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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Leistungen für Unterkunft und Heizung, Umzugskostenbeihilfe"
  • Literaturhinweis

    Ausgaben für Heizung und Strom: Sparanreize greifen nicht für Menschen in der Grundsicherung (2023)

    Bach, Stefan; Haan, Peter; Schill, Wolf-Peter; Felder, Lars;

    Zitatform

    Bach, Stefan, Lars Felder, Peter Haan & Wolf-Peter Schill (2023): Ausgaben für Heizung und Strom: Sparanreize greifen nicht für Menschen in der Grundsicherung. In: DIW-Wochenbericht, Jg. 90, H. 16, S. 179-185. DOI:10.18723/diw_wb:2023-16-1

    Abstract

    "Im Rahmen der Grundsicherung werden die tatsächlich anfallenden Heizungsrechnungen übernommen, sofern diese nicht unangemessen hoch sind. Dagegen werden Ausgaben für Strom lediglich pauschal im Regelsatz berücksichtigt. Somit haben Grundsicherungsbeziehende weniger Anreize, ihre Ausgaben für Heizenergie zu reduzieren als ihre Ausgaben für Strom. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt sich, dass Haushalte in der Grundsicherung trotz dieser Anreize hohe Stromausgaben haben. Im Durchschnitt geben Grundsicherungsbeziehende im Monat fünf Euro mehr für die Heizung und neun Euro mehr für Strom aus als vergleichbare Haushalte außerhalb der Grundsicherung. Dies kann daran liegen, dass die Haushalte nicht ausreichend über ihre Ausgaben und Einsparmöglichkeiten für Energie informiert sind oder dass sie aufgrund einer schlechten technischen Ausstattung sowie längeren Aufenthaltszeiten zu Hause nicht sparen können. Eine Klimapolitik, die Sparanreize durch eine steigende CO2-Bepreisung setzen möchte, sollte diese Zusammenhänge berücksichtigen. Sie kann nur wirksam sein, wenn Haushalte auf Preisanreize reagieren können. Daher sind neben steigender CO2-Bepreisung zielgerichtete Förderprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen sowie Informationskampagnen für Haushalte erforderlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen (2023)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2023): Energiepreiskrise: Die geplanten finanziellen Entlastungen dürften das Arbeitsangebot nur wenig beeinflussen. In: IAB-Forum H. 16.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230116.01

    Abstract

    "Anfang September 2022 hat sich die Regierungskoalition mit dem dritten Entlastungspaket auf weitere Maßnahmen verständigt, um Haushalte und Betriebe angesichts des Energiepreisschocks zu unterstützen. Haushalte mit geringem Einkommen dürften vor allem durch das höhere Bürgergeld und die Wohngeldreform überproportional profitieren. In der öffentlichen Debatte wird häufig die Befürchtung geäußert, dass durch das höhere Leistungsniveau im Bürgergeld ein hinreichender Lohnabstand nicht mehr gegeben ist, sodass sich Arbeit für Geringverdienende nicht mehr lohnt. Simulationsrechnungen zeigen jedoch, dass sich das höhere Bürgergeld im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen nicht negativ auf das Arbeitsangebot von Geringverdienenden auswirkt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hohe Kosten der Unterkunft können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren (2023)

    Mense, Andreas ;

    Zitatform

    Mense, Andreas (2023): Grundsicherung für Arbeitsuchende: Hohe Kosten der Unterkunft können die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. In: IAB-Forum H. 23.01.2023 Nürnberg. DOI:10.48720/IAB.FOO.20230123.01

    Abstract

    "Die Kosten der Unterkunft sind in den Ballungsräumen wesentlich höher als in der Peripherie. Das liegt auch an den Mietsteigerungen der letzten Jahre. Hohe Kosten der Unterkunft können die Vermittlung von Grundsicherungsbeziehenden in den Arbeitsmarkt erschweren. Anpassungen beim Bürgergeld, die über das bereits in Kraft Getretene hinausgehen, und ein größeres Angebot an gefördertem Wohnraum könnten das Problem verringern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Mense, Andreas ;
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  • Literaturhinweis

    Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334) (2022)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2022): Mindestlohn und staatliche Transferzahlungen. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/334). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 20/461 (21.01.2022)), 31 S.

    Abstract

    Zum 1. Juli 2021 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,60 Euro angehoben. Am Beispiel einer alleinerziehenden Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden wird gefragt, wie hoch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sein dürfen, um einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II zu vermeiden. Alternativ erfolgt die Berechnung für einen Stundenlohn von 12 Euro. Bei diesem Musterhaushalt wird davon ausgegangen, dass Leistungen nach dem SGB II mit einem Bruttoeinkommen von 1.568 bzw. 1.960 Euro nicht mehr in Anspruch genommen werden, da - in Abhängigkeit von den konkreten Wohnkosten - das verfügbare Einkommen mit Kinderzuschlag und Wohngeld dasjenige mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld übersteigen würde. Weitere Themen sind die durchschnittlich laufenden tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft, die anerkannten Kosten und ihre Entwicklung seit 2010, die Zahl der Wohngeldempfänger und der Empfänger des Kinderzuschlags. Im Hinblick auf die Einführung des Kinderzuschlags im Jahr 2005 wird festgestellt, dass dieser nicht zu mehr Beschäftigung geführt hat. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht (2021)

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Beste, Jonas & Mark Trappmann (2021): Die materielle Versorgung von Hartz-IV-Haushalten hat sich in den letzten Jahren etwas verbessert, deren relative Einkommenssituation nicht. In: IAB-Forum H. 17.02.2021 Nürnberg, o. Sz., 2021-02-15.

    Abstract

    "Während die relative Armut in Deutschland in den 2010er Jahren zunächst zunahm und dann auf hohem Niveau stagnierte, nahm die materielle Unterversorgung in der gleichen Zeit deutlich ab. Letztere kann als Maß für absolute Armut betrachtet werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;
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  • Literaturhinweis

    Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde (2021)

    Beste, Jonas ; Wiederspohn, Jens; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Beste, Jonas, Mark Trappmann & Jens Wiederspohn (2021): Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Wer von einer Schonfrist bei Vermögensanrechnung und Aufwendungen für die Unterkunft profitieren würde. In: IAB-Forum H. 13.12.2021 Nürnberg, 2021-12-09.

    Abstract

    "Derzeit wird in der Politik viel über einen vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung diskutiert. Von einer Karenzzeit für die Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung würden insbesondere Personen profitieren, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über eine längere Erwerbshistorie verfügen. Das käme dem politischen Ziel entgegen, Lebensleistung noch stärker zu honorieren und so den Abstiegsängsten der Mittelschichten entgegenzuwirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Beste, Jonas ; Trappmann, Mark ;
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  • Literaturhinweis

    Wohnkostenlücke 2020: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/30857) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Wohnkostenlücke 2020. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/30857). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31600 (19.07.2021)), 67 S.

    Abstract

    Zwischen der Miete, die Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II und SGB XII tatsächlich zahlen müssen, und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung bestehen regional teilweise erhebliche Differenzen. Regelmäßig wird diese sogenannte Wohnkostenlücke von Leistungsbeziehenden aus dem Regelbedarf bestritten - oft nicht als Ausdruck individueller Prioritätensetzung, sondern schlicht, weil es keinen günstigeren Wohnraum gibt. Dadurch wird das Existenzminimum unterschritten. Vor diesem Hintergrund richtet sich die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf die Beteiligung der Bundesregierung an Gremien und Arbeitsgruppen, die sich der Neuregelung der Kosten für Unterkunft und Heizung widmen. Weiterhin geht es um die tatsächliche Höhe der Wohnkostenlücke, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und einzelne Jobcenter. Im Durchschnitt des Jahres 2020 überstiegen in 450.000 Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von 16,9 Prozent. Die Differenz zwischen den durchschnittlichen monatlichen laufenden tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung bezogen auf die Bedarfsgemeinschaften, in denen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung höher waren als die anerkannten Kosten, betrug im Jahr 2020 durchschnittlich 87 Euro. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ausmaß der Wohnkostenlücke in Bayern: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31295) (2021)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2021): Ausmaß der Wohnkostenlücke in Bayern. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/31295). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 19/31899 (05.08.2021)), 26 S.

    Abstract

    Hintergrund der Kleinen Anfrage ist die Tatsache, dass Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nur die sogenannten angemessenen Wohnkosten erstattet bekommen. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten, die Wohnkostenlücke, muss von den Hartz-IV-Empfängern selbst getragen werden, was nach Ansicht der Fragesteller zu schweren sozialpolitischen Verwerfungen führt. In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung fest, dass im Durchschnitt des Jahres 2020 in Bayern in 37.900 Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten überstiegen. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von 18,9 Prozent. Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung beliefen sich im gesamten Jahr 2020 in Bayern auf 47,9 Mio. Euro. Ein Tabellenanhang gibt einen Überblick über die regionale Verteilung der Bedarfsgemeinschaften in Bayern mit anerkannten Unterkunftskosten für die Jahre 2011 bis 2020 sowie die Differenz zu den tatsächlichen Kosten. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 18. März 2019 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Rechtssicherheit für die Kommunen und Jobcenter - Berechnung der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung vereinfachen (BT-Drs. 19/7030) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Wohnkostenlücke schließen - Kosten der Unterkunft existenzsichernd gestalten (BT-Drs. 19/6526): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2019)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2019): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 18. März 2019 zum a) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der FDP: Rechtssicherheit für die Kommunen und Jobcenter - Berechnung der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung vereinfachen (BT-Drs. 19/7030) b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Wohnkostenlücke schließen - Kosten der Unterkunft existenzsichernd gestalten (BT-Drs. 19/6526). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 19(11)277 v. 15.03.2019), 43 S.

    Abstract

    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 18. März 2019 zum Thema Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung. Die Vorschläge der FDP und der Linken für eine Reform der Berechnung der Unterkunftskosten in der Grundsicherung stoßen bei Experten auf ein gemischtes Echo.
    Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am Montag, 18. März 2019, 13.30 - 15.00 Uhr:
    Deutscher Gewerkschaftsbund; Deutscher Landkreistag; Deutscher Städtetag; Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände; Bundesagentur für Arbeit; Institut für Wohnen und Umwelt; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.;
    Prof. Dr. Peter Becker, Kassel; Dr. Andrej Holm, Berlin; Dr. Stefan Schifferdecker, Berlin (IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Arbeit muss sich lohnen - auch im unteren Einkommensbereich!: Ein Reformvorschlag (Serie "Zukunft der Grundsicherung") (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Walwei, Ulrich ; Wiemers, Jürgen ; Mühlhan, Jannek;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2018): Arbeit muss sich lohnen - auch im unteren Einkommensbereich! Ein Reformvorschlag (Serie "Zukunft der Grundsicherung"). In: IAB-Forum H. 21.12.2018, o. Sz., 2018-12-19.

    Abstract

    "Die Debatte um Änderungen am System der Grundsicherung (Hartz IV) oder gar dessen Abschaffung verläuft derzeit über alle Parteigrenzen hinweg. Nachdem bislang häufig arbeitsmarktferne Personen wie Langzeitarbeitslose im Fokus standen, wird mittlerweile über den Erhalt des bestehenden Systems insgesamt bis hin zum Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert. Die Grundsicherung muss in der Tat weiterentwickelt werden, um Übergänge in eine möglichst existenzsichernde Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Das IAB hat einen Reformvorschlag vorgelegt, in dem der arbeitsmarktpolitische Anspruch der Grundsicherung aufrechterhalten wird und die Integration in den Arbeitsmarkt weiterhin Priorität hat. Zudem würden Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich, davon viele in instabilen und nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen, bei Bedarf in die fördernde Arbeitsmarktpolitik einbezogen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken: Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag (2018)

    Bruckmeier, Kerstin ; Mühlhan, Jannek; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Jannek Mühlhan & Jürgen Wiemers (2018): Erwerbstätige im unteren Einkommensbereich stärken. Ansätze zur Reform von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag. (IAB-Forschungsbericht 09/2018), Nürnberg, 72 S.

    Abstract

    "Erwerbstätige, die mit einem nur geringen Verdienst für sich oder ihre Familie sorgen müssen, können neben ihrem Erwerbseinkommen Sozialleistungen beziehen. Unter den passiven Sozialleistungen sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Wohngeld und der Kinderzuschlag zentral. Eine Reform der drei Leistungen ist angesichts der Komplexität der Transfersysteme und hoher Grenzbelastungen für Geringverdiener notwendig. Gezielte Verbesserungen in den Transfersystemen können zu mehr Beschäftigung unter Geringverdienern beitragen, ihre Inanspruchnahme unter Bedürftigen erhöhen und Einkommensungleichheiten abbauen.
    Die Bundesregierung greift die bestehende Problematik auf und kündigt eine Entbürokratisierung der Leistungen an. Zudem soll geprüft werden, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Der Kinderzuschlag soll ausgeweitet und durch eine Reform die Arbeitsanreize für Bezieher erhöht werden. Generell sollen Familien und Alleinerziehende durch eine Erhöhung des Kindergeldes und einer Rechtsverschiebung der Eckwerte in der Einkommensteuer entlastet werden.
    In diesem Forschungsbericht untersuchen wir die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen auf das Arbeitsangebot und die Einkommensverteilung. Die Effekte werden mit dem Mikrosimulationsmodell des IAB (IAB-MSM), das auf dem Sozio-ökonomischen Panel basiert, simuliert. Den Reformvorhaben der Großen Koalition wird eine umfassende Neuausgestaltung des Transfersystems gegenübergestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen (2018)

    Bähr, Holger; Kupka, Peter; Dietz, Martin; Ramos Lobato, Philipp; Stobbe, Holk;

    Zitatform

    Bähr, Holger, Martin Dietz, Peter Kupka, Philipp Ramos Lobato & Holk Stobbe (2018): Grundsicherung und Arbeitsmarkt in Deutschland: Lebenslagen - Instrumente - Wirkungen. (IAB-Bibliothek 370), Bielefeld: Bertelsmann, 394 S. DOI:10.3278/300985w

    Abstract

    "Mehr als eine Dekade nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 zieht das IAB erneut Bilanz. Der Bericht bündelt die Ergebnisse der Wirkungsforschung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende aus den Jahren 2013 bis 2016 und bietet somit eine Gesamtschau der in diesem Zeitraum gewonnenen Erkenntnisse.
    Vorgestellt werden Befunde zu folgenden Themenkomplexen:
    - Struktur und Dynamik im Leistungsbezug - Beratung und Vermittlung in den Jobcentern - Wirkungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen - Lebenslagen und soziale Teilhabe der Leistungsberechtigten - Gesamtwirtschaftliche Perspektiven auf die Grundsicherung
    Auf Basis dieser Forschungsergebnisse reflektieren die Autoren die bisherige Entwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und verweisen auf zukünftige Herausforderungen." (Verlagsangaben, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung: Eine empirische Analyse für Deutschland (2017)

    Heindl, Peter; Liessem, Verena; Vogt, Claire; Römer, Daniel; Aigeltinger, Gerd; Schwengers, Clarita;

    Zitatform

    Heindl, Peter, Gerd Aigeltinger, Verena Liessem, Daniel Römer, Clarita Schwengers & Claire Vogt (2017): Zum Stromkonsum von Haushalten in Grundsicherung. Eine empirische Analyse für Deutschland. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 18, H. 4, S. 348-367. DOI:10.1515/pwp-2017-0009

    Abstract

    "In diesem Aufsatz untersuchen die Autoren Stromkonsum und Stromkosten von Haushalten in Grundsicherung in Deutschland. Dazu werten sie einen Datensatz aus, der mehr als 19.500 Haushalte mit Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII in verschiedenen Haushaltszusammensetzungen umfasst. Die Ergebnisse der empirischen Analyse zeigen, dass die Haushaltszusammensetzung sowie die Art der Warmwasserbereitung erheblichen Einfluss auf die entstehenden Verbräuche und Kosten haben. Insbesondere die elektrische Warmwasserbereitung verursacht erhebliche zusätzliche Kosten. Es kann nur eine schwache Nachfragereaktion der Haushalte auf Veränderungen des Strompreises nachgewiesen werden. Insgesamt zeigt sich, dass die veranschlagten Anteile für Strom in den Regelbedarfen nach SGB II und SGB XII im Durchschnitt nicht zur Begleichung der Stromkosten ausreichen. Dieses Problem verschärft sich insbesondere in Fällen, in denen Warmwasser mit Strom bereitet wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ermittlung der existenzsichernden Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII): Endbericht incl. Materialband (2017)

    Malottki, Christian v.; Kirchner, Joachim; Nuss, Galina; Rodenfels, Markus; Lohmann, Günter; Krapp, Max-Christopher;

    Zitatform

    Malottki, Christian v., Max-Christopher Krapp, Joachim Kirchner, Günter Lohmann, Galina Nuss & Markus Rodenfels (2017): Ermittlung der existenzsichernden Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Endbericht incl. Materialband. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht 478), Berlin, 379 S.

    Abstract

    "Die vorliegende Studie befasst sich mit der Ermittlung existenzsichernder Bedarfe der Unterkunft und Heizung für Bedarfs- und Einstandsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII. Zum einen untersucht sie auf der Grundlage einer bundesweiten Kommunalbefragung, zwölf Fallstudien sowie zwanzig Expertengesprächen die aktuelle Umsetzungspraxis. Es werden unterschiedliche Verfahrensweisen der Grundsicherungs- und Sozialhilfeträger unter Berücksichtigung der wohnungsmarktlichen Rahmbedingungen analysiert und zentrale Herausforderungen und Probleme der Umsetzung diskutiert. Hier zeigt sich eine Vielfalt an Umsetzungswegen, die letztlich durch normative Entscheidungsspielräume auf kommunaler Ebene geprägt und weniger durch unterschiedliche Wohnungsmarktkontexte begründet ist. Zum anderen werden in der Studie mit dem Ziel einer existenzsichernden Bedarfsdeckung unterschiedliche Verfahren entwickelt, mit Hilfe derer mögliche Mietobergrenzen berechnet werden. Dabei differenziert die Studie zwischen drei grundlegenden Bemessungsansätzen, die im Wesentlichen auf der Abbildung der Wohnkosten einer definierten Referenzgruppe, den ortsüblichen Miete eines bestimmten Wohnstandards oder den Kosten für die Neuanmietung einer ausreichenden Menge von Wohnraum basieren. Verknüpft mit den verschiedenen Ansätzen sind unterschiedliche Datengrundlagen und Berechnungsschritte. Die Vergleichsberechnung in den zwölf Fallstudien und 878 deutschen Mittelbereichen zeigt im Ergebnis deutliche Unterschiede. Abschließend werden unterschiedliche Wege der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmensetzung diskutiert. Hier werden Möglichkeiten der Bedarfsbemessung durch den Bund, die durch die aktuelle Datenlage beschränkt werden, und Empfehlungen bezüglich einzelner Verfahrensschritte der Bemessung beschrieben." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? (2016)

    Wixforth, Jürgen;

    Zitatform

    Wixforth, Jürgen (2016): Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft als Sammelbecken der Kommunalentlastung? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 96, H. 7, S. 501-509. DOI:10.1007/s10273-016-2005-1

    Abstract

    "Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung war ursprünglich ein Instrument, um die kommunale Ebene aufgabenbezogen zu entlasten. Allerdings wird dieser Finanzierungsweg zunehmend für allgemeine finanzielle Erleichterungen vom Bund zugunsten der Kommunen genutzt. Damit verbleibt immer weniger Spielraum für weitere strukturelle Entlastungen der Kommunen, die der Bund jedoch im Rahmen des aktuellen Koalitionsvertrages zugesagt hat. Daher sind Alternativen gefragt." (Autorenreferat, © Springer-Verlag)

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  • Literaturhinweis

    Effekte der Wohngeldreform 2016 auf Grundsicherungsbezieher (2015)

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin & Jürgen Wiemers (2015): Effekte der Wohngeldreform 2016 auf Grundsicherungsbezieher. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Berichte 11/2015), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Ziel der vom Bundestag beschlossenen Wohngeldreform, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, ist es, das Wohngeld zu erhöhen und den Empfängerkreis auszuweiten. Das IAB legt hiermit Simulationsrechnungen zur Abschätzung der Effekte der Wohngeldreform auf Einkommensverläufe, die Zahl der Transferempfänger sowie die öffentlichen Haushalte vor. Alleinerziehenden und Paarhaushalten mit Kindern im SGB II könnte es durch die Reform häufiger gelingen, aus der Grundsicherung in das Wohngeld und ggf. in den Kinderzuschlag zu wechseln. Für Alleinstehende und Paare ohne Kinder dürfte die Reform eher geringe Auswirkungen haben. Die Wohngeldreform würde kurzfristig zu einem Rückgang der Haushalte mit SGB-II-Bezug um 16.000 Haushalte führen. Ca. 24.000 Haushalte würden aus der Grundsicherung nach SGB XII in das Wohngeld wechseln. Die Zahl der Wohngeldempfänger würde mit ca. 440.000 Haushalten deutlich stärker ansteigen. Beim Kinderzuschlag würde die Reform ebenfalls zu einem Anstieg der Zahl der Empfängerhaushalte um ca. 47.000 führen. Beim Arbeitslosengeld II ergäben sich Einsparungen von 3 Mio. Euro und bei den Kosten der Unterkunft von 78 Mio. Euro. Beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag wäre mit Mehrausgaben von 773 Mio. Euro bzw. 120 Mio. Euro zu rechnen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    The return to labor market mobility: an evaluation of relocation assistance for the unemployed (2015)

    Caliendo, Marco ; Künn, Steffen; Mahlstedt, Robert;

    Zitatform

    Caliendo, Marco, Steffen Künn & Robert Mahlstedt (2015): The return to labor market mobility. An evaluation of relocation assistance for the unemployed. (IZA discussion paper 9183), Bonn, 54 S.

    Abstract

    "In many European countries, labor markets are characterized by high regional disparities in terms of unemployment rates on the one hand and low geographical mobility among the unemployed on the other hand. This is somewhat surprising and raises the question of why only minor shares of unemployed job seekers relocate in order to find employment. The German active labor market policy offers a subsidy covering moving costs to incentivize unemployed job seekers to search/accept jobs in distant regions. Based on administrative data, this study provides the first empirical evidence on the impact of this subsidy on participants' prospective labor market outcomes. We use an instrumental variable approach to take endogenous selection based on observed and unobserved characteristics into account when estimating causal treatment effects. We find that unemployed job seekers who participate in the subsidy program and move to a distant region receive higher wages and find more stable jobs compared to non-participants. We show that the positive effects are (to a large extent) the consequence of a better job match due to the increased search radius of participants." (Author's abstract, IAB-Doku) ((en))

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  • Literaturhinweis

    "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs (2015)

    Hörstermann, Katharina; Andreß, Hans-Jürgen ;

    Zitatform

    Hörstermann, Katharina & Hans-Jürgen Andreß (2015): "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommensmindestbedarfs. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 61, H. 2, S. 171-198. DOI:10.1515/zsr-2015-0204

    Abstract

    "Seit der Umgestaltung des deutschen Arbeitsmarktes im Zuge der Hartz-Reformen ist die Diskussion um ein menschenwürdiges Existenzminimum neu entfacht. Im Zentrum der Debatte steht dabei neben den Sanktionsmechanismen auch die angemessene Höhe der Regelleistungen. In diesem Beitrag wird anhand einer Vignettenstudie - eine Methode, bei der den Befragten konkrete Fallbeschreibungen vorgelegt werden - untersucht, nach welchen Kriterien die Teilnehmer/ -innen einer Online-Studie die Hilfewürdigkeit von ALG-II-Empfängern beurteilen und welche Geldbeträge sie ihnen zusprechen. Es zeigt sich, dass die von den Befragten vorgeschlagenen Einkommensmindestbedarfe mit der Anzahl an Personen (Erwachsene und Kinder) im beschriebenen Haushalt, der Ursache der Arbeitslosigkeit, der Reaktion auf die Arbeitslosigkeit, dem Alter und der Nationalität des Haushaltsvorstands sowie der Wohnregion variieren. Die ermittelten Bedarfe lagen mit Ausnahme eines Einpersonenhaushalts zum Teil deutlich unter den zum Befragungszeitpunkt geltenden ALG-II-Regelsätzen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Höhe des Arbeitslosengeldes und Anzahl der alleinstehenden Arbeitslosengeldbeziehenden mit Anspruch auf Wohngeld bzw. aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4503) (2015)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): Höhe des Arbeitslosengeldes und Anzahl der alleinstehenden Arbeitslosengeldbeziehenden mit Anspruch auf Wohngeld bzw. aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4503). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 18/4594 (15.04.2015)), 8 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion Die Linke zur Höhe des Arbeitslosengeldes und Anzahl der alleinstehenden Arbeitslosengeldbeziehenden mit Anspruch auf Wohngeld bzw. aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Lebenslagen von Familien und Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II: Beitrag zur Lebenslagenberichterstattung in Hamburg (2014)

    Rudolph, Helmut; Tanis, Kerstin ; Koller, Lena ; Gerullis, Maria; Lietzmann, Torsten; Makrinius, Doreen;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut, Lena Koller & Torsten Lietzmann; Doreen Makrinius, Maria Gerullis & Kerstin Tanis (Mitarb.) (2014): Lebenslagen von Familien und Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II. Beitrag zur Lebenslagenberichterstattung in Hamburg. In: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg (Hrsg.) (2014): Sozialbericht der Freien und Hansestadt Hamburg, S. 1-91, 2013-04-26.

    Abstract

    "Zum 1. Januar 2005 wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) eingeführt. Diese ersetzte die vorherigen Systeme der Arbeitslosen- und Sozialhilfe und bildet das soziale Netz zur Sicherung des sozio-ökonomischen Existenzminimums für die Bevölkerung im Erwerbsalter und ihrer Kinder. Die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II zeigt nach den Kriterien des Gesetzes das Ausmaß der 'sozialstaatlich bekämpften Armut' für diesen Bevölkerungsteil an. Dieser Berichtsteil handelt schwerpunktmäßig von den Lebenslagen der Familien in Hamburg, die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch genommen haben und nehmen. Die zentralen Vergleichskriterien bilden die Lebensformen von Alleinerziehenden und Paaren sowie die Anzahl der Kinder als Indikatoren für die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Erwerbsbeteiligung und Einkommenserzielung.
    Soweit möglich wird eine 'dynamische Perspektive' bei der Untersuchung der Lebenslagen eingenommen, um ein Bild der 'Strukturen der Bedürftigkeit', wie sie sich in Stichtagsergebnissen abbilden, mit einem Verständnis der Prozesse bei der Entstehung, Verfestigung und Überwindung der Armutslagen zu verbinden. Der Zeitraum, der dabei betrachtet wird, reicht von 2005 bis an den aktuellen Rand der verfügbaren Daten Ende 2009 und 2010." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Koller, Lena ; Lietzmann, Torsten;
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  • Literaturhinweis

    Sozialintegrative Leistungen der Kommunen im Hartz-IV-System: warum auch acht Jahre nach Einführung von Hartz-IV der ganzheitliche Unterstützungsansatz nicht eingelöst wurde (2014)

    Zitatform

    Deutscher Gewerkschaftsbund. Bereich Arbeitsmarktpolitik (2014): Sozialintegrative Leistungen der Kommunen im Hartz-IV-System. Warum auch acht Jahre nach Einführung von Hartz-IV der ganzheitliche Unterstützungsansatz nicht eingelöst wurde. (Arbeitsmarkt aktuell 2014,01), Berlin, 18 S.

    Abstract

    "Mit der Hartz-IV-Reform sollten Arbeitslose soziale und arbeitsmarktliche Integrationshilfen aus einer Hand erhalten. Doch aktuelle Berichte aus dem Bundesarbeitsministerium und dem Berliner Senat zeigen: auch acht Jahre nach der Einführung von Hartz-IV sind diese Ziele nicht erreicht. Der DGB fordert rechtliche und finanzielle Korrekturen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Einbeziehung der kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II (2013)

    Kaltenborn, Bruno; Kaps, Petra;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno & Petra Kaps (2013): Einbeziehung der kommunalen Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Forschungsbericht Arbeitsmarkt 434), Berlin, 480 S.

    Abstract

    "Gegenstand des Forschungsprojektes ist die Einbeziehung kommunaler Leistungen in die Zielsteuerung des SGB II. Dazu wurden im Frühjahr 2012 E-Mail-Befragungen in den Jobcentern, Experteninterviews und Fallstudien zu Praxis und Interessen bei der Zielsteuerung kommunaler Leistungen nach dem SGB II durchgeführt. Für die kommunalen Eingliederungsleistungen, die Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Leistungen für Unterkunft und Heizung wurden unterschiedliche Steuerungsansätze entwickelt. Berücksichtigt wurden dabei die drei arbeitsmarktpolitischen Wirkungsziele und das sozialpolitische Wirkungsziel 'Verbesserung der sozialen Teilhabe' nach § 48b Abs. 3 SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. Mai 2012, Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mindeststandards bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung (BT-Drs. 17/7847): Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen (2012)

    Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales;

    Zitatform

    (2012): Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. Mai 2012, Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE: Mindeststandards bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung (BT-Drs. 17/7847). Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen. (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 17(11)888 v. 26.04.2012), 50 S.

    Abstract

    Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 7. Mai 2012 zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Erfüllung von Mindeststandards bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II, zur Revidierung des Pauschalierungspassus § 22a SGB II und zur Vermeidung von Zwangsumzügen von Arbeitslosengeld-II-Beziehern.
    Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen der Verbände und Sachverständigen:
    Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bundesamt, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Deutscher Gewerkschaftsbund.
    Einzelsachverständige: Dr. Andy Groth, Schleswig, Alexandra Frank-Schinke, Nürnberg, Dr. Stefan Schifferdecker, Berlin, Dr. Joachim Rock, Berlin Holger Gautzsch, Dortmund, Gisela Tripp, Dortmund. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neuerungen bei Hartz IV, beim Wohngeld und bei den Lohnabzügen seit Januar 2011: Auswirkungen auf das Einkommen einzelner Haushaltstypen (2011)

    Meister, Wolfgang;

    Zitatform

    Meister, Wolfgang (2011): Neuerungen bei Hartz IV, beim Wohngeld und bei den Lohnabzügen seit Januar 2011. Auswirkungen auf das Einkommen einzelner Haushaltstypen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 64, H. 9, S. 29-39.

    Abstract

    "Die vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 geforderten Änderungen an den Regelungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) wurden nach langen politischen Diskussionen am 25. Februar 2011 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Einige der neuen Bestimmungen mussten rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden. Auch bei anderen Transferleistungen und bei der Abgabenbelastung der Arbeitnehmer gibt es seit Jahresbeginn eine Reihe von Änderungen. In diesem Beitrag wird beschrieben. wie sich diese Neuerungen auf das verfügbare Einkommen ausgewählter Haushaltstypen auswirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kommunale Sozialausgaben: Steigende Belastungen der Kommunen durch Hartz IV: Städte und Kreise müssen für immer mehr Niedriglohnbezieher aufkommen (2010)

    Adamy, Wilhelm;

    Zitatform

    Adamy, Wilhelm (2010): Kommunale Sozialausgaben: Steigende Belastungen der Kommunen durch Hartz IV. Städte und Kreise müssen für immer mehr Niedriglohnbezieher aufkommen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 8, S. 245-254.

    Abstract

    "Die Finanzlage vieler Städte und Gemeinden ist seit Jahren stark angespannt. Vielerorts brechen die Einnahmen weg bei gleichzeitig steigenden Ausgaben - insbesondere auch für Sozialleistungen. Davon entfallen etwa ein Viertel auf Hartz IV. Vor allem dort sollen Leistungen beschnitten werden. Die Vorschläge reichen von einer regionalen Pauschalierung der Wohnkosten bis hin zu einer Halbierung der zugebilligten Wohnfläche für Hartz-IV-Empfänger. Es wird aber nicht daran gedacht, welche verheerenden Folgen der sich ausbreitende Niedriglohnsektor auf die Kommunalfinanzen hat. Denn es sind vor allem die Städte und Landkreise, die für die Hartz-IV-Kosten der so genannten Aufstocker aufkommen müssen. Allein im Monat März 2009 mussten die 50 größten ARGEn immerhin 84 Millionen Euro an Wohnkosten für Erwerbstätige ausgeben, die von ihrem sozialversicherten Job nicht leben konnten und deshalb zusätzlich auf Hartz IV angewiesen waren. Der folgende Beitrag zeigt, wie sich die Belastungen durch Aufstocker und Langzeitarbeitslose in den Kommunen entwickelt haben und wo sie am größten sind. Abschließend werden die arbeitsmarktpolitischen Einschnitte analysiert, die aktuell diskutiert werden." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte: Bilanz und Perspektiven: Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. am 10. November 2009 in Hannover (2010)

    Spellbrink, Wolfgang; Lauterbach, Klaus; Hölzer, Dirk; Düring, Ruth; Knickrehm, Sabine; Meßling, Miriam;

    Zitatform

    (2010): Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte: Bilanz und Perspektiven. Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. am 10. November 2009 in Hannover. (DSGT Praktikerleitfäden), Stuttgart: Boorberg, 153 S.

    Abstract

    "Die Reihe DSGT-Praktikerleitfäden wird vom Deutschen Sozialgerichtstag e.V. herausgegeben und greift aktuelle Themen im Zusammenhang mit den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuchs auf. Das SGB II in der Praxis der Sozialgerichte war das Thema auf dem Workshop der Kommission SGB II und SGB XII des Deutschen Sozialgerichtstags am 10. November 2009 in Hannover unter Diskussionsleitung von Prof. Dr. Peter Udsching. Den Auftakt der Veranstaltung bildete das Referat 'Die Absenkung von Leistungen nach Par. 31 SGB II' von Klaus Lauterbach, gefolgt vom Vortrag des Leiters der Kommission SGB II und SGB XII Dr. Wolfgang Spellbrink 'Die Eingliederungsvereinbarung nach Par. 15 SGB II und ihre Sanktionierung'. Dr. Ruth Düring behandelte im Anschluss daran 'Die Mehrbedarfe nach Par. 21 SGB II' und Sabine Knickrehm referierte über die aktuellen Entwicklungen beim Thema 'Kosten von Unterkunft und Heizung nach Par. 22 SGB II'. Schließlich trug Dirk Hölzer zur 'Richterlichen Kontrolldichte bei Rechtsstreitigkeiten im SGB II' vor. Der Bericht über die Abschlussdiskussion der Veranstaltung und die Darstellung der zu erwartenden Reformen im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende stammen von Dr. Miriam Meßling." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt: Erfahrungen aus der Hartz IV-Welt (2009)

    Gern, Wolfgang; Segbers, Franz;

    Zitatform

    Gern, Wolfgang & Franz Segbers (Hrsg.) (2009): Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt. Erfahrungen aus der Hartz IV-Welt. Hamburg: VSA-Verlag, 134 S.

    Abstract

    In den Beiträgen des Buches schildern Berater und Beraterinnen des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau die Lebenssituation von Menschen, die von Hartz IV leben müssen. Der mit der Agenda 2010 vorgenommene Paradigmenwechsel zum aktivierenden Sozialstaat bedeutet nach Meinung der Herausgeber eine schrittweise Systemveränderung im Sinne der Abwendung von sozialstaatlichen Prinzipien und vorsorgender Arbeitsmarktpolitik. Aus Sicht der Betroffenen wird die alltäglicher Entwürdigung durch die Politik des 'Forderns und Förderns' geschildert. Die Beiträge illustrieren, dass durch Hartz IV erwerbslose Menschen in Armut getrieben und Druck und Sanktionen ausgesetzt werden. 'Die vielen Alltagsprobleme und die anschwellende Rechtsprechung sind nur Ausdruck einer Zermürbungstaktik und systematischen Entrechtung'.

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsdeckende Bruttoentgelte: erforderliche Bruttoentgelthöhen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach SGB II (2009)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2009): Bedarfsdeckende Bruttoentgelte. Erforderliche Bruttoentgelthöhen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach SGB II. Bremen, 23 S.

    Abstract

    "Ausgehend von den gesamtdeutschen Daten bewegt sich die Spanne der bedarfsdeckenden monatlichen Bruttoentgelte zwischen 1.231 EURO (Single) und 2.051 EURO (unverheiratetes Paar mit einem Kind). Soll ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn dem vollzeitnah beschäftigten Alleinstehenden eine Lebensführung unabhängig von aufstockenden Fürsorgeleistungen ermöglichen, so müsste dessen Höhe derzeit bei mindestens 8,15 EURO liegen. Um das Schwellen-Brutto für Erwerbstätigenhaushalte mit Kindern zu senken und damit die Chancen zur Überwindung der 'Hartz-IV'-Abhängigkeit im Wege der Erwerbstätigkeit nachhaltig zu erhöhen, sind ergänzende Regelungen im Wohngeldgesetz, eine Anhebung des Maximalbetrages beim Kinderzuschlag, dessen Staffelung nach dem Alter der Kinder sowie bei Alleinerziehenden eine bessere Abstimmung zwischen Kinderzuschlag, Unterhaltsleistungen und Wohngeld erforderlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetzentwurf der Bundesregierung (2009)

    Zitatform

    (2009): Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Gesetzentwurf der Bundesregierung. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/41 (18.11.2009)), 12 S.

    Abstract

    "Die Höhe der prozentualen Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung wird für das Jahr 2010 gesetzlich angepasst. Der Beteiligungssatz des Bundes wird für das Jahr 2010 für Baden-Württemberg auf 27 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 33 Prozent und für die übrigen Bundesländer auf 23 Prozent festgesetzt. Dies entspricht einer bundesdurchschnittlichen Höhe der Bundesbeteiligung von 23,6 Prozent." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV in Baden-Württemberg: die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II (2008)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2008): Hartz IV in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Bad Boll, 148 S.

    Abstract

    "Knapp eine viertel Million Menschen in Baden-Württemberg sind offiziell als erwerbslos registriert, fast eine halbe Million Menschen im Land sind auf 'Hartz IV'-Leistungen angewiesen. Doch sagen solche Zahlen kaum etwas über die tatsächlichen Lebensumstände der Menschen aus, die Grundsicherung zum Lebensunterhalt bekommen. Wenig bekannt ist, wie passgenau und nachhaltig Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder Qualifizierung wirken. Ebenfalls wenig weiß man über die Perspektiven und die Absicherung von Menschen, die Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen. Für die vorliegende Studie haben 429 Personen einen umfangreichen Fragebogen ausgefüllt. Die gesammelten Daten geben u. a. Auskunft über ihre finanzielle Situation, die Auswirkungen auf Partnerschaft und Familie, über Qualifizierungswünsche und die Behandlung durch die Arbeitsverwaltung." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

    Kurzfassung
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  • Literaturhinweis

    Hartz IV in Baden-Württemberg: die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Abschlussbericht (2008)

    Ames, Anne;

    Zitatform

    Ames, Anne (2008): Hartz IV in Baden-Württemberg. Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II. Abschlussbericht. Düsseldorf, 146 S.

    Abstract

    "Ungeachtet der Meldungen über den Rückgang der Arbeitslosigkeit im Jahr 2008 und die besonders niedrige Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg sind im Land auch in diesem Jahr 5,5 Prozent der unter 65-Jährigen von 'Hartz IV' betroffen. Ziel der Studie ist es, das mangelhafte öffentliche Wissen über die Auswirkungen des SGB II und seiner Umsetzung auf die Lebenslagen, insbesondere die soziale Integration der Adressaten, und ihre Erfahrungen mit den gewährten Leistungen zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen zu erweitern und zu vertiefen. Die Befragungsteilnehmer/-innen haben Auskunft zu ihrer persönlichen Situation, ihrer beruflichen Qualifikation, zur Dauer ihrer Erwerbslosigkeit, zu ihrem Erleben von Arbeitslosigkeit und Armut, zur Intensität ihrer Arbeitsuche und zu ihren Gründen für die unter Umständen aufgegebene oder reduzierte Arbeitsuche gegeben. Sie haben ihre Erfahrungen mit der Leistungsgewährung und den Arbeitsweisen der Leistungsabteilungen der SGB II-Träger mitgeteilt und angegeben, ob und in welchem Umfang ihre Wohnkosten als angemessen anerkannt und von der zuständigen Behörde übernommen werden. Sie haben differenzierte Fragen zu ihren Wünschen nach Unterstützung bei der Arbeitsuche oder der Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen und zu den so genannten Eingliederungsleistungen, die ihnen tatsächlich gewährt werden, beantwortet. Schließlich haben Sie auch Auskunft darüber gegeben, ob und, wenn ja, aus welchen Gründen sie Leistungskürzungen als Sanktionen nach § 31 SGB II hinnehmen mussten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aufstocker - Kein Indiz für ein Niedriglohnproblem (2007)

    Luchtmeier, Hendrik; Ziemendorff, Johannes;

    Zitatform

    Luchtmeier, Hendrik & Johannes Ziemendorff (2007): Aufstocker - Kein Indiz für ein Niedriglohnproblem. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 87, H. 12, S. 794-799.

    Abstract

    "Ziel dieses Artikels ist es, das Aufstockerphänomen sachlich zu erörtern, eine Hilfestellung zur Interpretation der Zahlen zu geben sowie mögliche Gründe für deren Anstieg anzuführen. Dabei wird aufgezeigt, dass auch solche Personen Aufstocker sind, deren Einkommen über dem soziokulturellen Existenzminimum liegen. Weiterhin wird dargelegt, dass die große Zahl von Aufstockern kein hinreichendes Indiz für ein um sich greifendes Niedriglohnproblem ist. Sie ist vielmehr eine Folge der Ausweitung der Hinzuverdienstregeln, einer besonderen Familienförderung, einer großzügigeren Übernahme von Miet- und Heizkosten sowie verzerrter Anreize im Teilzeitbereich." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bericht nach § 99 BHO über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (2007)

    Abstract

    "Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung als Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfüllen, erhalten als Grundsicherung neben den Regelleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes die Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II). § 27 SGB II ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind und unter welchen Voraussetzungen die Leistungen pauschaliert werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht. Unterschiedliche Vorgaben und Methoden der Grundsicherungsstellen bei Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung führten zu uneinheitlicher und zum Teil rechtswidriger Gesetzesanwendung sowie zu wesentlichen Ungleichbehandlungen der Hilfeempfänger." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (2007)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag (2007): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/7075 (12.11.2007)), 6 S.

    Abstract

    Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzgebung (SGB II) beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kommunen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, unter Berücksichtigung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Einsparungen der Länder, um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Im Rahmen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde die Höhe der Bundesbeteiligung für die Jahre 2005 und 2006 auf jeweils 29,1 Prozent festgelegt. Die Höhe der Bundesbeteiligung in den Jahren ab 2008 bis 2010 wird mit der gesetzlich in Paragraph 46 Abs. 7 SGB II verankerten Anpassungsformel berechnet und durch Bundesgesetz festgelegt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung legt die Beteiligung des Bundes auf durchschnittlich 29,2 Prozent der Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2008 fest. Im einzelnen wird für Baden-Württemberg die Höhe der Bundesbeteiligung auf 32,6 Prozent, für Rheinland-Pfalz auf 38,6 Prozent und für die übrigen 14 Länder auf 28,6 Prozent festgesetzt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Auswirkungen von Hartz IV auf die Mobilität und Wohnungsversorgung der Mieter (2006)

    Eekhoff, Johann; Mackscheidt, Klaus;

    Zitatform

    Eekhoff, Johann & Klaus Mackscheidt (2006): Auswirkungen von Hartz IV auf die Mobilität und Wohnungsversorgung der Mieter. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 4, S. 236-243.

    Abstract

    "Im Hartz IV-Gesetz, das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat, wurde unter anderem geregelt, welche Wohnraumstandards für Hartz IV-Empfänger angemessen seien. Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes kam es zu einer kontroversen Diskussion darüber, ob und in welchem Umfang Zahlungsempfänger auf Druck der Behörden umziehen müssen. Wie hat sich die Haltung der Behörden im ersten Geltungsjahr entwickelt? Ist es in einem erheblichen Umfang zu erzwungenen Umzügen gekommen?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Wohnsituation und Wohnkosten (2006)

    Grimm, Christopher;

    Zitatform

    Grimm, Christopher (2006): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wohnsituation und Wohnkosten. Nürnberg, 29 S.

    Abstract

    "Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellt auf Grundlage des § 53 i.V.m. § 51b SGB II Statistiken über die Grundsicherung für Arbeitsuchende, übernimmt dazu die laufende Berichterstattung und veröffentlicht die Statistiken. Grundlage der Statistiken sind die bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anfallenden Verwaltungsdaten. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und Kreise. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 6 SGB II von den kommunalen Trägern erbracht. In dem Text und in den Tabellen im Anhang werden Ergebnisse von Auswertungen aus dem Fachverfahren A2LL für Bedarfsgemeinschaften und Wohnungsgemeinschaften in verschiedenen Differenzierungen dargestellt. Die Analyse beschränkt sich dabei auf Auswertungen aus 347 Kreisen, für die im Fachverfahren A2LL vollständige Daten für April vorliegen.1 Die Ergebnisse dürften weitgehend repräsentativ für Deutschland sein, da in diesen Kreisen im April immerhin 83 Prozent der Bedarfsgemeinschaften erfasst waren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fordern statt Fördern?: die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit (2006)

    Grühn, Corinna;

    Zitatform

    Grühn, Corinna (2006): Fordern statt Fördern? Die Antworten des SGB II auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit. In: Das Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung. ZfS, Jg. 60, H. 10, S. 289-296.

    Abstract

    "Der Beitrag setzt sich mit den besonderen Regelungen des SGB II zu der Personengruppe der 15- bis 25-Jährigen auseinander. Besonderer Schwerpunkt der Reform 'HARTZ IV' war und ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Der Beitrag dient der Sammlung der speziellen Normen und ihrer Bewertung im rechtspolitischen Kontext. Zunächst werden die einzelnen Normen in der Gesetzeschronologie dargestellt; hierbei wird deutlich, dass sich der Gedanke der Notwendigkeit, für diese Altersgruppe besondere Regelungen zu schaffen, durch einen Großteil des Gesetzes - angefangen bei den Leistungsgrundsätzen bis hin zu den Sanktionen - zieht; eine separate Bewertung der einzelnen Norm schließt sich jeweils an." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bestand und Bewegung von Bedarfsgemeinschaften und Hilfebedürftigen (2006)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    Hartmann, Michael (2006): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bestand und Bewegung von Bedarfsgemeinschaften und Hilfebedürftigen. Nürnberg, 25 S.

    Abstract

    "2005 erhielten jahresdurchschnittlich 3,72 Mio Bedarfsgemeinschaften mit 4,98 Mio erwerbsfähigen und 1,77 Mio nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Leistungen zum Lebensunterhalt aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei ist der Bestand an Bedarfsgemeinschaften und hilfebedürftigen Personen kein fester Block, vielmehr gibt es zahlreiche Zugänge, aber auch zahlreiche Abmeldungen aus der Hilfebedürftigkeit. Hierzu werden nun erste Daten veröffentlicht. Die Analyse beschränkt sich auf Auswertungen aus 255 Kreisen, für die über das gesamte Jahr 2005 vollständige Daten im Fachverfahren A2LL vorliegen. In diesen Kreisen waren im Jahresdurchschnitt 64 Prozent der Bedarfsgemeinschaften und 63 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erfasst; die Ergebnisse dürften deshalb auch weitgehend repräsentativ für Deutschland sein. Ab Berichtsmonat Januar 2006 werden in der monatlichen Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit dann für zunächst 345 Kreise Daten zu den Zu- und Abgängen veröffentlicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Finanzpolitische Maßnahmen zugunsten von Familien: eine Bestandsaufnahme für Deutschland (2006)

    Rosenschon, Astrid;

    Zitatform

    Rosenschon, Astrid (2006): Finanzpolitische Maßnahmen zugunsten von Familien. Eine Bestandsaufnahme für Deutschland. (Kieler Arbeitspapier 1273), Kiel, 94 S.

    Abstract

    "Dieser Beitrag enthält eine Bestandsaufnahme über öffentliche Transferleistungen zugunsten von Familien in Deutschland. Einbezogen werden sowohl familienspezifische Normen im Steuerrecht als auch Familien fördernde Geld- und Realtransfers aus den öffentlichen Haushalten. Letztere umfassen einerseits die Haushalte der Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung), andererseits diejenigen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Aufgenommen werden außerdem Arbeitgeberleistungen und Leistungen im Rahmen der Jugendarbeit der Kirchen. Die so abgegrenzten finanzpolitischen Maßnahmen zugunsten von Familien belaufen sich in der Bruttobetrachtung, d.h. ohne eigene Zahlungen von Familienmitgliedern als Steuer- und Beitragszahler, derzeit auf rund 240 Mrd. EURO. Das sind 10,7 % des Bruttoinlandsprodukts." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Unterkunft (2006)

    Staiger, Martin;

    Zitatform

    Staiger, Martin (2006): Hartz-IV-Unterkunft. In: Blätter für deutsche und internationale Politik H. 5, S. 524-527.

    Abstract

    Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Bestimmungen der Reform des SBG II (Hartz IV) auseinander, die regeln, ob und in welcher Höhe für Empfänger des Arbeitslosengeldes II auch in Zukunft die Mietkosten übernommen werden. 16 Monate nach Inkrafttreten der Reform sind, trotz der Versicherung der Politik, 'niemand würde wegen Hartz IV umziehen müssen', deutlich mehr als doppelt so viele Menschen wie zur Geltungszeit des Bundessozialhilfegesetzes davon betroffen, dass die Kosten für ihre Wohnung nur bis zur 'Mietobergrenze' übernommen werden. Zwar gibt es bei einer nachweisbaren besonderen Bedarfslage nach Paragraph 22 Abs. 1, Satz 2 SGB II Ausnahmeregelungen, langfristig erwartet der Autor jedoch, dass sich Langzeitarbeitslose und ihre Familien in bestimmten Stadtteilen konzentrieren werden, 'in denen man schon allein der Adresse wegen weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.' Eine Mehrheit der Bundesbürger sieht die Verhältnisse im Land als ungerecht an. 'In der sozialpolitischen Diskussion wird es entscheidend darauf ankommen, dieser deutlichen Mehrheit in den Medien und in der Politik Gehör zu verschaffen.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Ein Konzept der Anreizethik zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung nach Hartz IV (2006)

    Wilde, Joachim;

    Zitatform

    Wilde, Joachim (2006): Ein Konzept der Anreizethik zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung nach Hartz IV. (IWH-Diskussionspapiere 2006,01), Halle, 18 S.

    Abstract

    "Die Reformdiskussion für die soziale Grundsicherung für Erwerbsfähige konzentriert sich in der Regel auf eine Verbesserung der finanziellen Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und auf Maßnahmen des 'workfare'. Das Papier verbreitert die Diskussion mit Hilfe eines Konzepts der Anreizethik. Dabei wird gezeigt, wie durch die Allokation sogenannter moralischer Güter durch die Mitarbeiter der Grundsicherungsbehörden zur Überwindung der Abhängigkeit von sozialer Grundsicherung angereizt werden kann. Das Konzept wird zunächst zur Bewertung der Hartz IV Reform genutzt. Es zeigt sich, dass diese teilweise zu einer Verschlechterung der Anreizstrukturen beiträgt. Der Artikel schließt mit Anregungen zur Beseitigung der aufgedeckten Mängel und mit einem Reformvorschlag im Sinne des anreizethischen Konzepts." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II: Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion Die Linke (2006): Bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/3302 (07.11.2006)), 2 S.

    Abstract

    In ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung auf, bundesweit einheitliche Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und für die angemessene Erstattung von Wohnkosten für Arbeitslosengeld II-Empfänger zu formulieren. Hiermit sollen erzwungene Umzüge als Folge der Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten vermieden und die soziale Entmischung in den Wohngebieten verhindert werden. Es wird gefordert, im ersten Jahr des Leistungsbezugs die bisherigen Wohnkosten in voller Höhe zu übernehmen. Für die Festlegung der Angemessenheit gilt als Bezugspunkt die Miete einschließlich der Kosten für Heizung und Warmwasser sowie aller Wohnnebenkosten (Betriebskosten). Die Regelleistung bleibt hierdurch unberührt. Die angemessene Grundfläche einer Wohnung bestimmt sich mindestens nach den Maßgaben der Förderwürdigkeit im sozialen Wohnungsbau entsprechend den Verwaltungsvorschriften der Länder zum Wohnungsbindungsgesetz. Die Wohnungsgröße gilt demnach in der Regel dann als angemessen, wenn sie es ermöglicht, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt. Darüber hinaus sind auch besondere persönliche und berufliche Bedürfnisse der Leistungsbezieherinnen und -bezieher und ihrer Angehörigen sowie der nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartende zusätzliche Raumbedarf zu berücksichtigen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2006): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/3677 (30.11.2006)), 12 S.

    Abstract

    Der Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages gibt eine Beschlussempfehlung und einen Bericht zu a) dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes' und b) dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, 'Bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II'. Der Ausschuss empfiehlt zu a) die Beteiligung des Bundes an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2007 für 14 Länder von 29,1 auf 31,2 Prozent, für das Land Baden-Württemberg auf insgesamt 35,2 Prozent und für das Land Rheinland-Pfalz auf insgesamt 41,2 Prozent zu erhöhen und die Beteiligung des Bundes für die Jahre ab 2008 auf Basis einer gesetzlich verankerten Anpassungsformel neu zu berechnen. Zu b) empfiehlt der Ausschuss, die Aufforderung an die Bundesregierung, bundesweit einheitliche Mindeststandards für angemessenen Wohnraum und für die angemessene Erstattung von Aufwendungen für Wohnkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II zu formulieren, abzulehnen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV ... und die Betroffenen?: sozialpolitische Bilanz 2005 (2005)

    Geiger, Andreas; Martens, Rudolf; Tänzer, Jörg; Scheibe, Birgit;

    Zitatform

    Geiger, Andreas, Rudolf Martens, Jörg Tänzer & Birgit Scheibe (2005): Hartz IV ... und die Betroffenen? Sozialpolitische Bilanz 2005. Freiburg u.a., 40 S.

    Abstract

    "Mit dieser sozialpolitischen Bilanz nimmt die Nationale Armutskonferenz (nak) die Einführung der beiden Sozialgesetzbücher II und XII kritisch in den Blick. Die Lebenslagen von Menschen und deren Lebensvielfalt in einem Gesetz zu berücksichtigen, ist schwer und erfordert eine große Sorgfalt. Diese hat aber, das muss man vom Sozialgesetzbuch II leider sagen, mindestens angesichts des Zeitdrucks gelitten. Die Probleme, die sich aus den neuen gesetzlichen Bestimmungen und der noch fehlenden Praxis der Leistungsgewährung er-geben, sind jedoch strukturell im Gesetz angelegt. Die Wirkung ist klar: Die Situation der von Hartz IV betroffenen Menschen verschlechtert sich dauerhaft. Insgesamt wer-den Armut und Ausgrenzung in Deutschland eher befördert als einaearenzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland (2005)

    Schäfer, Holger;

    Zitatform

    Schäfer, Holger (2005): Zur Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Deutschland. In: IW-Trends, Jg. 32, H. 3, S. 29-43.

    Abstract

    "Mit der Arbeitsmarktreform Hartz IV konnten die Arbeitsanreize für Transferempfänger in Deutschland verbessert werden. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf, denn diverse Zuschläge bewirken, dass bei einem steigenden Bruttoeinkommen das verfügbare Einkommen sinkt. Diese schlecht abgestimmten Zuschlagsregelungen schaffen somit starke Anreize, eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu kombinieren, statt mit einer Vollzeitbeschäftigung den Transferbezug zu vermeiden. Mittelfristig bietet eine Weiterentwicklung der sozialen Grundsicherung in Richtung einer negativen Einkommensteuer eine Alternative. Eine substanzielle Verbesserung der Arbeitsanreize ist zwar auch dann ohne eine Senkung des Existenzminimums oder einer Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer nicht möglich. Wohl aber könnte eine ordnungspolitisch konsistente Einordnung in ein integriertes Steuer-Transfer-System erfolgen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Man versucht zwar objektiv zu bleiben, aber so immer kann man das auch nicht: zur Bewilligungspraxis von Sozialhilfesachbearbeitern (2005)

    Wilking, Katja;

    Zitatform

    Wilking, Katja (2005): Man versucht zwar objektiv zu bleiben, aber so immer kann man das auch nicht. Zur Bewilligungspraxis von Sozialhilfesachbearbeitern. In: Gesundheits- und Sozialpolitik, Jg. 59, H. 11/12, S. 39-44.

    Abstract

    "Im Zuge der Eingliederung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in das Sozialgesetzbuch (SGB) und der Einführung der Grundsicherung für Arbeitslose (ALG II) wurden die bisherigen einmaligen Leistungen, wie z.B. für Kleidung und Hausrat, pauschaliert und in den neuen Regelsatz einbezogen. Neben positiven Aspekten wie die dadurch entstehende größere Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Leistungsempfänger hat diese Änderung auch Kritik nach sich gezogen. So könne es aufgrund fehlender Öffnungsklauseln zur Unterdeckung des notwendigen Lebensstandards kommen, der Grundsatz der Bedarfsdeckung im Einzelfall werde aufgegeben. Der folgende Beitrag untersucht, wie die tatsächliche Bewilligungspraxis einmaliger Leistungen vor den sozialpolitischen Reformen aussah und inwieweit die Kritik an der Pauschalierung berechtigt ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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