Scheinselbständige oder "Quasi-Firmen"?
Beschreibung
"Der Begriff Scheinselbständige kennzeichnet Erwerbstätige, die de facto wie selbständig Erwerbstätige tätig sind, aufgrund der spezifischen Erwerbssituation jedoch letztlich als abhängig Beschäftigte zu bewerten sind. Im Mittelpunkt der empirischen Erhebung steht das Ziel, das Aufkommen 'scheinselbständiger' Erwerbsverhältnisse hinsichtlich ihrer quantitativen Verteilung repräsentativ zu erfassen und die ökologische, soziale und vertragliche Lage der Erwerbstätigen, die in entsprechenden Vertragsverhältnissen beschäftigt sind, angemessen zu beschreiben. Wie die theoretischen Vorarbeiten gezeigt haben, sind 'scheinselbständige' Erwerbsverhältnisse in unterschiedliche Vertrags-, aber auch Organisationsbeziehungen eingebunden, die Art der beruflichen Betätigung ist vielfältig, die Einflussfaktoren, die entsprechende Vertragskonstruktionen fördern, sind angebots- und nachfrageseitig gleichermaßen zu verorten und nicht generell zu prognostizieren. Obwohl sich eine typisierende Beschreibung 'scheinselbständiger' Erwerbstätiger formulieren lässt, erweist sich eine entsprechende Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft im Einzelfall als außerordentlich schwierig. Hinzu kommt, dass derzeit kein eindeutiges Abgrenzungskonzept vorliegt. Nicht zuletzt aufgrund der insgesamt als heterogen zu bezeichnenden Rechtsprechung in diesem Kontext ist zu vermuten, dass aus einer empirischen Perspektive der mögliche Personenkreis, für den anzunehmen ist, dass er in 'scheinselbständigen' Beschäftigungsverhältnissen tätig ist, nicht konstant ist, sondern sich je nach Abgrenzungsmodell unterschiedlich umfangreich gestaltet." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Dietrich, Hans (1999): Scheinselbständige oder "Quasi-Firmen"? Zwei Seiten einer Medaille. In: D. Bögenhold & D. Schmidt (Hrsg.) (1999): Eine neue Gründerzeit? : die Wiederentdeckung kleiner Unternehmen in Theorie und Praxis (Gründungsforschung, 01), S. 71-98.