Eingliederungsvereinbarungen: Vermittlungsfachkräfte halten mehr Spielraum für sinnvoll
Beschreibung
"Wer sich arbeitsuchend meldet, schließt in der Regel eine Eingliederungsvereinbarung mit seiner Arbeitsagentur ab, um den Vermittlungsprozess transparenter und verbindlicher zu gestalten. Nach den Vorstellungen der Hartz-Kommission aus dem Jahr 2002 sollte dieses Vorgehen dazu beitragen, das Leitprinzip 'Eigenaktivitäten auslösen - Sicherheit einlösen' zu verwirklichen. Das IAB und die Universität Mannheim haben untersucht, was Vermittlungsfachkräfte heutzutage von den Eingliederungsvereinbarungen halten. Im Rahmen eines Modellprojekts in ausgewählten Arbeitsagenturen zeigt sich, dass die Einschätzungen der Fachkräfte je nach Profil der Arbeitsuchenden sehr unterschiedlich ausfallen. Bei besonders marktnahen, aber auch bei besonders marktfernen Arbeitsuchenden sieht knapp die Hälfte der Befragten eine Eingliederungsvereinbarung generell als wenig sinnvoll an. Hingegen wird sie vor allem dann geschätzt, wenn die Arbeitsuchenden einen Aktivierungsbedarf aufweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Berg, Gerard J. van den, Barbara Hofmann, Gesine Stephan & Arne Uhlendorff (2014): Eingliederungsvereinbarungen: Vermittlungsfachkräfte halten mehr Spielraum für sinnvoll. (IAB-Kurzbericht 22/2014), Nürnberg, 7 S.
Bezugsmöglichkeiten
Grafiken
- Welchen Aussagen zur Eingliederungsvereinbarung stimmen die Vermittlungsfachkräfte vor Projektbeginn zu?
- Wie ändert sich die Einschätzung der Vermittlungsfachkräfte zur Eingliederungsvereinbarung im Projektverlauf?
- Vermittlungsfachkräfte, die den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit für sinnvoll halten
- Welche Folgen haben fehlende Eingliederungsvereinbarungen in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit?
- Wie nutzen die Vermittlungsfachkräfte gewonnene Zeit bei einer später fälligen Eingliederungsvereinbarung?