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Betriebsbefragung zum Ausstieg aus dem Covid-19-Shutdown

Viele Betriebe in Deutschland sind von der Corona-Krise schwer betroffen: Zahlreiche Beschäftigte arbeiten in Kurzarbeit, Entlassungen drohen und Hygiene- und Abstandsregelungen belasten das Geschäft. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, möchte in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Herausforderungen erfassen, denen Betriebe aktuell gegenüberstehen. Mit der wiederkehrenden telefonischen Befragung wurde Kantar beauftragt.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?

Uns ist bewusst, dass viele Betriebe derzeit eine ganze Reihe besonderer Herausforderungen meistern müssen. Doch je mehr angeschriebene Betriebe sich an der Befragung beteiligen, desto genauer und umfassender bilden die Ergebnisse die tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten in Deutschland ab. Mit Ihrer Teilnahme tragen Sie dazu bei, dass die Politik auf Grundlage von breitem, gesichertem Wissen Entscheidungen treffen kann. Ihre Unterstützung ist damit von großer Bedeutung und wir wissen es zu schätzen, wenn Sie sich die Zeit für die Teilnahme nehmen.

Ergebnisse der Studie

Aktuelle Daten

Datenangebot mit den Ergebnissen aus den Wellen der Studie „Betriebe in der Covid-19-Krise“.

Beiträge im Online-Magazin IAB-Forum

Alle Beiträge zur Befragung im Online-Magazin IAB-Forum

Veröffentlichungen in IAB-Reihen

Veröffentlichungen in externen Medien

Ablauf der Befragung

Nach der schriftlichen Einladung (PDF, nicht barrierefrei) zur Teilnahme an der Studie wird Ihr Betrieb von einem Interviewer oder einer Interviewerin telefonisch kontaktiert, der oder die mit der Geschäftsleitung in Ihrem Betrieb die Befragung durchführt. Die Beantwortung dauert etwa 10 Minuten. Da es sich bei der Studie um eine wiederkehrende Befragung handelt, werden Sie im Anschluss in gewissen zeitlichen Abständen erneut zu unterschiedlichen Themen befragt, sofern Sie einer wiederholten Kontaktaufnahme zustimmen. Auch die folgenden telefonischen Befragungen dauern jeweils etwa 10 Minuten.

Sämtliche Daten aus der Befragung werden von Kantar erfasst, aufbereitet und anonymisiert. Damit kann niemand aus den Daten erkennen, von welchem Betrieb die Angaben stammen. Zudem wird der Datensatz mit einem pseudonymen Identifikator versehen. Diese Pseudo-ID ermöglicht – falls Sie dem zugestimmt hat – eine Verknüpfung der Antworten mit Daten, die bereits bei der Bundesagentur für Arbeit zu Ihrem Betrieb vorliegen. Sie helfen uns mit Ihrer Zustimmung zur Verknüpfung der Daten sehr.

Ihre Teilnahme an der Studie ist selbstverständlich freiwillig. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, egal, ob Sie sich für oder gegen eine Teilnahme entscheiden.

Musteranschreiben zur Befragung (PDF, nicht barrierefrei)

Woher hat das IAB die Kontaktdaten?

Das IAB hat Ihre Kontaktinformationen – unter strikter Wahrung des gesetzlichen Datenschutzes – aus dem Datenbestand der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Die erhobenen Daten werden ausschließlich in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ausgewertet. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und lassen keine Rückschlüsse auf Ihren Betrieb zu. Auf der Rückseite dieses Schreibens finden Sie weitere Erläuterungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit Ihrer Angaben. 

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne über die E-Mail-Adresse iab-corona-befragung@kantar.com oder die kostenfreie Hotline 0800-1007752 an uns wenden.

Datenschutz

Das IAB und die BAuA führen Betriebsbefragungen zum Ausstieg aus dem Covid-19-Shutdown durch. Rechtsgrundlage hierfür ist § 282 Absatz 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Verantwortlicher Forscher ist Prof. Dr. Lutz Bellmann vom IAB. Mit der Datenerhebung ist die Kantar GmbH (Landsberger Straße 284, 80687 München) im Wege der Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beauftragt und wird dabei von weiteren Dienstleistern unterstützt. Es handelt sich um eine wiederkehrende telefonische Befragung. Alle beteiligten Institute arbeiten stets streng nach den umfänglichen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken.

Freiwilligkeit der Teilnahme

Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, und Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Teilnahme zu widerrufen. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Falls Sie teilnehmen, können Sie Ihre Einwilligung auch später noch jederzeit widerrufen.

Herkunft der Adressen

An das Erhebungsinstitut Kantar werden vom IAB folgende Informationen übermittelt: Name und Adresse des Betriebs, anonymisierte Betriebsnummer, Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter, Wirtschaftszweigkennzeichen. Rechtsgrundlage hierfür sind § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und Artikel 28 DSGVO. Die Telefonnummer/Durchwahl Ihres Betriebs sowie den Namen von Ihnen als Inhaber oder Geschäftsführer des Betriebs (sofern vorhanden) hat die Kantar GmbH von dem Adressdienstleister RC Response Center GmbH erhalten. Es handelt sich hierbei um allgemein zugängliche Daten.

Was passiert mit Ihren Daten?

Das Erhebungsinstitut Kantar trennt Ihre Antworten aus der Befragung von der Adresse. Die Adresse verbleibt bis zum Abschluss der Studie bei Kantar und wird dann gelöscht. Die Antworten von allen Betrieben werden in einem Datensatz aufbereitet und an das IAB sowie an die BAuA gegeben. Ihre Zustimmung vorausgesetzt wird das IAB Ihre Angaben aus der Befragung mit weiteren Informationen zusammenführen, die bei der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Die Zusammenführung erfolgt ausschließlich über eine anonyme Code-Nummer, also ohne Namen und Adresse.

Die erhobenen Daten werden nur für wissenschaftliche und statistische Zwecke ausgewertet. Externe Forscher können über das Forschungsdatenzentrum der Bundesagentur für Arbeit im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Zugriff auf die Daten erhalten.

Dabei gilt prinzipiell: Keiner der Wissenschaftlerinnen / keinem der Wissenschaftler ist es möglich zu erkennen, von welchem Betrieb welche Angaben stammen, Adressangaben sind ihnen nicht zugänglich. Die Darstellung aller Ergebnisse erfolgt vollkommen anonym. Das bedeutet: Niemand kann in den Daten oder aus den Ergebnissen erkennen, welche Antworten einzelne Betriebe gegeben haben.

Ihre Rechte und unsere Garantien

Sie können im Hinblick auf Ihre Daten jederzeit die folgenden Rechte geltend machen:

  • Auskunftsrecht
  • Recht auf Berichtigung
  • Widerspruchsrecht
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit

Bei Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden.

Die an diesem Projekt beteiligten Forschungsinstitute garantieren Ihnen:

  • Ihre Angaben werden nur in anonymisierter Form ausgewertet;
  • die Anschrift Ihres Betriebes wird in keinem Fall an Dritte weitergeleitet;
  • die mit der Erhebung und Auswertung befassten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind an das Datengeheimnis gebunden.

Fragen zum Datenschutz

Sie haben Fragen zum Datenschutz in der BA? Den Datenschutzbeauftragten der Bundesagentur für Arbeit, Marc Rompf können Sie folgendermaßen erreichen: Postanschrift: Bundesagentur für Arbeit, Stabsstelle Datenschutz, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Oder über dieses Kontaktformular: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/weitere-themen/datenschutz