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Projekt

Schlichtungsverfahren im Bürgergeld

Projektlaufzeit: 01.01.2025 bis 31.12.2026

Kurzbeschreibung

Mit der Einführung des Bürgergelds wurde der Eingliederungsprozess und damit die Zusammenarbeit von Vermittlungsfachkräften und Leistungsberechtigten reformiert. Als neuartiges Instrument wurde ein sogenanntes Schlichtungsverfahren implementiert. Leistungsberechtigte und Jobcentermitarbeitende können ein Schlichtungsverfahren anstoßen, wenn es im Zusammenhang mit der Erstellung, Durchführung oder Fortschreibung des Kooperationsplans zu Konflikten kommt. Das Forschungsprojekt untersucht die Rolle des Schlichtungsverfahrens in der Beratungspraxis. In einer ersten explorativen Annäherung sollen Einblicke in die Gestaltungs- und Umsetzungsformen des Schlichtungsverfahrens gewonnen werden. Einen zweiten Fokus bilden die beteiligten Akteure des Schlichtungsverfahrens und ihre Beziehung zueinander. Es wird untersucht, wie sich im Kontext des Schlichtungsverfahrens die Beziehung zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter aus Sicht der Beteiligten ausgestaltet. Dabei wird das Spannungsfeld zwischen Partizipation und Kooperation einerseits und Kontrolle andererseits beleuchtet. In einer dritten Annäherung untersucht das Projekt die Auswirkungen des Schlichtungsverfahrens auf die administrative Praxis, um Erkenntnisse über dessen Relevanz und Akzeptanz für beide Parteien zu gewinnen. Die Ergebnisse tragen dazu bei, das Verfahren und seine Bedeutung im Kontext des Bürgergelds besser zu verstehen und potenzielle Implikationen für die Praxis aufzuzeigen. Die explorative Phase soll bereits im Jahr 2024 beginnen damit zum Projektende 2026 Ergebnisse zum Schlichtungsverfahren in die Bürgergeldevaluation einfließen können.

Ziel

Erkenntnisse zur Umsetzung des Schlichtungsverfahrens und dessen Rolle für die Beratung und Vermittlung aus Sicht der Beteiligten.

Methoden

Zur Exploration von Gestaltungs- und Umsetzungsformen wird zunächst eine schriftliche Kurzbefragung eingesetzt und an eine Auswahl von Jobcentern verschickt. Aufbauend auf den Rückmeldungen erfolgt eine Systematisierung von Gestaltungsformen. Auf dieser Basis werden Jobcenter für vertiefte Interviews mit Beteiligten des Schlichtungsverfahrens ausgewählt (Schlichtungspersonen, Jobcenter-Mitarbeitende & vsl. Leistungsberechtigte). Aufbauend auf den Ergebnissen der Fragebogenauswertung und den Interviews finden Gruppendiskussionen statt. Diese Diskussionen werden mit der Vignettenelizitierung verbunden. Die Vignette wird aus den vorangestellten Interviews mit den Beteiligten rekonstruiert und in der Gruppe diskutiert, um ein tieferes Verständnis für die Perspektiven und Erfahrungen der Akteure im Schlichtungsverfahren zu gewinnen.

Leitung

01.01.2025 - 31.12.2026