Reform der geringfügigen Beschäftigung
Beschreibung
"Mit dem Zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag hierzu getroffenen Vereinbarungen umzusetzen. So soll im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert werden. Die Midijob-Grenze soll von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden, um Geringverdienende zu entlasten. Zugleich soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden. Die IAB-Stellungnahme beinhaltet eine grundsätzliche Einschätzung des Minijob-Arrangements und geht anschließend auf die einzelnen Teile des Referentenentwurfs ein: Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen könnte eine Reform zum Abbau statt zur Ausweitung der Minijobs begründet werden, da sie mit zahlreichen Nachteilen für Beschäftigte verbunden sind. Eine Neuregelung sollte eher darauf abzielen, dass sich die geringfügige Beschäftigung auf diejenigen konzentriert, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohnehin vergleichsweise geringe Vorteile bringen würde (wie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner). Insgesamt erscheine es daher fraglich, ob die Reformziele erreicht würden: Durch die Reform würden Beschäftigungsverhältnisse im unteren Teilzeitbereich und insbesondere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum Status quo attraktiver. Mit der Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns wird die geringfügige Beschäftigung gestärkt und es bleiben die mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme erhalten." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Bruckmeier, Kerstin, Torsten Lietzmann, Ulrich Walwei & Jürgen Wiemers (2022): Reform der geringfügigen Beschäftigung. Stellungnahme des IAB zur Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 7.2.2022. (IAB-Stellungnahme 02/2022), Nürnberg, 12 S. DOI:10.48720/IAB.SN.2202