn und seine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt theoretisch am Beispiel des Polypolmarktes erläutert werden. Im Anschluss daran werden die Mindestlohnregelung in Deutschland vorgestellt, mit den Regelungen anderer Länder verglichen und abschließend empirische Erkenntnisse aus Ländern dargestellt, die einen Mindestlohn bereits seit längerer Zeit eingeführt haben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn in Ostdeutschland: Firmen planen Preiserhöhungen und Personalabbau (2015)

    Lehmann, Robert ; Ragnitz, Joachim; Weber, Michael;

    Zitatform

    Lehmann, Robert, Joachim Ragnitz & Michael Weber (2015): Mindestlohn in Ostdeutschland. Firmen planen Preiserhöhungen und Personalabbau. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 22, H. 1, S. 40-42.

    Abstract

    "Das IFO INSTITUT hat seine monatliche Unternehmensbefragung im November 2014 einmalig um zwei Fragen zum Mindestlohn erweitert. Insgesamt geben 43% der befragten ostdeutschen Firmen an, vom Mindestlohn betroffen zu sein; in Westdeutschland zeigen nur 24% der Firmen eine Betroffenheit an. Außerdem wurden die Befragungsteilnehmer nach deren geplanten Maßnahmen gefragt. In Ostdeutschland wollen demzufolge knapp 40% der betroffenen Unternehmen ihre Preise erhöhen. Als zweitwichtigste Maßnahme wurde die Kürzung von Sonderzahlungen genannt (30%). Zudem zieht jedes vierte Unternehmen in Ostdeutschland einen Personalabbau in Erwägung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den Mindestlohn (2015)

    Scheibner, Ulrich;

    Zitatform

    Scheibner, Ulrich (2015): Das Recht der Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auf den Mindestlohn. In: Behindertenrecht, Jg. 54, H. 7, S. 188-195.

    Abstract

    Teil 2: Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten

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  • Literaturhinweis

    Zur Diskussion über Beschäftigungswirkungen arbeitsrechtlicher Regulierungen (2015)

    Schnabel, Hubert;

    Zitatform

    Schnabel, Hubert (2015): Zur Diskussion über Beschäftigungswirkungen arbeitsrechtlicher Regulierungen. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Jg. 44, H. 3, S. 139-144.

    Abstract

    "Aus Sicht der modernen Rechts- und Institutionenökonomie verdienen Eingriffe in den Arbeitsmarkt nicht zuletzt wegen ihrer Beschäftigungswirkungen besondere Aufmerksamkeit. Der Beitrag befasst sich theoretisch und empirisch mit der Frage, welche Beschäftigungswirkungen ausgewählte Bestimmungen des Arbeitsrechts (Kündigungsschutz, Lohnersatzleistungen und Mindestlohnvorschriften) in Deutschland entfalten und zeigt - aufbauend auf neueren Erkenntnissen der arbeitsökonomischen Forschung - entsprechende Zusammenhänge. Das deutsche Arbeitsrecht schränkt die Vertragsfreiheit wesentlich ein. Arbeitsrechtliche Regulierungen verursachen erhebliche Faktorkosten, denen unsichere und ungleich verteilte Erträge gegenüberstehen. Sie können zu einer Verfestigung der strukturellen Arbeitslosigkeit beitragen und erfüllen nicht immer die intendierte Schutzfunktion." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Niedriglohnbeschäftigung und Mindestlohn (2015)

    Sesselmeier, Werner;

    Zitatform

    Sesselmeier, Werner (2015): Niedriglohnbeschäftigung und Mindestlohn. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 69, H. 1, S. 23-31. DOI:10.5771/1611-5821-2015-1-23

    Abstract

    "Niedriglöhne waren bis vor etwa 20 Jahren in Deutschland eher unbekannt. Seitdem ist die Zahl der Beschäftigten mit Niedriglöhnen auf rund 24% aller Beschäftigten angestiegen. Der zum 1.1.2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EURO erfasst berechnungsabhängig 5 bis 6,6 Millionen Niedrigverdiener. Allen Diskussionen zum Trotz sollte der Mindestlohn kaum Arbeitsplätze gefährden. In wenigen Branchen und Regionen könnte es trotz der langen Anlaufphase Probleme geben. Auch an der Einkommensverteilung wird er nur wenig ändern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Chancen des gesetzlichen Mindestlohns für Frauen (2015)

    Weinkopf, Claudia;

    Zitatform

    Weinkopf, Claudia (2015): Chancen des gesetzlichen Mindestlohns für Frauen. In: Femina politica, Jg. 24, H. 1, S. 103-106.

    Abstract

    "Als Fazit ist festzuhalten, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein wichtiger Schritt für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt ist, von dem Frauen besonders profitieren können. Notwendig ist hierfür allerdings, dass der Mindestlohn in der Praxis auch konsequent um- und durchgesetzt wird. Darüber hinaus müssen weitere Schritte u.a. im Bereich der Tarif- und der Arbeitszeitpolitik folgen, um Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt auf allen Ebenen abzubauen und dem Ziel ihrer eigenständigen Existenzsicherung näher zu kommen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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