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Publikation

Tarifbindung und tarifliche Öffnungsklauseln

Beschreibung

"Die Flächentarifbindung zeigt laut IAB-Betriebspanel in den alten wie in den neuen Bundesländern seit 1996 eine rückläufige Tendenz. Allerdings scheint sich in jüngerer Zeit die Tarifbindung auf niedrigerem Niveau zu stabilisieren. So werden derzeit in Deutschland etwa 34 % der Betriebe mit rund 56 % der Beschäftigten von einem Branchentarifvertrag unmittelbar erfasst. Rund ein Viertel aller Betriebe orientiert sich darüber hinaus an einem Branchentarifvertrag, sodass weitere 17 % der Beschäftigten zumindest indirekt von den Regelungen eines Tarifvertrages profitieren. Als Reaktion auf die Tarifflucht der Betriebe greifen die Tarifparteien zunehmend auf Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen als Flexibilisierungsinstrument zurück. In der Tarifpraxis spielen sie jedoch eine eher untergeordnete Rolle. 13 % der tarifgebundenen Betriebe geben an, dass der für sie relevante Tarifvertrag eine Öffnungsklausel enthält, und nur etwa 7 % aller tarifgebundenen Betriebe nutzen sie tatsächlich. Auffallend ist dabei, dass viele tarifgebundene Betriebe gar nicht wissen, ob Öffnungsklauseln in ihrem Tarifvertrag existieren." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Kohaut, Susanne (2007): Tarifbindung und tarifliche Öffnungsklauseln. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2005. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 60, H. 2, S. 94-97. DOI:10.5771/0342-300X-2007-2-94