Mindestlohnbegleitforschung Überprüfung der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose
Projektlaufzeit: 15.10.2014 bis 31.07.2016
Kurzbeschreibung
Mit der Verabschiedung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wurde zum 01. Januar 2015 ein allgemeiner Mindestlohn in Deutschland eingeführt, der – von wenigen Ausnahmen abgesehen – flächendeckend 8,50 Euro beträgt. Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht. Die Folgen dieser Ausnahmeregelung werden im Rahmen des vorliegenden Projektes untersucht. Die Studie gliedert sich dazu in zwei Teilprojekte: Im ersten Teilprojekt werden die Folgen der Ausnahmeregelung auf die Vermittlungs- und Förderpraxis von Langzeitarbeitslosen untersucht. Dazu werden Fach- und Führungskräfte ausgewählter Jobcenter qualitativ befragt. Im zweiten Teilprojekt stehen die Übergänge von Langzeitarbeitslosen und ihr Verbleib in Beschäftigung im Vordergrund, die auf Basis von Prozessdaten und einer standardisierten Befragung von Arbeitslosen statistisch analysiert werden.
Ziel
Im Rahmen des Forschungsprojektes wird untersucht, welche Folgen die Ausnahmeregelung für die Übergänge und den Verbleib von (Langzeit-)Arbeitslosen in Beschäftigung hat und welche Rolle sie im Kontext der Arbeitsvermittlung spielt.