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Publikation

Kurzarbeitergeld in der Covid-19-Pandemie: Lessons learned

Beschreibung

"Die Nutzung von Kurzarbeit erreichte in der Coronakrise in Deutschland einen bisher nie dagewesenen Umfang und hat sich wie schon in der Finanzkrise 2008/2009 als zentraler Rettungsschirm für den Arbeitsmarkt bewährt. Zu Beginn der Coronakrise hatte die Bundesregierung die Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für Betriebe und Beschäftigte erheblich erleichtert, die maximale Bezugsdauer verlängert und die Leistungen bei längerem Bezug erhöht. Angesichts der gerade zu Beginn der Pandemie beträchtlichen wirtschaftlichen Unsicherheit erhielten Betriebe hierdurch ein höheres Maß an Sicherheit für ihre Personalplanung. Trotz eines schnellen Rückgangs schon im Sommer 2020 verharrte die Nutzung von Kurzarbeit nach einer zweiten Spitze im Winter 2020/21 und dem Rückgang danach bis ins Jahr 2022 auf historisch hohem Niveau. Deutschland war bei der starken Nutzung der Kurzarbeit keine Ausnahme unter den OECD-Ländern. Auch andernorts wurden während Coronakrise in einem bisher nicht gekannten Umfang staatliche Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung umgesetzt. Das deutsche Modell der Kurzarbeit diente für viele Länder spätestens seit der Finanzkrise als Vorbild. Die von anderen Ländern genutzten Maßnahmen reichen von der klassischen Kurzarbeit über Lohnkostensubventionen, der Bezuschussung von Zeiten der Beurlaubung bis hin zu Kündigungsverboten in Krisenzeiten. Einige Länder setzten jedoch primär auf Einkommenstransfers an die Beschäftigten. Darüber hinaus spielten Wirtschaftshilfen eine große Rolle zur Stabilisierung der Betriebe. Zu Beginn der Coronakrise war die Nutzung beschäftigungssichernder Maßnahmen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern eher unterdurchschnittlich, allerdings ging die Nutzung wesentlich langsamer zurück als in den meisten anderen Ländern. Dies lag unter anderem daran, dass in vielen Ländern Maßnahmen zu Beginn der Coronakrise für einen Fall höherer Gewalt (Force majeure) in großem Umfang aktiviert wurden und diese Maßnahmen oft schon im Jahr 2020 oder spätestens im Jahr 2021 ausliefen – denn die Wirtschaft hatte sich in dieser Zeit schneller erholt als erwartet. In diesem Forschungsbericht wird zunächst die Entwicklung der Nutzung von Kurzarbeit in Deutschland dargestellt und in einem zweiten Schritt mit dem Einsatz beschäftigungssichernder Maßnahmen in den USA, Australien, Frankreich, Italien und Spanien verglichen. Die Stabilisierungswirkung der Kurzarbeit zeigte sich auch in den hier betrachteten europäischen Ländern Frankreich, Italien und Spanien. Diese Länder hatten die Inanspruchnahme der Kurzarbeit teils noch stärker erleichtert als Deutschland. Bemerkenswert ist dabei, dass es beispielsweise Spanien erstmals gelang, mit dem starken Einsatz von Kurzarbeit die Effekte eines BIP-Rückgangs auf die Beschäftigung spürbar abzubremsen. Einen vergleichbaren beschäftigungssichernden Effekt gab es dagegen in den USA nicht – trotz umfangreicher Wirtschaftshilfen. Das – dort nicht in allen Bundesstaaten angewendete – Kurzarbeitsprogramm konnte nicht in ähnlicher Weise wie in Europa hochskaliert werden. Im Gegensatz dazu ist es in Australien vor allem in der ersten Phase der Pandemie mit einer Alternative zur Kurzarbeit, nämlich einem Lohnkostenzuschuss, gelungen, Beschäftigung zu sichern. Die Nutzung der Kurzarbeit in Deutschland wurde dadurch erleichtert, dass auf ein etabliertes Instrument und die damit gemachten Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise zurückgegriffen werden konnte. Unabhängig davon stieß der für hiesige Verhältnisse massenhafte Einsatz der Kurzarbeit administrativ an Grenzen, insbesondere angesichts des hohen Maßes an Flexibilität in der Höhe des möglichen Arbeitsausfalls und aufgrund des mehrstufigen Verfahrens der Beantragung und Abrechnung von Kurzarbeit. Im Gegensatz zu Deutschland bezogen sich Länder wie Frankreich, Italien und Spanien bei der Lockerung ihrer Regelungen im Kontext der Coronakrise auf höhere Gewalt (Force majeure). Auch der immense Einsatz von Lohnkostenzuschüssen in Australien ist den schweren Folgen der Coronakrise geschuldet. Mit der Erklärung einer solchen Ausnahmesituation sind Chancen und Risiken verbunden. Werden in einer solchen Lage Zugangsregeln massiv vereinfacht und Leistungen ausgeweitet, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer starken Inanspruchnahme. Das Ziel der kurzfristigen Stabilisierung von Beschäftigung und Konjunktur kann damit zwar leichter erreicht werden, zugleich wächst aber das Risiko von Fehlanreizen – was in Italien und Frankreich sowie insbesondere in Australien der Fall war. Der Forschungsbericht diskutiert Lehren aus dem internationalen Vergleich für die Diskussion in Deutschland. Grundsätzlich stehen Regierungen in Zeiten einer heftigen Wirtschaftskrise vor der schwierigen Güterabwägung zwischen (erwünschten) Stabilisierungswirkungen einerseits und (unerwünschten) Effizienzverlusten andererseits. Zu bedenkende Fehlanreize sind dabei insbesondere hohe Mitnahmeeffekte und das Risiko, nicht überlebensfähige Unternehmensstrukturen aufrechtzuerhalten und die Umorientierung hin zu neuen zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern zu verlangsamen. Um Fehlanreize zu begrenzen oder auszugleichen, gibt es – wie der internationale Vergleich zeigt – drei Ansatzpunkte: Geeignete Ausstiegsszenarien, passende Kofinanzierungsmodelle und Anreize zur Stärkung der Transformation. Um Kurzarbeit kosteneffizienter zu machen, favorisiert die OECD eine Kofinanzierung durch Firmen. Denn lange Nutzungsdauern können aus Sicht der OECD den betrieblichen Strukturwandel bremsen. Ob und inwieweit dies tatsächlich geschehen ist, lässt sich für die verschiedenen Länder auf dem bisherigen Stand des Wissens nicht abschätzen. Aus deskriptiver Perspektive lässt sich jedoch für Deutschland feststellen, dass eine lange Nutzung nur bei einem recht kleinen Teil von Firmen zu beobachten stattfand. Um Fehlanreize einer langen Nutzung zu reduzieren, könnten stärkere Anreize zur Beendigung der Kurzarbeit gesetzt werden. Eine Möglichkeit ist dabei die Einführung eines „Experience Rating“. Firmen, die Kurzarbeit in starkem Maße und über längere Zeit in schwierigen Zeiten nutzen durften, müssten vorab darüber informiert sein, dass sie dann in normalen Zeiten Rückzahlungen zu leisten haben oder höhere Beiträge fällig werden. Die Einnahmen könnten dann als Rücklage für kommende Krisen dienen. Entsprechende Regelungen gibt es in Italien und im Rahmen des in die US-Arbeitslosenversicherung integrierten Kurzarbeitsprogramms. Durch eine passende Firmenbeteiligung an den Kosten der Kurzarbeit (z.B. in Form eines experience rating) könnte man einer unangemessenen Konservierung von betrieblichen Strukturen durch Kurzarbeit entgegenwirken und den notwendigen Strukturwandel unterstützen. Dabei ist es offenkundig einigen Ländern (insbesondere Frankreich und Spanien) in höherem Maße gelungen als Deutschland, Kurzarbeit mit Qualifizierung zu verbinden. Spanien ist in diesem Kontext auch deshalb von besonderem Interesse, weil neben der Qualifizierung auch Anreize für den Arbeitsplatzwechsel aus Kurzarbeitsbetrieben gesetzt wurden. Schließlich sind auch und gerade in Zeiten schwerer Krisen beim Einsatz von Kurzarbeit Verteilungsfragen ins Blickfeld zu nehmen. Als Versicherungsleistung unterliegt die Kurzarbeit in Deutschland wie das Arbeitslosengeld dem Äquivalenzprinzip und ist auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigte beschränkt, Minijobber und Selbstständige sind nicht abgesichert. In den USA beispielsweise wurde das existierende, nur im geringen Umfang genutzte Kurzarbeitsprogramm auf Selbstständige ausgeweitet. Kommen in schweren und langen Krisen Sonderregelungen zum Einsatz, die auf höhere Lohnersatzraten zielen, könnte man erwägen, anstelle einer Anhebung der Sätze im Laufe des Bezugs (wie hierzulande geschehen) sich ähnlich wie in Frankreich dabei auf höhere Lohnersatzraten für niedrigere Einkommen konzentrieren. Fehlt ein Versicherungsschutz, wie bei Selbständigen und Minijobbern, sind im Falle schwerer Krisen ähnlich wie in den USA geeignete Einkommenshilfen zum Ausgleich von Härtefallen zu prüfen. In Deutschland geschah dies beispielsweise durch den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung oder zuletzt durch Beihilfen im Kontext der Energiekrise." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Fitzenberger, Bernd & Ulrich Walwei (2023): Kurzarbeitergeld in der Covid-19-Pandemie: Lessons learned. (IAB-Forschungsbericht 05/2023 (de)), Nürnberg, 30 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2305

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