Geringqualifizierte arbeiten nicht nur in Helfertätigkeiten
Beschreibung
"Häufig wird angenommen, dass Personen ohne Berufsabschluss „nur“ Helfertätigkeiten ausüben. Der formale Bildungsabschluss lässt jedoch nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zu. Das zeigt eine Auswertung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter nach Bildungsabschluss und Anforderungsniveau der beruflichen Tätigkeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Burkert, Carola & Britta Matthes (2023): Geringqualifizierte arbeiten nicht nur in Helfertätigkeiten. In: IAB-Forum – Grafik aktuell H. 21.07.2023.