Übergänge von Alg-II-Beziehern in die erste Sanktion
Beschreibung
"Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die ohne wichtigen Grund nicht mit den Jobcentern kooperieren oder sich nicht hinreichend darum bemühen, eine Erwerbsarbeit oder Ausbildung aufzunehmen, müssen mit Sanktionen als Kürzungen ihrer Arbeitslosengeld- II-Leistungen für eine Dauer von drei Monaten rechnen. Dieser Bericht stellt erstens die Ausgestaltung der Sanktionsregeln und ihre Änderungen seit der Einführung des Sozialgesetzbuches II dar. Zweitens wird differenziert nach verschiedenen Personengruppen beschrieben, wie rasch sie nach ihrem Eintritt in den Arbeitslosengeld-II-Bezug erstmals sanktioniert werden. Die Analysen erfolgen getrennt nach Geschlecht und nach den Regionen West- und Ostdeutschland. Es wird zudem untersucht, inwieweit die Übergangsraten nach Alter, höchsten Schulabschluss, Nationalität und unterschiedlichen familiären Gegebenheiten der Leistungsbezieher variieren. Die Untersuchung wertet administrative Daten von Personen aus, die zwischen April 2006 und März 2008 erstmals in den Arbeitslosengeld-II-Bezug eingetreten sind, und betrachtet getrennt erste Übergänge in eine schwerwiegende Sanktion (Absenkung der Leistungen um 30 Prozent bzw. bei Unter-25-jährigen 100 Prozent des Regelbedarfs) und in eine Sanktion wegen Meldeversäumnissen (Kürzung der Leistungen um 10 Prozent des Regelbedarfs). Im Betrachtungszeitraum führten beide Sanktionen auch zu einem Wegfall des Zuschlags zum Arbeitslosengeld II, der bis zum Jahr 2011 Leistungsbeziehern zustand, die innerhalb der letzten zwei Jahre den Bezug von ALG-I-Leistungen beendet haben. Die Übergangsraten in eine erste Sanktion nehmen mit der Dauer des Leistungsbezugs der Tendenz nach ab. Die Befunde verdeutlichen, dass in allen untersuchten Personengruppen Männer weit häufiger als Frauen von Sanktionen betroffen sind. Ältere ab 50 Jahren werden kaum sanktioniert, während Jüngere unter 25 Jahren sehr häufig sanktioniert werden. Dies ist auf die besondere Konzentration von Aktivierungsbemühungen auf diese junge Altersgruppe zurückzuführen. Ein hoher Schulabschluss ist mit einer sehr geringen Sanktionswahrscheinlichkeit verbunden. Die Sanktionsraten der untersuchten Mütter von Kindern im Alter von unter drei Jahren sind sehr niedrig, da ALG-II-Bezieher wegen der Betreuung von Kleinkindern nicht der Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Allerdings sind die Übergangsraten für Väter von Kleinkindern im Westen Deutschlands relativ hoch." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Wolff, Joachim & Andreas Moczall (2012): Übergänge von Alg-II-Beziehern in die erste Sanktion. Frauen werden nur selten sanktioniert. (IAB-Forschungsbericht 11/2012), Nürnberg, 72 S.