Wirkung unterschiedlicher Sanktionen der Arbeitslosenversicherung
Beschreibung
"Sanktionen sind ein bedeutendes Instrument der Arbeitslosenversicherung (ALV) zur Durchsetzung der Pflichten der Stellensuchenden. Nicht oder ungenügend erfüllte Pflichten können mit bis zu 60 Einstelltagen sanktioniert werden, wobei leichte Sanktionen (bis 15 Einstelltage) in der Praxis dominieren. Diese Studie untersucht umfassend die Nutzung und die Wirkungen der unterschiedlichen Sanktionen der ALV basierend auf Daten der Jahre 2009 bis 2022. Die Untersuchung unterscheidet verschiedene Sanktionstypen, -härten und -zeitpunkte und betrachtet ein breites Set an Ergebnisgrössen. Im ersten Schritt wird in der Studie mittels deskriptiver Analysen eine Auslegeordnung der Nutzung von unterschiedlichen Sanktionen in der Schweiz präsentiert. Diese ist von der Frage geleitet: Wer wird wofür, wann und wie oft sanktioniert? In den nächsten Teilen werden Wirkungsanalysen durchgeführt. Es werden die Wirkungen der unterschiedlichen Sanktionen auf die rasche Wiedereingliederung sowie auf Indikatoren des Erwerbsverlaufs bis 3 Jahre nach der Arbeitslosigkeit (AL) untersucht. Zudem werden erstmals auch Effekte von Sanktionen auf die Arbeitsbemühungen sowie die Suchaktivität in Job-Room analysiert. Die Ergebnisse der deskriptiven Analyse zeigen auf, dass rund ein Drittel aller Arbeitslosenspannen mindestens einmal sanktioniert werden. Dies ist ein bemerkenswert hoher Anteil, auch im internationalen Vergleich. Sanktionierte Stellensuchende sind im Durchschnitt jünger, häufiger männlich und verfügen seltener über eine tertiäre Ausbildung als nicht sanktionierte Personen. Die Vergehen vor der AL tragen einen hohen Anteil zur Menge der ausgesprochenen Sanktionen bei. Als allgemeines Bild zeigt sich, dass tendenziell früh sanktioniert wird, besonders leichte Vergehen und solche, die sich vor der AL zugetragen haben. Die Analyse der Wirkungen auf die rasche Wiedereingliederung ergibt, dass Sanktionen im Durchschnitt eine positive Wirkung auf Abgänge in Beschäftigung ausüben: Die erwartete AL-Dauer reduziert sich um durchschnittlich 6.5 Tage, bei leichten Sanktionen (die deutlich am häufigsten vorkommen) um gut 15 Tage. Bei schweren Sanktionen und solchen bei selbstverschuldeter AL wird eine negative Wirkung gemessen, d.h. eine verlängerte Arbeitslosigkeitsdauer. Für nahezu alle Sanktionstypen und -härten erhöhen Sanktionen die Übergangsraten in Nicht-Beschäftigung. Werden die Wirkungen auf die nachhaltige Wiedereingliederung betrachtet, ergibt sich, dass sich Sanktionen leicht negativ auf die Erwerbsstabilität und die Erwerbseinkommen nach Verlassen der AL auswirken. Die negative Wirkung schwächt sich jedoch deutlich ab jenseits von einem Jahr nach dem Abgang aus der AL, ist aber auch nach drei Jahren noch sichtbar. Personen, die in ihrer Arbeitslosenspanne mit vielen Einstelltagen sanktioniert wurden, erfahren deutlich stärkere negative Effekte auf die Erwerbsphase nach der AL. Bemerkenswert ist zudem, dass sich Sanktionen für Vergehen vor der AL kaum negativ auf den Erwerbsverlauf auswirken, wohingegen jene während der AL negative, über die Zeit abnehmende Effekte verursachen. Die Ergebnisse der Auswertung der Bewerbungsdaten sowie der Klickdaten aus Job-Room sind ebenfalls bemerkenswert: Es bestehen substanzielle Wirkungen auf die individuelle Suchintensität. Diese zeigen sich primär durch eine erhöhte Anzahl der eingereichten Bewerbungen. Nach einer Sanktion wird gleichzeitig auch das Bewerbungssoll nachhaltig erhöht." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Arni, Patrick, Boris Kaiser, Rafael Lalive, Jeremias Kläui & Markus Wolf (2025): Wirkung unterschiedlicher Sanktionen der Arbeitslosenversicherung. (Grundlagen für die Wirtschaftspolitik / Staatssekretariat für Wirtschaft SECO 57), Bern, 104 S.
