Zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Beschreibung
"Mit der Stellungnahme nimmt das IAB die Gelegenheit wahr, sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zu äußern. Im Fokus stehen empirische Erkenntnisse zu bedarfsrelevanten Minder- und Mehrbedarfen von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG sowie zu möglichen Zusammenhängen zwischen der Höhe von Leistungssätzen und dem aufenthaltsrechtlichen Status bzw. der Aufenthaltsdauer in Deutschland. Grundsätzlich geht es bei den zu prüfenden Regelungen im AsylbLG um die Gewährung von Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs und des notwendigen persönlichen Bedarfs durch Sachleistungen oder Wertgutscheine (anstatt Geldleistungen). Damit wird von der grundsätzlichen Systematik einer Orientierung der Leistungssätze an denen für Grundleistungsbeziehende nach dem SGB II bzw. SGB XII Abstand genommen. Insbesondere wird unterstellt, dass der Bedarf von Asylbewerberinnen und -bewerbern, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, geringer ist. Die Annahme, dass Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, ähnlich wie Ehe- und andere Partner/Partnerinnen eine Lebensgemeinschaft bilden, erscheint wenig realistisch. Zudem werden Kürzungen der Leistungssätze für die Bereiche Freizeit, Unterhaltung, Kultur (Abteilung 9) und Bildungswesen (Abteilung 10) vorgenommen. Die in dieser Stellungnahme zusammengefasste empirische Evidenz spricht dafür, dass sich Kürzungen der Leistungssätze in diesen Bereichen nachteilig auf die Integration der Asylsuchenden in Gesellschaft und Arbeitsmarkt auswirken. Die Kürzung der Leistungssätze für die Asylsuchenden im Vergleich zu Leistungsbeziehenden nach dem SGB II bzw. dem SGB XII steht im Kontext einer gesellschaftlichen Diskussion über die Anreizwirkungen, sogenannte Pull-Effekte, von sozialen Transferleistungen nach dem AsylbLG. Die Befürchtung, dass die Höhe der Leistungssätze des AsylbLG systematisch die Anreize für die Migration nach Deutschland bzw. die Rückkehr in die Herkunftsländer der Asylsuchenden beeinflusst – also die Aufenthaltsdauer und den Aufenthaltsstatus – wird allerdings nicht durch belastbare empirische Befunde aus der Migrationsforschung gestützt." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Brücker, Herbert & Philipp Jaschke (2022): Zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Stellungnahme des IAB vom 4.10.2022 zum Verfahren des Bundesverfassungsgerichts. (IAB-Stellungnahme 06/2022), Nürnberg, 16 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2206