Mindestlohn
Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar 2015 gilt ein allgemeingültiger flächendeckender Mindestlohn in Deutschland. Lohnuntergrenzen gibt es in beinahe allen europäischen Staaten und den USA. Die Mindestlohn-Gesetze haben das Ziel, Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zu verhindern.
Dieses Themendossier dokumentiert die Diskussion rund um die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland und die Ergebnisse empirischer Forschung der zu flächendeckenden und branchenspezifischen Mindestlöhnen. Mit dem Filter „Autorenschaft“ können Sie auf IAB-(Mit-)Autorenschaft eingrenzen.
- Grundsätzliches zum flächendeckenden Mindestlohn
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf
- Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns auf Personengruppen
- Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn u.a. für
- Ausweichreaktionen auf Mindestlöhne in Deutschland
- Bundesländer
- Branchenspezifische Mindestlöhne und deren Auswirkungen auf
- Mindestlohn in anderen Ländern
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Literaturhinweis
The minimum wage and search effort (2022)
Adams, Camilla; Sloan, CarlyWill; Meer, Jonathan;Zitatform
Adams, Camilla, Jonathan Meer & CarlyWill Sloan (2022): The minimum wage and search effort. In: Economics Letters, Jg. 212. DOI:10.1016/j.econlet.2022.110288
Abstract
"Labor market search-and-matching models posit supply-side responses to minimum wage increases that may lead to improved matches and lessen or even reverse negative employment effects. Using event study analysis of recent minimum wage increases, we find that these changes do not affect the likelihood of searching, but do lead to transitory spikes in search effort by individuals already looking for work. These results are not driven by changes in the composition of searchers, and are concentrated among the groups most likely to be impacted by the minimum wage and in response to larger minimum wage increases." (Author's abstract, IAB-Doku, © 2022 Elsevier) ((en))
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Literaturhinweis
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen (2022)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Stefan Schwarz (2022): Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen. (IAB-Forschungsbericht 14/2022), Nürnberg, 113 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2214
Abstract
"Der vorliegende Bericht beschreibt die Inhalte der Studie „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Bezug von Sozialleistungen“, die im Rahmen des gesetzlichen Evaluationsauftrags der Mindestlohnkommission an das IAB vergeben wurde. In der Studie wird untersucht, wie sich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auswirkt. Bisherige Studien zur Entwicklung der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden im Jahr 2015 sowie die deskriptiven Befunde in dieser Studie zeigen, dass die Anzahl der abhängig beschäftigten Grundsicherungsbeziehenden im Zuge der Mindestlohneinführung nur moderat gesunken ist. Aus diesem Grund wird in dieser Studie der Blick auf die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Transferleistungen von Grundsicherungsbeziehenden gerichtet, die auch nach Einführung des Mindestlohns noch im Leistungsbezug verblieben sind. Die empirischen Auswertungen basieren auf administrativen Datensätzen, die im Rahmen von Verwaltungsvorgängen, insbesondere zum SGB II, erzeugt und in der „Stichprobe Integrierte Grundsicherungsbiografien“ am IAB aufbereitet wurden. Legt man die in dieser Studie berechneten Medianstundenlöhnen für das Jahr 2014 von ca. 8,30 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Grunde, so waren die Leistungsbeziehenden im SGB II zu diesem Zeitpunkt mehrheitlich von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Dies gilt noch deutlicher für geringfügig Beschäftigte, bei denen ein Medianstundenlohn von nur 6,90 Euro im Jahr 2014 errechnet wurde. Die Mehrheit der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden arbeitet in einer geringfügigen Beschäftigung oder in einer Teilzeitbeschäftigung. Für den Medianbedarf der Bedarfsgemeinschaft von Erwerbstätigen im Jahr 2014 wurden Werte zwischen 723 Euro für Alleinstehende und 1.780 Euro für Paare mit Kind(ern) berechnet. Ohne weitere Einkommen im Haushalt liegt folglich ein leistungsvermeidender Stundenlohn bei diesen Bedarfswerten für verschiedene Kombinationen aus Arbeitszeit und Größe der Bedarfsgemeinschaftstypen zumeist über 8,50 Euro. Auf Basis von Kausalanalysen ergibt sich ein mindestlohnbedingter Anstieg des individuellen Bruttomonatseinkommens bei den weiterhin im Leistungsbezug verbliebenen Beschäftigten im Jahr 2015 von ca. 5 bis 6 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 6 bis 7 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 5 bis 7 Prozent bei geringfügig Beschäftigten. Für das Jahr 2016 werden höhere Lohneffekte durch den Mindestlohn zwischen knapp 6 und 9 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, zwischen 9 und 11 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und zwischen 8 und 14 Prozent bei geringfügig Beschäftigten ermittelt. Der monatliche Gesamtzahlungsanspruch ging im Jahr 2015 mindestlohnbedingt um 7 bis 8 Prozent bei Vollzeitbeschäftigten, 3 bis 5 Prozent bei Teilzeitbeschäftigten und 2 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zurück. Dieser leistungsreduzierende Effekt verstärkte sich nochmals bei allen betrachteten Beschäftigungsformen im Jahr 2016. Die Ergebnisse legen zudem nahe, dass sich aufgrund des Mindestlohns bei Vollzeitbeschäftigten zu einem großen Teil auch die Leistungen für die Kosten der Unterkunft reduzierten. Bei geringfügig Beschäftigten betraf der Mindestlohneffekt nahezu ausschließlich die Regelleistungen. Eine mindestlohnbedingte Erhöhung des Bruttomonatseinkommens eines vollzeitbeschäftigten Leistungsbeziehenden um 5 Prozent bei einem mittleren monatlichen Einkommen von ca. 1.200 Euro beträgt 60 Euro brutto je Monat. Unter der Annahme, dass keine Einkommensteuer fällig wird, würden davon ca. 38 Euro auf den Leistungsanspruch je Monat angerechnet. Bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten ergeben sich noch kleinere absolute Effekte. Somit lassen die in dieser Studie gefundenen positiven Wirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen von erwerbstätigen Leistungsbeziehenden den Schluss zu, dass der Mindestlohn und die nach dem Jahr 2016 erfolgten Mindestlohnerhöhungen die Bedürftigkeit von Grundsicherungsbeziehenden reduzierten, auch wenn der Leistungsbezug häufig nicht überwunden werden konnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334) (2022)
Zitatform
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/461 (21.01.2022)), 31 S.
Abstract
Zum 1. Juli 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,60 Euro angehoben. Am Beispiel einer alleinerziehenden Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden wird gefragt, wie hoch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sein dürfen, um einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II zu vermeiden. Alternativ erfolgt die Berechnung für einen Stundenlohn von 12 Euro. Bei diesem Musterhaushalt wird davon ausgegangen, dass Leistungen nach dem SGB II mit einem Bruttoeinkommen von 1.568 bzw. 1.960 Euro nicht mehr in Anspruch genommen werden, da - in Abhängigkeit von den konkreten Wohnkosten - das verfügbare Einkommen mit Kinderzuschlag und Wohngeld dasjenige mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld übersteigen würde. Weitere Themen sind die durchschnittlich laufenden tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die anerkannten Kosten und ihre Entwicklung seit 2010, die Zahl der Wohngeldempfänger und der Empfänger des Kinderzuschlags. Im Hinblick auf die Einführung des Kinderzuschlags im Jahr 2005 wird festgestellt, dass dieser nicht zu mehr Beschäftigung geführt hat. (IAB)
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Literaturhinweis
Effekte des gesetzlichen Mindestlohns auf die Haushaltsnettoeinkommen und den Bezug bedarfsgeprüfter Transferleistungen (2021)
Pusch, Toralf; Tobsch, Verena; Santoro, Chiara; Schmidt, Tanja;Zitatform
Pusch, Toralf, Verena Tobsch, Tanja Schmidt & Chiara Santoro (2021): Effekte des gesetzlichen Mindestlohns auf die Haushaltsnettoeinkommen und den Bezug bedarfsgeprüfter Transferleistungen. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 74, H. 2, S. 116-126. DOI:10.5771/0342-300X-2021-2-116
Abstract
"Die Effekte des gesetzlichen Mindestlohns auf die verfügbaren Einkommen in Deutschland wurden bislang eher selten untersucht. Mit dem PASS-Datensatz durchgeführte deskriptive Analysen zeigen deutliche Einkommenssteigerungen vor allem bei Beschäftigten in Ostdeutschland. Diese Ergebnisse können wir mit Quantilsregressionen bestätigen. Steigerungen bei den Haushaltsnettoeinkommen abhängig Beschäftigter reichen im Jahr 2018 etwa bis zum 25%-Punkt der Einkommensverteilung. Weiterhin zeigen unsere deskriptiven Analysen, dass der Übergang von Beschäftigung mit bedarfsgeprüftem Transferleistungsbezug in Beschäftigung ohne Transferleistungsbezug insbesondere zwischen den Jahren 2014–15 und 2015–16 erhöht war, was zeitlich mit der Einführung des Mindestlohns zusammenfällt. Unter Verwendung von Panelmodell-Schätzungen können wir eine Verringerung eines neben der Arbeit bestehenden Bezugs von bedarfsgeprüften Transferleistungen nach der Einführung des Mindestlohns bestätigen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsmarkspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 7) (2018)
Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Tobias Haepp (2018): Arbeitsmarkspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 7). (IAB-Forschungsbericht 10/2018), Nürnberg, 91 S.
Abstract
"Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der siebten Ausgabe liegen Daten bis einschließlich Juni 2018 zugrunde. Dies erlaubt eine Unterscheidung zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen. In den dreieinhalb Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland stetig gestiegen, während die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten deutlich gesunken ist. Die stärkste Reaktion zeigt sich direkt nach Mindestlohneinführung, aber auch im weiteren Verlauf bis Mitte 2018 nimmt die Zahl weiter ab. Nach der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 finden keine nennenswerten Beschäftigungsanpassungen statt. Der Arbeitsmarktspiegel untersucht daneben, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts darstellen. Die siebte Ausgabe betrachtet insbesondere die Entwicklung der Beschäftigungsstabilität von Neueinsteigern am Arbeitsmarkt. Diese hat im gesamten Betrachtungszeitraum von 2012 bis 2017 insgesamt leicht zugenommen. Die vorliegende siebte Ausgabe enthält auch kleinteilige regionale Informationen auf Ebene von 96 Raumordnungsregionen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 5) (2018)
Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2018): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 5). (IAB-Forschungsbericht 01/2018), Nürnberg, 81 S.
Abstract
"Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der vorliegenden fünften Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels liegen Daten bis einschließlich Juli 2017 zugrunde. Damit lässt sich zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen unterscheiden. Daneben können Arbeitsmarktentwicklungen nach Anpassung des Mindestlohns von 8,50 auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 beobachtet werden. In den mehr als zwei Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Deutschland stetig gestiegen. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten, die nach der Mindestlohneinführung 2015 deutlich gesunken ist, nimmt auch in den folgenden beiden Jahren weiter leicht ab. Auf Beschäftigungsanpassungen in Folge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 geben die vorliegenden Beschäftigungsdaten keine Hinweise. Neben allgemeinen Beschäftigungstrends untersucht der Arbeitsmarktspiegel, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts unterscheiden, insbesondere nach Geschlecht, Branche und Region. Bisher erschienen vier Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Datentool -
Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 6) (2018)
Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle & Tobias Haepp (2018): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 6). (IAB-Forschungsbericht 05/2018), Nürnberg, 78 S.
Abstract
"Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt anhand aktueller Daten wichtige Trends auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Der sechsten Ausgabe liegen Daten bis einschließlich Dezember 2017 zugrunde. Dies erlaubt eine Unterscheidung zwischen einmaligen, kurzfristigen Veränderungen zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung und mittel- bis längerfristigen Trendveränderungen. In den drei Jahren seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Gesamtbeschäftigung und insbesondere die Anzahl der sozial-versicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland stetig gestiegen, während die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten deutlich gesunken ist. Die stärkste Reaktion zeigt sich direkt nach Mindestlohneinführung, aber auch im weiteren Verlauf bis Ende 2017 nimmt die Zahl weiter ab. Nach der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2017 finden keine nennenswerten Beschäftigungsanpassungen statt. Der Arbeitsmarktspiegel untersucht daneben, wie sich die Entwicklungen für spezifische Untergruppen des Arbeitsmarkts darstellen. Die sechste Ausgabe betrachtet insbesondere die Entwicklung von Voll- und Teilzeitbeschäftigung nach Mindestlohneinführung. Hier zeigt sich eine wachsende Zahl an sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten parallel zum Rückgang der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung. Die vorliegende sechste Ausgabe enthält erstmals kleinteilige regionale Informationen auf Ebene von 96 Raumordnungsregionen. Bisher erschienen fünf Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Datentool -
Literaturhinweis
Mindestlohn, Arbeitsqualität und Arbeitszufriedenheit (2017)
Zitatform
Pusch, Toralf & Miriam Rehm (2017): Mindestlohn, Arbeitsqualität und Arbeitszufriedenheit. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 70, H. 7, S. 491-498. DOI:10.5771/0342-300X-2017-7-491
Abstract
"Der Zusammenhang von Mindestlöhnen und Arbeitsplatzqualität bzw. -zufriedenheit wurde bisher kaum untersucht. Von der arbeitsmarktökonomischen Theorie der ausgleichenden Lohnunterschiede und der Forschung zu high road/low road-Strategien des Produktionsregimes werden entgegengesetzte Zusammenhänge zwischen Lohn und Arbeitsplatzqualität prognostiziert. In der eher qualitativ orientierten Literatur wurde aber ein Zusammenhang von Mindestlöhnen und Produktivitätsentwicklung gezeigt. Die Autoren untersuchen diese Zusammenhänge mit Daten des IAB-Panels Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS). Differenzen-in-Differenzen-Schätzungen für die vom Mindestlohn erfassten Beschäftigten zeigen, dass sich auch die subjektive Einschätzung der Arbeitsplatzqualität relativ zur Kontrollgruppe verbesserte: Trotz gestiegener Arbeitsbelastung waren die vom Mindestlohn erfassten Beschäftigten zufriedener mit der Personalführung, dem Betriebsklima, mit ihrem Lohn sowie mit der Arbeit insgesamt. Diese Ergebnisse stehen eher im Einklang mit dem high road/low road-Ansatz als mit der Theorie der ausgleichenden Lohnunterschiede." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 3) (2017)
Vom Berge, Philipp ; Croxton, Daniela; Eberle, Johanna; Copestake, Silvina; Klosterhuber, Wolfram; Kaimer, Steffen;Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Daniela Croxton, Johanna Eberle & Wolfram Klosterhuber (2017): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 3). (IAB-Forschungsbericht 02/2017), Nürnberg, 87 S.
Abstract
"Die dritte Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels beschreibt anhand aktueller Daten bis einschließlich Juni 2016 wichtige Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Die Gesamtbeschäftigung weist eineinhalb Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns weiter eine positive Entwicklung auf. Die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten sinkt zur Mindestlohneinführung deutlich und ist im weiteren Verlauf von 2015 weiter rückläufig. Zum Jahresende 2015 hin stabilisiert sich die Anzahl auf einem im Vorjahresvergleich niedrigeren Niveau. Für Beschäftigungen, die nach Mindestlohneinführung von geringfügig in sozialversicherungspflichtig umgewandelt wurden, zeigt die vorliegende dritte Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels, dass diese auch nach einem Jahr mehrheitlich fortbestehen. Für beschäftigte SGB-II-Leistungsbeziehende, deren Zahl insgesamt weiter sinkt, werden in der dritten Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels Übergänge in Beschäftigung im Detail untersucht. Darüber hinaus werden unterschiedliche Trends in Ost- und Westdeutschland näher beleuchtet. Die ersten beiden Ausgaben des Arbeitsmarktspiegels erschienen im Januar und Oktober 2016. Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 (2016)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2016): Entwicklung der Zahl der Aufstocker nach Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 10/2016), Nürnberg, 12 S.
Abstract
"Die Autoren des Aktuellen Berichts nutzen die aktuell verfügbaren Daten aus der amtlichen Statistik und diskutieren die möglichen Ursachen für die Entwicklung der Aufstockerzahlen. Datengrundlagen bilden die monatlichen Veröffentlichungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu erwerbstätigen Leistungsbeziehern sowie der Arbeitsmarktspiegel des IAB. Der Arbeitsmarktspiegel liefert zeitnahe Informationen über die Arbeitsmarktentwicklung nach Einführung des Mindestlohns und soll es ermöglichen, plausible Hypothesen über die Auswirkungen des Mindestlohns zu generieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 2) (2016)
Vom Berge, Philipp ; Kaimer, Steffen; Copestake, Silvina; Krüger, Jonas; Eberle, Johanna; Croxton, Daniela; Klosterhuber, Wolfram;Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Daniela Croxton, Johanna Eberle, Wolfram Klosterhuber & Jonas Krüger (2016): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 2). (IAB-Forschungsbericht 12/2016), Nürnberg, 76 S.
Abstract
"Die zweite Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels beschreibt anhand aktueller Daten bis einschließlich Januar 2016 wichtige Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Die Gesamtbeschäftigung steigt in 2015 weiter an. Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten, welche zum Jahreswechsel 2014/2015 saisonbereinigt um etwa 93.000 Personen sank, weist bis Ende des dritten Quartals 2015 eine rückläufige Tendenz auf. In den Wintermonaten könnte der Tiefpunkt dieser negativen Entwicklung erreicht sein. Ausgabe 2 des Arbeitsmarktspiegels zeigt erstmals, dass der Großteil der Übergänge aus ausschließlich geringfügiger in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im selben Betrieb erfolgt. Für beschäftigte SGB-II-Leistungsbezieher zeigt sich, dass nach Abklingen der ersten Reaktion auf die Einführung des Mindestlohns im Verlauf des Jahres 2015 die Anzahl der Übergänge in Beschäftigung ohne Leistungsbezug weiter zunimmt. Den Sprung aus der Bedürftigkeit von staatlichen Leistungen schaffen dabei vor allem sozialversicherungspflichtig beschäftigte Leistungsbezieher. Detailliert untersucht werden außerdem Beschäftigungsentwicklungen differenziert nach Geschlecht und Altersgruppen. Die erste Ausgabe des Arbeitsmarktspiegels erschien im Januar 2016 als IAB-Forschungsbericht 01/2016 (vom Berge et al., 2016). Dieser Forschungsbericht stellt eine aktualisierte und inhaltlich modifizierte Version dar." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
Datentool Arbeitsmarktspiegel -
Literaturhinweis
Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1) (2016)
Vom Berge, Philipp ; Zakrocki, Veronika; Trenkle, Simon ; Eberle, Johanna; Copestake, Silvina; Klosterhuber, Wolfram; Kaimer, Steffen; Krüger, Jonas;Zitatform
Vom Berge, Philipp, Steffen Kaimer, Silvina Copestake, Johanna Eberle, Wolfram Klosterhuber, Jonas Krüger, Simon Trenkle & Veronika Zakrocki (2016): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 1). (IAB-Forschungsbericht 01/2016), Nürnberg, 62 S.
Abstract
"Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Der Arbeitsmarktspiegel beschreibt vor dem Hintergrund dieser Einführung wichtige Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Während die Gesamtbeschäftigung in Deutschland weiterhin einem positiven Trend folgt, sank die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten zum Jahreswechsel 2014/2015 deutlich. Dieser Rückgang war in Branchen und Regionen mit niedrigem durchschnittlichem Lohnniveau am höchsten. Etwas mehr als die Hälfte des Rückgangs ist dadurch zu erklären, dass die betroffenen Personen direkt in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergingen. Daneben verließen aber auch vermehrt Personen den Arbeitsmarkt bzw. tauchen in den Daten nicht länger auf. Übergänge in reine Arbeitslosigkeit spielen bei der Erklärung insgesamt eine eher untergeordnete Rolle. Die Zahl der Beschäftigten mit Bezug von SGB-II-Leistungen geht nach der Einführung des Mindestlohns leicht zurück. In geringem Umfang steigen zum Jahreswechsel die Übergänge sowohl in reine Beschäftigung ohne weiteren Leistungsbezug als auch in reinen Leistungsbezug unter Wegfall der Beschäftigung." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Weiterführende Informationen
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Literaturhinweis
Trotz Mindestlohn: viele bedürftig (2015)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2015): Trotz Mindestlohn: viele bedürftig. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 95, H. 7, S. 444. DOI:10.1007/s10273-015-1847-2
Abstract
"Die Zahl der abhängig erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher ist im Februar 2015 im Vergleich zum Dezember 2014 stärker gesunken als in den Vorjahren. Dies geht aus den neuesten veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. Vor dem Hintergrund, dass der Mindestlohn auch mit der Hoffnung verbunden war, mehr Menschen aus der Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen zu bringen, ist der Rückgang angesichts der über 1 Mio. Aufstocker bisher allerdings eher gering. Dafür gibt es mehrere Ursachen. Die Mehrheit der Aufstocker arbeitet nur in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sodass selbst bei einem Lohn oberhalb des Mindestlohns kein existenzsicherndes Einkommen erreicht werden kann. Eine weitere Ursache besteht darin, dass in Mehrpersonenhaushalten häufig nur ein Haushaltsmitglied erwerbstätig ist, dessen Einkommen zur Deckung des Haushaltsbedarfs dann nicht ausreicht." (Textauszug, IAB-Doku)
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Literaturhinweis
Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig (2014)
Zitatform
Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2014): Begrenzte Reichweite: Die meisten Aufstocker bleiben trotz Mindestlohn bedürftig. (IAB-Kurzbericht 07/2014), Nürnberg, 8 S.
Abstract
"Die Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ('Hartz IV') angewiesen sind, hat in den letzten Jahren spürbar abgenommen. Dennoch ist die Zahl der Aufstocker, also der erwerbstätigen Leistungsbezieher, nahezu konstant geblieben. In dem Kurzbericht wird untersucht, wie sich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 Euro auf die Einkommenssituation der Aufstocker auswirkt und wie viele von ihnen die Bedürftigkeit dadurch überwinden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)
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