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Dossier

SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Sozialgesetzbuch II "Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende" stehen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente unter dem Leitgedanken des Förderns und Forderns. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit, die Anreize und Sanktionen sowie die Trägerschaft der Grundsicherung (Gemeinsame Einrichtungen/Jobcenter bzw. optierende Kommunen). Das IAB hat den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen zu untersuchen.

Diese IAB-Infoplattform bietet Zugänge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozioökonomischen Hintergründen und Auswirkungen.

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im Aspekt "Familie, Kinder und Bedarfsgemeinschaften"
  • Literaturhinweis

    Armen Kindern Zukunft geben: Handeln gegen Kinderarmut in Nürnberg (2010)

    Hopfengärtner, Georg; Butterwegge, Christoph; Paredes, Leonardo; Wundling, Rudolf; Meyer-Timpe, Ulrike; Büschel, Rainer; Prölß, Reiner; Frahsa, Annika; Heckmann, Friedrich; Walper, Sabine ;

    Zitatform

    Hopfengärtner, Georg (Hrsg.) (2010): Armen Kindern Zukunft geben. Handeln gegen Kinderarmut in Nürnberg. Nürnberg: Emwe-Verlag, 94 S.

    Abstract

    "Kindheit und Jugend in strenger wirtschaftlicher Not lassen langfristige Prägungen befürchten und die Armut als erblich erscheinen. Weit verbreitete Kinderarmut stellt das Postulat gleicher Startchancen in unserem Land in Frage. Untersuchungen, Beobachtung und Erfahrungen sozialer Dienste zeigen, dass vor allem die Kinderarmut in Deutschland in den letzten Jahren zugenommen hat. Das Gemeinwesen und besonders die Kommunen stehen vor der Herausforderung, armen Kindern Teilhabe zu ermöglichen und ihnen Zukunft zu geben. Im Jahr 2009 begann die Umsetzung eines Arbeitsprogramms gegen die Kinderarmut in Nürnberg. Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit vieler Akteure bestimmt dabei die Aussicht auf Erfolg. Wo gilt es anzusetzen, welche Hilfen werden gebraucht, wie kommen sie an? Maßnahmen gegen Kinderarmut sind ein Gradmesser für die Solidarität mit den Schwächeren in unserem reichen Land. Der vorliegende Band gibt Anstöße zum Denken und Handeln für Wege aus der Kinderarmut." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Haushaltsstrukturen und Lebensbedingungen (2010)

    Kaltenborn, Bruno; Wielage, Nina;

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    Kaltenborn, Bruno & Nina Wielage (2010): Hartz IV: Haushaltsstrukturen und Lebensbedingungen. In: M. Knuth (Hrsg.) (2010): Arbeitsmarktintegration und Integrationspolitik - zur notwendigen Verknüpfung zweier Politikfelder : eine Untersuchung über SGB II-Leistungsbeziehende mit Migrationshintergrund, S. 93-109.

    Abstract

    "Personen mit Migrationshintergrund leben unabhängig vom Migrationshintergrund häufiger in größeren Haushalten mit (vorwiegend jüngeren) Kindern. Kinder in SGB II-Haushalten mit und ohne Migrationshintergrund werden bis zur Einschulung fast zur Hälfte nicht regelmäßig außerfamiliär betreut. Dies erscheint besonders bei Migrantenhaushalten dann problematisch, wenn in der Familie kein Deutsch gesprochen wird. Letzteres ist stärker bei hilfebedürftigen Migrantenhaushalten der Fall als in der Migrantenpopulation insgesamt. Zudem erwerben Kinder bei außerfamiliärer Betreuung nicht nur deutsche Sprachkenntnisse, sondern profitieren i.d.R. auch von den weiteren Bildungsangeboten der Betreuungseinrichtungen. Drei Viertel der SGB II-Haushalte mit Migrationshintergrund, bei denen mindestens ein Kind bis 14 Jahre regelmäßig außerfamiliär betreut wird, müssen sich an den Betreuungskosten beteiligen, und zwar mit durchschnittlich rund 70 EUR monatlich je Kind bis 14 Jahre. Insgesamt erscheint es vor allem für Kinder aus Migrantenhaushalten im SGB II-Leistungsbezug wichtig, die Eltern von einer externen Kinderbetreuung zu überzeugen bzw. diese zu ermöglichen. Im Übrigen gibt es hinsichtlich der sozialen Lage nur wenige spezifische Herausforderungen bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Migrationshintergrund. Gleichwohl gibt es Problemlagen, die sowohl erwerbsfähige Hilfebedürftige mit als auch ohne Migrationshintergrund betreffen. Ein erheblicher Teil der Haushalte im SGB II-Leistungsbezug mit, aber auch derjenigen ohne Migrationshintergrund hat keinerlei Ersparnisse und kann sich damit nicht - wie vom SGB II intendiert - bei auftretendem (Ersatz-)Bedarf größere Anschaffungen leisten. Fast die Hälfte der SGB II-Haushalte mit und ohne Migrationshintergrund ist verschuldet; dabei mangelt es offenbar nach wie vor an einer systematischen Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe: das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und seine Folgen (2010)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2010): Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe. Das Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 und seine Folgen. (WISO Diskurs), Bonn, 28 S.

    Abstract

    Die Autorin weist in ihrem Beitrag auf die zentrale Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen vom 9. Februar 2010 hin. Sie sieht darin "die Geburt eines neuen Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" mit weitreichenden Konsequenzen für den deutschen Sozialstaat. Das Urteil betrifft nicht nur die ca. 6,7 Mio. Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen; vielmehr bestimmt die Höhe des sozialhilferechtlichen Existenzminimums auch das steuerfreie Existenzminimum und entscheidet damit, was den Einzelnen steuerfrei vom Einkommen belassen wird. Auch die Unterhaltsansprüche getrennt lebender Eltern sind betroffen. Das Urteil setzt vor allem für die Ansprüche von Kindern neue Maßstäbe: Danach muss der Bund den Bildungsbedarf der Kinder abdecken. In der Ausgestaltung der Leistung ist gemäß dem Urteil den kindlichen Entwicklungsphasen Rechnung zu tragen und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu fördern. Die Autorin beleuchtet in ihrer Analyse auch weitere Dimensionen des Urteils, wie zum Beispiel Verfahrensfragen und das Thema Lohnabstandsgebot. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Regelleistung und gesellschaftliche Teilhabe (2010)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2010): Regelleistung und gesellschaftliche Teilhabe. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 63, H. 10, S. 523-530. DOI:10.5771/0342-300X-2010-10-523

    Abstract

    "Das Urteil des BVerfG vom 9. Februar 2010 hat ein neues Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus der Taufe gehoben. Aus der Verfassung selber lässt sich jedoch kein konkreter Betrag ableiten. Vielmehr hat der Einzelne lediglich einen Anspruch auf ein transparentes und sachgerechtes Verfahren zur Feststellung des Existenzminimums. Dieses darf sich an den Verbrauchsausgaben der untersten 20% der Bevölkerung orientieren. Ein weitergehendes Gebot zum Ausgleich der in Deutschland steigenden sozialen Ungleichheiten lässt sich dem Urteil nicht entnehmen. Für Kinder und Jugendliche im SGB-II-Bezug allerdings sieht das Gericht ein in die Zukunft weisendes Teilhaberecht vor. Wie allerdings der Bedarf der Kinder nach Persönlichkeitsentfaltung und schulischer Förderung sicherzustellen ist - durch Geld- oder durch Sachleistungen - ist derzeit noch höchst umstritten. Da die fürsorgerechtlichen Befähigungskosten von Schulkindern nunmehr vom Bund zu decken sind, kann es zu Verwerfungen der föderalen Zuständigkeit kommen, weil Länder und Kommunen angesichts ihrer häufig desaströsen Haushaltslage auf die Idee kommen könnten, ihre Aufwendungen zugunsten der Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Familien zurückzunehmen. Deshalb ist eine Kooperation von Bund, Ländern und Gemeinden, unter Einbeziehung der Jugendhilfe, vonnöten, um ein stimmiges Konzept von Förderangeboten vor Ort zu entwickeln." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bildungs-Card: Richtige Antwort auf das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen? (2010)

    Leyen, Ursula von der; Plünnecke, Axel; Landsberg, Gerd; Bonin, Holger; Haderthauer, Christine;

    Zitatform

    Leyen, Ursula von der, Christine Haderthauer, Gerd Landsberg, Axel Plünnecke & Holger Bonin (2010): Bildungs-Card: Richtige Antwort auf das Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 63, H. 18, S. 3-17.

    Abstract

    "In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht eine Neugestaltung der Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende gefordert. Die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche müssen in Zukunft nicht mehr von den Leistungen für Erwachsene abgeleitet, sondern eigenständig berechnet werden, und Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsförderung. Kann eine Bildungs-Card gewährleisten, dass diese Leistungen den Kindern und Jugendlichen zugute kommen? Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, erläutert ihr Konzept: 'Ein elektronisches Zahlungs- und Verrechnungssystem erteilt keine Lernförderung, gibt nicht das warme Mittagessen in der Schule aus und macht aus keinem Einzelgänger einen Teamplayer im Sportverein. Aber die elektronische Bildungskarte sichert die unbürokratische Abrechnung. Sie ist ein Instrument, das die Unterstützung der Gesellschaft direkt zum Kind bringt.' Und die Bildungskarte lässt sich flexibel an kommunale Strukturen anpassen. Christine Haderthauer, Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen des Freistaats Bayern, widerspricht dieser Auffassung. Für sie bringt ein Gutscheinsystem 'unser Land familienpolitisch nicht weiter, weil es zu einer Spaltung der Familien in unserem Land führen kann. Es könnte einen Graben ziehen, und zwar zwischen denjenigen, die frei und selbstverantwortlich für ihre Kinder sorgen können, und denjenigen, die durch ein Chipkartensystem als 'schwarze Schafe', die nicht mit Geld umgehen können, gebrandmarkt sind.' Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, erläutert den Vorschlag des DStGB. Danach sollten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder nicht durch höhere Geldleistungen, sondern durch sog. Teilhabepakete ähnlich der von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgeschlagenen Bildungskarte umgesetzt werden. Der Gesetzgeber sollte sich auf die Aufgabe konzentrieren, die Bedarfe der Kinder, insbesondere für die Teilnahme am Schulleben und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zu bewerten und sicherzustellen. Auch Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, sieht Vorteile der Bildungs-Card: 'Finanzielle Transfers helfen Kindern mit besonderem Förderbedarf allerdings weniger als Unterstützungs- und Aufklärungsmaßnahmen. Daher ist der Aufbau einer solchen Unterstützungsinfrastruktur (Familienhebammen, Familienzentren, Krippen) wichtig. Die Bildungs-Card ergänzt diesen Infrastrukturausbau und sorgt dafür, dass der Auftrag des Verfassungsgerichts zielführend umgesetzt wird.' Für Holger Bonin, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim, ist die Bildungs-Card der grundsätzlich richtige Ansatzpunkt. Mit dem Ziel der Förderung der kognitiven und nicht-kognitiven Entwicklung von Kindern aus benachteiligten, vielfach bildungsfernen Elternhäusern erscheine sie als ein Element eines sich abzeichnenden sozialpolitischen Paradigmenwechsels." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Damit sich Arbeit lohnt: Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II (2010)

    Martens, Rudolf; Schneider, Ulrich;

    Zitatform

    Martens, Rudolf & Ulrich Schneider (2010): Damit sich Arbeit lohnt. Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II. Berlin, 44 S.

    Abstract

    "Der so genannte 'Lohnabstand' von Haushalten mit niedrigem Erwerbseinkommen und Beziehern der Grundsicherung für Arbeitssuchende, umgangssprachlich 'Hartz IV' genannt, befindet sich aktuell heftig in der Diskussion. Von verschiedener Seite wird die meist ungeprüfte These vertreten, dass sich eine Arbeitsaufnahme für Grundsicherungsbezieher finanziell nicht lohne und somit kein Arbeitsanreiz gegeben sei. Es werden Beispielrechnungen herangezogen, die jedoch häufig fehlerhaft bzw. unvollständig sind. Die aktuelle Auseinandersetzung wird damit auf falscher Grundlage geführt." Der Bericht enthält "die Berechnung einer systematischen und typischen Beispielsammlung ... die unterschiedliche Haushaltstypen sowie einfache Arbeiten in verschiedenen Wirtschaftszweigen in Ost- und Westdeutschland umfasst. Es soll damit die Frage beantwortet werden, wie sich der Lohnabstand in Deutschland im Regelfall darstellt, und welche Rolle dabei die verschiedenen Einkommenskomponenten Erwerbseinkommen, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, aufstockende Leistungen nach SGB II spielen. Für die Lohnabstandsdiskussion sind Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag deshalb von besonderer Relevanz, da das Kindergeld bei Grundsicherungsbeziehern voll angerechnet wird und Wohngeld und Kinderzuschlag dieser Gruppe gar nicht zustehen. Es handelt sich somit um drei Leistungen, die ausschließlich bei den Erwerbstätigenhaushalten außerhalb des SGB II-Bezuges wirksam werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsgerechtigkeit von Kinderregelsätzen - Strategien zielgenauer Reduzierung von Kinderarmut (2010)

    Meiner, Christiane;

    Zitatform

    Meiner, Christiane (2010): Bedarfsgerechtigkeit von Kinderregelsätzen - Strategien zielgenauer Reduzierung von Kinderarmut. In: J. Fischer & R. Merten (Hrsg.) (2010): Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen : Problembestimmungen und Interventionsansätze (Grundlagen der Sozialen Arbeit, 26), S. 115-130.

    Abstract

    Die Verfasserin gibt einen Überblick über die Bemessung und die Höhe von Regelsätzen für Kinder und zeigt die damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen für die betroffenen Familien auf. Die Grenzen der aktuellen Berechnungen der Kinderregelsätze werden hinsichtlich der Eckregelsatzbemessung, der Ableitung des Kinder- vom Erwachsenenregelsatz und der Realwertentwicklung des Regelsatzes unter Berücksichtigung der Preisentwicklung sichtbar gemacht. Die Nichtbeachtung kindspezifischer Bedarfe in bestimmten Lebenslagen werden unter anderem bei den Abteilungen 01 und 02 (Nahrung, Getränke, Tabakwaren) und bei der Abteilung 10 (Bildungswesen) deutlich. Eine spezifische Behandlung kindlicher Bedarfe gibt es in der Regelsatzdebatte nicht, sodass das tatsächliche soziokulturelle Existenzminimum junger Menschen und ihrer Familien nicht abgesichert ist. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse - Bekämpfung und Prävention von Kinder- und Familienarmut in Berlin (2010)

    Michel, Harald; Bugenhagen, Ina; Schulz, Volker;

    Zitatform

    Michel, Harald & Volker Schulz (2010): Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse - Bekämpfung und Prävention von Kinder- und Familienarmut in Berlin. Berlin, 170 S.

    Abstract

    "Die Studie wurde erstellt im Auftrag der Stiftung Hilfe für die Familie - Stiftung des Landes Berlin im Rahmen des Projekts Berliner Beirat für Familienfragen. Die Thematik der hier vorliegenden Studie ist, genauso wie die Ursachen und Erscheinungsformen von Armut und die Handlungskonsequenzen hinsichtlich der Bekämpfung relativer Armut, nicht nur in Berlin, sehr umfangreich und vielfältig. Deshalb konzentrieren sich die Darstellungen und Betrachtungen hier im wesentlichen auf drei Themenkomplexe: Armut und Armutsrisiken in Berlin aus der Sicht der amtlichen Statistik, Armut und deren Erscheinungsformen aus Expertensicht und Armutsprävention anhand ausgewählter Beispiele, Projekte und Einrichtungen." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Karlsruhe treibt Debatte über Kinder-Förderung voran (2010)

    Mommsen-Henneberger, Ursula;

    Zitatform

    Mommsen-Henneberger, Ursula (Red.) (2010): Karlsruhe treibt Debatte über Kinder-Förderung voran. In: DPA-Dossiers. Bildung, Forschung H. 7, S. 2-9.

    Abstract

    Das Karlsruher Hartz-IV-Urteil hat eine breite Debatte über politische Maßnahmen für bessere Lebens- und Bildungschancen von Hartz-IV-Empfängern und deren Kindern ausgelöst. Das dpa-Dossier dokumentiert die Stellungnahmen der politischen Akteure und Auszüge aus dem Karlsruher Urteil. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Individueller Anspruch versus erzwungene Gemeinschaft: Auswirkungen des Verwaltungshandelns auf Biographie und Lebensführung von ALG-II-Empfängern am Beispiel der "Bedarfsgemeinschaft" (2010)

    Sammet, Kornelia; Weißmann, Marliese;

    Zitatform

    Sammet, Kornelia & Marliese Weißmann (2010): Individueller Anspruch versus erzwungene Gemeinschaft. Auswirkungen des Verwaltungshandelns auf Biographie und Lebensführung von ALG-II-Empfängern am Beispiel der "Bedarfsgemeinschaft". In: BIOS, Jg. 23, H. 1, S. 28-46.

    Abstract

    "Mit der 'Hartz-IV'-Reform wurde die Rechtsfigur der Bedarfsgemeinschaft erstmalig explizit im 'Sozialgesetzbuch Zweites Buch' (SGB II) gesetzlich verankert, durch die die Solidarität der Familienangehörigen bzw. Lebenspartner, die in einem gemeinsamen Haushalt mit dem ALG-II-Empfänger leben, stärker eingefordert wird. Im Beitrag werden die sozialen Folgen der aktuellen gesetzlichen Regelungen und des Verwaltungshandelns für ALG-II-Empfänger analysiert. Dabei fokussieren die Verfasser auf die Rechtsfigur der Bedarfsgemeinschaft, da sie Ausdruck gegensätzlicher Tendenzen der 'Hartz'-Reformen ist: zum einen der Betonung der Eigenverantwortung, die vom Gedanken der Subsidiarität ausgehend nicht nur auf den einzelnen Leistungsempfänger, sondern auf eine Gemeinschaft, nämlich die in seinem Haushalt lebenden Personen, bezogen wird, zum anderen - von der Seite des Verwaltungshandelns ausgehend - einer verstärkten Kontrolle, verbunden mit Eingriffen in die individuelle Lebensführung und die Privatsphäre der Betroffenen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz-IV-Regelsätze auf dem Prüfstand: Was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? (2010)

    Wenner, Ulrich;

    Zitatform

    Wenner, Ulrich (2010): Hartz-IV-Regelsätze auf dem Prüfstand: Was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts? In: Soziale Sicherheit, Jg. 59, H. 2, S. 69-72.

    Abstract

    "Das mediale Echo ist größer als der reale Ertrag. Das ist das Fazit des mit Spannung erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Regelsätzen der § 20 und § 28 SGB II vom 9. Februar 2010.1 Auf die Richtervorlagen des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) und des Bundessozialgerichts (BSG) hat das BVerfG die Regelsätze insgesamt für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung spätestens zum 1. Januar 2011 aufgefordert. Der fundamentale Ansatz eines aus der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes und dem Sozialstaatsprinzip abgeleiteten Grundrechts auf Existenzsicherung wird jedoch nur verfahrenstechnisch fruchtbar gemacht. Innovativ und grundlegend neu für das System des SGB II ist nur die Forderung nach einer Härteregelung für atypische Bedarfslagen. Hier werden die wichtigsten Ansätze des Urteils und die Folgerungen für die Betroffenen und die Sozialleistungsträger skizziert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    "Arbeitslos mit Kindern" - Bewältigungsstrategien und institutionelle Unterstützung: eine Befragung von Bedarfsgemeinschaften und Alleinerziehenden mit Kindern unter 15 Jahren im ALG II Bezug für die Stadt Bielefeld und Arbeitplus in Bielefeld GmbH (2010)

    Ziegler, Holger; Seelmeyer, Udo; Otto, Hans-Uwe;

    Zitatform

    Ziegler, Holger, Udo Seelmeyer & Hans-Uwe Otto (2010): "Arbeitslos mit Kindern" - Bewältigungsstrategien und institutionelle Unterstützung. Eine Befragung von Bedarfsgemeinschaften und Alleinerziehenden mit Kindern unter 15 Jahren im ALG II Bezug für die Stadt Bielefeld und Arbeitplus in Bielefeld GmbH. Bielefeld, 153 S.

    Abstract

    "Im Auftrag der Arbeitplus in Bielefelds GmbH und der Stadt Bielefeld befragte das Kompetenzzentrum Soziale Dienste und die AG Soziale Arbeit der Universität Bielefeld fast 300 Bedarfsgemeinschaften und Alleinerziehenden mit Kindern unter 15 Jahren im Arbeitslosengeld II Bezug in Bielefeld zu ihrer Lebenssituation und konkreten Unterstützungsbedarfen. Es handelt sich bundesweit um die größte Untersuchung ihrer Art. Die Studie soll ein wissenschaftlich fundiertes Handlungskonzept für die Arbeit mit alleinerziehenden Hilfebedürftigen und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern liefern." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Materialien - Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 17. Mai 2010 zum a) Antrag der Fraktion der SPD Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze umsetzen - Die Ursachen von Armut bekämpfen (Drucksache 17/880) b) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Erwachsene (Drucksache 17/675) (2010)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2010): Materialien - Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 17. Mai 2010 zum a) Antrag der Fraktion der SPD Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze umsetzen - Die Ursachen von Armut bekämpfen (Drucksache 17/880) b) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Erwachsene (Drucksache 17/675). (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ausschussdrucksache 17(11)154 v. 12.05.2010), 38 S.

    Abstract

    Bei der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag waren sich die eingeladenen Experten uneinig, wie die Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV") so umgestaltet werden können, dass sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 entsprechen. Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der SPD-Fraktion (17/880) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/675). Die Ausschussdrucksache stellt die Stellungnahmen folgender Verbände und Einzelsachverständiger zusammen:
    Deutscher Gewerkschaftsbund DGB, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Bundesagentur für Arbeit BA, Statistisches Bundesamt, Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Dr. Irene Becker, Prof. Dr. Anne Lenze, Dr. Hilmar Schneider. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/880) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze umsetzen - Die Ursachen von Armut bekämpfen b) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Drucksache 17/675) (2010)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Arbeit und Soziales (2010): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der SPD (Drucksache 17/880) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regelsätze umsetzen - Die Ursachen von Armut bekämpfen b) zu dem Antrag der Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Drucksache 17/675). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/2092 (14.06.2010)), 8 S.

    Abstract

    "Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 sind nach Darlegung der Antragsteller Änderungen bei der Festlegung der Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) notwendig geworden. Das Gericht hatte u. a. eine mangelnde Transparenz des Verfahrens sowie die pauschale Ableitung der Regelsätze für Kinder von denen Erwachsener moniert." Der in der Drucksache enthaltene Bericht des Abgeordneten Carsten Linnemann stellt den wesentlichen Inhalt der Vorlagen dar und fasst die Hauptaussagen der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 17. Mai 2010 zusammen. (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Chancen und Benachteiligungen von Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1658) (2010)

    Zitatform

    Bundesregierung (2010): Chancen und Benachteiligungen von Familien mit Kindern auf dem Arbeitsmarkt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/1658). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 17/1838 (26.05.2010)), 12 S.

    Abstract

    Anläßlich des Internationalen Kindertages zielt die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE auf die Beeinflussung von Lebenschancen der Kinder durch das Elternhaus, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungssituation der Eltern. Gefragt wird nach Unterschieden in der Arbeitsmarktlage von Familien mit Kindern (Paare und Alleinerziehende) sowie sonstigen Haushalten bezüglich Verdienst, Umfang der Erwerbstätigkeit, Beschäftigungsform und Anzahl der Beschäftigungen, Arbeitslosigkeit, Gründen für die Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie des Qualifikationsniveaus. Die Bundesregierung zieht bei der Beantwortung der Fragen Daten des Mikrozensus 2008 heran. Weiter befassen sich die Fragen mit den Gründen für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II/SGB III, Wohngeld und Kindergeld bei Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden sowie der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik. Ferner werden die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme bei Alleinerziehenden und Pilotprojekte, die die Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern sollen, thematisiert. Die Bundesregierung verweist hier auf das Programm "Gute Arbeit für Alleinerziehende" mit 79 Projektideen sowie den Aufbau von Unterstützungsnetzwerken zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende an zwölf ausgewählten Standorten durch das BMFSFJ. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Kinderarmut: Wie bedarfsgerecht sind Regelleistungen? (2009)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2009): Kinderarmut: Wie bedarfsgerecht sind Regelleistungen? In: J. König, C. Oerthel & H.- J. Puch (Hrsg.) (2009): Märkte für Menschen: verantworten - gestalten - selbst bestimmen : 78. Deutscher Fürsorgetag. 11. ConSozial vom 10. - 12. November 2009. Dokumentation, S. 139-149.

    Abstract

    "Als Vorspann erfolgt zunächst eine begriffliche Einordnung und ein kurzer Blick auf die Zahl der Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II. Anschließend wird auf verfassungsrechtliche Rahmensetzungen und mögliche Verfahrensweisen bei der Bedarfsbemessung sowie auf den Status quo eingegangen. Ausgehend von der Kritik am Status quo werden methodische Optionen der Bemessung von Regelleistungen erörtert. Im Sinne eines Ausblicks, nicht als 'fertige' Lösungen, werden vorliegende Schätzungen von Kindes- bzw. Familienbedarfen präsentiert." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Familienleistungsausgleich: systematische Gegenüberstellung aktueller Reformvorschläge (2009)

    Becker, Irene; Hauser, Richard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Richard Hauser (2009): Familienleistungsausgleich. Systematische Gegenüberstellung aktueller Reformvorschläge. (Arbeitspapier des Projekts "Soziale Gerechtigkeit" 6), Frankfurt/Main, 46 S.

    Abstract

    "Es werden drei Ansätze zur Reform des Familienleistungsausgleichs (FLA) mit jeweils zwei Varianten dargestellt und hinsichtlich ihrer fiskalischen Effekte und Wirkungen in verschiedenen Segmenten der Einkommensverteilung systematisch verglichen: das Konzept der Kindergrundsicherung, Kindergelderhöhungen und Erhöhung des Kinderzuschlags bei reduzierter Mindesteinkommensgrenze und Wegfall der Höchsteinkommensgrenze. Inwieweit die hier diskutierten Reformkonzepte zu einem Abbau von Kinder- und Familienarmut und zu weniger Ungleichheit der personellen Einkommensverteilung führen können, lässt sich allein auf der Basis von Modellrechnungen allerdings nicht absehen. Dazu bedarf es detaillierter Analysen auf der Basis von repräsentativen Mikrodaten, die die faktische Einkommensverteilung abbilden und Simulationsrechnungen zur Quantifizierung der Effekte der Reformvarianten - unter Einbeziehung der Finanzierung der jeweiligen Nettokosten - ermöglichen. Daran wird im Projekt 'Vom Kindergeld zu einer Grundsicherung für Kinder' auf Basis der Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) 2007 gearbeitet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Perspektiven einer Grundsicherung von Kindern (2009)

    Burghardt, Heinz;

    Zitatform

    Burghardt, Heinz (2009): Perspektiven einer Grundsicherung von Kindern. In: Beiträge zum Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen H. 68, S. 36-54.

    Abstract

    Der Beitrag zeigt die Probleme auf, die mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und der Einordnung der Sozialhilfe in das SGB XII für die Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts von minderjährigen Kindern aufgetreten sind. Er geht auf die unzureichende Bedarfsermittlung bzw. Herleitung der Regelsätze bzw. Regelleistungen für Kinder, die im SGB II und SGB XII im Vergleich zum früheren Bundessozialhilfegesetz ungünstigeren Regelungen und die unterschiedlichen Auswirkung von Sanktionen auf die Kinder als Haushaltsangehörige ein. Abschließend erläutert er die Entwicklung der heute geltenden Regelungen im Gesetzgebungsverfahren. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsgemeinschaften im SGB II: Warum Aufstocker trotz Arbeit bedürftig bleiben (2009)

    Dietz, Martin; Müller, Gerrit; Trappmann, Mark ;

    Zitatform

    Dietz, Martin, Gerrit Müller & Mark Trappmann (2009): Bedarfsgemeinschaften im SGB II: Warum Aufstocker trotz Arbeit bedürftig bleiben. (IAB-Kurzbericht 02/2009), Nürnberg, 10 S.

    Abstract

    "In Deutschland gibt es mehr als eine Million Menschen, die ihren Lebensunterhalt gleichzeitig aus Transferleistungen im SGB II und Arbeitslohn bestreiten - die sogenannten Aufstocker. Nur ein kleiner Teil von ihnen ist trotz Vollzeitbeschäftigung, allein wegen geringer Stundenlöhne bedürftig. Aufstocker arbeiten häufig weniger als 35 Stunden pro Woche. Eine stärkere Teilhabe am Arbeitsmarkt wird insbesondere durch gesundheitliche Einschränkungen sowie durch Defizite in der Qualifikation erschwert. Auch unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten stehen einer Ausweitung der Arbeitszeit häufig entgegen. Je nach Haushaltstyp und individuellen Problemen ergeben sich sehr unterschiedliche Ansatzpunkte für wirksame Maßnahmen zur Abhilfe. Der Kurzbericht nimmt das Phänomen genauer unter die Lupe: Warum gibt es so viele Aufstocker und woran liegt es, dass sie bedürftig sind? Wie kann die Politik helfen?" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Fordern statt Fördern?: Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (2009)

    Gebauer, Roland;

    Zitatform

    Gebauer, Roland (2009): Fordern statt Fördern? Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 62, H. 10, S. 526-532. DOI:10.5771/0342-300X-2009-10-526

    Abstract

    "Auch nach der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe im Jahr 2005 (benannt als Hartz IV) bleiben die großen Arbeitsmarkterfolge in Deutschland aus. Die Politik des 'Förderns und Forderns' hat weder auf grundlegende Strukturprobleme des deutschen Arbeitsmarktes noch auf die Probleme von Beschäftigten und Nichtbeschäftigten überzeugende Antworten geben können. Das ist auch kein Wunder, denn zur Lösung dieser Probleme sind Konzepte, die sich einseitig an ideologisch oder parteipolitisch motivierten Grundgewissheiten orientieren, denkbar ungeeignet. Eine genaue empirische Analyse scheint daher unerlässlich, da nur auf Grundlage ihrer Ergebnisse realitätstaugliche Konzepte entwickelt werden können." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dynamik im SGB II 2005-2007: Viele Bedarfsgemeinschaften bleiben lange bedürftig (2009)

    Graf, Tobias; Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Graf, Tobias & Helmut Rudolph (2009): Dynamik im SGB II 2005-2007: Viele Bedarfsgemeinschaften bleiben lange bedürftig. (IAB-Kurzbericht 05/2009), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Seit Einführung des SGB II im Januar 2005 nahmen bis Ende 2007 insgesamt ca. 11,6 Mio. Personen die Leistungen der neuen Grundsicherung in Anspruch. Das entspricht etwa 18 Prozent der potenziell anspruchsberechtigten Personen. Im gleichen Zeitraum erhielten insgesamt 7,03 Mio. Bedarfsgemeinschaften für mindestens einen Monat SGB-II-Leistungen. Durch Zu- und Abgänge im SGB II fand ein teilweiser Austausch der bedürftigen Haushalte statt. Dieser Turnover wird hier genauer untersucht. In den drei untersuchten Jahren waren 3,15 Mio. Personen bzw. 1,5 Mio. Bedarfsgemeinschaften durchgehend auf Unterstützung angewiesen. Im Dezember 2007 waren 78 Prozent der Leistungsempfänger mindestens 12 Monate ununterbrochen im Leistungsbezug des SGB II. Bei rückläufigen Empfängerzahlen sank die Zahl der Langzeitbezieher kaum. Die Grundsicherung wird damit überwiegend von Bedarfsgemeinschaften geprägt, die über längere Zeiträume durchgehend oder wiederholt bedürftig sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Graf, Tobias;
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  • Literaturhinweis

    Kinderarmut in Deutschland: empirische Befunde, kinderpolitische Akteure und gesellschaftspolitische Handlungsstrategien. Expertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts (2009)

    Hübenthal, Maksim;

    Zitatform

    Hübenthal, Maksim (2009): Kinderarmut in Deutschland. Empirische Befunde, kinderpolitische Akteure und gesellschaftspolitische Handlungsstrategien. Expertise im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts. (Wissenschaftliche Texte), München, 64 S.

    Abstract

    In einer reichen Industrienation wie Deutschland wird die Armut von Kindern als moralischer Skandal empfunden und dementsprechend häufig und intensiv öffentlich skandalisiert. Die Definition von Armut stellt eine soziale Konstruktion dar und ist mit gesellschaftlichen Werte- und Normvorstellungen verbunden. Wenn in einer modernen Industrienation wie Deutschland von Armut die Rede ist, wird meist entweder auf das Konzept der relativen Armut zurückgegriffen oder Armut wird mit dem Bezug von sozialstaatlichen Grundsicherungsleistungen gleichgesetzt. In der Studie wird das Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland anhand empirischer Daten im Rahmen des relativen Armutskonzepts dargelegt sowie Kinderarmut im Sinne eines Bezugs von sozialstaatlichen Grundsicherungsleistungen beleuchtet. Anschließend werden die Struktur der Kinderarmut in Deutschland, die Folgen von Kinderarmut auf die Lebenslagen von Kindern sowie die Ursachen von und Maßnahmen gegen Kinderarmut in Deutschland erläutert. Es werden folgende Fragestellungen behandelt: Welche empirischen Befunde zur Kinderarmut in Deutschland liegen derzeit vor? Welche Positionierungen zur Kinderarmutsproblematik nehmen führende kinderpolitische Akteure in Deutschland ein? Welche best-practice-Beispiele im Bereich sozialer Dienstleistungen zur Bekämpfung und Prävention von Kinderarmut lassen sich in Deutschland ausmachen? Basierend auf der Beantwortung dieser Fragen werden tentative Vorschläge und Empfehlungen zur Kinderarmutsbekämpfung in Deutschland skizziert. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Kinderbetreuung während Hartz IV-Bezug (2009)

    Kaltenborn, Bruno; Wielage, Nina;

    Zitatform

    Kaltenborn, Bruno & Nina Wielage (2009): Kinderbetreuung während Hartz IV-Bezug. (Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft 2009/03), Berlin, 5 S.

    Abstract

    "Grundsicherung für Arbeitsuchende ('Hartz IV') nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen gemeinsam lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen (Partner/in und hilfebedürftige unverheiratete Kinder bis 24 Jahre). ... Die zusammen lebenden Familienangehörigen beziehen in der Regel gemeinsam in einer sog. Bedarfsgemeinschaft Leistungen zum Lebensunterhalt der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In rund 30% dieser Bedarfsgemeinschaften leben Kinder bis 14 Jahre. Die Sozialisationsbedingungen dieser Kinder in hilfebedürftigen Familien werden vielfach auch entscheidend von der Kinderbetreuung abhängen. Gleichzeitig wird eine verlässliche Kinderbetreuung oftmals wichtig für die Eltern sein, damit sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und damit die Hilfebedürftigkeit überwinden können. Zur Kinderbetreuungssituation gibt zwar die Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Auskunft, jedoch wurde im Rahmen des Projekts 'Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund' im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales u.a. die 2. Welle des IAB-Haushaltspanels 'Arbeitsmarkt und soziale Sicherung' (PASS) diesbezüglich ausgewertet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung für Kinder (2009)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2009): Die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung für Kinder. In: ZFSH/SGB. Sozialrecht in Deutschland und Europa, Jg. 48, H. 7, S. 387-392.

    Abstract

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage zu entscheiden, ob die Höhe der Regelleistung für Kinder mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Dabei geht es zum einen um die Situation von 2,2 Millionen Kindern, die Sozialgeld nach dem SGB II beziehen. Zum anderen geht es um die Festlegung existentieller Bedingungen für alle Kinder. Da das im Steuerrecht freizustellende Existenzminimum der Familie auf die Sozialhilfesätze Bezug nimmt, entscheidet die Höhe der Sozialleistungen über die Höhe des den Familien von Nicht-Leistungsempfängern nach Steuern zur Verfügung stehenden Einkommens. Das sozialrechtliche Existenzminimum hat auch Einfluss auf die Höhe der Unterhaltszahlungen der Elternteile, die mit ihren Kindern nicht zusammenleben. Ausgehend von dem durch die Rechtsprechung bestätigten Zusammenhang von Existenzminimum und Menschenwürde analysiert die Autorin zunächst die Höhe des Sozialgeldes für Kinder und beschäftigt sich anschließend mit den Bildungskosten (Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes), die in der Regelleistung bislang nicht enthalten sind. Nach Meinung der Autorin ist es verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, dass der Staat Kinder im Grundsicherungsbezug auf so niedrigem Niveau versorgt, dass sie 'fast schon zwangsläufig' von einer Teilhabe an der Wissensgesellschaft ausgeschlossen sind. Unter Verweis auf die Auswirkungen der Höhe der Regelleistung für Kinder kommt sie zu dem Schluss, dass der Staat, der bei den sog. Hartz-IV-Kindern spart, dies auch bei allen anderen Kindern tut. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Neuer Kinderzuschlag, Wohngeldreform, höhere Hartz-IV-Regelsätze: insbesondere für Familien deutliche Einkommenssteigerungen (2009)

    Meister, Wolfgang;

    Zitatform

    Meister, Wolfgang (2009): Neuer Kinderzuschlag, Wohngeldreform, höhere Hartz-IV-Regelsätze. Insbesondere für Familien deutliche Einkommenssteigerungen. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 62, H. 16, S. 19-31.

    Abstract

    "Entsprechend dem Sozialstaatsprinzip bekommen private Haushalte in Deutschland zur Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenssituationen eine ganze Reihe von Transferleistungen. In den vergangenen Monaten gab es Leistungsverbesserungen bei einer Vielzahl dieser Transfers, und es traten Änderungen bei der Abgabenbelastung in Kraft. Dadurch können einige Haushaltstypen erhebliche Einkommenssteigerungen verbuchen. In diesem Beitrag werden Einzelheiten beschrieben sowie die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen auf das verfügbare Haushaltseinkommen für ausgewählte Familientypen in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitslohn dargestellt und kommentiert. Durch die nahezu gleichzeitige Anhebung diverser Sozialleistungen können derzeit insbesondere Familien eine deutliche Verbesserung ihrer Einkommenssituation verbuchen. Alle Arbeitnehmer wurden außerdem bei den Steuern vom Lohn und - wenn ihr Bruttoverdienst die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übertrifft - bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Da im Vergleich mit dem Vorjahr die Verbraucherpreise nicht gestiegen sind, bedeutet das alles eine spürbar höhere Kaufkraft. Dementsprechend bilden die privaten Konsumausgaben im laufenden Jahr auch ein stabilisierendes Element für die gesamtwirtschaftliche Nachfrage." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Child poverty in the German social investment state (2009)

    Olk, Thomas; Hübenthal, Maksim;

    Zitatform

    Olk, Thomas & Maksim Hübenthal (2009): Child poverty in the German social investment state. In: Zeitschrift für Familienforschung, Jg. 21, H. 2, S. 150-167.

    Abstract

    "Kinderarmut wurde in Deutschland in den letzten Jahren verstärkt zum Gegenstand der politischen Debatte. Dennoch sind die Armutsraten bei Kindern hoch und steigen sogar weiter an. Vor diesem Hintergrund analysieren wir in dem vorliegenden Beitrag die Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dabei zeigen wir auf, dass die Bundesregierung ihr diesbezügliches politisches Handeln auf eine 'kindzentrierte Investitionsstrategie' (Esping-Andersen 2002) aufbaut. Anhand der Analyse der Maßnahmen und Instrumente zur Kinderarmutsbekämpfung arbeiten wir heraus, dass diese Strategievorlage allerdings nicht vollständig umgesetzt wird. Während Esping-Andersen eine ausgewogene Balance zwischen sozialen Dienstleistungen und finanziellen Transfers propagiert, unterschätzt die Bundesregierung die Bedeutsamkeit materieller Umverteilung und fokussiert ihr Handeln einseitig auf soziale Dienstleistungen und Bildung. Dies geschieht keinesfalls zufällig, sondern kann als Folge der konzeptuellen Schwächen der Sozialinvestitionsideologie verstanden werden. Um Generationengerechtigkeit zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass Kinder einen gerechten Anteil an den gesellschaftlichen Ressourcen in einem reichen Land erhalten, plädieren wir zur Bekämpfung der Kinderarmut für einen Ansatz, der auf den Rechten der Kinder basiert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsdeckende Bruttoentgelte: erforderliche Bruttoentgelthöhen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach SGB II (2009)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2009): Bedarfsdeckende Bruttoentgelte. Erforderliche Bruttoentgelthöhen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach SGB II. Bremen, 23 S.

    Abstract

    "Ausgehend von den gesamtdeutschen Daten bewegt sich die Spanne der bedarfsdeckenden monatlichen Bruttoentgelte zwischen 1.231 EURO (Single) und 2.051 EURO (unverheiratetes Paar mit einem Kind). Soll ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn dem vollzeitnah beschäftigten Alleinstehenden eine Lebensführung unabhängig von aufstockenden Fürsorgeleistungen ermöglichen, so müsste dessen Höhe derzeit bei mindestens 8,15 EURO liegen. Um das Schwellen-Brutto für Erwerbstätigenhaushalte mit Kindern zu senken und damit die Chancen zur Überwindung der 'Hartz-IV'-Abhängigkeit im Wege der Erwerbstätigkeit nachhaltig zu erhöhen, sind ergänzende Regelungen im Wohngeldgesetz, eine Anhebung des Maximalbetrages beim Kinderzuschlag, dessen Staffelung nach dem Alter der Kinder sowie bei Alleinerziehenden eine bessere Abstimmung zwischen Kinderzuschlag, Unterhaltsleistungen und Wohngeld erforderlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kindergrundsicherung - Reduzierung der "Kinderarmut" um den Preis verfestigter "Hartz-IV"-Abhängigkeit der Eltern (2009)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2009): Kindergrundsicherung - Reduzierung der "Kinderarmut" um den Preis verfestigter "Hartz-IV"-Abhängigkeit der Eltern. Bremen, 8 S.

    Abstract

    Im April 2009 formulierte das 'Bündnis für eine Kindergrundsicherung' die Forderung nach einer Grundsicherung für alle Kinder in Höhe von monatlich 500 Euro. Begründet wird die Forderung mit dem Sachverhalt, dass in Deutschland rd. 2,4 Millionen Kinder in Hartz-IV-Abhängigkeit aufwachsen und das heutige System der finanziellen Familienförderung 'intransparent, bürokratisch und sozial ungerecht' ist. Der Beitrag untersucht am Beispiel einer Alleinerziehenden mit einem Kind die sozialstaatssystematischen und finanziellen Wirkungen der Bündnisforderung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Grundsicherung für Kinder unbefriedigend bleibt, weil das korrekt diagnostizierte Problem nur formal und zudem um den Preis einer Verfestigung der Hartz-IV'-Abhängigkeit der Eltern gelöst werden soll. Aus Sicht des Autors ist demgegenüber eine bedarfsdeckende Erhöhung der Regelleistungen für Kinder und Eltern erforderlich. 'Notwendig sind höhere SGB-II-Bedarfssätze und eine deutliche Verbesserung der Chancen zur Überwindung der Hartz-IV-Abhängigkeit von Eltern mit Kindern.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Familienreport 2009: Leistungen, Wirkungen, Trends (2009)

    Zitatform

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2009): Familienreport 2009. Leistungen, Wirkungen, Trends. (Familienreport ... 1), Berlin, 102 S.

    Abstract

    "Nachhaltige Familienpolitik ist eine wichtige Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand. Das ist das wichtigste Ergebnis des Familienreports 2009. Mit dem Familienreport liegt eine umfassende Darstellung von Daten und Trends rund um Familien und Familienpolitik in Deutschland vor. Der Familienreport zeigt, dass Familienpolitik in Deutschland in den Jahren 2005 - 2008 erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Wichtige familienpolitische Vorhaben wurden realisiert oder auf den Weg gebracht. Der Wechsel vom Erziehungsgeld zum Elterngeld, der neue Kinderzuschlag, das gestaffelte Kindergeld sowie der Ausbau der Kinderbetreuung sind Ergebnisse, von denen sehr viele Familien profitieren. Das gesellschaftliche Klima für Familien hat sich in der Wahrnehmung der Bevölkerung spürbar verbessert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag: ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut (2008)

    Becker, Irene; Hauser, Richard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Richard Hauser (2008): Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag. Ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 87), Berlin, 55 S.

    Abstract

    "Mit dem im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlag sollte vermieden werden, dass Familien von ALG II und Sozialgeld abhängig werden, deren Einkommen zwar zur Deckung des elterlichen minimalen Lebensstandards, nicht aber für das Existenzminimum des Kindes bzw. der Kinder reicht. Die Auswirkungen der neuen Transferart auf die Einkommenssituation von Familien sind allerdings sehr gering - in den Jahren 2005 und 2006 wurde lediglich für etwa 90.000 Kinder (1 % aller kindergeldberechtigten Kinder) der Kinderzuschlag gewährt. In der Studie, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde, werden zunächst als wesentliche Gründe für die geringe Reichweite des Kinderzuschlags die komplizierten und restriktiven Regelungen aufgezeigt, die auch dem Ziel eines Abbaus von verdeckter Armut von Familien entgegenstehen. Daran anknüpfend wird ein Reformkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und eine quantitative Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen vorgenommen. Bei der Gestaltung des Reformvorschlags wurde an Grundprinzipien des allgemeinen Familienleistungsausgleichs angeknüpft. Dieser sollte unabhängig von der jeweiligen Armutsursache das Existenzminimum des Kindes nicht nur von der Steuer freistellen, sondern im Bedarfsfall durch positive Transfers - mit einem Kindergeldzuschlag von maximal 150 Euro - gewährleisten. Das von der Einkommensanrechnung freizustellende elterliche Existenzminimum sollte pauschal berücksichtigt, darüber hinaus gehendes Einkommen nur zu 50 % angerechnet werden. Aus einer Simulationsrechnung auf Basis des Sozio-ökonomischen Panels 2006 ergibt sich für etwa 3,6 Mio. Kinder ein Anspruch auf Kindergeldzuschlag, was knapp einem Fünftel aller Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, entspricht. Unter den Kindern von Alleinerziehenden würde die Empfängerquote mit gut einem Drittel weit überdurchschnittlich ausfallen. Die fiskalischen Kosten des Reformmodells würden sich auf etwa 4 Mrd. Euro jährlich belaufen. Die derzeit bei etwa 18 % liegende Armutsquote von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, würde um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien, und die relativ stärkste Verminderung der Armutsquote ergibt sich bei Familien mit Vollzeiterwerbstätigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Working poor: Arm oder bedürftig?: eine Analyse zur Erwerbstätigkeit in der SGB-II-Grundsicherung mit Verwaltungsdaten (2008)

    Bruckmeier, Kerstin ; Graf, Tobias; Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Bruckmeier, Kerstin, Tobias Graf & Helmut Rudolph (2008): Working poor: Arm oder bedürftig? Eine Analyse zur Erwerbstätigkeit in der SGB-II-Grundsicherung mit Verwaltungsdaten. (IAB-Discussion Paper 34/2008), Nürnberg, 32 S.

    Abstract

    "Die Armutsmessung der empirischen Sozialforschung ist von einer Reihe von Annahmen und Setzungen abhängig, die Ausmaß und Struktur der Armutsbevölkerung beeinflussen. Äquivalenzskalen, Ermittlung des mittleren Einkommens als Referenzgröße und die Festlegung von Armutsschwellen führen zu mehr oder weniger großen Unterschieden in den Ergebnissen. Staatliche Transferleistungen als Sicherung gegen Armut definieren davon abweichende Grenzen des sozio-kulturellen Existenzminimums. Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) ist ein umfangreiches Berichtssystem entstanden, dass zeitnah und umfangreicher als bisher über die Entwicklung der sozialstaatlich bekämpften Armut berichtet. Der Aufsatz stellt ein Konzept vor, wie die Verwaltungsdaten aus dem SGB II für Untersuchungen der 'working poor' im Rahmen einer dynamischen Armutsbetrachtung genutzt werden können. Ergebnisse einer Verweildaueranalyse aus den Jahren 2005 und 2006 für die Dauer des Leistungsbezugs bei Beschäftigung werden vorgestellt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Bruckmeier, Kerstin ; Graf, Tobias;
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  • Literaturhinweis

    Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland (2008)

    Butterwegge, Christoph; Klundt, Michael; Belke-Zeng, Matthias;

    Zitatform

    Butterwegge, Christoph, Michael Klundt & Matthias Belke-Zeng (2008): Kinderarmut in Ost- und Westdeutschland. Wiesbaden: VS, Verl. für Sozialwissenschaften, 378 S.

    Abstract

    "Seit geraumer Zeit erregt das Problem einer wachsenden und sich gleichzeitig verjüngenden Armut in entwickelten Wohlfahrtsstaaten öffentliche Aufmerksamkeit und fachliches Interesse, was sich in einer Fülle einschlägiger Forschungsprojekte und einer Flut wissenschaftlich fundierter Publikationen zu diesem Thema niederschlägt. Dabei sind die spezifischen Rahmenbedingungen des vereinigten, vormals aus zwei Staaten mit unterschiedlichen Gesellschafts-, Wirtschafts- und Wohlfahrtssystemen sowie konträren (sozial)politischen Kulturen bestehenden Deutschland aber gegenüber anderen Faktoren vernachlässigt worden. Das vorliegende Buch beleuchtet die Ursachen und psychosozialen Folgen der Kinderarmut in den alten und den neuen Bundesländern. Ein empirischer Vergleich der sozialen Situation von Erfurter und Kölner Schulkindern gab darüber Aufschluss, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Lebenslagen in Ost- und Westdeutschland existieren. Schließlich werden Gegenmaßnahmen auf unterschiedlichen Politikfeldern vorgeschlagen, um Kinderarmut zu verringern und zu verhindern." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Höheres ALG II und Kindergrundsicherung: Teure Vorschläge mit erheblichen Nebenwirkungen (2008)

    Feil, Michael; Wiemers, Jürgen ;

    Zitatform

    Feil, Michael & Jürgen Wiemers (2008): Höheres ALG II und Kindergrundsicherung: Teure Vorschläge mit erheblichen Nebenwirkungen. (IAB-Kurzbericht 11/2008), Nürnberg, 8 S.

    Abstract

    "Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat auch die Höhe der Grundsicherung und die staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern wieder in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Neben allgemeinen Gerechtigkeitsaspekten geht es vor allem um die Frage, ob und wie staatliche Transfers zur Vermeidung von Armut beitragen. Um die Situation von Familien zu verbessern, gibt es eine Reihe von politischen Forderungen. Hier werden zwei zentrale Vorschläge untersucht: Die Erhöhung des Arbeitslosengelds II (ALG II) und die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dabei geht es sowohl um die zu erwartenden Kosten als auch um die wahrscheinlichen Anreiz- und Verteilungswirkungen. Würde die ALG-II-Regelleistung von derzeit 351 EUR auf 420 EUR monatlich erhöht, müsste mit Kosten in Höhe von 10 Mrd. EUR gerechnet werden. Die Zahl der 'Hartz-IV-Empfänger' würde um bis zu 2 Mio. steigen, die Armutsrisikoquote würde um etwa 2 Prozentpunkte sinken. Eine bedingungslose Kindergrundsicherung von 300 EUR/Monat für minderjährige Kinder würde etwa 18 Mrd. EUR kosten. Sie würde die Zahl der relativ einkommensarmen Haushalte mit Kindern etwas verringern. Die allgemeine Armutsquote bliebe aber unverändert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Wiemers, Jürgen ;
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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und nach regionalem Arbeitsmarkthintergrund: Quartalsbericht Mai 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2008)

    Kirchmann, Andrea; Strotmann, Harald; Klee, Günther;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea & Günther Klee (2008): Entwicklung der Hilfebedürftigkeit und der Unterbeschäftigung im Bereich des SGB II nach Formen der Aufgabenwahrnehmung und nach regionalem Arbeitsmarkthintergrund. Quartalsbericht Mai 2008. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle der Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaften" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 37 S.

    Abstract

    "Der Quartalsbericht erscheint im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW in Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Er beinhaltet zwei thematische Schwerpunkte: Während Kapitel 2 sich diesmal ausführlich dem Ausmaß, der Struktur und der Entwicklung der SGB II-Hilfebedürftigkeit widmet, gibt Kapitel 3 zum zweiten Mal im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung detailliert Auskunft über den Komplex der Unterbeschäftigung im Rechtskreis des SGB II. Die deskriptiven Analysen beziehen sich dabei auf September 2007, Vorjahresvergleiche betreffen den Zeitraum von September 2006 bis September 2007. Als Besonderheit dieses Berichts ist zu vermerken, dass in Kapitel 2 erstmals auch der Umfang der Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die unbegründet gegen die gesetzlichen Voraussetzungen der Leistungsgewährung nach dem SGB II verstoßen haben, dargestellt wird." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Sozial- und Arbeitsmarktpolitik nach Hartz: fünf Jahre Hartzreformen. Bestandsaufnahme - Analysen - Perspektiven (2008)

    Klute, Jürgen; Kotlenga, Sandra;

    Zitatform

    Klute, Jürgen & Sandra Kotlenga (Hrsg.) (2008): Sozial- und Arbeitsmarktpolitik nach Hartz. Fünf Jahre Hartzreformen. Bestandsaufnahme - Analysen - Perspektiven. Göttingen: Universitätsverlag Göttingen, 258 S.

    Abstract

    "Im August 2002 stellte Peter Hartz die Ergebnisse der nach ihm benannten Kommission der Öffentlichkeit vor. Zielsetzung des Sammelbandes ist es, nach einem halben Jahrzehnt der Planung und Umsetzung der Hartz-Reformen sowohl Bilanz zu ziehen als auch alternative Perspektiven in die Diskussion zu bringen. Die in diesem Band versammelten Beiträge beleuchten zum einen die politisch-normativen Grundlagen und Implikationen der Hartz-Reformen, zum anderen die konkreten Folgen des damit verbundenen Abbaus sozialer Rechte. Der Fokus dieser Bilanz reicht dabei über die materiellen und arbeitsmarktpolitischen Implikationen hinaus und umfasst Bereiche gesellschaftlichen Lebens, die unter der Zielperspektive der 'Aktivierung' eine immer stärkere Indienstnahme seitens der Arbeitsmarktpolitik erfahren. In einem zweiten Teil des Sammelbands werden alternative sozialstaatliche, wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Konzepte sowie konkrete Ansätze ihrer Umsetzung vorgestellt." (Textauszug, IAB-Doku) Inhalt: Einleitung (7-18);
    Teil I: Bestandsaufnahme und Analysen
    Gerhard Bäcker: SGB II: Grundlagen und Bestandsaufnahme (20-42);
    Andrej Holm: Wohnungspolitische Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetzgebung (43-60);
    Karsten Schuldt: Aktive Arbeitsmarktpolitik nach den Hartz-Gesetzen (61-73);
    Brigitte Sellach: Monitoring zu den Wirkungen von SGB II auf Frauenhausbewohnerinnen und Frauenhäuser (74-99);
    Sandra Kotlenga: Auswirkungen der Hartz-Reformen auf den Dritten Sektor (100-121);
    Christoph Butterwegge: Peter Hartz und historische Parallelen zu seiner Reformpolitik - ein Rückblick auf die Weimarer Republik (122-142);
    Sabine Berghahn: Die 'Bedarfsgemeinschaft' gemäß SGB II: Überwindung oder Verfestigung des männlichen Ernährermodells? (143-168);
    Jürgen Klute: Die Zukunft der Arbeit und ihre Destruktion durch die Hartz- Reformen (169-177);
    Teil II: Perspektiven
    Katja Kipping: Und weil der Mensch ein Mensch ist... - Zur Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen (179-186);
    Gisela Notz: Ist Grundeinkommen eine Alternative zur aktuellen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik? (187-199);
    Daniel Kreutz: 'Bedingungsloses Grundeinkommen' - Kritik eines Mythos und Alternativen (200-207);
    Matthias Möhring-Hesse: Die Zukunft der Sozialpolitik - Demokratischer Sozialstaat (208-217);
    Elisabeth Voß: Wirtschaftliche Selbsthilfe gegen Armut und Ausgrenzung? (218-242);
    Niklas Forreiter: Modernisierung und Autonomie - Potentiale sozialer Sicherung jenseits der neuen Sozialpolitik (243-254).

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  • Literaturhinweis

    Die Verfassungsmäßigkeit eines einheitlichen und der Besteuerung unterworfenen Kindergeldes (2008)

    Lenze, Anne;

    Zitatform

    Lenze, Anne (2008): Die Verfassungsmäßigkeit eines einheitlichen und der Besteuerung unterworfenen Kindergeldes. (Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitspapier 151), Düsseldorf, 67 S.

    Abstract

    "Das vorliegende Gutachten geht der Frage nach, ob ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 484 Euro, das in die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer einbezogen und damit besteuert wird, verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn gleichzeitig die heute existierenden Kinderfreibeträge abgeschafft werden. Im zweiten Teil des Gutachtens wird untersucht, welche Konsequenzen die Freibetrags-Rechtsprechung für Kinder im Grundsicherungsbezug hat. Bei ihnen wird gegenwärtig der Erziehungs - und Betreuungsbedarf faktisch nicht gedeckt. Hier liegt eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung mit Kindern einkommensstarker Eltern vor, die auch nicht durch die Besonderheiten des Sozialrechts gegenüber dem Steuerrecht gerechtfertigt werden kann." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was arme Kinder brauchen ...: Bestimmung von bedarfsgerechten Kinderregelsätzen (2008)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2008): Was arme Kinder brauchen ... Bestimmung von bedarfsgerechten Kinderregelsätzen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 57, H. 10, S. 340-346.

    Abstract

    "Die Regelsätze für Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind, reichen nicht. Denn die derzeitige Berechnungsart berücksichtigt weder kinderspezifische Bedarfe noch die Preissteigerungen der letzten Jahre. Vom Paritätischen Wohlfahrtsverband wurde jetzt erstmalig eine differenzierte Methode für die Berechnung von bedarfsgerechten Kinderregelsätzen entwickelt. Die Methode und ihre Ergebnisse werden hier vorgestellt." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Was Kinder brauchen ...: für eine offene Diskussion über das Existenzminimum für Kinder nach dem Statistikmodell gemäß § 28 SGB XII (Sozialhilfe) (2008)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2008): Was Kinder brauchen ... Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum für Kinder nach dem Statistikmodell gemäß § 28 SGB XII (Sozialhilfe). Berlin, 53 S.

    Abstract

    Mit der Expertise zur Bestimmung eines bedarfsgerechten Kinderregelsatzes nach dem Statistikmodell wird zweierlei klargestellt: "1. Die Errechnung von Kinderregelsätzen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist zwar methodisch anspruchsvoll, da die Statistik nur sehr begrenzt spezifische Ausgaben für Kinder ausweist, jedoch durchaus möglich. 2. Die derzeitige Ableitung der Kinderbedarfe als prozentualer Abschlag vom Regelsatz für Erwachsene geht eklatant an der Bedarfsstruktur von Kindern und Jugendlichen vorbei und führt im Ergebnis zu Leistungssätzen, die weit unterhalb des tatsächlichen Mindestbedarfes von Kindern zur Teilhabe an dieser Gesellschaft liegen." Den Herleitungsprinzipien der Bundesregierung für den Regelsatz für Erwachsene folgend - Statistikmodell und durchgehende Pauschalierung aller Leistungen - müsste der Kinderregelsatz nach Ansicht der Autoren deutlich über den amtlichen 211 Euro (bis unter 14 Jahre) und 281 Euro (ab 14 Jahre bis unter 18 Jahre) liegen. Abschließend werden folgende Forderungen aus der Expertise abgeleitet: 1. (Wieder)Einführung der Möglichkeit zur Gewährung einmaliger und atypischer Leistungen; 2. Erhöhung der Regelsätze für 0- bis unter 6-Jährige auf 254 Euro, für 6- bis unter 14-Jährige auf 297 Euro, für 14- bis unter 18-Jährige auf 321 Euro; 3. Dynamisierung der Kinderregelsätze anhand der Lebenshaltungskosten und nicht mehr wie derzeit anhand der Rentenentwicklung; 4. Ausbau der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort - insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport - und Schaffung von kostenfreien bzw. stark kostenreduzierten Zugängen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten. (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Der neue Kinderzuschlag: einiger Verbesserungen - aber jetzt noch größerer Einkommensverlust an der oberen Einkommensgrenze (2008)

    Meister, Wolfgang;

    Zitatform

    Meister, Wolfgang (2008): Der neue Kinderzuschlag. Einiger Verbesserungen - aber jetzt noch größerer Einkommensverlust an der oberen Einkommensgrenze. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 61, H. 22, S. 6-13.

    Abstract

    "Am 1. Oktober 2008 trat das 'Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes' in Kraft. Inhalt ist die Verbesserung des Kinderzuschlags. Die Bundesregierung erhofft sich, dass durch die Neugestaltung mehr als doppelt so viele Kinder und Familien erreicht werden wie bisher. Mit der Neufestlegung der Mindesteinkommensgrenze und einer Verminderung der Transferentzugsrate wurden zwei Schwachpunkte der alten Kinderzuschlagsregelung korrigiert. Allerdings gibt es an anderer Stelle eine deutliche Verschlechterung: Bei Erreichen des Höchsteinkommens sinkt nun das Haushaltseinkommen noch stärker ab als zuvor. Die Folge: Die Bereitschaft der Betroffenen, durch eigene Anstrengung von Sozialtransfers unabhängig zu werden, wird gehemmt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ist Hartz IV bedarfsdeckend?: verfassungsrechtliche Probleme der Regelleistung gemäß Paragraf 20 SGB II (2008)

    Spellbrink, Wolfgang;

    Zitatform

    Spellbrink, Wolfgang (2008): Ist Hartz IV bedarfsdeckend? Verfassungsrechtliche Probleme der Regelleistung gemäß Paragraf 20 SGB II. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 39, H. 1, S. 4-19.

    Abstract

    Die Entscheidung des Gesetzgebers des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ('Hartz IV'), die Höhe der Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit 345,- Euro festzusetzen und zugleich davon auszugehen, dass diese 345,- Euro abschließend und bedarfsdeckend sind, wurde vielfach kritisiert. In der Tat erweist sich die Regelleistung bei isolierter Betrachtung (insbesondere für Kinder und Jugendliche) als beschämend niedrig. Auch ist der jährliche Anpassungsmechanismus, der an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts anknüpft, sachwidrig. Aus der sozialpolitischen Problematik und teilweisen Sachwidrigkeit der Regelungen des SGB II kann jedoch nicht ohne Umstände die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung abgeleitet werden. Aus dem Grundsatz der Menschenwürde (Art. 1 GG) ist ein konkreter Anspruch auf ein bezifferbares Niveau des Existenzminimums nicht ableitbar. Auch gibt es kein verfassungsrechtlich begründbares Recht auf ein bestimmtes Verfahren der Ermittlung der Höhe der Regelleistung. (GESIS)

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  • Literaturhinweis

    Kinderarmut in einem reichen Land (2008)

    Wagner, Ringo; Vogler, Sven; Trabert, Gerhard; Spier, Sven; Geene, Raimund; Schmidt, Silvia; Merten, Roland;

    Zitatform

    Vogler, Sven, Gerhard Trabert, Raimund Geene, Silvia Schmidt & Roland Merten (2008): Kinderarmut in einem reichen Land. Magdeburg, 80 S.

    Abstract

    "Friedrich-Ebert-Stiftung und der PARITÄTISCHE Sachsen-Anhalt haben auf das Thema Kinderarmut in Sachsen-Anhalt bei gemeinsamen Tagungen in Halle (Saale), Stendal und Eisleben aufmerksam gemacht. Diese Veröffentlichung fasst ausgewählte Vorträge der Veranstaltungen zusammen und wird durch thematische Beiträge zur Kinderarmut in den neuen Bundesländern erweitert. Besonderes Augenmerk wird auf die Folgen von Kinderarmut in den Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe gelegt, diesen Komplexen sind eigene Beiträge gewidmet." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Auch nach der Reform des Kinderzuschlags: Familien mit Kinderzuschlag stehen sich oft schlechter als Familien mit Hartz IV: Nachteile bei Rente, Krankenversicherung oder Gebührenermäßigungen (2008)

    Winkel, Rolf;

    Zitatform

    Winkel, Rolf (2008): Auch nach der Reform des Kinderzuschlags: Familien mit Kinderzuschlag stehen sich oft schlechter als Familien mit Hartz IV. Nachteile bei Rente, Krankenversicherung oder Gebührenermäßigungen. In: Soziale Sicherheit, Jg. 57, H. 12, S. 424-429.

    Abstract

    "Die Bundesregierung hat den Kinderzuschlag im Oktober 2008 renoviert. Die Leistung wird jetzt gefeiert als 'hochwirksames Instrument', um bedürftige Familien 'spürbar zu entlasten' und vor Hartz IV zu 'bewahren'. Doch tatsächlich hat der Zuschlag gegenüber Hartz IV für viele Familien erhebliche Nachteile." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Dass man immer nein sagen muss: eine Befragung der Eltern von Grundschulkindern mit Nürnberg-Pass (2008)

    Wüstendörfer, Werner;

    Zitatform

    Wüstendörfer, Werner (2008): Dass man immer nein sagen muss. Eine Befragung der Eltern von Grundschulkindern mit Nürnberg-Pass. Nürnberg, 117 S.

    Abstract

    "In Deutschland gelten 14 % aller Kinder als arm. Seit Einführung des Arbeitslosengelds II im Jahr 2005 ist der Anteil der von Armut betroffenen Kindern auf insgesamt ca. 2,5 Millionen in 1,4 Millionen Haushalten angestiegen. Der dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung verweist auf die EU-SILC-Ergebnisse und beziffert die Armutsrisikoquote mit 12 %. In Nürnberg ist die Armutsbetroffenheit von Kindern noch höher: Mindestens jedes fünfte Kind kann im Jahr 2007 als arm bezeichnet werden. Im Kampf gegen die Kinderarmut schneidet Deutschland nach dem im Februar 2008 vorgelegten Bericht der EU-Kommission nicht besonders gut ab. Zwar würde die in Deutschland vorliegende Kinderarmut niedriger als im EU-Durchschnitt von 19 % sein, besonders Besorgnis erregend sei aber der vergleichsweise hohe Anteil armer Kinder in Arbeitslosenhaushalten.
    Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration veranstaltete vom 19.11. bis zum 20.11.2007 die erste Nürnberger Armutskonferenz, in der nicht nur Bilanz gezogen, sondern auch überlegt werden sollte, welche Hilfestellungen für Menschen in Armut notwendig und sinnvoll sind. In der Vorbereitung zu dieser Tagung wurde die Idee aufgegriffen, einmal die Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger selbst zu befragen, wie sie ihre Situation mit Kindern erleben und welchen Hilfe- und Unterstützungsbedarf sie haben. Erste ausgewählte Ergebnisse dieser Befragung wurden bereits auf dieser Tagung vorgestellt. Die Gesamtergebnisse werden mit diesem Bericht vorgelegt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Zukunft für Familie: Arbeitsbericht (2008)

    Abstract

    "Welche Familienleistungen gibt es in Deutschland? Wie wirken sie? Wird das Geld für Familien in Deutschland effektiv eingesetzt? Wie ist das Zusammenspiel zwischen Geldleistungen, Infrastruktur und steuerlichen Erleichterungen? Diese Fragen waren Ausgangspunkt für eine umfassende Bestandsaufnahme und Analyse, als das Kompetenzzentrum für familienbezogene Leistungen im Bundesfamilienministerium seine Arbeit im Dezember 2006 aufgenommen hat. Die Empfehlungen im einzelnen:
    1. Väterkomponente im Elterngeld,
    2. Arbeit reduziert das Armutsrisiko für Familien - Kinderzuschlag weiter entwickeln,
    3. Mehr Kindergeld für kinderreiche Familien - strukturelle Nachteile vermindern,
    4. Familienunterstützende Dienstleistungen - Förderung vereinfachen und wirksamer gestalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Lebenslagen in Deutschland: Der Dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2008)

    Zitatform

    Bundesregierung (2008): Lebenslagen in Deutschland: Der Dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. (Lebenslagen in Deutschland. Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung 03), Berlin, 427 S.

    Abstract

    "Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung orientiert sich an einem umfassenden Analyseansatz, der die Risiken für Armut und soziale Ausgrenzung in verschiedenen Lebenslagen beschreibt. Der vorliegende dritte Bericht setzt die im Jahr 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fort und eröffnet, wo es die Datenlage zulässt, einen Zehnjahresvergleich der Entwicklung der sozialen Integration. Bei der Messung monetärer Armut verwendet die Bundesregierung den zwischen den EU-Mitgliedstaaten vereinbarten relativen Armutsrisikobegriff. (...) Im Bericht werden zu den Themen Einkommensverteilung, Armutsrisikoquote und Vermögensverteilung Ergebnisse aus der europaweit durchgeführten Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen 'Leben in Europa' (EU-SILC), aus der Einkommens- und Verbrauchstichprobe (EVS) und aus dem Mikrozensus dargestellt. Neben diesen drei amtlichen Statistiken, die vom Statistischen Bundesamt erhoben werden, wird auch das Soziooekonomische Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) herangezogen. (...) Die Analyse basiert auf der statistisch-empirischen Erfassung der gesellschaftlichen Realität in Deutschland mit ihren Gegenpolen Armut und Reichtum. Neben der Entwicklung von Einkommen und Vermögen werden die zentralen Trends und Herausforderungen in den Bereichen Erwerbsbeteiligung, Bildung, Familie und Kinder, Gesundheitsversorgung, Wohnen und politische Partizipation beschrieben. Darüber hinaus stehen Personengruppen im Fokus, die in besonderem Maße beeinträchtigt sind (Teil C). Gleichzeitig legt der Bericht die politischen Maßnahmen der Bundesregierung dar, die Armut und sozialer Ausgrenzung entgegenwirken, eine gerechtere Verteilung ökonomischer Ressourcen erreichen sowie Teilhabechancen für alle Mitglieder der Gesellschaft eröffnen sollen (Teil D)." (Textauszug, IAB-Doku)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und der Regelsätze nach dem SGB XII: Beschluss des Bundesrates (2008)

    Zitatform

    Bundesrat (2008): Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und der Regelsätze nach dem SGB XII. Beschluss des Bundesrates. (Verhandlungen des Bundesrates. Drucksachen 329/08 (Beschluss) (23.05.2008)), 4 S.

    Abstract

    "Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Regelleistung für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII unverzüglich neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfes vorzusehen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Kinderzuschlag als Maßnahme zur Bekämpfung von Familienarmut: kritische Würdigung und Reformoptionen. Abschlussbericht (2007)

    Becker, Irene; Hauser, Richard;

    Zitatform

    Becker, Irene & Richard Hauser (2007): Der Kinderzuschlag als Maßnahme zur Bekämpfung von Familienarmut. Kritische Würdigung und Reformoptionen. Abschlussbericht. Düsseldorf, 53 S.

    Abstract

    Ausgehend von einer kritischen Analyse des im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlags wird in der Studie ein alternatives Konzept zur Bekämpfung von Kinderarmut vorgestellt. Die unmittelbaren Reformwirkungen werden auf der Basis eines Mikrosimulationsmodells und mit den Daten des Sozioökonomischen Panels 2006 abgeschätzt. Die Ergebnisse werden folgendermaßen zusammengefasst: 'Wesentliche Ursachen für die geringe Reichweite des Kinderzuschlags sind zum einen die Mindesteinkommens- und die Höchsteinkommensgrenze, die im Reformkonzept des Kindergeldzuschlags entfallen. Zum anderen dürfte die aufwändige 'spitze' Berechnung des elterlichen Einkommensfreibetrags eine Inanspruchnahme des Kinderzuschlags häufig verhindert haben, so dass diese beim Kindergeldzuschlag durch eine Pauschale ersetzt wird. Darüber hinaus sieht der Vorschlag einen höheren Maximaltransfer von 150 Euro bzw. 250 Euro beim ersten Kind von Alleinerziehenden, den Verzicht auf eine zeitliche Befristung, eine Einkommensanrechnung von nur 50 Prozent und den Verzicht auf eine Berücksichtigung des Vermögens vor. Die Bruttokosten des Reformmodells würden sich je nach Variante auf 3,7 Mrd. bzw. 4,5 Mrd. Euro jährlich belaufen; sie würden durch Einsparungen bei nachrangigen Transfers etwas vermindert werden. Die derzeit bei etwa 18 Prozent liegende Armutsquote von Kindern würde um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien. Besonders große Reformwirkungen zeigen sich bei den Alleinerziehenden.' (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Armut in Deutschland: Bevölkerungsgruppen unterhalb der Alg II-Grenze (2007)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2007): Armut in Deutschland. Bevölkerungsgruppen unterhalb der Alg II-Grenze. (SOEPpapers on multidisciplinary panel data research at DIW Berlin 04), Berlin, 50 S.

    Abstract

    "Ziel der Studie ist die Ermittlung von Größe und Struktur der Bevölkerung in Deutschland mit Einkommen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums. Dieses Minimum ergibt sich aus den Vorschriften des SGB II bzw. SGB XII zur Bemessung des mit Alg II und Sozialgeld bzw. mit Hilfe zum Lebensunterhalt zu sichernden Bedarfs; es kennzeichnet damit eine Armutsgrenze 'nach gesetzlicher Lesart'. Zur Erfassung des Einkommenssegments unter der Alg II-Grenze wird ein Mikrosimulationsmodell entwickelt und mit den Daten des Sozio-ökonomischen Panels von 2004 gerechnet Mit dem Simulationsmodell werden zunächst Bedarfsgemeinschaften innerhalb der Haushalte nach den Vorschriften des SGB II approximativ abgegrenzt, für die dann der Bedarf ermittelt und dem jeweiligen Einkommen gegenübergestellt wird. Zudem wird zumindest näherungsweise überprüft, inwieweit die Vermögensverhältnisse der einkommensarmen Haushalte einem Unterstützungsanspruch entgegen stehen. Übersteigt der errechnete Bedarf das zu berücksichtigende Einkommen und bleibt das Vermögen hinter den Freibeträgen zurück, gilt die Bedarfsgemeinschaft als potenziell anspruchsberechtigt. Insgesamt erweisen sich etwa 10 Mio. Personen der SGB II-Zielgruppe (ohne Alte und Erwerbsunfähige) als bedürftig: Daraus ergibt sich eine Bedürftigkeitsquote von etwa 16%, die freilich regional stark differiert: in den neuen Ländern liegt sie bei 23%, in den alten Ländern bei lediglich 15%. Zudem zeigt sich, - dass nur etwa 7% der Personen in Vollerwerbs-Bedarfsgemeinschaften bedürftig sind, diese Gruppe aber dennoch 3 Mio. Personen umfasst; - dass zwei Drittel der Personen in Arbeitslosen-Bedarfsgemeinschaften anspruchsberechtigt sind, das sind knapp 3,3 Mio. Personen; - und dass etwa 3,4 Mio. bzw. mehr als ein Fünftel der Kinder und Schüler(innen) bedürftig sind. Aus einer Gegenüberstellung der Simulationsergebnisse mit Daten der Bundesagentur für Arbeit über die tatsächlichen Grundsicherungsempfänger(innen) ist schließlich zu folgern, dass die amtlichen Zahlen die Größe und Struktur des Niedrigeinkommensbereichs nur teilweise spiegeln und nicht als Indiz für ungerechtfertigte Leistungsinanspruchnahme zu werten sind." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Konsumausgaben von Familien im unteren Einkommensbereich: empirische Ergebnisse für Paarhaushalte mit einem Kind vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Grundsicherungsniveaus (2007)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2007): Konsumausgaben von Familien im unteren Einkommensbereich. Empirische Ergebnisse für Paarhaushalte mit einem Kind vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Grundsicherungsniveaus. (Arbeitspapier des Projekts "Soziale Gerechtigkeit" 4), Frankfurt am Main, 26 S.

    Abstract

    Die Auswertungen der EVS 2003 zur Höhe und Struktur der Konsumausgaben der Paarhaushalte mit einem Kind im unteren Einkommensbereich erfolgen vorrangig mit dem Ziel, Anhaltspunkte zur Beurteilung des gegenwärtigen Niveaus der mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gegebenen Grundsicherung von Familien zu erarbeiten. Gegenstand der Analyse für Paarhaushalte mit einem Kind sind die Konsumausgaben im untersten Einkommensquintil - auch nach Ausschluss verdeckter Armut - und bildungsrelevante Ausgaben sowie die Konsumausgaben im mittleren Einkommensquintil, die zum Vergleich herangezogen werden. Die Ergebnisse vermitteln einen Eindruck von der insgesamt stark eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten von Familien mit Bezug von Grundsicherungsleistungen. Die Regelsatzsumme des hier gewählten Familientyps liegt - je nach Alter des Kindes - um etwa 400 Euro bis 600 Euro unter den Konsumausgaben (ohne Ausgaben für Unterkunft und Heizung) der Vergleichsgruppe des untersten Einkommensquintils der nicht bedürftigen Familien. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsgemeinschaften 2005 und 2006: Die Hälfte war zwei Jahre lang durchgehend bedürftig (2007)

    Graf, Tobias;

    Zitatform

    Graf, Tobias (2007): Bedarfsgemeinschaften 2005 und 2006: Die Hälfte war zwei Jahre lang durchgehend bedürftig. (IAB-Kurzbericht 17/2007), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Im Januar 2005 bezogen 3,33 Mio. Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem neu eingeführten SGB II. Nach einem kontinuierlichem Anstieg auf 4,13 Mio. im Mai 2006 sank ihre Zahl bis Dezember 2006 auf 3,76 Mio. Etwa die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften vom Dezember 2006 (1,87 Mio.) hatte durchgehend zwei Jahre lang Leistungen bezogen. Insgesamt erhielten 6, Mio. Bedarfsgemeinschaften und 10, 5 Mio. Personen in den Jahren 2005 und 2006 zumindest zeitweise Unterstützung. Rund 0,54 Mio. Bedarfsgemeinschaften, die im Januar 2005 SGB-II-Leistungen bezogen hatten, beendeten ihre Hilfebedürftigkeit im Laufe des Jahres 2005 durch ein ausreichendes Einkommen aus Beschäftigung. Neuzugänge im Jahr 2006 konnten ihre Hilfebedürftigkeit etwas schneller überwinden als Neuzugänge im Jahr 2005. Am kürzesten ist die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II bei Paaren ohne Kinder. Nach 1 Monaten sind nur noch 3 Prozent im Leistungsbezug. Am stärksten hat sich dieser Prozess bei Alleinstehenden unter 25 Jahren beschleunigt - vermutlich auch wegen gesetzlicher Änderungen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Graf, Tobias;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (2007)

    Grimm, Christopher;

    Zitatform

    Grimm, Christopher (2007): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Nürnberg, 31 S.

    Abstract

    "Mit dem Bericht werden differenziertere Auswertungen der ausgesprochenen Sanktionen und der davon betroffenen Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgelegt. Die Analyse bezieht sich auf den Berichtsmonat Oktober 2006 und stützt sich auf Auswertungen der Daten im Fachverfahren A2LL und Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT). Insgesamt waren 1,9 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit mindestens einer Sanktion belegt. Die Hälfte der im Oktober wirksamen Sanktionen entfiel dabei auf Verletzungen von Meldepflichten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im 1. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung: Quartalsbericht Oktober 2006 (2007)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Rosemann, Martin; Strotmann, Harald;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Günther Klee & Martin Rosemann (2007): Entwicklung der Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften und der SGB II-Arbeitslosigkeit im 1. Quartal 2006 nach Form der Aufgabenwahrnehmung und nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung. Quartalsbericht Oktober 2006. Tübingen, 45 S.

    Abstract

    "Der Bericht ist der dritte Quartalsbericht im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung des IAW im Untersuchungsfeld 1 der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II im Auftrag des BMAS. Schwerpunkte dieses Quartalsberichts sind einerseits die Analyse der zeitlichen Entwicklung zentraler Kenngrößen des SGB II im Vergleich der Regionen mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung im ersten Quartal 2006. Dabei werden unter anderem Quintilsanalysen durchgeführt, um das Ausmaß der Heterogenität in der Entwicklung zwischen den einzelnen Einheiten sichtbar zu machen. Eine zweite Besonderheit des Berichts besteht darin, dass erstmals eine Differenzierung der Ergebnisse nicht nur nach der Form der Aufgabenwahrnehmung, sondern auch nach Typen der Organisation der Kundenbetreuung vorgenommen wird. Diese Organisationstypen hat das IAW auf der Basis der Ergebnisse einer bundesweiten E-Mail-Befragung aller SGB II-Trägerdienstellen im ersten Halbjahr 2006 erarbeitet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Aufstocker - Kein Indiz für ein Niedriglohnproblem (2007)

    Luchtmeier, Hendrik; Ziemendorff, Johannes;

    Zitatform

    Luchtmeier, Hendrik & Johannes Ziemendorff (2007): Aufstocker - Kein Indiz für ein Niedriglohnproblem. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 87, H. 12, S. 794-799.

    Abstract

    "Ziel dieses Artikels ist es, das Aufstockerphänomen sachlich zu erörtern, eine Hilfestellung zur Interpretation der Zahlen zu geben sowie mögliche Gründe für deren Anstieg anzuführen. Dabei wird aufgezeigt, dass auch solche Personen Aufstocker sind, deren Einkommen über dem soziokulturellen Existenzminimum liegen. Weiterhin wird dargelegt, dass die große Zahl von Aufstockern kein hinreichendes Indiz für ein um sich greifendes Niedriglohnproblem ist. Sie ist vielmehr eine Folge der Ausweitung der Hinzuverdienstregeln, einer besonderen Familienförderung, einer großzügigeren Übernahme von Miet- und Heizkosten sowie verzerrter Anreize im Teilzeitbereich." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Überwindung der "Hartz IV"-Abhängigkeit von Kindern und deren Eltern: Arbeitspapier zur zügig umsetzbaren Reduzierung von "Hartz IV"-Abhängigkeit und "Kinderarmut" (2007)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2007): Überwindung der "Hartz IV"-Abhängigkeit von Kindern und deren Eltern. Arbeitspapier zur zügig umsetzbaren Reduzierung von "Hartz IV"-Abhängigkeit und "Kinderarmut". Bremen, 37 S.

    Abstract

    "Erwerbstätige - vor allem mit Kindern - dürfen im Regelfall nicht auf ergänzende SGB II-Leistungen verwiesen werden. Die vorgelagerten Erwerbs- und Transfersysteme haben die strukturelle Unabhängigkeit vom Fürsorgesystem zu gewährleisten. Unabdingbar ist daher ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. Hinsichtlich der Vermeidung von Hilfebedürftigkeit stößt aber auch ein Mindestlohn bei Haushalten mit Kindern an Grenzen; in diesen Fällen sind ergänzend spezielle Sozialtransfers erforderlich." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die Zukunft sozialer Sicherheit (2007)

    Zitatform

    Heinrich-Böll-Stiftung (2007): Die Zukunft sozialer Sicherheit. (Schriften zu Wirtschaft und Soziales 02), Berlin, 148 S.

    Abstract

    "In der Debatte um die Zukunft unserer sozialen Sicherung gibt es verschiedene Grundüberzeugungen, Herangehensweisen und Vorschläge. Gemeinsam ist allen die Einschätzung, dass eine garantierte Grundsicherung prekäre Lebenslagen abfedern sollte: Eine Grundsicherung soll zuverlässig Armut vermeiden, vor allem bei Kindern, und Lücken im bestehenden System der sozialen Sicherung schließen. Ein zukünftiges Sicherungssystem soll unbürokratischer, transparenter und gerechter sein als das bisherige, es soll Teilhabechancen eröffnen und vor allem die Schwächsten stützen. Daneben sind noch zahlreiche Fragen hinsichtlich der Grundausrichtung wie auch der Konkretisierung künftiger Sozialstaatsreformen in der Diskussion. So bekam in der Debatte der letzten zwei Jahre eine alte Idee wieder neuen Schwung: das allgemeine Grundeinkommen. Die Befürworter argumentieren mit dem sich kontinuierlich verschlechternden Zustand des Wohlfahrtsstaates, mit dringend zu schließenden Gerechtigkeitslücken und der überzeugend einfachen Eleganz eines bedingungslosen Grundeinkommens. Demgegenüber verweisen andere auf die Bedeutung öffentlicher Institutionen für die Ermöglichung von realer Teilhabe sowie auf problematische Wirkungsweisen für Arbeitsmarkt und Wertschöpfung. Zur Diskussion stehen insbesondere folgende Fragen: Welche Auswirkungen hat ein Grundeinkommen auf die gesellschaftliche Integration - verfestigt es eher den Ausschluss der Benachteiligten oder ermöglicht es umgekehrt erst die Teilhabe aller am öffentlichen Leben? In welchem Verhältnis stehen Grundeinkommen und Erwerbsarbeit? Soll ein Grundeinkommen bedingungslos gewährt oder am Konzept einer bedarfsorientierten Grundsicherung festgehalten werden? Soll insbesondere die Koppelung zwischen Grundsicherung und Arbeit aufgelöst oder im Gegenteil zu einer Kombination von 'Bürgereinkommen' mit 'bürgerschaftlicher Arbeit' ausgebaut werden? Welche bestehenden sozialstaatlichen Leistungen sollen durch ein Grundeinkommen ersetzt werden? Ist ein Grundeinkommen auf dem Niveau des heutigen ALG II (allerdings ohne Bedarfsprüfung und Anrechnung von Vermögen) finanziell und wirtschaftlich tragbar? Gibt es Varianten eines Grundeinkommens, die sogar die gesamtwirtschaftliche Effizienz verbessern könnten? Die Suche nach dem richtigen Weg zu einer Zukunft des Sozialen ist im vollen Gang. Wir wollen mit diesem Band die Meinungsbildung unterstützen, indem wir divergierende Analysen und Konzepte vorstellen. Daneben finden Sie Beiträge zu speziellen Politikfeldern wie 'Bildungspolitik', 'Alterssicherung' und 'Politik für Kinder', die sich mit der Weiterentwicklung der Grundsicherung im jeweiligen Politikfeld befassen. In der Gesamtschau laufen diese Vorschläge auf ein modulares System von Grundsicherungselementen hinaus, die an bestimmte Lebenslagen und Bedarfe geknüpft sind." (Textauszug, IAB-Doku)
    Inhalt:
    I Soziale Sicherung und Teilhabe;
    Robert Castel: Wie lässt sich die soziale Unsicherheit bekämpfen? (13); Reinhard Bütikofer: Wege aus der Ausgrenzung (22); Peter Siller: Individuen und Institutionen (27);
    II Soziale Sicherung in der Arbeitsgesellschaft;
    Jörn Ahrens: Zwischen Ehrenamt, Alimentierung und Beschäftigungsutopie (41); Kolja Rudzio: Nie wieder Hartz IV (56); Richard Hauser: Alternativen einer Grundsicherung (62); Helmut Wiesenthal: Glanz und Elend eines radikalen Konzeptes (79);
    III Soziale Sicherung und Unsicherheitslagen;
    Gerd Grözinger: Bildungsgrundsicherungseinkommen (85); Christiane Schnell: Grundsicherung und künstlerische Freiberuflichkeit (97); Ingrid Robeyns: Will a Basic Income Do Justice to Women? (102); Eva Mädje: Soziale Sicherung für Kinder (118); Reiner Daams: Soziale Sicherung im Alter (127); Manuel Emmler & Thomas Poreski: Die Grundeinkommensdebatte in Deutschland (132); Gerhard Schick u. a.: Modulares Grundeinkommen - Chance für den deutschen Sozialstaat und für Bündnis 90/Die Grünen (138).

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  • Literaturhinweis

    Überwindung der "Hartz IV"-Abhängigkeit von Kindern und Eltern durch den Kinderzuschlag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/7194) (2007)

    Zitatform

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2007): Überwindung der "Hartz IV"-Abhängigkeit von Kindern und Eltern durch den Kinderzuschlag. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/7194). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/7586 (17.12.2007)), 12 S.

    Abstract

    Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wurde zum 1. Januar 2005 mit Paragraph 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) der Kinderzuschlag eingeführt. Mit diesem Sozialtransfer sollen gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder, einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat erhalten. Dieser Kinderzuschlag wird von der Bundesregierung als wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut angesehen, damit Kinder und deren Familien aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II herausgeholt werden können. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. ist der Kinderzuschlag in seiner derzeitigen Ausgestaltung als Instrument zur Verhinderung von Kinderarmut unzureichend. Neben einer deutlichen Leistungsausweitung wird die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten als notwendig erachtet. In 13 Einzelfragen wird die Bundesregierung nach Erfahrungen mit der geltenden Regelung, Änderungsmöglichkeiten und -vorhaben und möglichen Alternativen gefragt. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass es ihr Ziel ist, die Rahmenbedingungen für vollzeitnahe Beschäftigung einschließlich der vorgelagerten Transfersysteme der Einkommensergänzung so zu verbessern, dass bei einer hinreichenden Erwerbsbeteiligung grundsätzlich die Unabhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) gewährleistet ist. Eltern, die ihren eigenen Bedarf decken können, sollen nicht wegen ihrer Kinder auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen sein. Die Bundesregierung beabsichtigt eine Gesamtlösung zu finden, die Anreize für eine Existenz sichernde Erwerbstätigkeit der Eltern setzt. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bericht über die Auswirkungen des § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift (2007)

    Zitatform

    Bundesregierung (2007): Bericht über die Auswirkungen des § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschrift. (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/4670 (08.03.2007)), 13 S.

    Abstract

    Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Der Kinderzuschlag ist damit als Kombileistung für den Niedriglohnsektor ausgestaltet und mit der Verankerung im Bundeskindergeldgesetz eine Familienleistung. Der Bericht der Bundesregierung fasst die Entwicklungen und Erfahrungen zum Kinderzuschlag zusammen und kommt damit ihrer Berichtspflicht des Paragraphen 22 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) nach. Der Bericht soll als Grundlage zur Weiterentwicklung des Instruments dienen, um dieses zielgenauer, wirkungsvoller und weniger verwaltungsaufwändig zu gestalten. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die mit der Einführung des Kinderzuschlags verfolgte Zielsetzung, einen Beitrag zur Reduzierung der Zahl von Kindern, die von Grundsicherungsleistungen abhängig sind, zu leisten und die Anreize zur Erwerbstätigkeit für Eltern zu erhöhen und damit für 150.000 Kinder die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, 'näherungsweise' erreicht worden ist. Kritik an den Regelungen zum Kinderzuschlag entzündet sich an der komplexen Einkommensabhängigkeit des Kinderzuschlags mit einer Mindest- und einer Höchsteinkommensgrenze und dem zusätzlichen Erfordernis der Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach den Vorschriften des SGB II. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt, zeitnah Vorschläge zur Fortentwicklung unter Berücksichtigung der geäußerten Kritik und vorliegender Änderungsvorschläge des Kinderzuschlags erarbeiten zu wollen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Die Familie - ein Ersatz für das Sozialsystem? (2006)

    Andres, Gerd;

    Zitatform

    Andres, Gerd (2006): Die Familie - ein Ersatz für das Sozialsystem? In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 59, H. 18, S. 3-18.

    Abstract

    "Die Frage, ob und in welchem Umfang volljährige Kinder ihre Eltern oder Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen sollen, ist wieder Gegenstand der politischen Diskussion. Wie weit sollte die 'Verantwortungsgemeinschaft Familie' gehen? Für Gerd Andres, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kann die Familie kein Ersatz für das Sozialsystem sein. Vielmehr sollte sie umfassend durch soziale Leistungen und familienfreundliche Sozialpolitik in der Sicherung ihrer Existenzgrundlagen unterstützt werden. Ralf Brauksiepe, MdB, CDU/CSU-Fraktion, vertritt dagegen die Auffassung, dass vor allem vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltsprobleme einiges dafür spricht, 'wenn betroffene Langzeitarbeitslose über einkommensstarke und/oder vermögende Angehörige verfügen, diese mit heranzuziehen und somit die Gruppe der Steuerzahler ein Stück weit zu entlasten.' Für Volker Meier, ifo Institut, stellt sich die grundsätzlichere Frage: 'Aufgeworfen wird mit der Diskussion aber eigentlich die Frage nach der Konstruktion des Sozialstaats, vor allem in seinem Kernbereich der Grundeinkommenssicherung. Unstrittig ist der Grundgedanke, dass die Bekämpfung extremer Armut nicht der privaten Fürsorge durch Individuen und mildtätige Organisationen überlassen bleibt. ... Da aber die Abgabenlast in Deutschland sehr hoch ist und angesichts der demographischen Veränderungen weiter zunehmen wird, scheint ein teilweiser Rückzug des Sozialstaats dort angemessen, wo es nicht darum geht, wirklich Bedürftigen zu helfen. Insofern weist die Vorstellung, reiche Kinder armer Eltern nicht aus ihrer familiären Verantwortung zu entlassen, in die richtige Richtung.' Auch Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, gibt der 'familiären Solidarität' den Vorrang. Und Jörg Althammer, Universität Bochum, unterstreicht, dass die Familie staatliche Fürsorgeleistungen nicht ersetzen könne, aber auch der Sozialstaat auf die solidarischen Leistungen der Familien angewiesen sei: 'Die genaue Grenzziehung zwischen innerfamiliärer Solidarität und staatlichen Fürsorgeleistungen ist eine Aufgabe, die letztlich nur politisch gelöst werden kann.'" (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsgerechtigkeit und sozio-kulturelles Existenzminimum: der gegenwärtige Eckregelsatz vor dem Hintergrund aktueller Daten (2006)

    Becker, Irene;

    Zitatform

    Becker, Irene (2006): Bedarfsgerechtigkeit und sozio-kulturelles Existenzminimum. Der gegenwärtige Eckregelsatz vor dem Hintergrund aktueller Daten. (Arbeitspapier des Projekts "Soziale Gerechtigkeit" 1), Frankfurt a.M., 32 S.

    Abstract

    "Die Gewährleistung minimaler Bedarfsgerechtigkeit durch die Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein wesentliches Teilziel sozialer Gerechtigkeit. Sie wird in Deutschland hauptsächlich mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - und dem darin vorgesehenen Arbeitslosengeld (Alg) II und Sozialgeld sowie mit dem SGB XII - Sozialhilfe - angestrebt. Kernstück aller drei Grundsicherungsleistungen ist der so genannte Eckregelsatz, der die minimalen Lebenshaltungskosten eines Alleinstehenden - mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, die in ihrer jeweiligen tatsächlichen Höhe vom Leistungsträger übernommen werden - abdecken soll und derzeit 345 Euro pro Monat beträgt." Auf der Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) 2003 wird die Angemessenheit dieses Regelsatzes überprüft, indem das Ausgabenverhalten im unteren Einkommessegment der Alleinstehenden in Westdeutschland nach Gütergruppen analysiert wird. Die verschiedenen Alternativrechnungen zur Bemessung des Eckregelsatzes auf Basis der Daten der EVS 2003 und der normativen Setzungen der derzeit gültigen Regelsatzverordnung (RSV) haben zu Beträgen leicht über bis mäßig unter dem gegenwärtigen Satz von 345 Euro geführt. "Da sich aus einer kritischen Betrachtung der grundlegenden Vorentscheidungen, auf denen die RSV aufbaut, einige fragwürdige bzw. nicht konsistente Einzelregelungen ergeben haben, erscheint das seit 2005 gültige Niveau des gesetzlich anerkannten Existenzminimums als tendenziell zu gering, zumal der Eckregelsatz auch für den Leistungsanspruch von Familien mit Kindern maßgeblich ist." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 13. Februar 2006 in Berlin zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 16/99 - b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE Angleichung des Arbeitslosengeldes II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 - Drucksache 16/120 - (2006)

    Gartner, Hermann ; Rudolph, Helmut; Koch, Susanne;

    Zitatform

    Gartner, Hermann, Susanne Koch & Helmut Rudolph (2006): Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 13. Februar 2006 in Berlin zum a) Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 16/99 - b) Antrag der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE Angleichung des Arbeitslosengeldes II in den neuen Ländern an das Niveau in den alten Ländern rückwirkend zum 1. Januar 2005 - Drucksache 16/120 -. In: Ausschussdrucksache 16(11)84neu v. 08.02.2006 enthalten in 16(11)103 v. 10.02.2006, S. 11-13.

    Abstract

    "Die Stellungnahme äußert sich auf der Basis wissenschaftlicher Befunde zu einer Anhebung der Regelsätze beim ALG II in Ostdeutschland. Sie geht auf ausgewählte Aspekte ein und liefert im Wesentlichen Hintergrundinformationen für das Gesetzgebungsverfahren." (Textauszug, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Gartner, Hermann ;
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  • Literaturhinweis

    Bedarfsgemeinschaften im SGB II 2005: Beachtliche Dynamik bei steigenden Empfängerzahlen (2006)

    Graf, Tobias; Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Graf, Tobias & Helmut Rudolph (2006): Bedarfsgemeinschaften im SGB II 2005: Beachtliche Dynamik bei steigenden Empfängerzahlen. (IAB-Kurzbericht 23/2006), Nürnberg, 6 S.

    Abstract

    "Im Januar 2005 bezogen 3,33 Mio. Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II, im Dezember 2005 waren es 3,93 Mio. 2,46 Mio. Bedarfsgemeinschaften waren das ganze Jahr über hilfebedürftig. Dies entspricht einer Verbleibsrate von 74 Prozent. Insgesamt erhielten 5,08 Mio. Bedarfsgemeinschaften auf das gesamte Jahr 2005 betrachtet zumindest zeitweise Unterstützung. Etwa 0,5 Mio. Bedarfsgemeinschaften vom Januar 2005 konnten bis zum Jahresende die Hilfebedürftigkeit durch andere Einkommen überwinden. Von den Neuzugängen, die zwischen Februar und Juni 2005 erstmalig Leistungen beantragten, waren ca. 57 Prozent der Bedarfsgemeinschaften mindestens 1 Monate durchgängig hilfebedürftig. Paare ohne Kinder unter den Neuzugängen beziehen am kürzesten Arbeitslosengeld II. Von ihnen sind 48 Prozent nach 1 Monaten noch im Leistungsbezug. Veränderungen in der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften sorgen für Anpassungen im Leistungsbezug. Sie wirken sich auf die Fluktuationskennziffern aus, ohne dass dadurch die Hilfebedürftigkeit wirklich überwunden wird." (Autorenreferat, IAB-Doku)

    Beteiligte aus dem IAB

    Graf, Tobias;
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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Bestand und Bewegung von Bedarfsgemeinschaften und Hilfebedürftigen (2006)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    Hartmann, Michael (2006): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bestand und Bewegung von Bedarfsgemeinschaften und Hilfebedürftigen. Nürnberg, 25 S.

    Abstract

    "2005 erhielten jahresdurchschnittlich 3,72 Mio Bedarfsgemeinschaften mit 4,98 Mio erwerbsfähigen und 1,77 Mio nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Leistungen zum Lebensunterhalt aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dabei ist der Bestand an Bedarfsgemeinschaften und hilfebedürftigen Personen kein fester Block, vielmehr gibt es zahlreiche Zugänge, aber auch zahlreiche Abmeldungen aus der Hilfebedürftigkeit. Hierzu werden nun erste Daten veröffentlicht. Die Analyse beschränkt sich auf Auswertungen aus 255 Kreisen, für die über das gesamte Jahr 2005 vollständige Daten im Fachverfahren A2LL vorliegen. In diesen Kreisen waren im Jahresdurchschnitt 64 Prozent der Bedarfsgemeinschaften und 63 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erfasst; die Ergebnisse dürften deshalb auch weitgehend repräsentativ für Deutschland sein. Ab Berichtsmonat Januar 2006 werden in der monatlichen Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit dann für zunächst 345 Kreise Daten zu den Zu- und Abgängen veröffentlicht." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit (2006)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    Hartmann, Michael (2006): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit. Nürnberg, 54 S.

    Abstract

    Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf der integrierten Auswertung der Beschäftigtenstatistik und Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende; die Auswertungen zu den Geldleistungen basieren auf Informationen aus 336 Kreisen, deren Daten im neuen IT-Fachverfahren A2LL übermittelt wurden. Die Daten für Juni bzw. September 2005 über die Geldleistungen an Bedarfsgemeinschaften sowie über die Anrechnung von Einkommen und die Erwerbstätigkeit von Leistungsbeziehern werden vollständig dokumentiert und in einer Analyse zusammengefasst. Demnach erhielten im September 2005 3,87 Millionen Bedarfsgemeinschaften durchschnittlich 834 Euro an Leistungen der Grundsicherung für den Lebensunterhalt. Bei 56 Prozent der Bedarfsgemeinschaften wurde eigenes Einkommen angerechnet, am häufigsten Kindergeld und Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Letzteres wurde bei 22 Prozent der Bedarfsgemeinschaften angerechnet. Im Durchschnitt erzielten Hilfebedürftige durch ihre Erwerbstätigkeit ein Bruttoeinkommen von 629 Euro, davon waren 327 Euro auf den Anspruch auf Grundsicherung anrechenbar. Von den Personen mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielten 51 Prozent ein Bruttoeinkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro, 19 Prozent verdienten zwischen 400 Euro und 800 Euro und 30 Prozent mehr als 800 Euro. Im Juni 2005 waren 388.000 Arbeitslosengeld II-Empfänger sozialversicherungspflichtig und 395.000 geringfügig beschäftigt. Damit erhielten 1,5 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und 8,3 Prozent der Minijobber Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vor allem sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ausländer, Ungelernte und Teilzeitbeschäftigte sind überdurchschnittlich häufig auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen. Die Anteile der Arbeitslosengeld II-Bezieher sind im Dienstleistungsbereich, in der Bauwirtschaft und in der Land- und Forstwirtschaft überdurchschnittlich groß. Deutliche Unterschiede gibt es auch nach West und Ost. Während in Ostdeutschland 3,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 19,9 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigten Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, belaufen sich in Westdeutschland diese Anteilswerte nur auf 1,1 Prozent bzw. 6,7 Prozent. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Lebenslagen und Chancen von Kindern in Deutschland (2006)

    Holz, Gerda;

    Zitatform

    Holz, Gerda (2006): Lebenslagen und Chancen von Kindern in Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte H. 26, S. 3-11.

    Abstract

    "Kindheit bedeutet für die größer werdende Zahl Minderjähriger ein Aufwachsen unter Armutsbedingungen. Im Beitrag werden die Folgen heute und für die Zukunft als Vergleich zwischen armen und nicht-armen Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit skizziert. Konsequenz muss ein Perspektivenwechsel im Sinne einer kindbezogenen Armutsprävention sein." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Struktur der Bedarfsgemeinschaften und der Arbeitslosigkeit in den SGB II-Trägereinheiten mit unterschiedlicher Form der Aufgabenwahrnehmung: ein Vergleich der Situation zum 31. Dezember 2005. Quartalsbericht Juli 2006. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching (2006)

    Kirchmann, Andrea; Klee, Günther; Kleimann, Rolf; Strotmann, Harald; Diefenberg, Diana;

    Zitatform

    Kirchmann, Andrea, Günther Klee & Rolf Kleimann (2006): Struktur der Bedarfsgemeinschaften und der Arbeitslosigkeit in den SGB II-Trägereinheiten mit unterschiedlicher Form der Aufgabenwahrnehmung. Ein Vergleich der Situation zum 31. Dezember 2005. Quartalsbericht Juli 2006. Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c SGB II - Vergleichende Evaluation des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs der Modelle Aufgabenwahrnehmung "zugelassene kommunale Träger" und "Arbeitsgemeinschaft" Untersuchungsfeld I: Deskriptive Analyse und Matching. Tübingen, 33 S.

    Abstract

    "Der Bericht markiert den Einstieg in die regelmäßige Berichterstattung des IAW im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel des § 6c SGB II. Ziel der Quartalsberichte ist es, anhand ausgewählter Kennzahlen die Strukturen und Entwicklungen auf den regionalen Arbeitsmärkten auf Ebene der SGB II-Trägereinheiten seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe Anfang 2005 zu beschreiben und zu vergleichen. Dauerhaft geplant ist im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung neben einer Darstellung der Niveauunterschiede zwischen den SGB II-Trägern mit unterschiedlichen Formen der Aufgabenwahrnehmung zum Ende des jeweiligen Quartals auch eine Beschreibung der Veränderungen im Vergleich zum jeweils vorherigen Quartal sowie zum Vorjahresquartal. Hierfür werden die Statistiken der BA nach § 53 SGB II und Sonderauswertungen der BA aus diesen Statistiken verwendet." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Warum Zuverdienstregeln und Kinderzuschlag negative Arbeitsanreize setzen (2006)

    Knabe, Andreas ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas (2006): Warum Zuverdienstregeln und Kinderzuschlag negative Arbeitsanreize setzen. In: Ifo Dresden berichtet, Jg. 13, H. 2, S. 10-15.

    Abstract

    "Der Artikel beschreibt, warum es nach der bisherigen Freibetragsregelung zu nicht beabsichtigten, 100% übersteigenden Transferentzugsraten kam und wie die Neuregelung dieses Problem vermeidet. Darüber hinaus wird das weiterhin bestehende Problem beim Kinderzuschlag dargestellt und es werden entsprechende Lösungsmöglichkeiten entwickelt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Neue Regelsatzberechnung 2006: zu den Vorschlägen des Paritätischen Wohlfahrtverbandes und der Bundesregierung (2006)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2006): Neue Regelsatzberechnung 2006. Zu den Vorschlägen des Paritätischen Wohlfahrtverbandes und der Bundesregierung. In: Soziale Sicherheit, Jg. 55, H. 6, S. 182-194.

    Abstract

    "Der Regelsatz ist für das deutsche Sozialsystem eine ganz wichtige Grundgröße. Er bestimmt das, was das 'sozio- kulturelle Existenzminimum' abdeckt und damit zur Führung eines menschenwürdigen Lebens notwendig ist. Der Bund legt Inhalt, Bemessung und Aufbau der Regelsätze in einer Regelsatzverordnung fest. Die Verordnung, die zum 1. Januar 2005 in Kraft trat, musste noch auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahre 1998 arbeiten. Mittlerweile liegen aber die Daten aus der Stichprobe des Jahres 2003 vor, sodass nach dem Gesetz eine Neuberechnung ansteht. Das Bundessozialministerium kommt zu dem Ergebnis: 'Die Auswertung der EVS 2003 im Rahmen der weiterentwickelten Regelsatzbemessung ergibt für Deutschland einen Regelsatz in Höhe von 345 Euro.' Dagegen kommt der Paritätische Wohlfahrtsverband bei seinen Neuberechnungen darauf, dass der Regelsatz - der Methodik des vom Gesetzgeber vorgesehenen Statistikmodells folgend - am 1. Juli 2006 um 20 Prozent von 345 auf 415 Euro angehoben werden müsste. Im Folgenden werden die Berechnungsmethoden zum notwendigen Lebensunterhalt näher erläutert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Kinderzuschlag für Geringverdiener - ein Beispiel für mangelhafte Abstimmung im deutschen Transfersystem (2006)

    Meister, Wolfgang;

    Zitatform

    Meister, Wolfgang (2006): Der Kinderzuschlag für Geringverdiener - ein Beispiel für mangelhafte Abstimmung im deutschen Transfersystem. In: Ifo-Schnelldienst, Jg. 59, H. 16, S. 12-20.

    Abstract

    "Neben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 auch der Kinderzuschlag eingeführt. Im vorliegenden Beitrag wird für eine Reihe von Familientypen die Wirkung dieser neuen Sozialleistung im Zusammenspiel mit dem Wohngeld und in Abhängigkeit vom erzielten Bruttolohn dargestellt. Angesichts der hier aufgezeigten zahlreichen Unstimmigkeiten - sowohl bei der Ausgestaltung des Kinderzuschlags an sich als auch wegen seiner Wechselwirkung mit dem Steuer- und Transfersystem im Allgemeinen - sollte die von der Bundesregierung für den Herbst geplante Erarbeitung eines Kombilohnkonzeptes auch genutzt werden, die Regelungen zum Kinderzuschlag gründlich zu überarbeiten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Finanzpolitische Maßnahmen zugunsten von Familien: eine Bestandsaufnahme für Deutschland (2006)

    Rosenschon, Astrid;

    Zitatform

    Rosenschon, Astrid (2006): Finanzpolitische Maßnahmen zugunsten von Familien. Eine Bestandsaufnahme für Deutschland. (Kieler Arbeitspapier 1273), Kiel, 94 S.

    Abstract

    "Dieser Beitrag enthält eine Bestandsaufnahme über öffentliche Transferleistungen zugunsten von Familien in Deutschland. Einbezogen werden sowohl familienspezifische Normen im Steuerrecht als auch Familien fördernde Geld- und Realtransfers aus den öffentlichen Haushalten. Letztere umfassen einerseits die Haushalte der Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung), andererseits diejenigen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Aufgenommen werden außerdem Arbeitgeberleistungen und Leistungen im Rahmen der Jugendarbeit der Kirchen. Die so abgegrenzten finanzpolitischen Maßnahmen zugunsten von Familien belaufen sich in der Bruttobetrachtung, d.h. ohne eigene Zahlungen von Familienmitgliedern als Steuer- und Beitragszahler, derzeit auf rund 240 Mrd. EURO. Das sind 10,7 % des Bruttoinlandsprodukts." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (2006)

    Rudolph, Helmut;

    Zitatform

    Rudolph, Helmut (2006): Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. In: Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.) (2006): Jahresbericht 2005 : SGB II, Sozialgesetzbuch Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zahlen, Daten, Fakten, S. 11-14.

    Abstract

    Nach Schätzungen des IAB hätten 2,86 Mio. Haushalte mit 5,97 Mio. Haushaltsmitgliedern Anspruch auf die neue Leistung gehabt, wenn das SGB II bereits im 1.Quartal 2004 geltendes Gesetz gewesen wäre. Im Laufe des Jahres 2004 stieg die Zahl der Leistungsempfänger in der Arbeitslosen- und Sozialhilfe weiter an und damit der nach SGB II anspruchsberechtigte Personenkreis. Die Zahl der Arbeitslosenhilfe-Empfänger erhöhte sich von März auf Dezember 2004 um 2,6 Prozent von 2,204 Mio. auf 2,262 Mio. In der Sozialhilfe nahm die Zahl der Sozialhilfe beziehenden Haushalte von 2003 auf 2004 um 5,5 Prozent zu. Geht man von 1,8 Personen pro Bedarfsgemeinschaft aus, sind für Dezember 2004 zu 6,06 Mio. bedürftigen Personen in 3,36 Mio. Bedarfsgemeinschaften zu erwarten. Erste Erklärungsansätze für die Entwicklung der Anzahl der SGB II-Leistungsbezieher im Jahr 2005 werden diskutiert. Hierzu werden verschiedene Hypothesen in Erwägung gezogen: Die Arbeitsmarkthypothese geht davon aus, dass sich aufgrund von Hartz IV im Jahr 2005 zahlreiche vorher nicht gemeldete Sozialhilfebezieher oder Familienangehörige von Arbeitslosenhilfebeziehern arbeitslos gemeldet haben. Die Gestaltungshypothese, wonach der Anstieg der Bedarfsgemeinschaften auf tatsächliche oder fingierte Auszüge aus Haushalten zurückgeführt wird, kann statistisch weder belegt noch widerlegt werden und kann den Anstieg der Empfängerzahlen insgesamt nicht erklären. Eine weitere Erklärung liefert die Anreizhypothese, wonach durch die Zusammenführung von Sozialleistungen für Lebensunterhalt, Wohnkosten und Sozialversicherung in einer Hand Anreize zur Beantragung von Sozialleistungen geschaffen worden sind, die früher wegen kleiner Beträge, aus Unkenntnis oder Scham nicht in Anspruch genommen worden sind. Gemäß der Aufzehrungshypothese liegt die Ursache für den Anstieg der Leistungsempfänger in dem Aufbrauchen der anrechenbaren Sparguthaben, was zu einer verzögerten Bedürftigkeit führt. Die quantitative Bedeutung der einzelnen Hypothesen kann erst bei Vorliegen aussagekräftiger Verlaufsdaten und bei Vervollständigung der Daten von zugelassenen kommunalen Trägern abgeschätzt werden. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Das SGB II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe: Empfehlungen für die kommunale Ebene der Kinder- und Jugendhilfe für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) (2006)

    Scheeres, Sandra;

    Zitatform

    (2006): Das SGB II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Empfehlungen für die kommunale Ebene der Kinder- und Jugendhilfe für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn). (Arbeit), Berlin, 24 S.

    Abstract

    "Die Neuregelungen des Sozialgesetzbuch II haben zu zahlreichen Änderungen im Bereich der Unterstützung von Erwerbsarbeit suchenden Menschen geführt. Die örtliche Kinder- und Jugendhilfe sowie die Träger der Grundsicherung nach dem SGB II stehen vor der großen Herausforderung, jungen Menschen eine Perspektive mit dem Ziel einer dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Diese Integration junger Menschen kann jedoch nur gelingen, wenn die Leistungen der Sozialgesetzbücher II, III und VIII aufeinander abgestimmt werden. Abgestimmte Leistungen setzen voraus, dass die Träger der Grundsicherung und die Kinder- und Jugendhilfe vor Ort kooperieren und gemeinsam das 'Fördern und Fordern' junger Menschen mit Leben füllen. Mit dem Ziel diesen Kooperationsprozess zu unterstützen, haben die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsame Empfehlungen formuliert, die sich an die kommunale Ebene der Kinder- und Jugendhilfe und die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) richten." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Ein richtiger Ansatz - nur mangelhaft umgesetzt? (2006)

    Scherl, Hermann;

    Zitatform

    Scherl, Hermann (2006): Hartz IV: Ein richtiger Ansatz - nur mangelhaft umgesetzt? In: Wirtschaftsdienst, Jg. 86, H. 7, S. 434-437. DOI:10.1007/s10273-006-0537-5

    Abstract

    Angesichts der hohen Zahl von Leistungsempfängern und der 'ausufernden' Kosten wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob Hartz IV bzw. das neue SGB II grundsätzlich verfehlt sei und einer "Generalrevision" bedürfe. Der Beitrag stellt die These auf, dass der grundlegende Ansatz noch gar nicht richtig erprobt, sondern durch eine mangelhafte administrative Umsetzung vorerst zunichte gemacht wurde. Gestützt auf eigene Studien des Autors, zahlreiche Medienberichte und einen kürzlich vorgelegten Prüfbericht des Bundesrechnungshofes wird die Einschätzung vertreten, dass bei der administrativen Umsetzung das "Fordern" und das "Monitoring" bislang weitgehend vernachlässigt wurden. Kritisiert werden insbesondere die zu seltene Nutzung des "wirksamsten Instruments" zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit von arbeitslosen Leistungsempfängern, nämlich die Heranziehung zu gemeinnützigen Arbeiten, außerdem der unter unklarer Leistungsverantwortung erfolgte kurzfristige, schlecht vorbereitete und auf das Personal bezogen quantitativ wie qualitativ unzureichende Aufbau der neuen Verwaltungskörper sowie die nicht zielkonformen Nutzungen von Transferleistungen. "Es wäre einen Versuch wert, die Möglichkeiten eines strengen Forderns, verbunden mit intensivem Monitoring und konsequenter Sanktionierung, zumindest einmal richtig zu erproben und dabei Kosten und Nutzen systematisch zu evaluieren." (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV: Reform der Reform ist ein Fanal (2006)

    Spindler, Helga; Trube, Achim; Buestrich, Michael;

    Zitatform

    Spindler, Helga, Achim Trube & Michael Buestrich (2006): Hartz IV: Reform der Reform ist ein Fanal. In: Neue Praxis, Jg. 36, H. 3, S. 251-268.

    Abstract

    In dem 'Forum' des Heftes thematisieren drei Autoren kritisch die sozialpolitische Prämisse, 'nur den wirklich Betroffenen und dazu selbstverständlich unter immer engeren Vorgaben noch helfen zu wollen und stattdessen von ihnen Selbstverantwortung und Eigeninitiative zu fordern'. Spindler, Helga: Hartz IV: Ist das Existenzminimum für arme Familien zu hoch? Oder: wie Herr Jörges vom Stern der raffinierten Verschwörung des Fürsorgestaats zugunsten von Familien auf die Schliche gekommen ist; Trube, Achim: Zynismus siegt? Zur Diffamierungskampagne gegen Langzeitarbeitslose und der Inszenierung eines 'Hartz IV-Finanzskandals'; Buestrich, Michael: Reform der Reform. Anmerkungen zu Begründungen eines 'Hartz IV-Fortentwicklungsgesetzes'. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Bedarfsdeckende Bruttoarbeitsentgelte: Arbeitspapier zur erforderlichen Höhe der den SGB II-Bedarf deckenden Bruttoarbeitsentgelte (2006)

    Steffen, Johannes;

    Zitatform

    Steffen, Johannes (2006): Bedarfsdeckende Bruttoarbeitsentgelte. Arbeitspapier zur erforderlichen Höhe der den SGB II-Bedarf deckenden Bruttoarbeitsentgelte. Bremen, 27 S.

    Abstract

    "Im Durchschnitt der alten Bundesländer muss eine allein lebende Person ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 1.314 EURO erzielen, um Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II zu überwinden; dies entspricht bei einer 35-(40-)Stunden-Woche einem Stundenlohn von 8,64 EURO (7,60 EURO). In den neuen Bundesländern liegt das bedarfsdeckende Bruttoarbeitsentgelt derzeit noch bei monatlich 1.154 EURO oder 7,59 EURO (6,67 EURO) die Stunde. Mit der ab dem 1. Juli 2006 Platz greifenden Angleichung der Eck-Regelleistung an das Westniveau (345 EURO) und unveränderten Unterkunftskosten steigen die Werte auf 1.183 EURO monatlich bzw. 7,78 EURO (6,84 EURO) Stundenentgelt. Bei Haushaltsgemeinschaften mit mehreren Personen und nur einem Verdiener reichen die Bruttoschwellen bis in die Nähe des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts - in Einzelfällen liegen sie sogar deutlich darüber. Hierbei ist zudem zu berücksichtigen, dass es für Haushalte mit Kindern nicht die (eine) Bruttoschwelle zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit gibt. In nicht wenigen Fallkonstellationen rutschen Haushalte mit Kindern nach überwundener Hilfebedürftigkeit wegen steigenden Erwerbseinkommens und damit wegfallendem Anspruch auf Kinderzuschlag - zumindest für eine kurze Einkommensstrecke - wieder unter die SGB II-Bedarfsschwelle. Angesichts des Umstandes, dass in Deutschland ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten für Niedriglöhne arbeitet1, legen die ermittelten Bruttoschwellen den Schluss nahe, dass es unter der erwerbstätigen Bevölkerung eine nicht geringe Zahl an Haushalten geben dürfte, die Anspruch auf aufstockende Leistungen des SGB II hätten - diesen Anspruch aber vor allem aus Unkenntnis nicht geltend machen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Vermeidung von Kinderarmut in Deutschland durch finanzielle Leistungen (2006)

    Strengmann-Kuhn, Wolfgang;

    Zitatform

    Strengmann-Kuhn, Wolfgang (2006): Vermeidung von Kinderarmut in Deutschland durch finanzielle Leistungen. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 52, H. 4, S. 439-466. DOI:10.1515/zsr-2006-0405

    Abstract

    "Die Bedeutung von Kinderarmut nimmt sowohl in Deutschland als auch international immer mehr zu. Ziel dieses Beitrags ist es, ein Instrumentenset von möglichst effektiven Maßnahmen innerhalb des Steuer-Transfersystems und der Sozialversicherungen zu entwickeln, das es ermöglicht, Armut von Kindern zu verringern. Dazu werden verschiedene Ursachen von Armut herausgearbeitet, wobei insbesondere danach unterschieden wird, ob Armut erst durch das Vorhandensein von Kindern - aufgrund der Kosten oder wegen der Arbeitsangebotsbeschränkung - entsteht, oder ob andere Armutsursachen wie geringes Erwerbseinkommen oder Arbeitslosigkeit auch zu Kinderarmut führen. Es werden eine Reihe von Vorschlägen diskutiert, bewertet und (weiter)entwickelt, die an den Ursachenkomplexen ansetzen. Letztlich werden fünf Maßnahmen vorgeschlagen, die geeignet sind, Kinderarmut deutlich zu reduzieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Ursachen der Zunahme der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 16/1264) (2006)

    Zitatform

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006): Ursachen der Zunahme der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 16/1264). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1589 (23.05.2006)), 12 S.

    Abstract

    Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf das Ausmaß und die Ursachen für die Zunahme der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II ein. Die Daten beruhen auf Auswertungen aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit, aus Datenlieferungen von Kommunen über ein standardisiertes Verfahren und auf Schätzungen für Kreise, die dieses Verfahren nicht oder nicht vollständig nutzen. Diese belegen, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von ca. 3,3 Millionen im Januar 2005 auf ca. 3,9 Millionen im April 2006 angestiegen ist. Als eine wesentliche Ursache für diesen Anstieg sieht die Bundesregierung die nach wie vor schwache Nachfrage nach Arbeitskräften, was dem SGB-II-Personenkreis eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erschwert. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass nach dem Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungsansprüche konsequenter geltend gemacht werden. Eine erhebliche Anzahl von Personen bezieht nach Angaben der Bundesregierung die Grundsicherung als aufstockende Leistungen zu einem niedrigen Erwerbseinkommen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II: Fragen und Antworten (2006)

    Abstract

    "Die Broschüre erläutert die wesentlichen Begriffe der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Außerdem werden im Kapitel 'Fragen und Antworten' die wichtigsten Fragestellungen aufgegriffen. Beispielrechnungen ermöglichen einen Überblick über die Leistungen nach dem SGB II. Der Text des Sozialgesetzbuches II ist vollständig abgedruckt und beinhaltet bereits die Regelungen, die zum 01.01.2007 in Kraft treten." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Änderungsbedarf bei Hartz IV: Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung (2006)

    Zitatform

    (2006): Änderungsbedarf bei Hartz IV. Überlegungen zum SGB II Optimierungsgesetz der Bundesregierung. In: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik H. 2, S. 1-15.

    Abstract

    'Das SGB-II-Optimierungsgesetz darf sich nach Auffassung des DGB nicht in technischen Einzelregelungen verlieren. Völlig kontraproduktiv wäre eine neue Runde Leistungseinschnitte, die zu neuem Verwaltungsaufwand, noch mehr Rechtsschutzverfahren und zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Träger (z.B. Kürzungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen) führen.' Die Kritik des DGB bezieht sich vor allem auf Schnittstellenprobleme zwischen Versicherungssystem (SGBIII) und Fürsorgesystem (SGB II) und zielt auf eine besserer Nutzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Einzelne Vorschläge des DGB beziehen sich auf klare Regelungen bezüglich der Zuständigkeit für Alg-I-Aufstocker sowie bei der Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung sowie Ausbildungsförderung, auf die Beseitigung der fiskalischen Fehlanreize durch den Aussteuerungsbetrag beim Übergang vom beitragsfinanzierten SGB III in das steuerfinanzierte SGB II sowie auf Eingliederungsleistungen. Der DGB fordert, dass Arbeitsgelegenheiten eine Ultima Ratio sein sollten sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Außerdem wird die teilweise Deckungsfähigkeit zwischen Alg II und aktivem Eingliederungsbudget gefordert und die stärkere Förderung von Nichtleistungsempfängern. Soziale Eingliederungeleistungen wie Kinderbetreuung und Schuldnerberatung sollen nach Ansicht des DGB gestärkt werden, und bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit sollten Eingliederungsmaßnahmen weiter finanziert werden. Die bisher in ARGEn und Optionskommunen fakultativ vorgesehenen Beiträte sollten obligatorisch werden. Nach Ansicht des DGB sollten vorgelagerte Leistungssysteme zur Vermeidung von Alg-II-Bedürftigkeit gestärkt werden. Hierzu wird für eine bessere Abstimmung mit Ausbildungsförderung über BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe plädiert sowie für einen Ausbau des Kinderzuschlags. Die Forderungen bezüglich Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen sich unter anderem auf die Notwendigkeit einer Öffnungsklausel für Härtefälle, auf eine Verbesserung der Anrechnung von Partnereinkommen, auf Unterkunftkosten, Probleme beim befristeten Zuschlag, Sanktionsregelungen für junge Erwachsene, auf die Klarstellung bei Beantragung von Renten mit Abschlägen, auf Pfändungsschutz sowie Selbständigkeit. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Berichtsauftrag nach § 22 des Bundeskindergeldgesetzes und Erkenntnisse der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/1637) (2006)

    Zitatform

    Deutscher Bundestag. Fraktion Die Linke (2006): Berichtsauftrag nach § 22 des Bundeskindergeldgesetzes und Erkenntnisse der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/1637). (Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen 16/1818 (14.06.2006)), 7 S.

    Abstract

    Der auf einem Kabinettbeschluss basierende Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende enthält umfangreiche Änderungen am Kinderzuschlag nach Paragraph 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG). Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregierung, welchen Vorgaben eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderzuschlags folgen sollte, und ob diese Vorgaben mit den in Artikel 11 des Entwurfs für ein Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgeschlagenen Änderungen erfüllt sind? Außerdem wird danach gefragt, ob die Bundesregierung ihrer Berichtspflicht über die Auswirkungen des Kinderzuschlags bis zum 31. Dezember 2006 nachkommen wird. Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass es die vorgesehene Neuregelung, Eltern, die nur knapp unter der Mindesteinkommensgrenze liegen, ermöglichen würde, statt Arbeitslosengeld II (ALG II) den Kinderzuschlag zu beziehen, wenn sie dadurch ebenfalls aus dem ALG-II-Bezug für die gesamte Familie herauskommen. Durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten könnten mehr Kinder Kinderzuschlag erhalten. In elf Antworten auf Einzelfragen werden die bisherigen Erfahrungen mit dem Kinderzuschlag, dem Kreis der Antragsberechtigten, den Kosten des Kinderzuschlags und dem zu erwartenden Finanzvolumen erläutert. Die Bundesregierung erklärt, ihrer Berichtspflicht zum 31. Dezember 2006 nachzukommen. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Berücksichtigung der Bedarfslage allein erziehender Frauen und anderer weiblicher Zielgruppen im Leistungsprozess der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II): Auswertung einer telefonischen Befragung von Beauftragten für Chancengleichheit in den Arbeitsagenturen, Gleichstellungsbeauftragten der Kreise bzw. kreisfreien Städte, Mitarbeiterinnen von Regional- und Kommunalstellen "Frau und Beruf" (2005)

    Bareis, Ellen; Reis, Claus; Mertens, Mechthild;

    Zitatform

    Bareis, Ellen, Mechthild Mertens & Claus Reis (2005): Berücksichtigung der Bedarfslage allein erziehender Frauen und anderer weiblicher Zielgruppen im Leistungsprozess der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Auswertung einer telefonischen Befragung von Beauftragten für Chancengleichheit in den Arbeitsagenturen, Gleichstellungsbeauftragten der Kreise bzw. kreisfreien Städte, Mitarbeiterinnen von Regional- und Kommunalstellen "Frau und Beruf". Frankfurt am Main, 35 S.

    Abstract

    Thema der Untersuchung war zum einen die Einbindung gleichstellungspolitischer Institutionen in den Umsetzungsprozess des SGB II vor Ort im Sinne von Gender Mainstreaming und zum anderen die Auswirkungen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf Frauen und spezielle weibliche Zielgruppen wie Alleinerziehende, Berufsrückkehrerinnen, junge Frauen und Mädchen, Migratinnen sowie Frauen mit Gewalterfahrung. Hierzu wurden Beauftragte für Chancengleichheit in den Arbeitsagenturen, Gleichstellungsbeauftragte der Kreise bzw. kreisfreien Städte und Mitarbeiterinnen von Regional- und Kommunalstellen 'Frau und Beruf' telefonisch befragt. Es zeigt sich, dass durch die arbeitsmarktpolitische Schwerpunktsetzung des SGB II die Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit in den Arbeitsagenturen aufgewertet wird, während die die Qualifikation der Gleichstellungsbeauftragten abgewertet wird. Eingegangen wird auf institutionelle Strukturen, lokale Besonderheiten und Eingriffsmöglichkeiten der gleichstellungspolitischen Akteurinnen, auf Varianten der Einbindung gleichstellungspolitischer Institutionen in die lokale Umsetzung des SGB II sowie auf Möglichkeiten zukünftiger Einbindung gleichstellungspolitischer Institutionen in die Programmentwicklung und Maßnahmenplanung. 'Allgemein teilten fast alle Befragten die Einschätzung, das SGB II sei in der jetzigen Fassung als Fortführung und Re-Etablierung einer Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu verstehen, die Frauen strukturell benachteiligt und sich am (männlichen) Ernährermodell orientiert.' Insbesondere die Konzeption der Bedarfsgemeinschaft im SGB II wurde häufig 'als Rückfall in alte paternalistische Strukturen' gewertet. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Hartz IV ... und die Betroffenen?: sozialpolitische Bilanz 2005 (2005)

    Geiger, Andreas; Martens, Rudolf; Tänzer, Jörg; Scheibe, Birgit;

    Zitatform

    Geiger, Andreas, Rudolf Martens, Jörg Tänzer & Birgit Scheibe (2005): Hartz IV ... und die Betroffenen? Sozialpolitische Bilanz 2005. Freiburg u.a., 40 S.

    Abstract

    "Mit dieser sozialpolitischen Bilanz nimmt die Nationale Armutskonferenz (nak) die Einführung der beiden Sozialgesetzbücher II und XII kritisch in den Blick. Die Lebenslagen von Menschen und deren Lebensvielfalt in einem Gesetz zu berücksichtigen, ist schwer und erfordert eine große Sorgfalt. Diese hat aber, das muss man vom Sozialgesetzbuch II leider sagen, mindestens angesichts des Zeitdrucks gelitten. Die Probleme, die sich aus den neuen gesetzlichen Bestimmungen und der noch fehlenden Praxis der Leistungsgewährung er-geben, sind jedoch strukturell im Gesetz angelegt. Die Wirkung ist klar: Die Situation der von Hartz IV betroffenen Menschen verschlechtert sich dauerhaft. Insgesamt wer-den Armut und Ausgrenzung in Deutschland eher befördert als einaearenzt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Der Übergang von der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sonderbericht (2005)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    (2005): Der Übergang von der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sonderbericht. Nürnberg, 28 S.

    Abstract

    "Am 1. Januar 2005 wurde die Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige durch die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Vor der Reform Ende Dezember gab es 3,92 Mio Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Mitte Januar erhielten dann 4,50 Mio Personen das neue Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Von Januar bis März stieg die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger dann noch mal auf 4,79 Mio. Die Zunahme der Empfängerzahlen vom alten auf das neue System erklärt sich zu einem großen Teil mit dem Einbezug von Angehörigen ehemaliger Arbeitslosenhilfebezieher in die Grundsicherung. Im alten System wurden Ehepartner und erwerbsfähige Kinder von Arbeitslosenhilfeempfängern nicht statistisch erfasst, sofern sie keinen eigenen Anspruch auf Leistungen hatten. Darüber hinaus wird die neue Grundsicherung wohl stärker in Anspruch genommen als die alte Sozialhilfe. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hat auch die Arbeitslosenzahlen deutlich erhöht. Das beruht im Wesentlichen auf zwei Gründen: Ehemalige Sozialhilfeempfänger, die nun Arbeitslosengeld II beziehen, werden in stärkerem Maße als Arbeitslose erfasst - im alten System ist die Arbeitslosmeldung häufig unterblieben oder wurde nicht regelmäßig erneuert. Darüber hinaus müssen sich auch erwerbsfähige Angehörige von ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfängern arbeitslos melden, wenn ihnen eine Arbeit zumutbar ist. Aufgrund dieser beiden Effekte ist die registrierte Arbeitslosigkeit bis zum März um bis zu 380.000 gestiegen. Von den Arbeitslosengeld II-Empfängern waren Ende März 57 Prozent arbeitslos. Im März wurden an 3,55 Mio Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgezahlt. In diesen Bedarfsgemeinschaften lebten 4,79 Mio erwerbsfähige und 1,68 Mio nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, letztere fast alle jünger als 15 Jahre. Die Bedarfsgemeinschaften sind überwiegend klein, sie bestehen zu 57 Prozent aus einer Person und in 70 Prozent gibt es nur einen einzigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. In lediglich 28 Prozent der Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 15 Jahren. Von 1.000 Menschen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren erhielten im März 87 Arbeitslosengeld II, ausländische Mitbürger deutlich häufiger als Deutsche (162 zu 78). Junge Menschen sind überdurchschnittlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Von 1.000 Jüngeren zwischen 15 und 25 Jahren bekamen 99 Arbeitslosengeld II und von 1.000 Kindern unter 15 Jahren 137 Sozialgeld. Die Hilfebedürftigkeit ist auch nach Regionen sehr unterschiedlich. Der Anteil der Arbeitslosengeld II-Empfänger an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist in Ostdeutschland mit 14,8% mehr als doppelt so groß wie in Westdeutschland mit 7,0%. Die zehn Kreise mit den niedrigsten Quoten kommen ausschließlich aus Bayern, bei den zehn Kreisen mit den höchsten Quoten handelt es sich, mit Ausnahme von Bremerhaven, um ostdeutsche Kreise. Im Durchschnitt wurden für eine Bedarfsgemeinschaft im März insgesamt 848 Euro aufgewendet. Die Leistungen nehmen naturgemäß mit der Größe der Bedarfsgemeinschaft zu, und reichen von durchschnittlich 709 Euro für einen Alleinstehenden bis zu 1.402 Euro für eine Bedarfsgemeinschaft mit fünf und mehr Personen. Auch zwischen den Regionen gibt es deutliche Unterschiede, die sich vor allem mit dem regional unterschiedlichen Mietniveau erklären." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Entwicklung bis Juli 2005 (2005)

    Hartmann, Michael;

    Zitatform

    (2005): Grundsicherung für Arbeitsuchende. Entwicklung bis Juli 2005. Nürnberg, 46 S.

    Abstract

    Der Übergang von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde auf der Basis von revidierten Daten bis März 2005 in einem Sonderbericht vom August 2005 beschrieben. Der vorliegende Bericht schließt daran an und stellt die Entwicklung von Januar bis Juli dar. In diesem Zeitraum hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften deutlich erhöht, und zwar von Januar bis Juli um 450.000 oder 14 Prozent. Dabei haben alle Typen von Bedarfsgemeinschaften zugenommen, den relativ stärksten Anstieg verzeichneten Bedarfsgemeinschaften mit nur einer Person (+16 Prozent). Mit den Bedarfsgemeinschaften ist auch die Zahl der hilfebedürftigen Personen gestiegen. Im Juli wurden an 3,78 Mio Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgezahlt. In diesen Bedarfsgemeinschaften lebten 5,06 Mio erwerbsfähige und 1,80 Mio nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, letztere fast alle jünger als 15 Jahre. Von den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren im Juli 56,7 Prozent arbeitslos gemeldet. Die Bedarfsgemeinschaften sind überwiegend klein, sie bestehen zu 57,1 Prozent aus einer Person und in 70,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften gibt es nur einen einzigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Die Hilfebedürftigkeit ist auch nach Regionen sehr unterschiedlich. Der Anteil der Arbeitslosengeld II-Empfänger an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist in Ostdeutschland mit 15,6 Prozent mehr als doppelt so groß wie in Westdeutschland mit 7,4 Prozent. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Erwerbstätigenfreibetrag und Kinderzuschlag: Adverse Arbeitsanreize bei Hartz IV (2005)

    Knabe, Andreas ;

    Zitatform

    Knabe, Andreas (2005): Erwerbstätigenfreibetrag und Kinderzuschlag: Adverse Arbeitsanreize bei Hartz IV. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 54, H. 9, S. 220-226.

    Abstract

    "Um höhere Arbeitsanreize für Hilfeempfänger zu schaffen, wurden bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II durch das Hartz IV-Gesetz auch die Anrechnungsregeln für Erwerbseinkommen verändert. Während dieses Ziel für weite Einkommensbereiche erfüllt wird und sich Mehrarbeit lohnt, entstehen entgegen der ursprünglichen Intention vor allem bei großen Bedarfsgemeinschaften gleichzeitig Einkommensbereiche, in denen der durch zusätzliche Arbeitsanstrengungen beim Hilfeempfänger verbleibende Zuverdienst gleich bleibt oder sogar fällt. Der ebenfalls im Zuge der Hartz-Reform eingeführte Kinderzuschlag, der eigentlich die Arbeitsanreize für Familien erhöhen soll, verschärft die negativen Wirkungen sogar noch. Dieser Artikel stellt die Freibetragsregeln des neuen Arbeitslosengelds II dar und analysiert Reformvorschläge, die die Regelungen transparenter machen und das Problem fallender Zuverdienste vermeiden." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Jedes siebte Kind lebt auf Sozialhilfe-Niveau: erste qualitative Bilanz nach Hartz IV (2005)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2005): Jedes siebte Kind lebt auf Sozialhilfe-Niveau. Erste qualitative Bilanz nach Hartz IV. In: Soziale Sicherheit, Jg. 54, H. 9, S. 282-291.

    Abstract

    "Die im neuen Sozialgesetzbuch II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht jetzt neun Monate. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat deshalb, im Sinne einer Eröffnungsschau, eine erste Bilanz der Auswirkungen des SGB II gezogen. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, welchen quantitativen Einfluss die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die - durch das ebenfalls neue Sozialgesetzbuch XII - reformierte Sozialhilfe sowie der neue Kinderzuschlag auf die Arbeitsuchenden, ihre Familienangehörigen und insbesondere auf die Kinder haben." (Textauszug, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Kinder und Hartz IV: eine erste Bilanz der Auswirkungen des SGB II. Expertise (2005)

    Martens, Rudolf;

    Zitatform

    Martens, Rudolf (2005): Kinder und Hartz IV. Eine erste Bilanz der Auswirkungen des SGB II. Expertise. Berlin, 24 S.

    Abstract

    Acht Monate nach Inkrafttreten untersucht das Gutachten die Auswirkungen der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende auf deren soziale Lage und die ihrer Familienangehörige und insbesondere auf die soziale Lage ihrer Kinder. Fazit: In 3,6 Millionen Bedarfsgemeinschaften leben deutschlandweit 6,5 Millionen Leistungsempfänger unter denen 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahren zu finden sind, damit erhalten über 13 Prozent der Kinder unter 15 Jahren Sozialgeld. In Westdeutschland sind das über 11 Prozent - und damit jedes 9. Kind; in Ostdeutschland erhält etwa jedes 4. Kind Sozialgeld, der Prozentanteil beträgt hier über 24 Prozent. Um eine vollständige Sozialbilanz zu erhalten, werden alle Sozialleistungen betrachtet, die - wie z. B. die Ein-Euro-Jobs - das sozialpolitische Bild verändern, hierzu gehört auch die quantitative Bestimmung der Dunkelziffer der Personen, die ihre sozialstaatlichen Ansprüche nicht wahrnehmen. Arbeitsgelegenheiten und der befristetete Zuschlag im Arbeitslosengeld II senken den Anteil der Menschen, die auf Sozialhilfeniveau leben müssen. Dies wird aber vollständig kompensiert durch Personen bzw. Kinder in der Sozialhilfe und der Kinder bzw. Personen aus der Dunkelziffer. (IAB)

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  • Literaturhinweis

    Evaluation des Kinderzuschlags: Ergebnisbericht (2005)

    Meurer, Dirk; Wenzel, Florian;

    Zitatform

    Meurer, Dirk & Florian Wenzel (2005): Evaluation des Kinderzuschlags. Ergebnisbericht. Berlin, 45 S.

    Abstract

    Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II wurde gleichzeitig der Kinderzuschlag eingeführt, der für die Eltern vorgesehen ist, die zwar mit eigenem Einkommen ihren (elterlichen) Bedarf abdecken (Mindesteinkommensgrenze), jedoch ohne den Kinderzuschlag wegen des Bedarfs der Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätten. Zusammen mit dem Kindergeld deckt der Kinderzuschlag den durchschnittlichen Bedarf von Kindern. Die Evaluationsstudie basiert auf einer Befragung von 2.000 Eltern, die seit Ende des Jahres 2004 einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt haben. Zentrale Forschungsfragen waren: In welchem Umfang sind die Bezieher des Kinderzuschlags erwerbstätig und wie hat sich ihre Erwerbstätigkeit seit Einführung des Kinderzuschlags entwickelt? Erhält der Kinderzuschlag den Anreiz zur Erwerbstätigkeit? Welche Hinderungsgründe bestehen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen? Wie stellt sich die Einkommenssituation der Leistungsbezieher dar? In welchem Umfang wurden Leistungsbezieher durch den Kinderzuschlag von (anderen) Fürsorgeleistungen unabhängig? Wie wirkt sich der Kinderzuschlag auf die finanzielle Situation der Leistungsbezieher aus? Wie wird der Kinderzuschlag insgesamt und insbesondere die Befristung des Kinderzuschlags beurteilt? Wie gut sind Antragsteller über Sozialleistungen für Familien informiert und wie beurteilen sie die Beratungsqualität bei der Agentur für Arbeit? Hauptergebnis der Studie ist, dass der Kinderzuschlag von den betroffenen Familien überwiegend positiv bewertet wird und im Vergleich zum Arbeitslosengeld II die speziell am Bedarf von minderjährigen Kindern orientierte Leistung des Kinderzuschlags bei den betroffenen Familien auf eine deutlich höhere Akzeptanz stößt. (IAB)

    Weiterführende Informationen

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  • Literaturhinweis

    Befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II und Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz: Sozialleistungen, die einander ausschließen? (2005)

    Putz, Friedrich;

    Zitatform

    Putz, Friedrich (2005): Befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II und Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. Sozialleistungen, die einander ausschließen? In: Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht, Jg. 23, H. 3, S. 99-108.

    Abstract

    "Die Fragestellung des Beitrags lautet:
    Trifft es zu, dass den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II nur erhält, wer bereits ohne Berücksichtigung dieses Zuschlags einen Anspruch auf (mindestens einen Cent) Arbeitslosengeld II hat?
    Falls dies nicht zutrifft:
    Wie wirkt sich die Zahlung eines befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG aus?
    Wie wirkt sich die Zahlung eines Kinderzuschlags nach § 6a BKGG auf den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II aus?" (IAB2)

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  • Literaturhinweis

    Der neue Kinderzuschlag: Eine familienpolitische Seifenblase: etliche Familien stehen sich dadurch schlechter als mit Arbeitslosengeld II (2004)

    Winkel, Rolf;

    Zitatform

    Winkel, Rolf (2004): Der neue Kinderzuschlag: Eine familienpolitische Seifenblase. Etliche Familien stehen sich dadurch schlechter als mit Arbeitslosengeld II. In: Soziale Sicherheit, Jg. 53, H. 12, S. 402-412.

    Abstract

    "Ab Januar 2005 gibt es nicht nur das neue Arbeitslosengeld (ALG) II, sondern auch den neuen 'Kinderzuschlag'. Dieser wird an Eltern gezahlt, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen, gesetzlich zugestandenen Mindestbedarf bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag in Höhe von maximal 140 Euro pro Kind und Monat soll gering verdienende Eltern unterstützen und Armutsrisiken von Kindern 'zielgerichtet bekämpfen'. Dabei handelt es sich - anders als der Name vermuten lässt - nicht um einen pauschalen Zuschlag ähnlich dem Kindergeld, sondern um ein eigenes Grundsicherungssystem für eine bestimmte Gruppe von Bedürftigen mit Kindern. Es ist - wie der folgende Beitrag zeigt - ein äußerst kompliziertes und verwirrendes System, das de facto noch in Konkurrenz zu einem anderen Zuschlag steht: Dem befristeten Zuschlag zum ALG II, der nach § 24 SGB II geleistet wird, um die Einkommenseinbußen beim Übergang vom regulären Arbeitslosengeld (1) zum ALG II ab zufedern. Im Folgenden wird aufgezeigt, wie die beiden Zuschläge einzeln und 'kombiniert' wirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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  • Literaturhinweis

    Die sozioökonomischen Folgen eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags: eine Mikrosimulation der 'Grünen Kindergrundsicherung' (2002)

    Otto, Birgit;

    Zitatform

    Otto, Birgit (2002): Die sozioökonomischen Folgen eines einkommensabhängigen Kindergeldzuschlags. Eine Mikrosimulation der 'Grünen Kindergrundsicherung'. (DIW-Diskussionspapiere 273), Berlin, 28 S.

    Abstract

    "Nach den Ergebnissen des ersten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung ist das Armutsrisiko von Kindern unter 18 Jahren wesentlich höher als das anderer Altersgruppen. Um die überdurchschnittliche hohe Sozialhilfequote von Kindern zu senken, regten Bündnis 90/Die Grünen im Frühjahr 2001 die Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung (Grüne Kindergrundsicherung) an. Über einen einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag von maximal 200 DM pro Kind soll das Existenzminimum von Kindern unter 18 Jahren abgesichert werden. Dieser Kindergeldzuschlag wird mit SOEP-Daten des Jahres 1999 simuliert, um die Zusammensetzung der potentiell anspruchsberechtigten Familien-Haushalte sowie das Ausmaß der Veränderung ihrer Einkommenslage durch die Grüne Kindergrundsicherung abzuschätzen. Die Ergebnisse zeigen, dass vor allem typische Risikogruppen wie Familien mit mehreren Kindern, allein Erziehendenhaushalte und Haushalte mit nicht-erwerbstätigen Personen einen Kindergeldzuschlag erhalten würden. In Westdeutschland ist die Anspruchsquote bei Familien mit Kindern im Kindergartenalter am höchsten; in Ostdeutschland dagegen in dieser Gruppe am niedrigsten. Obwohl die Armutsquote von Personen aus Haushalten mit Kindern durch diesen Kindergeldzuschlag sinkt, führt die Grüne Kindergrundsicherung - im Vergleich zu nicht-anspruchsberechtigten Familien mit Kindern im gleichen Alter - im Durchschnitt nur zu einer geringfügigen Verbesserung der individuellen Wohlfahrtsposition von Kindern. Dem Versuch, die Armut von Kindern unabhängig von den Ursachen der familiären Armut sowie von der Bedarfssituation der anderen Haushaltsmitglieder zu lindern oder zu bewältigen, sind letztendlich enge Grenzen gesetzt. Der zentrale Konflikt von Erziehenden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und somit familiäre Armut zu vermeiden, wird durch einen einkommensabhängigen Kindergeldzuschlag nicht gelöst oder verringert." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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