Sanktionen im SGB II und ihre Wirkungen
Beschreibung
"In dieser Stellungnahme äußert sich das IAB zu einem Antrag der Fraktion der Piraten des Landtags von Nordrhein-Westfalen zur Aussetzung der Sanktionen im ALG-II-Bezug (Drucksache 16/4162). Die Stellungnahme des IAB beschreibt potentielle Wirkungen von Sanktionen im ALG-II-Bezug und stellt die zentralen Ergebnisse der Wirkungsforschung hierzu dar. Das Sozialgesetzbuch II sieht verschiedene Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor. Es geht insbesondere darum, dass sie sich eigenständig um die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung bemühen, bei Schritten mitwirken, die ihre Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung erleichtern, und Termine mit dem Jobcenter wahrnehmen. Wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne einen wichtigen Grund diesen Pflichten nicht nachkommen, werden ihre Leistungen (im Regelfall für drei Monate) gemindert. Die Befunde einiger quantitativer Studien weisen darauf hin, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II aufgrund einer Leistungsminderung verstärkt in Beschäftigung übergehen. Eine Befragung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Nordrhein-Westfalen liefert ferner Anhaltspunkte dafür, dass ein Teil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den im Sozialgesetzbuch II festgelegten gesetzlichen Pflichten ohne die Sanktionsmöglichkeit nicht nachkommen würde. Verschiedene Befragungsstudien verdeutlichen allerdings, dass sehr hohe Leistungsminderungen in Höhe von 60 Prozent des Regelsatzes, Wegfall des Regelsatzes bis hin zur 'Totalsanktion' besondere Einschränkungen der Lebensbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit sich bringen können. Darunter fallen unter anderem verschärfte seelische Probleme, eingeschränkte Ernährung, Sperren der Energieversorgung und in Einzelfällen Obdachlosigkeit. Die Erkenntnisse sprechen nicht für ein generelles Aussetzen der Sanktionen im ALG-II-Bezug. Bei einer Reform der Sanktionsregeln sollte es vielmehr darum gehen, sehr starke Einschränkungen der Lebensbedingungen durch Sanktionen zu vermeiden und gleichzeitig eine Anreizwirkung der Sanktionen im Blick zu behalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Wolff, Joachim (2014): Sanktionen im SGB II und ihre Wirkungen. Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags von Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2014. (IAB-Stellungnahme 02/2014), Nürnberg, 17 S.