Berufliche Rehabilitation bei der Bundesagentur für Arbeit
Beschreibung
"Die Bundesagentur für Arbeit ist einer der Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) (SGB IX § 6) und steht im Mittelpunkt dieses Kapitels. In Punkt 2 wird zunächst ein Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Rehabilitation für die Bundesagentur für Arbeit gegeben. Punkt 3 beschreibt die Entwicklungen der Zugänge, d.h. die Anerkennung als beruflicher Rehabilitand bzw. Rehabilitandin. In Punkt 4 werden Strukturmerkmale der Rehabilitanden sowie Analysen zur Maßnahmenteilnahme vorgestellt. Diese basieren auf einem Prozessdatenpanel von beruflichen Rehabilitanden aus den administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit. Die bisher vorhandenen Analysen zu den arbeitsmarktintegrativen Wirkungen (wenn auch nicht im streng ökonometrischen Sinne von Wirkungsanalysen) der Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit werden in Punkt 5 vorgestellt und basieren auf einer Panel-Befragung von Rehabilitanden in den Jahren 2007, 2008 und 2010 durchgeführt wurde." (Textauszug, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Rauch, Angela (2017): Berufliche Rehabilitation bei der Bundesagentur für Arbeit. In: A. Riecken, K. Jöns-Schnieder & M. Eikötter (Hrsg.) (2017): Berufliche Inklusion : Forschungsergebnisse von Unternehmen und Beschäftigten im Spiegel der Praxis, S. 180-202.