Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung
Beschreibung
Die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels 2003 werden im Hinblick auf die Tarifbindung und die Mitbestimmungsgremien in den Betrieben dargestellt. Getrennt für die alten und neuen Bundesländer und aufgegliedert nach Branchen werden die Unternehmen aufgeschlüsselt nach den Kriterien Branchentarifvertrag, Firmentarifvertrag und kein Tarifvertrag. Im Durchschnitt gelten für 39 Prozent der Betriebe und 59 Prozent der Beschäftigten Branchentarifverträge, wobei sich die Flächentarifverträge rückläufig entwickeln. Zum Thema Betriebliche Mitbestimmung ergibt sich, dass der Anteil der privatwirtschaftlichen Betriebe mit Betriebsrat bei rund 11 Prozent und damit auf dem Vorjahresniveau liegt. Von einer Erosion der quantitativen Basis der Interessenvertretung auf betrieblicher Ebene kann damit nicht die Rede sein. Alternative betriebspezifische Mitarbeitervertretungen spielen eine untergeordnete Rolle, lediglich im Dienstleistungsbereich partizipieren etwa 10 Prozent der Beschäftigten von einer solchen Einrichtung. (IAB)
Zitationshinweis
Ellguth, Peter & Susanne Kohaut (2004): Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung. Ergebnisse des IAB-Betriebspanels 2003. In: WSI-Mitteilungen, Jg. 57, H. 8, S. 450-454.