Befristungen bei Neueinstellungen 2019
Beschreibung
"Laut IAB-Stellenerhebung gab es im Jahr 2019 in Deutschland rund 4 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs). Hiervon waren mindestens 32 Prozent, also rund 1,3 Mio. Stellen (zunächst) befristet (Tabelle 1). Die Befristung von Neueinstellungen ermöglicht den Betrieben die Überprüfung der Fähigkeiten von Bewerbern, bevor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird. „Durch die Verwendung von befristeten Arbeitsverträgen kann ein Betrieb ohne langfristige Mittelbindung häufig einen Arbeitsplatz anbieten, der sonst vielleicht nicht bereitgestellt worden wäre. Für die Betriebe haben Befristungen zudem den Vorteil, dass sie (Entlassungs-)Kosten vermeiden können, die im Rahmen des allgemeinen oder tarifvertraglich erweiterten Kündigungsschutzes entstehen könnten“ (Bossler et al. 2017). Zu beachten ist, dass die Befristungsquoten bei Neueinstellungen deutlich oberhalb des Anteils befristeter Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung liegen. Knapp 2,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland hatten laut IAB-Betriebspanel im Jahr 2019 einen befristeten Arbeitsvertrag. Das entspricht einem Anteil an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) von 7,2 Prozent (Hohendanner 2020). Der Anteil der befristeten Beschäftigung liegt damit wieder auf dem Niveau von 2007." (Textauszug, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Bossler, Mario, Nicole Gürtzgen, Alexander Kubis & Benjamin Küfner (2020): Befristungen bei Neueinstellungen 2019. Stand: 18. April 2019. (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren), Nürnberg, 8 S.
Bezugsmöglichkeiten
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