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Publikation

Das Teilhabechancengesetz im SGB II. Arbeitsmarktpolitik (auch) für psychisch kranke Menschen?

Beschreibung

"Während des ersten Jahres nach Implementierung der Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) haben etwa 34 000 Personen durch eine solche Förderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen können. Wie hoch der Anteil psychisch kranker Menschen dabei ist, wissen wir nicht. Dass die Förderung insgesamt gut angenommen wird, stimmt jedoch optimistisch. Neben der vergleichsweise hohen Förderdauer wird von den Nutzern besonders positiv wahrgenommen, dass es sich um „echte“ Arbeit im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse handelt, was zusätzlich die Akzeptanz im sozialen Umfeld erhöht [19]. Das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) sollte demnach auch Menschen mit psychischer Erkrankung und komplexen Problemlagen in langjähriger Arbeitslosigkeit Chancen beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe bieten. Es wird zukünftig darauf ankommen, wie medizinisch erforderliche sowie psychosoziale und arbeitsintegrative Leistungen besser als bisher miteinander verzahnt und Leistungen unterschiedlicher Sozialgesetzbücher übergreifend erbracht werden können." (Textauszug, IAB-Doku)

Zitationshinweis

Kupka, Peter & Uta Gühne (2021): Das Teilhabechancengesetz im SGB II. Arbeitsmarktpolitik (auch) für psychisch kranke Menschen? In: Psychiatrische Praxis, Jg. 48, H. 1 Stuttgart, Stuttgart, S. 5-7. DOI:10.1055/a-1274-2672