Investivlohn und investive Gewinnbeteiligung als Vermögenspolitik zugunsten der Arbeitnehmer
Beschreibung
"Die Begründung für einen Investivlohn oder eine investive Gewinnbeteiligung ergibt sich bei einer makroökonomischen Betrachtung letztlich aus den Verteilungszusammenhängen. Die Lohnpolitik hat sich die Erkenntnisse der Kreislauftheorie der Verteilung bislang kaum zunutze gemacht. Sie setzt auf unwirksame Nominallohnsteigerungen und mißachtet die Umverteilungschancen einer Lohnverwendungspolitik. Investivlohn und investive Gewinnbeteiligung stellen zwei spezielle Formen der Vermögensbildung der Arbeitnehmer dar. In der derzeitigen konjunkturellen Situation ist eine investive Gewinnbeteiligung vorzuziehen, da sie sich im Gegensatz zum Investivlohn elastisch an die Änderungen der Gewinnsituation der Unternehmen anpaßt. Sie vermag daher die sogenannte Gewinnexplosion, die zwangsläufig in jedem Aufschwung eintreten muß, wenigstens zum Teil verteilungsmäßig abzufangen und Preiserhöhungen über den Nominallohnsteigerungen zu vermeiden. Es liegt meist im Interesse der Unternehmen, daß die anfallenden investiven Sparbeträge der Arbeitnehmer im Unternehmen als Kapitalbeteiligung verbleiben und so als Selbstfinanzierung genutzt werden können. Das befürchtete doppelte Risiko der Arbeitnehmer läßt sich bei entsprechender Gestaltung durch eine überbetriebliche Absicherung oder eine staatliche Ausfallgarantie abfangen, ähnlich wie dies bei den Pensionsansprüchen im Konkursfall geregelt ist." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Oberhauser, Alois (1999): Investivlohn und investive Gewinnbeteiligung als Vermögenspolitik zugunsten der Arbeitnehmer. In: G. Kleinhenz & G. Kühlewind (Hrsg.) (1999): Mehr Beschäftigung in Deutschland : ordnungs- und wirtschaftspolitische Ansätze. IAB-Kontaktseminar vom 26.-30.10.1998 an der Universität Passau (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 224), S. 185-191.