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Publikation

Befristungen bei Neueinstellungen 2023

Beschreibung

"Im Rahmen der IAB-Stellenerhebung gaben die Betriebe an, im Jahr 2023 in Deutschland rund 4,7 Mio. sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne MiniJobs) vorgenommen zu haben. Hiervon waren 26 Prozent, also rund 1,2 Mio. Stellen (zunächst) befristet (Tabelle 1). Die Befristung von Neueinstellungen ermöglicht den Betrieben, die Fähigkeiten von Bewerberinnen und Bewerbern zu überprüfen, bevor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird. Durch den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen können Betriebe ohne langfristige Mittelbindung häufig auch Jobs anbieten, die sonst vielleicht nicht finanzierbar gewesen wären. Darüber hinaus haben Befristungen für Betriebe zudem den Vorteil, dass sie (Entlassungs-)Kosten vermeiden können, die gegebenenfalls im Rahmen des allgemeinen oder tarifvertraglich erweiterten Kündigungsschutzes entstehen können (Bossler et al. 2017). Als weiteres wichtiges betriebliches Motiv für befristete Neueinstellungen ist zudem ein vorübergehender Mehrbedarf an Arbeitskräften etwa infolge temporärer Auftragsspitzen zu nennen (siehe hierzu z.B. Gürtzgen und Küfner 2023). Die Tatsache, dass Betriebe befristete Neueinstellungen vornehmen können, kann u.a. darin begründet sein, dass Betriebe über Marktmacht verfügen, die den Abschluss von befristeten Verträgen erleichtert (Bassanini et al. 2024). Zu beachten ist, dass die Befristungsquoten bei Neueinstellungen deutlich oberhalb des Anteils befristeter Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung liegen. Rund 2,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland hatten laut IAB-Betriebspanel im Jahr 2022 einen befristeten Arbeitsvertrag. Das entspricht einem Anteil an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) von 6,6 Prozent (Hohendanner / IAB 2023). Die Diskrepanz zwischen dem Anteil befristeter Neueinstellungen und dem Befristungsanteil aller Beschäftigter zeigt, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse in nennenswertem Ausmaß in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt werden (Müller et al. 2017)." (Textauszug, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Gürtzgen, Nicole, Alexander Kubis & Martin Popp (2024): Befristungen bei Neueinstellungen 2023. Stand: 10. Mai 2024. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 8 S.

Bezugsmöglichkeiten

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