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Publikation

Evaluation der Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung

Beschreibung

"Im Jahr 2009 wurden die Zugangsbedingungen zur Arbeitslosenversicherung mit der Einführung der Sonderregelung nach § 123 (seit 01. April 2012 § 142) Abs. 2 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) reformiert. Die auf drei Jahre befristete Regelung sieht eine verkürzte Anwartschaftszeit von sechs anstelle der sonst erforderlichen zwölf Monate vor, wenn Personen überwiegend kurzfristig beschäftigt waren. Zweck der Regelung ist es, jener Gruppe von Beschäftigten den Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu erleichtern, die aufgrund von häufigen, lediglich kurzfristigen Arbeitsverhältnissen Schwierigkeiten beim Erwerb von Anwartschaftszeiten innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist haben. Der Forschungsbericht präsentiert zentrale Ergebnisse der am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung durchgeführten Evaluationsstudie. Untersucht wurde insbesondere die Struktur der bisherigen Antragsteller entlang zentraler soziodemographischer Merkmale. Die Zahl der (analysierbaren) Antragsteller für den Zeitraum August 2009 bis März 2010 beläuft sich für das gesamte Bundesgebiet auf 583 Personen. Im Zeitraum April 2010 bis Dezember 2010 haben 356 Personen einen Antrag gestellt. Bei mehr als der Hälfte der Antragsteller handelt es sich um Kunst- und Kulturschaffende. Bei 36,4 Prozent der Personen, die zwischen August 2009 und März 2010 einen Antrag gestellt haben, wurde mindestens ein Antrag bewilligt. Für die Antragsteller des Zeitraums April 2010 bis Dezember 2010 beträgt dieser Wert 55,3 Prozent. Am häufigsten wurden Anträge abgelehnt, da die Beschäftigungsverhältnisse der Antragsteller nicht überwiegend eine Dauer von sechs Wochen oder weniger hatten. Hätte diese Beschäftigungsbedingung zehn anstatt sechs Wochen betragen, dann hätte etwa die Hälfte der Antragsteller die Bedingung erfüllt, deren Antrag aufgrund der gegenwärtigen Regelung abgelehnt wurde. Unter den Kunst- und Kulturschaffenden fallen diese Anteile noch etwas höher aus. Darüber hinaus wurde auch die Implementation der Sonderregelung in ausgewählten Agenturen für Arbeit explorativ erschlossen. Die Auswertung qualitativer Expertenbefragungen zeigt, dass die Sonderregelung über die verschiedenen Organisationseinheiten hinweg eine höchst unterschiedliche Bedeutung im Arbeitsalltag der befragten Fach- und Führungskräfte aufweist und daher ebenso unterschiedlich bewertet wird. So ist die Sonderregelung im Bereich der Leistungsabteilung zwar von arbeitspraktischer Relevanz, wird in ihrer seit August 2009 gültigen Fassung jedoch tendenziell als wenig zielführend bewertet. Im Kontext der Arbeitsvermittlung spielt sie hingegen eine untergeordnete Rolle und entzieht sich damit der fachlichen Bewertbarkeit. Hier offenbart die Befragung vielmehr eine Reihe anderer - externer wie organisationsinterner - Faktoren und Bedingungen, die die Handlungsmöglichkeiten der Fachkräfte bei der Betreuung und Vermittlung von Kurzfristbeschäftigten strukturieren und sich in der täglichen Arbeit als deutlich relevanter erweisen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Werner, Daniel, Philipp Ramos Lobato, Martin Dietz, Christine Hense, Volker Daumann, Christian Sprenger, Detlef Güttler, Ulrike Büschel, Alfons Voit & Barbara Knapp (2012): Evaluation der Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung. (IAB-Forschungsbericht 09/2012), Nürnberg, 74 S.

Bezugsmöglichkeiten

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