Gesteuerte Erwerbsmigration nach Deutschland
Beschreibung
"Prognosen zufolge würde das Erwerbspersonenpotenzial ohne Wanderungen bis 2060 um rund ein Drittel sinken. Zu seiner Stabilisierung ist der deutsche Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren vor allem auf die Einwanderung aus Drittstaaten angewiesen. Mit 10 Prozent aller Zuzüge spielt die Einwanderung aus Drittstaaten in Deutschland im Gegensatz zu Einwanderungsländern wie Kanada, Australien und Neuseeland jedoch nur eine untergeordnete Rolle im Wanderungsgeschehen. Für eine Erhöhung des Zuzugs von Fachkräften ist eine Bewertung der Mindestkriterien, an denen sich das im deutschen Recht verankerte System der Steuerung der Erwerbsmigration orientiert, erforderlich. Da diese Kriterien alle gleichzeitig erfüllt werden müssen, können sie restriktiv wirken. Eine Einreise ist bei Existenz einer Jobzusage oder eines Berufs-/Hochschulabschlusses, der zu einer deutschen Qualifikation als gleichwertig anerkannt wurde, möglich. Zudem wurden zuletzt neue Möglichkeiten für die Einreise zur Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche bei Nachweis von Sprachkenntnissen geschaffen. Die größte Hürde für den Zuzug ausländischer Fachkräfte ist vor dem Hintergrund des spezifischen deutschen Bildungs- und Ausbildungssystems mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anerkennung der Gleichwertigkeit beruflicher Abschlüsse. Aufgrund durchaus hoher Erträge im Arbeitsmarkt sollte sie zwar gefördert werden, eine Steigerung der Erwerbsmigration kann jedoch sehr wahrscheinlich nur durch maßgebliche Vereinfachungen dieses Prozesses erzielt werden. Möglich wäre beispielsweise, die Anerkennung von Abschlüssen nur im Fall von reglementierten Berufen zu verlangen, um den mit der Berufsausübung verbundenen Risiken Rechnung zu tragen. Die Arbeitsplatzzusage ist als Zuzugsvoraussetzung grundsätzlich sinnvoll, weil die Beschäftigungsrisiken dann mittel- bis langfristig deutlich geringer ausfallen, und sich die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften am konjunkturellen Bedarf orientieren kann. Deutsche Sprachkenntnisse begünstigen zwar die Arbeitsmarktintegration. Durch den Ausbau der Möglichkeiten des Spracherwerbs im Ausland wie auch nach der Migration - hier vor allem durch berufsbegleitende Angebote - kann das Migrationspotenzial erhöht und die Arbeitsmarktintegration erleichtert werden. Da Deutsch jedoch keine Weltsprache ist, ist es nicht realistisch, deutsche Sprachkenntnisse zum verpflichtenden Zuzugskriterium zu machen und zugleich die Erwerbsmigration zu steigern. Die Bundesregierung hat zuletzt in 2020 verschiedene gesetzliche Änderungen zur Vereinfachung des Fachkräftezuzugs eingeführt und inzwischen weitere Reformvorschläge diskutiert. Die Maßnahmen erscheinen sinnvoll, es ist aber offen, wie groß die quantitativen Wirkungen sein werden. Dafür sind einerseits grundlegende Reformen des Anerkennungsprozesses erforderlich. Andererseits sollte geprüft werden, ob Zuzugswege, die keine Qualifikationsanforderungen stellen, unter restriktiven aufenthaltsrechtlichen Bedingungen geöffnet werden können. Ein Vergleich zeigt, dass Personen, die wie bei der Westbalkanregelung einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken erhalten haben, der keine Qualifikationsauflagen vorschreibt, aber eine verbindliche Arbeitsplatzzusage verlangt und den Aufenthaltstitel an die Beschäftigung koppelt, eine hohe Beschäftigungsstabilität sowie geringe Arbeitslosigkeits- und Leistungsbezugsrisiken aufweisen. Bei Zuzugswegen, die Qualifikationsauflagen vorsehen, steigen wie erwartet die Qualifikation, das Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeiten und die Verdienste. Der Schwerpunkt sollte daher auf dem Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften liegen. Der zudem hohe Bedarf an ungelernten Arbeitskräften sollte jedoch nicht allein über die ungesteuerte Migration bedient werden. Schließlich sollte neben dem Zuzug von Fachkräften auch deren Integration in Arbeitsmarkt und andere gesellschaftliche Bereiche eine hohe Aufmerksamkeit zukommen. Da sich die Bedingungen für Migration und Arbeitsmarktintegration kontinuierlich verändern, sollten umgesetzte und vorgeschlagene Regelungen fortlaufend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Adunts, David, Herbert Brücker, Tanja Fendel, Andreas Hauptmann, Sekou Keita & Regina Konle-Seidl (2022): Gesteuerte Erwerbsmigration nach Deutschland. (IAB-Forschungsbericht 23/2022), Nürnberg, 88 S. DOI:10.48720/IAB.FB.2223