Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit nach endgültigem Arbeitsausfall
Beschreibung
"Nicht nur bei einem voraussichtlich vorübergehendem Arbeitsausfall (aus konjunkturellen oder saisonalen Gründen) kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Auch bei einem endgültigen Arbeitsausfall infolge größerer Betriebsänderungen können Betriebe auf der Grundlage entsprechender Regelungen im SGB III Kurzarbeit einführen. Als Lohnersatzleistung konnte dazu bis Ende 2003 das Strukturkurzarbeitergeld mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren und ab 2004 das Transferkurzarbeitergeld für maximal ein Jahr bewilligt werden. Die Betriebe sind im Gesetz aufgefordert, sich um die Vermittlung der Kurzarbeitenden in neue Beschäftigungsverhältnisse zu bemühen und dazu falls erforderlich möglichst frühzeitig Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Diese Maßnahmen konnten im Rahmen des ESF-BA-Programms von 2000 bis zum Sommer 2008 und seitdem mit einem neuen ESF-Bundesprogramm finanziell unterstützt werden. Für die Evaluation dieser ESF-Förderung ist damit die Frage aufgeworfen, inwieweit sich die Chancen der Kurzarbeitenden auf eine neue Beschäftigung mit der Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen erhöhen.<br> Bei der gegebenen Datenlage ist eine Wirkungsanalyse der Qualifizierung während Kurzarbeit nicht möglich. In den Datenbanken der BA fehlen personen- und betriebsbezogene Individualdaten zu Merkmalen und Zeiten der Kurzarbeit bzw. des Bezugs von Kurzarbeitergeld. Die wenigen Individualdaten zu den Teilnahmen an den ESF-geförderten Maßnahmen weisen Lücken auf und sind für weitergehende analytische Ansprüche nur unzureichend geeignet. Gleichwohl legt die Begleitforschung zum ESF-BA-Programm mit diesem Bericht einige Analysen zum Umfang und zu den Strukturen der Förderung in den Jahren 2000 bis 2006 sowie vor allem zum Verbleib nach den Qualifizierungsmaßnahmen und dem Austritt aus der strukturellen bzw. Transfer-Kurzarbeit vor. Damit sollen trotz aller Vorbehalte einige Grundinformationen zu den Ergebnissen der Qualifizierungsmaßnahmen gegeben werden. Dazu gehört zum Beispiel der Befund, dass ein Jahr nach Austritt aus einer Qualifizierungsmaßnahme während der Kurzarbeit und auch zwei Jahre später deutlich mehr als vierzig Prozent aller Teilnehmer/innen wieder ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Neben diesem und weiteren empirisch evidenten Befunden werden Schlussfolgerungen aus der schwierigen Datenlage gezogen. Es werden Empfehlungen zur Verbesserung gegeben, deren Umsetzung die zukünftige Evaluation der jetzt neu gestarteten Förderung der Qualifizierung während Transferkurzarbeit im Rahmen des ESF-Bundesprogramms bis 2013 erleichtern könnte." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Zitationshinweis
Deeke, Axel & Clemens Ohlert (2009): Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit nach endgültigem Arbeitsausfall. Analysen zur Förderung im Rahmen des ESF-BA-Programms 2000 bis 2006 und zum Verbleib nach der Teilnahme. (IAB-Forschungsbericht 03/2009), Nürnberg, 68 S.