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Publikation

Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum

Beschreibung

"Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) soll 'im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das soziokulturelle Existenzminimum' gewährleisten - so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das SGB II sieht aber bei normwidrigem Verhalten auch finanzielle Leistungskürzung oder gar -streichung vor. Für unter 25-Jährige gelten besonders scharfe Regelungen. Sanktionen bedeuten für Hilfebedürftige - zumindest zeitlich begrenzt - ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum. Darin liegt die besondere Brisanz von Leistungskürzungen in der Grundsicherung.<br> In dem Kurzbericht werden die rechtlichen Regeln sowie Eckdaten zu Sanktionen skizziert. Vor allem aber werden Befunde aus 26 Intensivinterviews mit Fachkräften vorgestellt. Diese sind zwar nicht repräsentativ, gewähren aber differenzierte Einblicke in das Sanktionsgeschehen, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Götz, Susanne, Wolfgang Ludwig-Mayerhofer & Franziska Schreyer (2010): Sanktionen im SGB II: Unter dem Existenzminimum. (IAB-Kurzbericht 10/2010), Nürnberg, 8 S.

Bezugsmöglichkeiten

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