Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose: Wenig wirksam und kaum genutzt
Beschreibung
"Im Januar 2015 wurde in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro/Stunde eingeführt. Gleichzeitig trat eine Ausnahme für Langzeitarbeitslose in Kraft, um deren generell schwierige Arbeitsmarktintegration nicht noch weiter zu erschweren. Diese Regelung wird in der politischen Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das IAB untersucht, wie sich die Ausnahmeregelung seither auf Löhne und Beschäftigung sowie auf die Praxis in den Jobcentern ausgewirkt hat." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Vom Berge, Philipp, Isabell Klingert, Sebastian Becker, Julia Lenhart, Simon Trenkle & Matthias Umkehrer (2016): Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose: Wenig wirksam und kaum genutzt. (IAB-Kurzbericht 23/2016), Nürnberg, 8 S.