Teilhabe für arbeitsmarktferne Arbeitslose durch einen Sozialen Arbeitsmarkt
Beschreibung
"In den Jahren 2007 bis 2012 existierte mit dem Beschäftigungszuschuss ein Instrument, das darauf abzielte, die soziale Teilhabe der Geförderten zu verbessern und damit der Kernidee eines Sozialen Arbeitsmarkts nahe kam. Für die derzeit im SGB II vorhandenen Varianten öffentlich geförderter Beschäftigung gilt dies hingegen nur sehr bedingt. Um diese Lücke zu schließen, haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein neues Regelinstrument für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose zu schaffen. Dafür wurden Finanzmittel in Höhe von bis zu vier Milliarden Euro bereitgestellt. Konkret sieht der mittlerweile vorliegende Referentenentwurf für bis zu 150.000 langfristig erfolglos integrierter Personen die hohe Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse bei privatwirtschaftlichen wie gemeinnützigen Arbeitgebern vor. Die Förderung zur 'Teilhabe am Arbeitsmarkt', so der Name des neuen, im vorgeschlagenen § 16i SGB II geregelten Instruments, ist auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren angelegt.<br> Die geplanten Maßnahmen sind vor dem Hintergrund der Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit von Grundsicherungsempfängern zu sehen. Während diese zwischen 2007 und 2011 von 1,4 Millionen auf rund 920 Tausend stark gesunken ist, ist sie bis zum Jahr 2017 nur noch um etwas mehr als 110 Tausend Personen zurückgegangen. Das geplante Förderinstrumentarium ermöglicht es den Jobcentern, bei einem Teil der Betroffenen, die nachteiligen Folgen des langfristigen Arbeitsmarktausschlusses zu lindern." (Autorenreferat, © De Gruyter)
Zitationshinweis
Kupka, Peter, Joachim Möller, Philipp Ramos Lobato & Joachim Wolff (2018): Teilhabe für arbeitsmarktferne Arbeitslose durch einen Sozialen Arbeitsmarkt. Chancen und Risiken eines notwendigen Instruments. In: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Jg. 67, H. 2, S. 154-163. DOI:10.1515/zfwp-2018-0014