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Publikation

Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen

Beschreibung

"Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderungen zu beschäftigen. Bei Unterschreiten dieser Quote ist eine Ausgleichsabgabe fällig, die 2019 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 61 Prozent der betroffenen Arbeitgeber entrichten mussten. Auf Basis der IAB-Stellenerhebung werden die Erfahrungen von Betrieben mit Menschen mit Schwerbehinderungen untersucht und das Autorenteam geht der Frage nach, warum viele Betriebe die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen." (Autorenreferat, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Hiesinger, Karolin & Alexander Kubis (2022): Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen. Betrieben liegen oftmals zu wenige passende Bewerbungen vor. In: Sozialrecht + Praxis, Jg. 32, H. 7, S. 411-422.