„Kosten der Unterkunft“ in der Grundsicherung: Die Richtwerte für die Miete sind in den Ballungszentren am höchsten
Beschreibung
"Im Rahmen der Grundsicherung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung der Leistungsbeziehenden übernommen, soweit sie angemessen sind. Hierfür gelten örtliche Richtwerte, die von den Kommunen festgelegt werden. Sie sind in vielen großen Städten annähernd doppelt so hoch wie in strukturschwachen Regionen. Dies spiegelt die Wohnungsknappheit in den Ballungszentren wider." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Mense, Andreas (2026): „Kosten der Unterkunft“ in der Grundsicherung: Die Richtwerte für die Miete sind in den Ballungszentren am höchsten. In: IAB-Forum – Grafik aktuell H. 09.07.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.GA.20260709.01
