Besondere Aufmerksamkeit gilt den Wirkungen auf Erwerbsintegration, Beschäftigungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Die Forschung umfasst Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsprozesse, arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente (wie berufsvorbereitende Maßnahmen, öffentlich geförderte Beschäftigung, berufliche Weiterbildung und Eingliederungshilfen) sowie Lohnersatzleistungen. Die Analysen berücksichtigen Genderaspekte, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und arbeitsmarktpolitische Reformen. Sie betrachten nicht nur Leistungsbeziehende oder Arbeitslose und Erwerbstätige als Einzelpersonen, sondern nehmen auch deren jeweiligen familiären Zusammenhang mit in den Blick.
Das IAB befasst sich in diesem Themenfeld zudem mit dem Handeln zentraler Akteure und ihren Interaktionen. Hierzu gehören Jobcenter, Arbeitsagenturen, die dort beschäftigten Fachkräfte, Leistungsbeziehende, Träger von Fördermaßnahmen sowie Betriebe. Die Studien basieren auf quantitativen Auswertungen von Prozess- und Befragungsdaten (nicht-experimentelle ökonometrische Wirkungsanalysen, Feldexperimente) sowie auf qualitativen Analysen (nicht-standardisierte Befragungen, teilnehmende Beobachtungen). Während in quantitativen Untersuchungen vor allem die Wirkung verschiedener Instrumente ermittelt wird, dienen die qualitativen Studien dazu, die Implementation der Arbeitsmarktpolitik und deren Wirkmechanismen zu erforschen.
Im Jahr 2025 untersucht das Kompetenzfeld im Rechtskreis SGB III erstmals genauer die Folgen der Kurzarbeit. So wird analysiert, ob sich die Arbeitsmarktchancen von Personen, die in Kurzarbeit waren, anders entwickeln als diejenigen ähnlicher Personen in ähnlichen Betrieben, die das Instrument der Kurzarbeit nicht genutzt haben. Ferner werden Befunde zu Wirkungen des Arbeitslosengelds für ältere Arbeitnehmende erarbeitet. Rechtskreisübergreifend wird untersucht, inwieweit Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld die Entscheidungen zur Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung beeinflussen können.
Im Rahmen der Forschung zum Rechtskreis SGB II stehen im Jahr 2025 zunehmend Analysen der Bürgergeldreform im Fokus. Im Jahr 2025 werden weitere Befunde zur Implementation der Bürgergeldreform vorgelegt. Beispielsweise werden Befragungsergebnisse zeigen, wie erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Kooperationsplan wahrnehmen, auch im Kontrast zur Eingliederungsvereinbarung. Zudem werden weitere Ergebnisse zu Leistungsminderungen präsentiert und insbesondere dargestellt, welche Gruppen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom neuen §31a Abs. 7 SGB II besonders betroffen sind und welche Rolle er aus Sicht der Integrationsfachkräfte für die Arbeit der Jobcenter spielt. Ferner werden Wirkungen von Maßnahmen der Arbeitsförderung von Geflüchteten untersucht.
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- Stabsstelle Forschungskoordination
- Forschungsbereich Arbeitsförderung und Erwerbstätigkeit
- Forschungsbereich Bildung, Qualifizierung und Erwerbsverläufe
- Forschungsbereich Grundsicherung und Aktivierung
- Regionales Forschungsnetz
- Arbeitsgruppe Geschlechterforschung
- Arbeitsgruppe Weiterbildung
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