Die Kosten einer Urlaubsverlängerung in der Metallindustrie
Beschreibung
"Die Auseinandersetzung über die Kosten einer Urlaubsverlängerung zwischen der IG Metall und Gesamtmetall resultiert im wesentlichen aus Auffassungsunterschieden darüber, ob und in welcher Höhe durch eine Urlaubsverlängerung einerseits kostenmindernde "arbeitszeitinduzierte" Produktionseffekte und andererseits neben den unmittelbaren Lohnmehrkosten zusätzlich zu berücksichtigende Folgekosten entstehen. Die in der IG MetallRechnung enthaltene Unterstellung, die Hälfte der Kosten des Lohnausgleichs werde durch einen "arbeitszeitinduzierten" Produktivitätszuwachs ausgeglichen, ist willkürlich und methodisch fragwürdig. Praktische, durch die Statistik bestätigte Erfahrungen zeigen, daß im Jahr der Einführung einer Urlaubsverlängerung per Saldo kein kostenmindernder "arbeitszeitinduzierter" Produktivitätszuwachs auftritt, sondern eher mit "arbeitszeitinduzierten" Produktivitätsverlusten gerechnet werden muß. Die Kosten des Lohnausgleichs und der zusätzlichen Urlaubsvergütung fallen deshalb in voller Höhe an. ... Eine Berechnung der Kosten einer Urlaubsverlängerung muß dem Verursacherprinzip entsprechend sämtliche hierdurch verursachten betrieblichen Kostensteigerungen einbeziehen. Durch eine Urlaubsverlängerung fallen neben den unmittelbaren Lohnmehrkosten je nach Reaktion der Unternehmen Folgekosten an durch verminderte Kapazitätsauslastung, für vermehrte Überstunden, für zusätzliche Arbeitsplatzinvestitionen und/oder für die Einstellung neuer Mitarbeiter." (Autorenreferat)
Zitationshinweis
Bartel, Wolfgang (1979): Die Kosten einer Urlaubsverlängerung in der Metallindustrie. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Jg. 12, H. 3, S. 355-361.