Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen
Beschreibung
"Die anfänglich befürchteten starken negativen Effekte des Mindestlohns haben sich in den ersten Jahren nach seiner Einführung nicht bestätigt. Kritische Stimmen wiesen jedoch stets darauf hin, dass man die erste Arbeitsmarktkrise abwarten müsse, bevor ein endgültiges Urteil möglich sei. Dafür bietet die aktuelle Covid-19-Rezession nun Gelegenheit: Für das Krisenjahr 2020 untersuchen die Autoren die Entwicklung der Nachfrage nach Arbeitskräften von Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben. Dabei zeigt sich, dass Erstere im zweiten Quartal 2020 einen etwas stärkeren Einbruch in ihrer Arbeitsnachfrage aufwiesen. Bereits im dritten Quartal erholte sich die Nachfrage allerdings wieder. Auch wenn die Mindestlohnbetriebe etwas stärker negativ von der Krise betroffen waren und etwas häufiger Kurzarbeit in Anspruch genommen haben als andere Betriebe, kann nicht nachgewiesen werden, dass der Mindestlohn ursächlich dafür war." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Börschlein, Erik-Benjamin & Mario Bossler (2021): Rückgang der Arbeitsnachfrage in der Corona-Krise: Kurzfristig sind Mindestlohnbetriebe etwas stärker betroffen. Aktualisierte Version vom 20.12.2021. (IAB-Kurzbericht 12/2021), Nürnberg, 9 S.
Bezugsmöglichkeiten
Grafiken
- Unterschiede in der Krisenbetroffenheit zwischen Mindestlohnbetrieben und anderen Betrieben
- Negative Krisenbetroffenheit und Anteil von Mindestlohnbetrieben nach Wirtschaftszweigen
- Entwicklung der Vakanzen und der erwarteten Beschäftigung nach Mindestlohnbetroffenheit
- Wahrscheinlichkeit, Kurzarbeit anzumelden, bei Mindestlohnbetrieben im Vergleich zu anderen Betrieben