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Publikation

Zur Änderung des Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

"Die vorliegende IAB-Stellungnahme zur Änderung des Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen befasst sich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 17/2115) vom 8. März 2018 und bezieht dabei die von der Oppositionspartei SPD geäußerte Kritik am Entwurf ein (Drucksache 17/1818). Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP sieht eine grundsätzliche Rückkehr aller öffentlichen Gymnasien ab dem Schuljahr 2019/2020 zum neunjährigen Bildungsgang (G9) vor. Die Umstellung beginnt mit den Klassen 5 und 6 des Gymnasiums und betrifft damit auch Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/2019 aufgenommen wurden. Abweichend davon können Gymnasien den achtjährigen Bildungsgang (G8) fortführen, wenn dies durch einen, zum Schuljahr 2019/2020 einmal möglichen Beschluss der Schulkonferenz mit erforderlicher Zweidrittelmehrheit entschieden wird. Ein Gymnasium kann entweder mit neunjährigem oder achtjährigem Bildungsgang geführt werden. Allerdings soll an Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang das individuelle Überspringen einer Klasse oder das Überspringen in Gruppen ermöglicht werden. Neben der einmaligen Entscheidung können auch nach dem Jahr 2019/2020 durch die Schulträger Gymnasien mit G8 gegründet oder G9-Gymnasien in G8-Gymnasien gewandelt werden, wenn dies durch eine Bedürfnisprüfung begründet wird. In der Stellungnahme werden die Bedeutung und die Vorteile einer evidenzbasierten Politik erläutert, die Folgen des G8 anhand eines Überblicks über die Ergebnisse einschlägiger wissenschaftlichen Studien dargestellt sowie Empfehlungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung ausgeführt." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Anger, Silke & Stephan Thomsen (2018): Zur Änderung des Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags Nordrhein-Westfalen am 12. Mai 2018. (IAB-Stellungnahme 03/2018), Nürnberg, 14 S.

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