Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung: vielfältiger Bedarf und hohe Anforderungen
Beschreibung
"Zum Januar 2019 wurden mit dem „Teilhabechancengesetz“ die Regelinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§16e SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§16i SGB II) eingeführt, die an die Stelle des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten nach dem SGB II und des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“ treten (Bauer/Fuchs 2019, 106). Dabei soll eine Novität unter den Regelinstrumenten des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Anwendung kommen: die „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung“ (gbB)." (Autorenreferat, IAB-Doku, © Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.)
Zitationshinweis
Bauer, Frank, Philipp Fuchs & Jan F. C. Gellermann (2022): Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung: vielfältiger Bedarf und hohe Anforderungen. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Jg. 53, H. 4, S. 40-50.